Auszeichnung für herausragende Verdienste für die Gemeinschaft

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland an 11 Bürgerinnen und Bürger aus Nordrhein-Westfalen überreicht. In einer Feierstunde in Düsseldorf lobte die Ministerpräsidentin die herausragenden Verdienste dieser Frauen und Männer für die Gemeinschaft und hob den besonderen Wert des ehrenamtlichen Engagements hervor. „Es sind ganz besondere Menschen, die wir heute mit dem Bundesverdienstorden auszeichnen. Sie engagieren sich auf unterschiedliche Weise, manchmal mit großer Sichtbarkeit, manchmal aber auch als ‘Helden des Alltags’ in aller Stille. Jeder und jede von Ihnen sorgt dafür, dass unsere Gesellschaft nicht nur funktioniert, sondern dass unser Land lebens- und liebenswerter wird.”

An die Ausgezeichneten gewandt sagte Hannelore Kraft: „Für Sie sind Menschenwürde, Gerechtigkeit, Solidarität, Toleranz und Zivilcourage keine abstrakten Werte. Sie erfüllen diese Begriffe mit Leben, und das seit vielen Jahren. Und ich bitte Sie: Tragen Sie Ihre Orden. Sprechen Sie darüber. Seien Sie auch hier buchstäblich ein Vor-Bild. Es wird sicher Menschen geben, die sich von Ihrem Engagement inspirieren lassen.“

Die Ministerpräsidentin überreichte die Orden an:

  • Evamarie Bott aus Wuppertal (Verdienstkreuz am Bande)
  • Brigitte und Gerhard Huppertz aus Köln (Verdienstkreuz am Bande)
  • Bettina Landgrafe aus Hagen (Verdienstkreuz am Bande)
  •  Prof. Dr. Joachim Metzner aus Köln (Verdienstkreuz Erster Klasse)
  •  Dr. Ralf Seidel aus Mönchengladbach (Verdienstkreuz am Bande)
  • Candida Höfer aus Köln (Verdienstkreuz Erster Klasse)
  • Ludwig Ladzinski aus Bottrop (Verdienstkreuz am Bande)
  • Werner Lauterborn aus Dortmund (Verdienstkreuz am Bande)
  • Manfred Peppekus aus Mülheim an der Ruhr (Verdienstkreuz am Bande)
  • Professor Dr. Walter Tokarski aus Kerpen (Verdienstkreuz Erster Klasse)

Viele wissen gar nicht, wie viel Urlaubsgeld ihnen zusteht

Von Abbruchgewerbe bis Zuckerindustrie – für über 80 Branchen hat das Arbeitsministerium jetzt die tariflichen Regelungen zum Urlaubsgeld und zur Urlaubsdauer ins Netz gestellt. „Viele Beschäftigte wissen gar nicht, wie viel Urlaubsgeld ihnen eigentlich zusteht. Wenn Urlaubsgeld tariflich vereinbart ist, gibt es das zusätzlich zum Lohn. Das gilt auch für Minijobber und diejenigen, die den gesetzlichen Mindestlohn erhalten“, erklärte Arbeitsminister Guntram Schneider.

Das Urlaubsgeld ist je nach Tarifvertrag als Prozentsatz vom Monatseinkommen oder als fester Betrag geregelt. Im Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe zum Beispiel ist ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent des Monatseinkommens vereinbart. Dagegen wird im Bäckerhandwerk zwischen 180 und 420 Euro als tarifliches Urlaubsgeld je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gezahlt. Einige Branchen haben einen Tagessatz je Urlaubstag vereinbart.

Auch die Dauer des Urlaubs kann in den Tarifverträgen abweichend von den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes festgelegt sein. Laut Gesetz beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage, also vier Wochen. Tarifverträge können hiervon abweichend ausschließlich günstigere Regelungen für die Beschäftigten vorsehen. So haben tariflich gebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise in der Metall- und Elektrobranche, in der Druckindustrie und in den meisten anderen Tarifbereichen einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. In einer Reihe von Branchen werden die Urlaubstage nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt, zum Beispiel im Erwerbsgartenbau zwischen 25 und 29 Arbeitstagen.

Beschäftigte, die einen tariflichen Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld haben, sollten die Ausschlussfrist beachten. Das ist die Frist, in der man den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen muss, damit er nicht verfällt. Diese Fristen findet man in der Regel im Manteltarifvertrag.

Einzelheiten über das Urlaubsgeld und die Urlaubsdauer aus über 80 Branchentarifverträgen finden Sie im Internet unter www.tarifregister.nrw.de

 

Großes Interesse an französischer Kultur

Vier Teams aus Remscheid, Dinslaken, Geldern und Bielefeld haben beim 12. deutsch-französischen Internet-Teamwettbewerb den ersten Preis gewonnen. Bei der Preisverleihung im Düsseldorfer Landtag wurden insgesamt zwölf Klassen und Gruppen aus Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Schulministerin Sylvia Löhrmann gratulierte den Preisträgerinnen und Preisträgern: „Der Internet-Teamwettbewerb steht für die deutsch-französische Freundschaft. Dass so viele Schülerinnen und Schüler in unserem Bundesland bei dem Wettbewerb erfolgreich waren, beweist das rege Interesse an der französischen Kultur ebenso wie die große Sprach- und Medienkompetenz der Jugendlichen.“

In welcher französischen Stadt findet das internationale Comic-Festival statt? Welches Lied der Sängerin Zaz ist das erfolgreichste – auch in Deutschland? Finde den nordfranzösischen Strand, der bei Strandseglern besonders beliebt ist! Mit diesen und anderen Fragen und Aufgaben rund um Frankreich, die französische Sprache und Kultur sowie die deutsch-französischen Beziehungen beschäftigten sich über 6.900 Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen in insgesamt 420 Gruppen im Rahmen des deutsch-französischen Internet-Teamwettbewerbs.

Der Wettbewerb wird in Nordrhein-Westfalen vom Institut français in Zusammenarbeit mit dem Cornelsen Verlag und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung organisiert und von der Vereinigung der Französischlehrerinnen und -lehrer sowie den Fernsehsendern Arte und TV5 Monde unterstützt. Der Internet-Teamwettbewerb steht unter dem Motto „Franzosen und Deutsche: einmal Freunde, immer Freunde“ und fand anlässlich des Jahrestags der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages am 22. Januar 2015 statt. Er wurde in diesem Jahr in neun Bundesländern durchgeführt.

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Schulen mit unterschiedlichen Französischkenntnissen. Auf vier Niveaustufen bearbeiten die Jugendlichen als Klasse, Kurs oder Arbeitsgemeinschaft einen Katalog mit rund 80 Aufgaben zum Nachbarland Frankreich. Die Aufgaben kommen u. a. aus den Bereichen Sprache, Literatur, Sport, Musik, Umwelt. Als Hilfestellung sind Internetseiten angegeben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer recherchieren, diskutieren in Gruppen und beantworten die Fragen digital.

Die Erstplatzierten erhielten einen Geldpreis, die Zweitplatzierten ein Abonnement der Culturthèque (digitale Online-Bibliothek des Institut français mit Online-Büchern, Musik und Zeitschriften). Alle Gewinnerinnen und Gewinner wurden darüber hinaus zu einem Konzert der französischen Raggae-Band Danakil am Abend der Preisverleihung eingeladen.

Folgende Teams aus Nordrhein-Westfalen zählen zu den Gewinnern:

Platzierung Niveau 1 Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4

1. Platz

Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, Remscheid Gymnasium im Gustav-Heinemann-Schulzentrum, Dinslaken Berufskolleg
Liebfrauenschule, Geldern
Cecilien-Gymnasium, Bielefeld

2. Platz

Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, Bonn Cecilien-gymnasium, Bielefeld Kreisgymnasium, Halle (Westfalen) Friedrich Ebert Gymnasium, Bonn

3. Platz

Börde-Berufskolleg, Soest Joseph-König-Gymnasium, Haltern am See Cornelius-Burgh-Gymnasium, Erkelenz Landrat-Lucas-Gymnasium, Leverkusen

Eine Liste aller teilnehmenden Schulen sowie weitere Informationen finden Sie unter:
http://nw.if-wettbewerb.de/results/
http://www.institutfrancais.de/
http://www.schulministerium.nrw.de/

 

Landesgartenschau erweitert Öffnungszeiten

Mit 155.000 Besuchen zu Beginn der fünften Durchführungswoche entwickeln sich die Besucherzahlen auf der Landesgartenschau Landau prächtig. Auf den Wunsch der Besucher nach verlängerten Öffnungszeiten reagiert die Landesgartenschau und erweitert zum 21.05.2015 ihre Kassen- und Einlasszeiten.

Mit der Landesgartenschau ist im Herzen der Südpfalz eine 27 Hektar große Garten- und Freizeitanlage entstanden, die das Besucherherz höher schlagen lässt. Der große Zuspruch aus der Bevölkerung spiegelt sich unter anderem im Dauerkartenverkauf wider: Mehr als 18.000 verkaufte Karten sind ein eindeutiges Signal. Neben prachtvollen Gartenanlagen und einem breit gefächerten Sportangebot sorgt ein abwechslungsreich gestaltetes Unterhaltungsprogramm für einen kurzweiligen Besuch auf der größten Landesveranstaltung des Jahres 2015. Angesichts des vielfältigen Angebotes an Abendveranstaltungen entstand der Besucherwunsch nach verlängerten Öffnungszeiten. Die Landesgartenschau freut sich über das große öffentliche Interesse und erweitert zum 21.05.2015 ihre Kassen- und Öffnungszeiten.

Am Eingang Blütenpromenade sind Kassen und Einlass zukünftig täglich zwischen 9 und 21 Uhr geöffnet. Die Kasse am Eingang Stadt ist täglich zwischen 9:00 und 19 Uhr für Besucher geöffnet, der Einlass ist bis 21 Uhr besetzt. Am Zugang „Ebenberg“ können grundsätzlich keine Eintrittskarten gekauft werden, mit einer bereits vorhandenen Karte erhält man zwischen 9 und 22 Uhr Zugang zum Gelände. Ein Angebot, dass sich insbesondere an die Besitzer von Dauerkarten richtet, aber auch für Tageskarten Anwendung findet. Generell gilt: Für den Aufenthalt im Gelände gibt es keine zeitliche Begrenzung, einem abendlichen Spaziergang über die Landesgartenschau steht also nichts im Weg.

Wer Wartezeiten an den Kassen vermeiden möchte, kann im Vorfeld seines Besuches Tickets auch über den Webshop der Landesgartenschau, Verkaufsstellen der Rheinpfalz, oder über das Büro für Tourismus Landau beziehen. Die Tages- und Abendkarten sind nicht an ein bestimmtes Datum gebunden, sondern können über den gesamten Zeitraum der Landesgartenschau eingelöst werden.

http://lgs-landau.de/

 

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