Gelbe Begrenzungsleuchten bei Motorrädern erlaubt

© TÜVRheinland
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Für Biker gilt besonders: Nicht nur gut sehen, sondern vor allem wegen ihrer schmalen Silhouette am Tag, auch gut gesehen werden. Das ist überlebenswichtig. „Seit 1. Juli dieses Jahres sind nach der europäischen Richtlinie 2013/60/EG für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bei Motorrädern statt der weißen Begrenzungsleuchten alternativ auch gelbe zugelassen“, erklärt Gunnar Pflug, Leiter des Technologiezentrums Verkehrssicherheit bei TÜV Rheinland.

Der Einbau solcher gelben Begrenzungsleuchten (Standlicht) ist jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen paarweise (eine pro Seite) und symmetrisch zur Mitte montiert werden.
  • Sie können in den jeweiligen Blinker integriert sein und als solche Kombination eine Bauartgenehmigung haben. Ein derartiger Blinker benötigt eine doppelte Bauartgenehmigung – sowohl als Fahrtrichtungsanzeiger als auch als Begrenzungsleuchte. Keinesfalls darf ein „normaler“ Blinker durch eine entsprechende Schaltung als Positionsleuchte verwendet werden.
  • Ist die Begrenzungsleuchte mit dem vorderen Blinker ineinander gebaut, muss sie so geschaltet sein, dass sie ausgeht oder gedimmt wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.
  • Eine weiße Begrenzungsleuchte darf hingegen nicht in den Blinker integriert sein.

„Sind sämtliche Einbauvorschriften erfüllt, gibt es auch keine Probleme bei der Hauptuntersuchung“, sagt Fabian Stahl, Leiter TÜV Fahrzeug-Lichttechnik in Berlin. Neben den Typprüfungen für Leuchtenhersteller erstellen die TÜV Rheinland-Fachleute in den Hightech-Laboren der Hauptstadt unter anderem auch Gutachten für optische Systeme an Fahrzeugen und checken die Visiere von Motorradhelmen.

Mit der Sicherheit von Federbeinen bei Motorrädern und Quads befasst sich ein weiteres Schwerpunktthema von TÜV Rheinland auf der INTERMOT. Im Internet werden häufig zu absoluten Dumpingpreisen ungeprüfte Bauteile angeboten. Sie sehen fast genauso aus wie die Originale, doch wenn sie brechen, kommt es zur Katastrophe.

„Bei zugelassenen Federbeinen mit Typprüfung muss beispielsweise der Stahl so beschaffen sein, dass er rund zwei Millionen Lastwechsel aushält“, betont TÜV Rheinland-Experte Gunnar Pflug. Anbieter von lebensgefährlichen Plagiaten hingegen ersparen sich solche aufwändigen und kostenintensiven Prüfungen. Welchen enormen Belastungen ein Federbein ausgesetzt ist, demonstrieren die Motorrad-Spezialisten auf einem speziellen Prüfstand.

BdSt-Musterverfahren jetzt beim Verfassungsgericht

Kosten für ein Erststudium oder eine Erstausbildung sind beruflich veranlasst und müssten deshalb steuerlich besser berücksichtigt werden – damit folgt der Bundesfinanzhof (BFH) der Auffassung des Bundes der Steuerzahler (BdSt). Das oberste deutsche Steuergericht hat ein vom BdSt unterstütztes Musterverfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. „Der Gesetzgeber sollte den Beschluss zum Anlass nehmen, die Kosten für Erststudium und Erstausbildung steuerlich vollständig anzuerkennen“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Studium oder Ausbildung sind keine Privatvergnügen. Sie sind die Grundlage für junge Menschen, um im späteren Berufsleben lebenswichtige Einnahmen zu erzielen.“

Im Fall studierte der Kläger internationale Betriebswirtschaftslehre. Dazu gehörte ein Auslandssemester in Australien. Die Kosten für dieses Auslandsstudium, wie Studiengebühren, Miete, Verpflegungsmehraufwand und Flug, machte der junge Mann in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Das Finanzamt ordnete die Kosten der privaten Lebensführung zu und berücksichtigte sie lediglich als Sonderausgaben. Damit wirkten sich die Kosten für das Auslandssemester steuerlich nicht aus. Mit seiner Klage und der Revision beim BFH begehrt der Kläger, die Kosten für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen und entsprechende Verluste festzustellen. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Der aktuelle Vorlagebeschluss stellt einen weiteren Höhepunkt im Streit um die steuerliche Behandlung von Berufsausbildungs- und Studienkosten dar. Ausgangspunkt war ein Urteil des Reichsfinanzhofs aus dem Jahr 1937. Damals entschieden die Richter, dass Aufwendungen für eine Ausbildung zur privaten Lebensführung gehören. Die Ausbildung sei „für die Erlangung der für den Lebenskampf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten grundsätzlich der steuerlich unbeachtlichen Privatsphäre zuzuordnen“. Der Bundesfinanzhof brach mit dieser „Lebenskampf“-Rechtsprechung bereits 2002. Seitdem versucht der Gesetzgeber durch immer neue Nichtanwendungsgesetze die studentenfreundliche Rechtsprechung des BHF auszuhebeln. Mit dem so genannten Zollkodex-Anpassungsgesetz plant der Gesetzgeber derzeit sogar, die Erstausbildung im Einkommensteuergesetz zu definieren. Damit soll der Steuerabzug von Studienkosten weiter eingeschränkt werden.

Wer profitiert? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Vorlagebeschluss finden Sie hier.

Was ist Milzbrand?

Vorsorglicher Produktrückruf

(aid) – Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ist in mehreren Bundesländern Rindfleisch zurückgerufen worden, das möglicherweise mit Milzbranderregern verunreinigt worden sein könnte. Die geschlachteten Rinder stammen von einem Betrieb in der Slowakei, in dem Ende September bei einem Tier Milzbrand festgestellt wurde. Nach Angaben der zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen ist eine Infektion der geschlachteten Tiere wenig wahrscheinlich, kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Auf www.lebensmittelwarnung.de können sich Verbraucher über Betriebe, betroffene Produkte und den genauen Verkaufszeitraum informieren.

Was ist Milzbrand?

Milzbrand ist eine ansteckende, durch das Bakterium Bacillus anthracis verursachte Krankheit. Sie ist weltweit verbreitet und gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. In Deutschland kommt Milzbrand bei Tieren eher selten vor. Haus- und Wildtiere können erkranken, am häufigsten Rinder und Schafe. Die Ansteckung erfolgt in der Regel über mit Milzbrandsporen verunreinigtes Futter. Milzbrandsporen überdauern jahrzehntelang im Boden. Am lebenden Tier ist Milzbrand nur sehr selten mit Sicherheit festzustellen. Tiere, die an Milzbrand erkrankt sind oder verdächtig sind, dürfen nicht geschlachtet werden. Die Tiere müssen ohne Blutentzug getötet werden. Ein mit Milzbrand infiziertes totes Tier hat eine um das Mehrfache vergrößerte Milz.

Der Mensch kann ebenfalls an Milzbrand erkranken. Die Übertragung erfolgt meistens über Kontaktinfektionen, wenn mit Tierhaaren oder anderen tierischen Produkten gearbeitet wird, z. B. in Gerbereien. Beim Menschen tritt Milzbrand als Haut-, Lungen- und Darmmilzbrand auf. Bei sofortiger ärztlicher Behandlung ist der Verlauf von Hautmilzbrand i. d. R. günstig. Eine Infektion über infiziertes Fleisch kann zu Darmmilzbrand führen. Weder Erhitzen noch Sterilisieren sind absolut zuverlässige Methoden zum Abtöten von Bacillus anthracis. Krankheitszeichen sind blutiges Erbrechen und blutiger Durchfall. Darmmilzbrand ist die seltenste Form von Milzbrand beim Menschen.

Die aktuellen Warnungen wurden aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ausgesprochen, um jegliches Risiko zu minimieren, gab das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bekannt. Der Milzbranderreger wurde bisher in keinem Erzeugnis nachgewiesen.

Renate Kessen, www.aid.de

Weitere Informationen:

www.lebensmittelwarnung.de
www.bvl.bund.de
aid-Heft „Anzeigepflichtige Tierseuchen“
Bestell-Nr. 1046.
www.aid.de/shop/shop_detail.php?bestellnr=1046

Nebel: Nicht an Rücklichtern des Vordermanns orientieren

Jedes Jahr dieselben Bilder: Der erste Herbstnebel verwandelt die Straßen in eine „Waschküche“ und führt zu schweren Unfällen auf Landstraßen und Autobahnen. Hauptgrund: Noch immer fahren viele Autofahrer bei Nebel zu schnell und halten zu wenig Sicherheitsabstand zum Vordermann. „Liegt die Sicht unter 50 Metern, ist Tempo 50 das absolute Maximum – auch auf der Autobahn“, betont Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. „Bei noch schlechterer Sicht heißt es: Geschwindigkeit weiter drosseln und ausreichend Abstand halten.“

Die Leitpfosten am Straßenrand bieten eine Hilfestellung, um die tatsächliche Sichtweite einzuschätzen. Sie stehen 50 Meter voneinander entfernt. Ist der nächste Pfosten nicht mehr zu erkennen, helfen die Fahrbahnmarkierungen in der der Straßenmitte. Auf Bundesstraßen beträgt der Abstand vom Beginn einer Markierung zur nächsten genau zwölf Meter, auf Autobahnen 18 Meter. Der Experte von TÜV Rheinland warnt davor, sich an den Rücklichtern des Vordermanns zu orientieren: „Das verleitet eher dazu, den Abstand zum nächsten Fahrzeug bei dichtem Nebel zu verkürzen als zu verlängern. Und das provoziert Auffahrunfälle.“

Nebelschlussleuchte nur bei Sicht unter 50 Metern erlaubt

Allgemein gilt: Bei Nebel und schlechter Sicht auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Bei einer Sichtweite unter 150 Metern sollten die Nebelschweinwerfer zugeschaltet. Beim Einsatz der Nebelschlussleuchte gelten besondere Vorschriften: Sie darf erst bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h verwendet werden. „Die hohe Lichtstärke blendet sonst andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollte die Nebelschlussleuchte im Stau oder bei nebelfreien Abschnitten ausgeschaltet werden“, rät Hans-Ulrich Sander. Weiterer Tipp: Regelmäßig die Scheibenwischer betätigen, um Wassertropfen zu entfernen, die sich durch den Nebel bilden.

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