Schlagwort-Archiv: Kriminalität

Phishing-Radar warnt: Konto-Attacke mit Komma-Fehler

Vorbei scheinen die Zeiten, wo das Lesen von Phishing-E-Mails durchaus Schmunzeln auslöste. Kuriose Sprachschöpfungen begrenzten die Erfolgsaussichten, private Kontodaten kriminell per Massen-E-Mail abzugreifen. Das reichte von Redewendungen wie „verry wichtig“ über die Aufforderung, ein „sichergestelltes Seefahrerfenster zu öffnen“ bis hin zur Feststellung: „Sie haben ein Konto-Problem. Klotz darin und befestigt sie!“.

Doch mittlerweile klotzen die Anschreiben der Betrüger weit weniger mit Rechtschreib- und Sprachmängeln. Wer heute auf grammatikalischem Weg Phishing auf Anhieb entlarven will, muss fit in Kommasetzung sein. Das belegt auch das Beispiel „Deutsche Bank“, unter deren Namen und professioneller grafischer Aufmachung derzeit Abertausende angeschrieben werden. Das E-Mail setzt in einwandfreiem Deutsch „eine Frist von 48 Stunden“, innerhalb der Kunden ihre Daten in einem angeblichen „Online-Portal aktualisieren“ müssten, um einer Kontosperrung sowie Vertragsstrafe von 70 Euro zu entgehen. Lediglich die Komma-Fehler in jedem zweiten Satz sollten hier schon Zweifel aufkommen lassen.

Eine Tendenz, die sich mittlerweile bei vielen der insgesamt über 200.000 E-Mails durchgesetzt hat, die das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW aufgespürt hat. Um sich vor Betrügern wie im Fall der Deutschen Bank zu schützen, „reicht es oft schon, ein paar Regeln einzuhalten und den gesunden Menschenverstand einzuschalten“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Wer eine unerwartete E-Mail erhält, sollte in jedem Fall drei Grundregeln beachten: Niemals auf einen Link klicken, keinen Dateianhang öffnen und nicht auf die E-Mail antworten. Darüber hinaus helfen folgende Tipps, Internet-Gaunern nicht ins Netz zu gehen:

• Das Virenschutzprogramm, der Internetbrowser und das Betriebssystem sollten stets auf dem neuesten Stand sein.
• Wer unsicher ist, ob eine E-Mail echt ist, kann beim Anbieter nachfragen. Dazu sollte die Original-Internetseite des Unternehmens angesurft werden.
• Auf keinen Fall persönliche Daten zu angeblichen Kontrollzwecken eingeben – kein seriöser Anbieter würde so etwas verlangen.
• Zudem sollte das eigene Konto regelmäßig im Blick sein. So lässt sich schnell handeln, falls Kriminellen doch einmal der illegale Zugriff aufs Konto gelingt.
Übrigens: Betrügerische E-Mails können an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW weitergeleitet werden. Adresse: phishing@vz-nrw.de. Seit mittlerweile über vier Jahre aktiv sind bereits über 200.000 E-Mails gemeldet worden, mehr als 9.300 betrügerische Internetseiten konnten so gesperrt werden.

Weihnachtsgeschenk oder Bestechung?

Auf vielen Schreibtischen liegt in diesen Tagen eine Schachtel Pralinen oder ein Kalender für das kommende Jahr. Unternehmer verschicken Weihnachtspräsente an ihre Geschäftspartner, und der Chef will sich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Das klingt zunächst harmlos. Sowohl der Beschenkte als auch der Absender können aber dadurch in eine missliche Lage geraten. Gilt eine Flasche Wein als Bestechungsversuch? Was ist mit der Einladung zum Essen beim teuren Italiener? „Es gibt keine gesetzlichen Wertgrenzen, ab wann ein Geschenk als Bestechung gilt“, sagt Walter Schlegel, Compliance-Experte von TÜV Rheinland. Der Gesetzgeber stellt einerseits keine klaren Regeln auf, sagt aber andererseits, dass Bestechlichkeit und Bestechung im Geschäftsverkehr verboten sind.

Compliance-Beauftragten benennen

Der Begriff „Compliance“ bezeichnet die Einhaltung und Umsetzung von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Es empfiehlt sich, in Unternehmen klare Regeln aufzustellen, etwa eine Obergrenze für Weihnachtsgeschenke. „Ist das Präsent deutlich teurer oder lässt sich der Wert nicht eindeutig ermitteln, ist es sinnvoll, wenn der Mitarbeiter Rücksprache mit dem Vorgesetzten oder dem Compliance-Beauftragten hält“, schlägt Walter Schlegel vor. „Geschenke sind unbedenklich, sofern sie angemessen sind. Erhalten alle Mitarbeiter eine Flasche Sekt, braucht niemand zu befürchten, der Bestechlichkeit beschuldigt zu werden“, sagt der TÜV Rheinland-Experte. Kommt nur ein Mitarbeiter in den Genuss und erwartet der Absender deshalb, bevorzugt behandelt zu werden, ist die Situation eine andere. Sinnvoll ist es, im Unternehmen einen Compliance-Beauftragten zu benennen. Um Mitarbeiter vor Bestechung und Bestechlichkeit zu schützen, können Arbeitgeber außerdem Schulungen und Seminare zu dem Thema anbieten.

Gute Prävention schaffen

Um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, kann es auch sinnvoll sein, externe Spezialisten einzubinden TÜV Rheinland kann Unternehmen helfen, mit Compliance-Themen umzugehen, eine gute Prävention zu schaffen und Verstöße zu verhindern. Mehr Informationen zu Dienstleistungen und Zertifizierungen gibt es auf www.tuv.com/compliance.

Menschenhandel in Deutschland und Frankreich

Nicht immer sind sie jung und stammen aus osteuropäischen Ländern wie Rumänien, Bulgarien oder Ungarn. „Opfer von Menschenhandel können auch ältere Frauen aus der Bundesrepublik sein, die sich in einer Zwangslage befinden und dadurch zur Prostitution gezwungen werden“, sagt Prof. Dr. Rebecca Pates, Politikwissenschaftlerin an der Universität Leipzig. „Unser alltägliches Verständnis von Menschenhandel ist geprägt durch popkulturelle Phänomene wie Spielfilme, die allerdings mit der Realität in vielen Fällen nicht übereinstimmen.“ Pates forscht derzeit zum Thema „Menschenhandel im Lichte institutioneller Praktiken“ und vergleicht dabei Deutschlands und Frankreich.

„Wir wollen damit auch zur öffentlichen Debatte um Menschenhandel beitragen, indem wir die Diskrepanz zwischen politischen Regulierungsinstrumenten auf nationaler und internationaler Ebene einerseits und den konkreten lokalen Praktiken andererseits näher beleuchten“, erläutert Pates. „Bei der sozialwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Problematik stößt man von Beginn an auf ein irritierendes Paradox: Obwohl die Frage des Menschenhandels die internationale Debatte um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität beherrscht und obwohl Menschenhandel  durch den Kauf und Verkauf von Menschen und die Ausbeutung als eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen gilt, werden nur wenige Fälle vor Gericht gebracht.“

Das dreijährige Forschungsprojekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und ihrem französischen Pendant Agence nationale de la recherche finanziert. 13 Wissenschaftler sind daran beteiligt, fünf davon aus der Bundesrepublik.

Juristisch kann in Deutschland für das strafrechtliche Verfolgen von Menschenhandel Paragraf 232 des Strafgesetzbuches herangezogen werden. Danach ist, um wegen Menschenhandel Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter aufnehmen zu können, nicht notwendig, dass das potenzielle Opfer aus einem anderen Land stammen muss. Zumindest laut dem Gesetzestext ist es ausreichend, dass eine Zwangslage ausgenutzt wird. „Die Zwangslage wird dann oft so ausgenutzt, dass die Sexarbeiter gezwungen werden, Kunden anzunehmen, die sie eigentlich nicht wollen und Praktiken anzubieten, die sie ebenfalls nicht wollen“, sagt Pates.

Eine „Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist“, ist ein zweiter Aspekt bei der Aufnahme von Ermittlungen; sie muss allerdings nicht zwingend vorhanden sein. „Das ist in Frankreich anders“, berichtet Pates, „dort ist es für den Opferbegriff erforderlich, dass die Prostituierte keinen französischen Pass besitzt.“ Ein weiterer Unterschied zu Frankreich besteht darin, dass die Ermittler dort öfter zu Methoden wie dem Abhören von Telefonaten oder dem Überwachen von Kontobewegungen greifen. In der Bundesrepublik ist jedoch der Zeugenbeweis notwendig: Die mutmaßlichen Opfer von Menschenhandel müssen also schon während der Ermittlungen der Polizei eine auswertbare Aussage machen. Sollten sie das nicht tun, etwa aufgrund der Angst vor ihren Menschenhändlern, können sie im Gegensatz zu Frankreich ausgewiesen werden.

Im Unterschied zu Frankreich sind daher Migranten, die Opfer von Menschenhandel sind, in Deutschland  weniger aussagebereit. Sie könnten deswegen weniger häufig als Opfer anerkannt werden und für die Strafverfolgungsbehörden unsichtbar bleiben. Das Projekt wird also auch der Frage nachgehen, ob Frankreichs Statistiken mehr Menschenhandelsopfer mit Migrationshintergrund aufgrund der für Menschenhandelsopfer in Deutschland ungünstigen ausländerrechtlichen Bestimmungen aufweisen.

Die Wissenschaftler um Pates wollen sich deshalb Strafverfahren wegen Menschenhandels ansehen und mit Strafverfolgern von Staatsanwaltschaften und Polizei sprechen. „Wir wollen herausfinden, ob und wie der Paragraf 232 im konkreten Alltag der Behörden Anwendung findet. Generell ist die Polizei ja bemüht, Opfern von Menschenhandel zu helfen und die Täter zu überführen, sie berichtet aber auch, dass der Paragraf für die Ermittlungsarbeit große Schwierigkeiten in sich birgt“, berichtet Pates.

Der Beitrag zur öffentlichen Debatte um den Menschenhandel, den die Wissenschaftler des Projektes leisten wollen, könnte auch die Debatte um das Prostitutionsgesetz befruchten, das seit 2002 in der Bundesrepublik gilt und 2001 von der damaligen rot-grünen Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) verabschiedet worden war. Die gegenwärtige große Koalition von CDU und SPD unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat im Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart, das Gesetz „umfassend“ zu überarbeiten. „Es existieren zum Beispiel keine empirischen Belege dafür, dass eine Verschärfung der Gesetze Menschenhandel verhindert“, schätzt Pates ein. „So einfach läuft das nicht.“

Sie verweist auf Schweden, wo Prostitution seit 1999 illegal ist und Kunden der Strafverfolgung unterliegen. „Die Prostitution gibt es in Schweden weiterhin, nur ist sie nicht mehr so stark öffentlich sichtbar“, berichtet Pates. Von Forderungen nach der Registrierung von Prostituierten bei der Polizei hält die Politikwissenschaftlerin nichts. „Das wäre ein Rückfall in das 19. Jahrhundert.“

Erfolg gegen Hintermänner der Online-Piraterie

Die Verantwortlichen illegaler Online-Plattformen werden weiterhin konsequent verfolgt: Mit Hausdurchsuchungen bei mehr als 120 Akteuren der Plattform boerse.bz gab es heute unter Leitung der Staatsanwaltschaft Köln eine der bisher größten bundesweiten Durchsuchungsaktionen im Umfeld eines illegalen Portals.

Der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) begrüßt das Ermittlungsverfahren und verfolgt es mit hoher Aufmerksamkeit. Im April 2012 hatten einige seiner Mitgliedsunternehmen Strafanzeige gegen boerse.bz gestellt. Boerse.bz bietet illegal etwa 200.000 urheberrechtlich geschützte Werke an, darunter Musikaufnahmen, Filme, Serien und eBooks. Mit 2,5 Mio. registrierten Benutzern und täglich mehr als 220.000 Seitenaufrufen gehört boerse.bz zu den meistbesuchten Webseiten Deutschlands. Man kann davon ausgehen, dass die Plattform über zahlreiche verschiedene Strukturen und Modelle substantielle Einnahmen generiert.

Dazu Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI: „Gerade weil das Geschäft mit Rechtsverletzungen mittlerweile einen sehr hohen Organisationsgrad aufweist, ist es wichtig und richtig, dass die Staatsanwaltschaft Fälle so gründlich und schnell ausermittelt wie den vorliegenden. Für Künstler, Rechteinhaber und all diejenigen, die im Interesse der vielen Fans und Nutzer in neue legale Angebote investieren, ist es nach wie vor eine Zumutung, dass oft genug der Eindruck erweckt wird, illegale Angebote seien zu vernachlässigen oder stellten einen selbstverständlichen Bestandteil der Internetkultur dar.“

Der Strafanzeige der Musikunternehmen hatten sich auch geschädigte Film- und Verlagsunternehmen angeschlossen. Das Strafverfahren wurde durch die Münchner Medienkanzlei Waldorf Frommer begleitet, verantwortliche Behörde ist die Staatsanwaltschaft Köln, Abteilung 119. Erst vor zwei Wochen war der Staatsanwaltschaft Dresden bei einer Großrazzia gegen die Betreiber des illegalen Streaming-Portals kinox.to die Festnahme von zwei Hauptbeschuldigten gelungen. Kinox.to zählt mehr als 30 Millionen Nutzer im deutschsprachigen Raum.

Der Blick auf die rasante Entwicklung des boerse.bz-Nachahmerportals boerse.to macht das Ausmaß des Problems deutlich, das illegale Plattformen für die Kultur- und Kreativwirtschaft darstellen: Boerse.to besteht erst seit August dieses Jahres, hat aber wie das Original bereits 2,5 Mio. registrierte Nutzer und etwa 60.000 Seitenaufrufe täglich. Daneben entwickeln sich kontinuierlich weitere Nachahmerportale. Umso wichtiger ist das konsequente und zügige Vorgehen der Staatsanwaltschaft wie im vorliegenden Fall.

Quelle: http://www.musikindustrie.de

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