Schlagwort-Archiv: Tierschutz

Augen auf beim Eierkauf zu Ostern

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Kennzeichnung entschlüsseln
und auf Haltung achten

Der Appetit auf bunt Gefärbtes beschert Hühnern und ihren Eiern zu Ostern Hochkonjunktur. Damit Kunden beim Kauf erkennen, wie frisch die Eier sind, woher sie stammen und wie die Legehennen gehalten werden, sind die Produkte und Verpackungen mit entsprechenden Angaben gekennzeichnet. Doch die unterschiedlichen Nummern und Länderkürzel sind für viele Konsumenten verwirrend. „Auf der Schale muss der Erzeugercode aufgedruckt sein, der Aufschluss über die Herkunft und Haltungsform gibt. Auf der Verpackung sind zudem das Mindesthaltbarkeitsdatum und ein Kürzel über die Packstelle angegeben. Herkunfts- und Verpackungsland können jedoch unterschiedlich sein“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer beim Eierkauf sicher sein will, dass Ware aus der gewünschten Haltungsform im Osterkörbchen landet, sollte sich mit der richtigen Kennzeichnung vertraut machen und nachfolgende Hinweise beachten:

• Angaben auf der Verpackung: Auf der Verpackung muss neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich die Haltungsform in Worten angegeben sein, damit Kunden erkennen können, ob die Eier aus Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammen. Eine weitere Buchstaben- und Zahlenreihe auf dem Eierkarton sorgt hingegen oft für Irritation. Dieser Code bezeichnet die genaue Stelle, an der die Ware abgepackt wurde – aber nicht, wo die Eier gelegt wurden. Erzeugungs- und Verpackungsort müssen also nicht identisch sein. So kann es vorkommen, dass Eier in den Niederlanden gelegt werden und erst in Deutschland in den Karton wandern.

• Erzeugercode auf dem Produkt: In den Ländern der Europäischen Union ist eine einheitliche Eierkennzeichnung mit Hinweisen zur Herkunft, Haltung und Frische der Eier vorgeschrieben. Ein gestempelter Zifferncode (zum Beispiel 0-DE-0500081) auf der Schale verrät, woher die Ware kommt. Eine „0“ an erster Stelle gibt die Herkunft aus ökologischer Erzeugung an, eine „1“ steht für Freilandhaltung, die Ziffer „2“ für Boden- und eine „3“ für Käfighaltung. An nächster Stelle offenbaren Länderkürzel das Herkunftsland – so steht „DE“ für Deutschland oder „NL“ für die Niederlande. Um die Herkunft vom Verkauf bis zum Stall zurückverfolgen zu können, zeigt der abschließende siebenstellige Zahlencode auf deutschen Eiern das jeweilige Bundesland sowie die entsprechende Betriebs- und Stallnummer an. „05“ steht hierbei für Nordrhein-Westfalen oder „03“ für Niedersachsen.

• Kennzeichnung loser Ware: Auch unverpackte, sortierte Eier müssen auf der Schale ebenfalls mit dem Erzeugercode gestempelt sein. Nur so ist ihre Herkunft klar erkennbar. Das gilt auch für die Ware auf dem Wochenmarkt.

• Eierkauf ohne Tötung von männlichen Küken: Neben jeder Legehenne schlüpft auch ein männliches Küken aus einem Ei. Doch diese legen später keine Eier und sind für die Mast als Hähnchen ungeeignet. Denn die Aufzucht dauert viel länger als bei Masthähnchen und verteuert sich dadurch erheblich. Deshalb werden Millionen männliche Küken von Legehennen nach dem Schlüpfen sofort getötet. Es gibt jedoch Eier von Produzenten zu kaufen, die auch die männlichen Küken nach Bio-Kriterien aufziehen und hierbei ihr Überleben sicherstellen. Die Eier sind jedoch noch einige Cent teurer als Bio-Eier. Der Aufschlag fließt in die teurere Aufzucht der Hähnchen. Weitere Hinweise und Bezugsquellen im Internet unter
www.vz-nrw.de/eintagskueken.

Weitere Informationen zur Eierkennzeichnung und Hühnerhaltung sowie Checkkarte „Augen auf beim Eierkauf“ zur Entschlüsselung der Eierkennzeichnung im Hosentaschenformat gibt’s kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt per Internet unter www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort.

Tierschutz: Gesetzgebung ist nicht alles

(aid) – Was ist in der Tierhaltung richtig, was falsch? Tiergesundheitsverordnung, Tierarzneimittelrecht, Tierschutzgesetz – zahlreiche gesetzliche Vorschriften auf Staats- und EU-Ebene regeln den Umgang mit Tieren, Haltungsformen, Seuchenschutz und veterinärmedizinische Versorgung, Tiertransporte, das Vorgehen am Schlachthof. Dazu kommen brancheneigene Tierwohlinitiativen. Fachgremien der Bundesländer erarbeiten – wie zum Beispiel in Niedersachsen – eigene Tierschutzpläne. Gemeinsam ist allen Regelwerken der Versuch, praktikable, dem aktuellen Wissensstand entsprechende Mindestanforderungen zu definieren.

In vielen Punkten reicht das noch nicht aus, finden die Referenten des diesjährigen Seminars Veterinary Public Health zum Thema „Neue gesetzliche Regelungen und wirtschaftseigene Aktivitäten zur Verbesserung von Tierschutz und Tiergesundheit in der Nutztierhaltung“. Anfang Februar 2015 trafen sich dazu 290 Fachleute aus dem Tiergesundheitsbereich in Hannover.

Stetig wird daran geforscht, wie sich Tierhaltung verbessern lässt und warum manche Herden bei formal gleicher Ausganssituation gesünder sind und mehr leisten als andere. Dabei zeigt sich: Die schwer kontrollier- und messbare Komponente ist der Mensch im Stall. Bauliche Gegebenheiten, Genetik und Fütterung, Klima und Jahreszeit sind nicht die ganze Tierhaltung: „Die Einstellung des Tierhalters zu den Tieren wirkt sich auf die Tiergerechtheit der Haltung aus – das ist wissenschaftlich bemerkt worden, aber noch wenig untersucht“, stellte Dr. Lars Schrader heraus, Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich Löffler Instituts in Celle. Dabei betont die Gesetzgebung ausdrücklich die Verantwortung des Tierhalters und verpflichtet zu Eigenkontrollen. Doch wie dieses interne Qualitätsmanagement auf den Betrieben aussehen soll, ist in Bezug auf Betreuungsintensität und Kontrollgänge durch den Stall, nicht definiert.

„Mastgeflügelhaltungssysteme sind standardisiert, aber nicht wie ein ordnungsgemäßer Routinedurchgang aussieht. Da sollten wir mal mit der Industrie gemeinsam überlegen: Was gehört dazu und wieviel Zeit kostet das?“, sagte Professor Dr. Sabine Petermann, Leiterin des Tierschutzdienstes am Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg. Außerdem wünschenswert seien Sachkundenachweise, damit die Tierhalter ihr Wissen auf aktuellem Stand halten.
Regina Bartel, www.aid.de

Weitere Informationen:

Tierwohl – so kann’s gehen…

Mehr unter
www.aid.de/landwirtschaft/tierische_erzeugung.php

Kreis Borken sucht neues Zuhause für drei Ponys

Für dieses und zwei weitere Ponys sucht der Kreis Borken ein neues Zuhause. Foto: Kreis Borken
Für dieses und zwei weitere Ponys sucht der Kreis Borken ein neues Zuhause.
Foto: Kreis Borken

Kreis Borken. Der Kreis Borken musste einer Tierhalterin bereits im vergangenen Jahr mehrere Ponys entziehen. So suchte der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken bereits damals für 24 Ponys aus dieser Bestandsauflösung neue Besitzer. 18 Ponys haben damals unmittelbar ein neues Zuhause gefunden.

Sechs Tiere konnten damals nicht verkauft werden, da die ehemalige Halterin gegen die Entscheidung der Behörde Klage eingereicht hat. Das Verwaltungsgericht Münster hat nun die Rechtmäßigkeit der Fortnahme bestätigt, so dass die sechs Ponys jetzt ebenfalls verkauft werden können.

Drei der sechs Tiere haben bereits neue Besitzer gefunden. Die drei Ponys, die nun noch ein neues Zuhause suchen, sind zum Teil gesundheitlich eingeschränkt, so dass sie weiterhin einer intensiveren Pflege und Gesundheitsfürsorge bedürfen.

Informationen zu fortgenommenen Tieren, die veräußert werden sollen, wie aktuell zu den drei Welsh-Ponys, werden im Internet unter www.kreis-borken.de/tierverkauf bereitgestellt. Interessierte können sich auch direkt bei Sarah Fortmann, Tel. 02861/82-1017, oder Anja Miebach, Tel. 02861/82-1013, vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung melden.

Da die meisten Tiere aus tierschutzrechtlichen Fortnahmen eine längere Leidensgeschichte haben, wird großen Wert darauf gelegt, dass den Tieren ein langfristiges, gutes Zuhause geboten werden kann. Deshalb wird die zukünftige Unterbringung vom zuständigen Veterinäramt überprüft werden.

Quelle/Text/Redaktion: www.kreis-borken.de

Aldi provoziert Tierleid

Neue Billigpreisrunde für Fleisch und Milchprodukte gestartet

Aldi NORD und SÜD setzen erneut dauerhafte Preissenkungen für Fleischprodukte und Milchprodukte um. Zu befürchten ist, dass weitere Discounter und auch der Handel nachziehen. Erst im Januar wurden massiv die Preise für Eier gesenkt, im März die für Fleisch. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert diese Preis-Dumping-Strategie, die auf dem Rücken der Tiere und auch der Landwirte ausgetragen wird. Wer noch Fleisch isst, sollte die Aldi-Filialen zukünftig meiden, mahnt der Deutsche Tierschutzbund.

„Aldi NORD und SÜD provozieren mit diesen Billigpreisangeboten Tierleid. Denn hier geht es nicht um einmalige Aktionen. Der Discounter begründet die Preissenkungen durch gesunkene Erzeugerpreise, und das zum wiederholen Mal. Dass Aldi als Marktführer unter den Discountern aber für die gesunkenen Preise verantwortlich ist, bleibt unerwähnt. Die Preissenkungen gehen direkt zu Lasten der Tiere und auch der Landwirte“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Vor dem Hintergrund der in der Diskussion befindlichen so genannten Branchenlösung „Initiative Tierwohl“ ergänzt Schröder: „Aldi gehört zu den Unterzeichnern der Branchenlösung, mit der angeblich mehr Tierwohl erreicht werden soll. Im Rahmen dieser Lösung soll der Landwirt für mehr Tierwohl im Stall auch belohnt werden. Zugleich werden die Verbraucher auf Billigpreis trainiert, das nenne ich zynisch. Das passt nicht zusammen, denn mehr Tierschutz im Stall kostet Geld, das muss auch der Verbraucher lernen. Ich kann nur alle anderen Discounter und Handelsunternehmen davor warnen, dem Aldi-Beispiel zu folgen.“

Das Ziel der Initiative Tierwohl, in der Breite Tierschutzverbesserungen durchzusetzen und dem Landwirt, der sich an Fortschritten in der Tierhaltung beteiligt, mehr Geld zu erstatten und damit Tierschutz zu bewegen, ist aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes richtig. Klar ist aber auch, dass die von der Branche als Lösung formulierte „Initiative Tierwohl“ – mit einem ungenügenden Basispaket aus Pflicht und Wahlkriterien – dem bisher noch nicht gerecht werde. Insgesamt käme es bisher nur zu geringen Verbesserungen im Hinblick auf die Haltung und kaum zu Verbesserungen gegenüber den aus Tierschutzsicht bisher unzureichenden gesetzlichen Vorgaben.

Alternative zur Intensivmast

Das zweistufige Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes ist die erste Kennzeichnung für tierische Produkte in Deutschland, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fundiert und sofortige Verbesserungen für die Tiere mit sich bringt. Die Kriterien der Einstiegsstufe liegen bereits deutlich über den gesetzlichen Standards und sind transparent und nachvollziehbar für den Verbraucher, der noch Fleisch isst. Schon in der Einstiegsstufe haben die Tiere u.a. mehr Platz, mehr Beschäftigung und mehr Zeit zum Heranwachsen. Die Premiumstufe bietet zudem noch mehr Platz sowie Auslaufmöglichkeiten.

Quelle: http://www.tierschutzbund.de

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