Milliarden für Hochschulen

Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat die Einigung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) auf eine Bund-Länder-Vereinbarung für die Zukunft der Hochschulen gelobt. „Hier sind wichtige Weichenstellungen gelungen, das ist ein guter Tag für Bildung und Wissenschaft in Deutschland“, sagte die Ministerin nach Abschluss der Konferenz in Berlin.

Die GWK empfiehlt den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern, die nun vorliegende Bund-Länder-Vereinbarung über den Hochschulpakt 2020 zu beschließen. Dies soll am 11. Dezember 2014 erfolgen. Auch über die Fortführung der Programmpauschalen, des Paktes für Innovation und Forschung und einer Bund-Länder-Initiative als Nachfolgerin der Exzellenzinitiative wurde Einigung erzielt.

Die neue Vereinbarung regelt sowohl die Finanzierung der aktuell laufenden zweiten Programmphase des Hochschulpaktes ab 2015 als auch die von 2016 bis 2020 geltende dritte, abschließende Programmphase und deren Ausfinanzierung bis 2023.

Für NRW und den Zeitraum 2015 bis 2023 heißt das nach aktuellem Stand: Die Hochschulen kommen in den Genuss von 7,6 Milliarden Euro, die Bund und Land je zur Hälfte übernehmen. Schulze: „Es gibt jetzt langfristige Sicherheit für die Hochschulen über viele Jahre. Das sind gute Bedingungen, damit die Hochschulen als Arbeitgeber verlässliche Karriereperspektiven für ihre Beschäftigten aufzeigen können und verantwortungsvoll mit Befristungen umgehen.“

Neben dem Aspekt „Gute Arbeit“ sieht sich die Ministerin vor allem durch die Neuaufnahme des Ziels, mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, in ihren Bemühungen bestätigt. „NRW hat sich von jeher stark gemacht für Maßnahmen gegen die viel zu große Zahl der Studienabbrecher. Künftig fließen zehn Prozent der Hochschulpaktmittel in Maßnahmen gegen Studienabbruch. Das ist ein großer Schritt vorwärts.“ Zudem soll der Hochschulpakt genutzt werden, um mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zu den Hochschulen zu eröffnen. Hier sind Nordrhein-Westfalen und Hamburg bereits Spitzen-reiter unter den Bundesländern: Nicht-Abiturienten stellen hier jeweils 4,5 Prozent der Erstsemester (Quelle: Centrum für Hochschulentwicklung, CHE).

Bei der Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurde ebenfalls eine Einigung erzielt. Diese Pauschale wird für indirekte, pauschale und variable Projektausgaben gezahlt und wird bis 2020 um zehn Prozent von 20 auf 22 Prozent der Projektmittel anwachsen. Die Länder übernehmen den zweiprozentigen Teil der Erhöhung, NRW wird dafür in den kommenden Jahren einen Betrag in Höhe von 26,5 Millionen Euro aufbringen.

Die Bund-Länder-Vereinbarung kam zustande aufgrund der jüngsten Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Entwicklung der Studienanfängerzahlen. Die Prognose 2014 ergibt für NRW das nachstehende Bild:

Jahr prognostizierte
Studienanfängerzahl
2015 121.829
2016 122.493
2017 120.999
2018 120.293
2019 120.309
2020 119.075
2021 119.128
2022 117.164
2023 117.248
Quelle/Text/Redaktion: Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung

Städtebauförderprogramm NRW 2014

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit: Stadtentwicklungsminister Michael Groschek hat das Städtebauförderprogramm 2014 vorgestellt. Die Möglichkeiten einer aktiven Stadtentwicklungspolitik sind dabei selten so gut wie heute: Der Bund hat den langjährigen Forderungen von Kommunen und Land Rechnung getragen und seine Mittel für die Städtebauförderung in NRW von 75 Millionen Euro auf 115 Millionen Euro angehoben. Dafür hat Nordrhein-Westfalen lange gekämpft und nun schnell reagiert: Die notwendige Aufstockung der ergänzenden Finanzierung des Landes auf 162 Millionen Euro wurde bereits mit dem Nachtragshaushalt 2014 eingebracht. Nun sind die Kommunen am Zug.

Wohnen in guter Nachbarschaft, sozialer Zusammenhalt, kulturelle Vielfalt und Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden sind keine Selbstverständlichkeiten. Sie sind ständige Aufgaben und müssen permanent neu erarbeitet und entwickelt werden. Diese Entwicklung braucht finanzielle Anreize, erklärte Groschek: „Wo Investitionsstaus entstehen, wo die bauliche Substanz unserer Städte verkommt, ist auch die soziale Vernachlässigung nur schwer aufzuhalten. Genau hier greift die Städtebauförderung: Rechtzeitig agieren, statt teuer zu reparieren. Dafür sind bis 2018 in mehr als 200 Gebieten des Landes kommunale Investitionen in Höhe von gut 377 Millionen Euro geplant.“

Heimat vor der Haustür zu schaffen und zu erhalten, die Entwicklung neuer Mobilität, die Erneuerung der städtischen Infrastrukturen und der ökologische Umbau von Gebäuden und Quartieren – das sind die vier großen Herausforderungen vor denen unsere Stadtgesellschaften heute stehen. Bund, Land und Kommunen sind gemeinsam gefordert, diese Zukunftsaufgaben zu stemmen. „Das Land Nordrhein-Westfalen steht zu dieser Verantwortung und unterstützt die Kommunen in ihrem Gestaltungswillen. Mit der Belebung der Städtebauförderung haben wir dafür jetzt wieder ein wirkungsvolles Instrument an der Hand, um in unseren Städten und Gemeinden ‚Heimat vor der Haustür‘ zu fördern“, so Groschek.

Im Unterschied zu Einzelinvestitionen beruht die Städtebauförderung auf einem integrierten Ansatz. Sie nimmt den ganzen Stadtteil, das Quartier, die Nachbarschaft mit allen Aspekten in den Blick und aktiviert die Menschen dort, sich an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes selbst zu beteiligen. Das betrifft die Bürgerinnen und Bürger, private Immobilieneigentümer, aber auch Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbände, Handel, Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen.

Eckpunkte der Förderung sind:

 

Einplanung Programm 2014 in Tsd. €
Bundesprogramm Anzahl
Maßnahmen
zuwendungs-
fähige
Ausgaben
Förderung
2014
davon:
Bundesmittel Landesmittel
Gesamt 206 377.292 276.760 114.533 162.227
Stadtumbau West (SUW) 47 99.310 73.521 30.500 43.021
Soziale Stadt (ST) 46 97.765 79.553 34.318 45.235
Aktive Zentren (AZ) 51 85.667 60.828 23.757 37.071
Städtebaulicher Denkmalschutz (SD) 28 33.630 24.207 11.132 13.075
Kleinere Städte und Gemeinden (KSG) 34 60.920 38.651 14.826 23.825

Durch die Einbindung dieser vielen Akteure und durch die räumliche und zeitliche Konzentration entfaltet die Städtebauförderung eine enorme Bündelungswirkung. Sie zieht in der Regel viele kleinteilige Aufträge nach sich. Der überwiegende Teil aller öffentlichen Aufträge geht an Unternehmen in der Stadt oder in der Region. Die eingesetzten Mittel führen auf diese Weise vor Ort zu mehr Beschäftigung, mehr Sozialversicherungsbeiträgen, höheren Steuereinnahmen und damit zur Entlastung auch der kommunalen Kassen. Dieses Anreizsystem macht die Städtebauförderung zum flächendeckenden Wirtschafts- und Konjunkturprogramm und zum idealen Instrument, um nachhaltig in die soziale und die strukturelle Erneuerung unserer Städte und Gemeinden zu investieren.

Alle Maßnahmen des Städtebauförderprogramms NRW 2014 – aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten und Kreisen – finden Sie hier (PDF, 128 KB).

Angebote für Väter mit Migrationshintergrund bekannter machen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit: Väter mit Migrationshintergrund in NRW zeigen zunehmend mehr Interesse an einem veränderten Rollenverhalten bei der Kindererziehung: Dies ist ein Ergebnis eines Forschungsprojektes des Zentrums für Türkeistudien und Integration (ZfTI) mit Sitz in Essen. Erste Ergebnisse dieses Projektes wurden bei der Fachtagung „Frag doch Papa! Interkulturelle Väterarbeit in NRW: Erprobt, Erforscht … Verankern…“ rund 170 Fachleuten in der Volkshochschule in Essen vorgestellt. „Wir haben zum Ziel, interkulturelle Väterarbeit in NRW stärker zu verankern. Dies fördert die gesellschaftliche Integration und insbesondere die Bildungschancen“, erklärte Integrationsstaatssekretär Thorsten Klute in Essen. Klute ist Schirmherr des interkulturellen Väternetzes NRW.

Für das Forschungsprojekt wurden nach Angaben des Zentrums rund 60 Väter mit Zuwanderungsgeschichte befragt, die bereits an Angeboten für Väterarbeit teilnehmen. „Durch unsere Untersuchungen haben wir festgestellt, dass sich die Väter aus den Vätergruppen nachhaltig in ihrer Erziehungskompetenz und in ihrem Selbstbild bestätigt fühlen“, erklärte Professor Dr. Haci-Halil Uslucan, wissenschaftlicher Leiter des ZfTI in Bezug auf die Zwischenergebnisse, die ein sich veränderndes Rollenverhalten in Familien mit Migrationshintergrund widerspiegeln.

Bei der Fachtagung in Essen war es Thema, wie und wo solche Angebote in Zukunft flächendeckend in NRW gemacht werden können. Dies könnte beispielsweise über die landesweit eingerichteten Kommunalen Integrationszentren passieren. Integrationsstaatssekretär Klute lobte die Arbeit des Facharbeitskreises Interkulturelle Väterarbeit und betonte: „Väter mit Migrationshintergrund werden bisher in den Regelstrukturen wie Kindergarten, Schule, Verbänden zu wenig berücksichtigt. Interkulturelle Väterarbeit ist aber ein Gewinn für jede Einrichtung. Und: Väter im Land haben ein Recht darauf – und ihre Kinder auch.“

Ab wann ist man vorbestraft?

Die Staatsanwaltschaft informiert über Geldbußen, Vorstrafen und das neue erweiterte Führungszeugnis: In den Medien wird gelegentlich berichtet, Gerichte hätten eine Geldstrafe von neunzig Tagessätzen und deshalb keine Vorstrafe verhängt. Das ist nicht richtig. In das Bundeszentralregister werden nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) grundsätzlich alle rechtskräftigen Verurteilungen zu einer Kriminalstrafe durch deutsche Gerichte eingetragen. Auch eine Verurteilung zu einer geringen Geldstrafe ist eine Vorstrafe.

Unbeschränkte Informationen über den Inhalt des Bundeszentralregisters und damit über alle Vorstrafen erhalten jedoch nur Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden für besonders wichtige Zwecke (z. B. für waffenrechtliche oder luftverkehrsrechtliche Prüfungen, bei Einbürgerungen, ausländerrechtlichen Verfahren, bei der Zulassung zur Anwaltschaft usw., § 41 BZRG). Im Normalfall wird nur ein Führungszeugnis ausgestellt.

§ 32 BZRG regelt den Inhalt des Führungszeugnisses. In ein Führungszeugnis werden bestimmte Vorstrafen nicht aufgenommen. Steht ein Eintrag nicht im Führungszeugnis, darf sich der Verurteilte/die Verurteilte als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren (§ 53 BZRG).

Die wichtigste Fallgruppe sind Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Sexualstaftaten werden allerdings immer eingetragen. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen ab 01.05.2010 Personen, die im Bereich der Kinderund Jugendhilfe tätig werden wollen oder sonst beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige beaufsichtigen oder betreuen (§ 32a BZRG). In dieses Führungszeugnis werden dann unabhängig von der Strafhöhe Delikte wie der Besitz von Kinderpornografie, Exhibitionismus, die Verletzung der Fürsorgepflicht oder die Misshandlung von Schutzbefohlenen eingetragen.

Richtig ist also: Alle Geld- und Freiheitsstrafen sind Vorstrafen. Die erste
Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen darf man im bürgerlichen Rechtsverkehr aber meist verschweigen. Keine Vorstrafen sind lediglich die Geldbußen, die Gericht und Staatsanwaltschaft als Auflage bei einer Verfahrenseinstellung festsetzen können (§ 153 a der Strafprozessordnung).

Quelle: http://www.sta-dortmund.nrw.de

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