Nach überstandenem Back- und Einkaufsmarathon kommen die Menschen an den Weihnachtsfeiertagen zur Ruhe. Hauseigentümer haben aber trotz aller Besinnlichkeit einige Pflichten. Einige mögen lästig sein, andere jedoch spenden Freude.
Selbst wenn es momentan nicht nach dem großen Wintereinbruch aussieht: noch sind weiße Weihnachten möglich. Das sorgt nicht nur für zauberhafte Weihnachtsstimmung. Hauseigentümer müssen auch an den Feiertagen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Das gilt übrigens auch bei Laubfall: Immer, wenn der Fußweg vor und zum Haus zu einem rutschigen Vergnügen wird – also bei Laub, Eis und Schnee -, muss der Hauseigentümer mit Besen, Schaufel oder Streumaterial ran. Da muss die Weihnachtsgans leider warten.
Achtung: In den meisten Kommunen ist der Einsatz von Streusalz untersagt oder nur bei extremer Glättegefahr erlaubt. Auch die Zeiten, in denen Wege passierbar sein müssen, sind kommunal unterschiedlich. Meist gilt der Zeitraum zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen kann es morgens auch schon mal später werden. Hauseigentümer sollten sich also rechtzeitig bei der Gemeinde oder Stadt erkundigen, welches Streumaterial gestattet ist und wie die genauen Räumzeiten sind.
An Tiere denken
Bei Schnee und Frost leiden die Tiere. Daher sollten Hauseigentümer bei Minustemperaturen auch an die Tiere im Garten denken – nicht nur an den Feiertagen. Vor allem Vögel benötigen Futter und auch Wasser. Achten Sie darauf, dass die Trinkschale nicht einfriert.
Weihnachtsurlaub
Viele Hauseigentümer verbringen die Feiertage bei der Familie, Freunden oder fahren in den Urlaub. Dann sollten sie auf keinen Fall die Heizung ausschalten. Zugefrorene oder zerborstene Leitungen sind kein schönes Weihnachtsgeschenk!
Auch ist es gut, die Nachbarn zu bitten, ein Auge aufs Haus zu haben. Traurig, aber wahr: Einbrecher machen keinen Weihnachtsurlaub.
Trinkgelder
Sie sind immer da, bei Wind und Wetter: Müllmann, Postbote, Zeitungszusteller und Co. So viel Verlässlichkeit sollte belohnt werden, entweder mit einem kleinen Obolus (zwischen 5 und 15 Euro) oder – wem Geld zu unpersönlich ist – mit einer netten Aufmerksamkeit, zum Beispiel Pralinen. Und wer einen mürrischen Postboten abbekommen hat, sollte daran denken, dass freundliche Gesten schon manches zwischenmenschliche Verhältnis verbessert haben.
Nachbarn danken
Auch Nachbarn, die übers Jahr immer mal wieder die Post entgegennehmen, freuen sich über selbstgebackene Plätzchen oder eine Schachtel Pralinen als Dankeschön.
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