Der Einsatz von bewaffneten Drohnen in Konfliktregionen ist umstritten. Das Institut für Völkerrecht beteiligt sich an dieser öffentlichen Debatte und lädt zur Podiumsdiskussion: „Braucht Deutschland Kampfdrohnen?“ lautet die Frage am 25. November 2014 um 18.30 Uhr in Hörsaal C der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät.
Während Militärangehörige den Einsatz von bewaffneten Drohnen in Konfliktregionen für ein erforderliches Mittel halten, verstehen Kritiker solche unbemannten Luftfahrzeuge als „Killermaschinen“. Die Bundeswehr hat sich bislang auf den Einsatz von unbewaffneten Drohnen zu Aufklärungszwecken beschränkt – anders als etwa die Vereinigten Staaten, die bewaffnete Drohnen in Somalia, Pakistan oder im Jemen einsetzen. Seit der Ankündigung durch Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die Bundeswehr zukünftig mit bewaffneten Drohnen ausstatten zu wollen, wird das Thema öffentlich debattiert. Was geografisch und gedanklich in weiter Ferne schien, könnte schon bald Realität ein.
Das Institut für Völkerrecht beteiligt sich an der öffentlichen Debatte durch die Ausrichtung der Podiumsdiskussion „Braucht Deutschland Kampfdrohnen?“ am Dienstag, 25. November 2014, um 18.30 Uhr im Hörsaal C der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn, Adenauerallee 24-42, 53115 Bonn.
Es diskutieren der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus, der Bundestagsabgeordnete und Verteidigungspolitiker Dr. Alexander Neu, der Kommandeur der Einsatzverbände der Luftwaffe, Generalleutnant Martin Schelleis, der Physiker und stellvertretene Vorsitzende des International Committee for Robot Arms Control, PD Dr. Jürgen Altmann, sowie der Co-Direktor des Instituts für Völkerrecht der Universität Bonn, Prof. Dr. Stefan Talmon, über das politische und juristische Für und Wider der Anschaffung und Nutzung bewaffneter Drohnentechnologie durch die Bundesrepublik Deutschland. Die Debatte witrd moderiert von Lorenz Hemicker, Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Dabei werden auch diese Fragen diskutiert werden: Welche militärischen und politischen Gründe sprechen für oder gegen die Anschaffung bewaffneter Drohnen? Ist der Einsatz mit der deutschen Verfassung, den internationalen Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht überhaupt vereinbar? Dient der Einsatz von Drohnen der Durchsetzung oder Wiederherstellung des Rechts? Wird durch den Einsatz das Risiko militärischer Eskalation erhöht oder kann er zur Begrenzung von Konfliktherden beitragen? Ist die Bundesregierung vielleicht sogar ethisch oder rechtlich dazu verpflichtet, Drohnen anzuschaffen, um so die eigenen Soldaten im Gefecht besser schützen zu können?