Kategorie-Archiv: Tipps

Feuerwerk gehört in den Restmüllsack

Traditionell wird das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk und lauten Böllern begrüßt. Spätestens am Neujahrstag sind dann die auf Gehwegen und Straßen zerfetzten Kunststoffteile und nach Schwarzpulver riechende Papierreste zu entfernen.

Raketen und Böller gehören in den Restmüllsack Foto: Landkreis Leer
Raketen und Böller gehören in den Restmüllsack
Foto: Landkreis Leer

Die Abfallberatung des Landkreises Leer bittet alle Bürger die abgebrannten Feuerwerksraketen und Böller in den grauen Restmüllsack zu werfen. Auf keinen Fall gehören diese Feuerwerksreste in den Papiersack oder in den gelben Sack für Leichtstoffverpackungen.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs unter der kostenlosen Servicenummer 0800 92524-23 gerne zur Verfügung.

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Feuerwerk – Bücher und andere Produkte

Tipps für gesunde Rosen

Die Rose ist mit ihrer klassischen Schönheit aus Gärten und Parks nicht mehr wegzudenken. Kaum eine andere Pflanzenart zeigt eine so große Formen- und Farbenvielfalt. Gleichzeitig gilt die Rose aber auch als empfindlich und anspruchsvoll. Im aid-Heft „Gesunde Rosen“ finden Hobbygärtner zahlreiche Tipps und Anleitungen für ihr eigenes Rosenparadies.

Der Grundstein für ein gesundes Pflanzenwachstum wird schon vor der Pflanzung gelegt. Das Heft erläutert, wo Rosen besonders gut wachsen und gibt mit der Vorstellung von über 300 widerstandsfähigen Sorten eine gute Entscheidungshilfe für die Wahl der geeigneten Sorte. Wie stark ein Pilz oder ein anderer Schadorganismus eine Pflanze schädigen kann, hängt neben der Widerstandsfähigkeit einer Sorte von weiteren Faktoren ab. Hierzu zählen beispielsweise das Klima, Luftfeuchte, Temperatur und Windbewegung im Pflanzenbestand und die Wechselwirkungen zwischen Schädlingen und Nützlingen. Die richtige Standortwahl und die Verwendung widerstandsfähiger Sorten sind daher der beste Pflanzenschutz. Bei entsprechender Planung können Rosenliebhaber den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf eine seltene Anwendung reduzieren oder sogar darauf verzichten.

Auch durch den richtigen Rückschnitt, eine bedarfsgerechte Ernährung und geeigneten Winterschutz lässt sich die Wuchskraft und Widerstandsfähigkeit von Rosen erhöhen. Der Befall mit Schädlingen und Krankheiten wird so erschwert und Nützlinge haben bessere Lebensbedingungen. Das Heft stellt alle wichtigen Rosenkrankheiten und -schädlinge vor und zeigt, welche Gegenmaßen helfen. Rosenliebhabern bietet sich damit ein praktisches Nachschlagewerk mit nützlichen Tipps rund um Planung und Pflege ihres Rosengartens.

www.aid.de

aid-Heft „Gesunde Rosen“
164 Seiten, Bestell-Nr. 61-1229, ISBN 978-3-8308-1078-0, Preis: 6,00 Euro (Rabatte ab 10 Heften)
zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 EUR gegen Rechnung

aid infodienst e. V., Heilsbachstraße 16, 53123 Bonn
Telefon: 0180 3 849900*, Telefax: 0228 8499-200
*Kosten: 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Anrufe aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute. Aus dem Ausland können diese Kosten je nach Anbieter höher sein.

E-Mail: Bestellung@aid.de, Internet: www.aid-medienshop.de

Weihnachtstipps für Hauseigentümer

Nach überstandenem Back- und Einkaufsmarathon kommen die Menschen an den Weihnachtsfeiertagen zur Ruhe. Hauseigentümer haben aber trotz aller Besinnlichkeit einige Pflichten. Einige mögen lästig sein, andere jedoch spenden Freude.

Selbst wenn es momentan nicht nach dem großen Wintereinbruch aussieht: noch sind weiße Weihnachten möglich. Das sorgt nicht nur für zauberhafte Weihnachtsstimmung. Hauseigentümer müssen auch an den Feiertagen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Das gilt übrigens auch bei Laubfall: Immer, wenn der Fußweg vor und zum Haus zu einem rutschigen Vergnügen wird – also bei Laub, Eis und Schnee -, muss der Hauseigentümer mit Besen, Schaufel oder Streumaterial ran. Da muss die Weihnachtsgans leider warten.

Achtung: In den meisten Kommunen ist der Einsatz von Streusalz untersagt oder nur bei extremer Glättegefahr erlaubt. Auch die Zeiten, in denen Wege passierbar sein müssen, sind kommunal unterschiedlich. Meist gilt der Zeitraum zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen kann es morgens auch schon mal später werden. Hauseigentümer sollten sich also rechtzeitig bei der Gemeinde oder Stadt erkundigen, welches Streumaterial gestattet ist und wie die genauen Räumzeiten sind.

An Tiere denken

Bei Schnee und Frost leiden die Tiere. Daher sollten Hauseigentümer bei Minustemperaturen auch an die Tiere im Garten denken – nicht nur an den Feiertagen. Vor allem Vögel benötigen Futter und auch Wasser. Achten Sie darauf, dass die Trinkschale nicht einfriert.

Weihnachtsurlaub

Viele Hauseigentümer verbringen die Feiertage bei der Familie, Freunden oder fahren in den Urlaub. Dann sollten sie auf keinen Fall die Heizung ausschalten. Zugefrorene oder zerborstene Leitungen sind kein schönes Weihnachtsgeschenk!

Auch ist es gut, die Nachbarn zu bitten, ein Auge aufs Haus zu haben. Traurig, aber wahr: Einbrecher machen keinen Weihnachtsurlaub.

Trinkgelder

Sie sind immer da, bei Wind und Wetter: Müllmann, Postbote, Zeitungszusteller und Co. So viel Verlässlichkeit sollte belohnt werden, entweder mit einem kleinen Obolus (zwischen 5 und 15 Euro) oder – wem Geld zu unpersönlich ist – mit einer netten Aufmerksamkeit, zum Beispiel Pralinen. Und wer einen mürrischen Postboten abbekommen hat, sollte daran denken, dass freundliche Gesten schon manches zwischenmenschliche Verhältnis verbessert haben.
Nachbarn danken

Auch Nachbarn, die übers Jahr immer mal wieder die Post entgegennehmen, freuen sich über selbstgebackene Plätzchen oder eine Schachtel Pralinen als Dankeschön.

www.verband-wohneigentum.de

Weihnachten und Silvester: Regulierung von Versicherungsschäden

Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite: „Werden beim Hantieren mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum sorgsamen Umgang mit Kerzen, Knallern und Co.: „Denn einen Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht.“ Bei Schäden rund um die Festtage springen folgende Ver-sicherungen ein:

  • Hausratversicherung: Weihnachtsbaum, Adventskranz und -gesteck dürfen selbstverständlich in brennendem Kerzenglanz erstrahlen. Setzen die flackernden Flämmchen trotz aller Sorgfalt die Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu. Die Versicherung zahlt jedoch zumeist nicht oder nur teilweise, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.
  • Wohngebäudeversicherung: Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung.
  • Private Haftpflichtversicherung: Wer als Partygast Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder im Garten ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Kinder unter sieben Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr unter zehn Jahren) können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben. Stattdessen haften Eltern – und die sind, haben sie beim Zündeln und Hantieren des Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt – durch die Familien-Haftpflichtversicherung geschützt.
  • Private Unfallversicherung: Böllerfans, die sich beim Abfackeln von Knallern und Raketen verletzen, werden die notwendigen Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet. Für bleibende Schäden kommt jedoch nur eine zusätzliche private Unfallversicherung und bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
  • Kraftfahrzeugversicherung: Lässt sich ein Übeltäter im Trubel der Silvesternacht nicht mehr ermitteln, ist es wichtig, dass Geschädigte mit ihrem Gefährt richtig versichert sind. Wird ein Auto durch Brand und Explosion einer Rakete beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung des Halters ein. Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Wenn der Wagen mutwillig ramponiert wurde, zum Beispiel weil Böller auf dem Dach gezündet wurden, leistet allein die Vollkaskoversicherung Schadenersatz. Die Leistungen aus den Kaskoversicherungen werden allerdings nur abzüglich der Selbstbeteiligung erbracht, falls diese vertraglich vereinbart wurde.
  • Verträge studieren: Im Ernstfall hilft ein Blick in die Police, um zu sehen, ob der entstandene Schaden überhaupt versichert ist. Unvermeidliches Pech muss dem Versicherer nach den Feiertagen umgehend gemeldet werden. Betroffene sollten zudem alles unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte, sonst wird der Versicherungsschutz riskiert. Allerdings müssen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein Folgeschaden entsteht.

Bei Ärger mit Versicherungsschäden an Silvester bietet die Verbraucherzentrale NRW in 15 ihrer örtlichen Beratungsstellen eine halbstündige Schadensfallberatung für 40 Euro an. Weitere Einzelheiten zur Verfügbarkeit und Terminvergabe gibt’s unter
www.vz-nrw.de/schadensfall. Kurzauskünfte gibt es auch telefonisch – und zwar wieder ab 2. Januar 2014 – donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise variieren.
Stand: 12/2013

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Versicherungsschäden – Bücher und andere Produkte

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