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Rauch-Stopp senkt das Krebsrisiko

Zum Weltkrebstag (4.Februar) wies die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf das hohe Gesundheitsrisiko des Rauchens hin: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2012 Lungen- und  Bronchialkrebs die am häufigsten auftretenden Krebsformen mit Todesfolge in Deutschland: Mehr als 44.000 Menschen starben an diesen Krebserkrankungen. Rauchen gilt als der wichtigste vermeidbare Risikofaktor für die Entstehung von Krebs – insbesondere von Lungen-, und Bronchialkrebs. Aber auch andere Krebsarten wie Blasenkrebs, Speiseröhrenkrebs,  Magenkrebs, Darmkrebs oder Bauchspeicheldrüsenkrebs stehen in Zusammenhang mit dem Rauchen.

„Viele Menschen fürchten sich vor einer Krebsdiagnose, da Krebs nach wie vor in vielen Fällen nicht heilbar ist. Mit einem Rauchstopp kann das persönliche Krebsrisiko gesenkt werden, deshalb ist jedem Raucher und jeder Raucherin zu empfehlen, lieber heute als morgen mit dem Rauchen aufzuhören“, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die BZgA unterstützt aufhörwillige Raucherinnen und Raucher dabei mit verschiedenen Angeboten.

Rauchstopp lohnt sich in jedem Alter – aber je früher im Leben auf die Zigarette verzichtet wird, desto stärker ist der positive Effekt. So hat sich zum Beispiel das Lungenkrebsrisiko eines Exrauchers nach zehn Jahren halbiert im Vergleich zu einer Person, die unverändert weiter geraucht hat.

„Rauchenden sollte klar sein, dass ihr Krebsrisiko mit der Zahl der täglich gerauchten Zigaretten und der Anzahl der Jahre, in denen geraucht wurde, steigt“, warnt Prof. Dr. Pott. „Außerdem konnte in Studien kein unterer Grenzwert gefunden werden, bei dem der Zigarettenkonsum nicht schädlich wäre. Auch gelegentliches Rauchen ist also mit einem Gesundheitsrisiko verbunden.“

Die Angebote der BZgA zum Rauchstopp:

  •  Telefonische Beratung unter der Rufnummer 01805/31 31 31 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.). Wer eine intensivere Begleitung beim Rauchstopp wünscht, kann von einem Berater oder einer Beraterin bis zu fünf Mal kostenfrei zurückgerufen werden.
  • Individuelles Online-Ausstiegsprogramm mit Informationen, Tipps und täglicher E-Mail (www.rauchfrei-info.de). Das Programm beinhaltet bis zu zehn Vorbereitungstage und begleitet den anschließenden Rauchstopp über 21 Tage.
  • Gruppenkurs „Rauchfrei Programm“. Informationen zum Kursangebot, zu Anbietern vor Ort und den Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es unter: www.rauchfrei-programm.de
  • Broschüre „Ja, ich werde rauchfrei!“ mit einer praktischen Anleitungzum Rauchstopp, kostenlos zu bestellen bei der BZgA, Online unter www.bzga.de/infomaterialien [www.bzga-k.de/rauchfrei ], per Mail unter order@bzga.de, per Fax unter 0221/8992-257 oder schriftlich an BZgA, 51101Köln.

Der Weltkrebstag

Der Weltkrebstag am 4. Februar findet jährlich statt und wurde von der Genfer Union for International Cancer Control (UICC) ins Leben gerufen. Ziel des Weltkrebstages ist es, Menschen weltweit über das Thema Krebs aufzuklären. Durch einen gesunden Lebensstil kann das Erkrankungsrisiko gesenkt werden. Neben dem Nichtrauchen sind maßvoller Alkoholkonsum, Bewegung, Vermeidung von Übergewicht und eine ausgewogene Ernährung weitere Gesundheits-Faktoren, die das individuelle Krebsrisiko senken können.

Landgericht Köln verurteilt Lebensversicherer

Das Landgericht Köln hat die HDI Lebensversicherung AG verurteilt, sich weder auf bestimmte Klauseln zur Beitragsfreistellung, zur Kündigung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen zu berufen noch diese zu verwenden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte den Versicherer verklagt, weil er sich weigerte, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umzusetzen (Urteil vom 29. Januar 2014, Az. 26 O 317/13).

„HDI ist einer von acht Versicherungskonzernen, von denen wir auf dem Klageweg lediglich das einfordern, was der Bundesgerichtshof längst in anderen Verfahren entschieden hat“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Nämlich, dass die Versicherten des Unternehmens bei vorzeitiger Kündigung ihrer Lebens- und Rentenversicherungsverträge wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie dem sogenannten Stornoabzug nicht mehr so viel Geld wie bisher verlieren dürfen.“

In der gleichen Sache hatten die Hamburger Verbraucherschützer zuletzt gegen die Stuttgarter Lebensversicherung AG und die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG vor Gericht gewonnen. Seit Mitte Januar laufen außerdem Verfahren gegen die fünf Lebensversicherer DBV, PB (Postbank), Nürnberger, AachenMüchener und Axa, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls nicht anerkennen wollten. „In keinem Fall werden wir mit unseren Klagen hinter den Urteilen des obersten Gerichts zurückbleiben!“, so Castelló.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen, die ihren Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungsvertrag vorzeitig gekündigt haben, selbst aktiv zu werden und Ansprüche auf Nachzahlung schriftlich beim Versicherer anzumelden. Sie hält auf ihrer Website unter www.vzhh.de einen Musterbrief zum Download bereit.

Telefon-Coaching hilft Schwerkranken und spart Kosten

Im Sport und im Arbeitsleben sind professionelle Trainer heutzutage selbstverständlich. Dass ein Coaching auch schwerkranke Menschen gesünder machen kann, zeigt eine aktuelle Studie im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Mehr als 35.000 Diabetiker, Herzkranke und Bluthochdruckpatienten hat die TK über mehrere Monate telefonisch begleitet. Jetzt steht fest: „Das Gesundheitscoaching lohnt sich. Die Patienten nehmen ihre Medikamente regelmäßiger ein, bewältigen ihre Krankheit erfolgreicher und fühlen sich deutlich besser“, sagte Dr. Jens Baas, Vorstandvorsitzender der TK, bei der Präsentation der Studienergebnisse in Berlin. Ein weiteres Ergebnis: Die Teilnehmer müssen im Vergleich zur Kontrollgruppe seltener ins Krankenhaus. „Das erspart den Betroffenen unnötiges Leid und der Versichertengemeinschaft viel Geld – damit rechnet sich das Coaching unterm Strich sogar“, so Baas.

„Durch das Coaching hat sich die Gesundheit der Patienten aller untersuchten Diagnosegruppen substanziell verbessert“, sagt Studienleiterin Professor Dr. Babette Renneberg von der Freien Universität Berlin. Das Coaching motiviert die Patienten dazu, ihr Leben gesünder zu gestalten. Sie bekommen eine Anleitung, wie sie die Veränderungen konkret angehen und auch durchhalten können. „Damit wächst der Mut, sich selbst zu helfen“, so Renneberg. Diese sogenannte Selbstwirksamkeit sei ein Schlüssel zum Erfolg und zeige selbst bei Schwerkranken eine messbare Wirkung, so die Gesundheitspsychologin.

Parallel dazu haben Wissenschaftler des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) die Entwicklung der Krankheitskosten analysiert. Ihr Ergebnis: „Coaching kann tatsächlich Geld einsparen, wenn es gelingt, damit eine Eskalation im jeweiligen Krankheitsverlauf zu vermeiden“, sagt der Gesundheitsökonom Professor Dr. Hans-Helmut König. Unabhängig von der Diagnose war die Entwicklung der Gesamtkosten bei den Gecoachten günstiger als bei den Patienten der Kontrollgruppe ohne Coaching. Besonders bei den Krankenhauskosten zeigten sich Einspar-Effekte.

Dr. Jens Baas: „Die Ergebnisse bestätigen uns, dass es für alle Beteiligten ein guter Weg ist – neben der ärztlichen und medikamentösen Therapie – auf die Selbstwirksamkeit der Patienten zu setzen“. Dies gelte natürlich schon bei der Vermeidung von Krankheiten, aber – wie das telefonische Gesundheitscoaching zeige – auch für Menschen, die bereits schwer erkrankt sind. Laut Baas wachse die Bedeutung von Angeboten, die auf die Eigenverantwortung der Menschen zielen: „Die Verantwortung für die eigene Gesundheit kann man nicht beim Arzt abgeben. Jeder ist gefragt, selbst aktiv zu werden“, so der TK-Chef. Er ist überzeugt, dass die Krankenversicherung der Zukunft für ihre Versicherten hier noch viel stärker eine beratende Funktion einnehmen muss: „Wie kann ich mein Leben noch gesünder gestalten, um meiner Krankheit etwas entgegenzusetzen – oder gar nicht erst krank zu werden? Aber auch: Woran erkenne ich einen guten Arzt? Oder: Was ist für mich die richtige Behandlung? Auf diese und weitere Fragen können und wollen wir als Krankenkasse Antworten geben. Diese Rolle übernehmen wir schon heute und werden dies in Zukunft noch viel stärker tun“, so Baas.

Windeln sind „Mogelpackung des Monats“

Der Konsumgüterkonzern Procter & Gamble hat erneut bei unveränderten Preisen die Füllmengen seiner Windelpackungen reduziert. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Hamburg, die das derzeitige Angebot in verschiedenen Geschäften überprüft und die Windeln der Marke Pampers im Februar zur „Mogelpackung des Monats“ ernannt hat.

Von der versteckten Preiserhöhung, die mit einem neuen Design der Packungen einhergeht, sind die Pampers-Windelsorten „New Baby“, „Baby-Dry“ und „Active Fit“ betroffen. So schrumpfte beispielsweise die Anzahl der Windeln im Baby-Dry-Standardpack der Größe 4 von 34 auf 31 Stück. Im dazugehörigen Jumbo-Pack sind nur noch 78 statt 84 Windeln. Besonders stark reduzierte Procter & Gamble auch bei den Größen 3 und 4 der Sorte „Pampers Active Fit“. Die versteckten Preiserhöhungen betragen je nach Packungsgröße bis zu 11 Prozent.

„Eltern, die zurzeit Windeln für ihren Nachwuchs kaufen, sollten besser genau hinschauen“, sagt Susanne Lehmann von der Verbraucherzentrale Hamburg. „In vielen Drogerien und Supermärkten liegen die Packungen mit alter und neuer Stückzahl noch zum gleichen Preis nebeneinander im Regal.“

Erst vor einem Jahr hatten die Hamburger Verbraucherschützer auf eine Schrumpfung der Pampers Windelpackungen hingewiesen. „Die letzte versteckte Preiserhöhung von Procter & Gamble liegt gerade einmal zwölf Monate zurück“, so Lehmann. Die Masche habe Methode. Bei den Baby-Dry-Windeln der Größe 4 wurde die Stückzahl laut Dokumentation der Verbraucherzentrale innerhalb der letzten acht Jahre schrittweise von 47 über 44, 40 und 37 auf 34 im Jahr 2013 und nun 31 Stück verringert.

Täglich ärgern sich viele Verbraucher, dass sie mit versteckten Preiserhöhungen hinters Licht geführt werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg rückt zu Beginn eines jeden Monats eine Mogelpackung ins Rampenlicht und veröffentlicht diese als „Mogelpackung des Monats“ auf ihrer Facebook-Seite unter www.facebook.com/vzhh.

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