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Aufblähen der Vorhaut beim Wasserlassen muss der Arzt abklären

Kommt es beim Wasserlassen bzw. Urinieren zu einer Aufblähung der Vorhaut und schmerzt es, liegt dies meist daran, dass der Urin durch die enge Vorhautöffnung nicht schnell genug austreten kann. „Dann sollten Eltern mit ihrem Kind zum Kinder- und Jugendarzt.

Ursache dieses Problems ist in vielen Fällen eine anhaltende Verklebung der Vorhaut. Die meisten neugeborenen Jungen haben eine ’natürliche‘ Vorhautverengung, die sich aber zwischen dem dritten und fünften Lebensjahr, jedoch spätestens bis zur Pubertät von alleine löst“, erklärt Dr. med. Bernhard Stier, Kinder- und Jugendarzt in Butzbach, der auch die Broschüre zur Penisgesundheit „Oh Mann, oh Mann :-( “ herausgegeben hat.

Weitere Anzeichen für eine Phimose sind ein Urinstrahl, der durch die Verengung sehr dünn ist oder nur tröpfelt, häufige Entzündungen der Vorhaut oder wenn die Penisspitze rot angeschwollen ist.
Wenn die Phimose in der Pubertät weiterhin besteht oder wenn medizinische Probleme auftreten, wird zunächst versucht, die Vorhaut durch eine vier- bis sechswöchige Salbenbehandlung mit Kortison- oder Östrogensalbe zu dehnen. „Dies gelingt bei etwa drei Viertel der Fälle. Hier sind jedoch Rückfälle möglich. Bleibt die Phimose bzw. tritt wieder auf, sollte sie unter lokaler Betäubung oder Vollnarkose durch eine vorhauterhaltende, plastische Operation behandelt werden, z.B. durch eine so genannte Triple Inzision“, verdeutlicht Dr. Stier, Experte des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) für Jungenmedizin.

Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen ist eine vollständige Beschneidung (Zirkumzision) notwendig. Ziele der Behandlung sind die ungehinderte, normale Harnentleerung, eine problemlose Genitalhygiene sowie eine unbeeinträchtigte sexuelle Funktion.

Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de

(dvf, sy)

Bekämpfung der Kinderpornografie im Netz

Operation „Himmel“ aus Dortmunder Sicht kein Flop: Zu der ab Ende 2007 in den Medien breit diskutierten „Operation Himmel“ zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie konnten von der Dortmunder
Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungs- und Vollstreckungsdatensätze ausgewertet werden. Anders als in vielen Internet-Foren diskutiert, war die Aktion aus Dortmunder Sicht kein „Flop“.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Meldung eines Berliner Internet-Providers, der kinderpornografisches Material auf einem Server entdeckt hatte. Das Landeskriminalamt Berlin erhob die Daten von Personen, die auf die fragliche Seite zugegriffen hatten. Die Datensätze wurden von der Staatsanwaltschaft Berlin 2007 an die örtlich zuständigen Dienststellen verteilt.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat seinerzeit solche Datensätze von weiteren Ermittlungen ausgenommen, bei denen der Kontakt zu der Seite mit strafbaren Inhalten nur wenige Sekunden gedauert hatte. Es kann nämlich immer wieder passieren, dass Nutzer und Nutzerinnen über Spam-E-Mails versehentlich auf kinderpornografische Seiten geraten, dort nur minimale Zeit verweilen und sich daher nicht strafbar machen.
Im Dortmunder Landgerichtsbezirk wurden nach dieser Vorauswahl von den Amtsgerichten 70 Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Durchsuchungen wurden durchgeführt, Rechner wurden beschlagnahmt und ausgelesen.

Das Ergebnis der Verfahren kann sich aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde durchaus sehen lassen. In drei besonders gravierenden Fällen wurden Hunderte von strafbaren Bilddateien, aber auch kinderpornografische Filme auf den Rechnern der Beschuldigten gefunden.

In den Verfahren wurden insgesamt 10 Freiheitsstrafen zwischen 4 Monaten und einem Jahr verhängt und entsprechende Bewährungsbeschlüsse wurden erlassen. 24 Geldstrafen wurden verhängt und vollstreckt, davon 4 in einer Höhe von mehr als 90 Tagessätzen, so dass sie ins polizeiliche Führungszeugnis der Beschuldigten eingetragen werden.

Quelle: www.sta-dortmund.nrw.de

Jugendliche begreifen Gesundheit als Lifestyle

(aid) – Jugendliche ticken anders- und alle unterschiedlich. Zugegeben ist das nicht neu. Wer aber Maßnahmen in der Gesundheitsförderung für Jugendliche durchsetzen möchte, für den ist die Zielgruppenansprache sehr wichtig.

„Gesundheit wird von Jugendlichen im Kontext ihrer jeweiligen Lifestyles verortet“, so Dr. Beate Großegger vom Institut für Jugendkulturforschung und Kulturvermittlung, Wien im Rahmen des 18. Ernährungsforums der Rainer-Wild-Stiftung. Sie zeichnete abstrakte Bilder jugendlicher Gesundheitstypen, die das Verständnis des „Tickens“ erleichtern sollen. So könne differenziert werden in drei grobe Kategorien: Genussmenschen, Körperkapitalisten und selbsternannte Wohlfühltypen.

Für den Genussmenschen muss gesundes Leben Spaß machen, sonst verweigert er sich. Seine Philosophie sei „Do the right thing, but hang loose“. Lust und Unlust sind sein Antrieb bzw. seine Bremse. Gesundes Leben ist dann attraktiv und erstrebenswert, wenn es den Spaßfaktor akzentuiert.

Der Zugang des Körperkapitalisten zum Thema Gesundheit ist nutzenorientiert. „Er stählt seinen Körper in der „Mucki-Bude“ und wenn anschließend noch Zeit ist, folgt ein Besuch im Solarium“, so die Jugendforscherin. Disziplin, die in anderen Lebensbereichen schwer fällt, ist hier kein Thema. Mentale Gesundheit spiele für ihn keine Rolle. Sein „Body“ soll ihm Vorteile auf dem für ihn relevanten Ausbildungs-, Arbeits- und Beziehungsmärkten bringen.

Der selbsternannte Wohlfühltyp lässt sich nicht sagen, was für ihn gesund oder ungesund ist, so Großegger. Er entscheidet jeweils aus der Situation heraus. Den Wohlfühltypen charakterisiert, dass er nach emotionaler Ausgeglichenheit und dem für sich stimmigen Lebensstil sucht. Der Jugendliche dieser Kategorie sehe beides als Voraussetzung für sein körperliches Wohlbefinden.

Jugendliche sind für Gesundheit offenbar nur dann empfänglich, wenn Botschaften und Maßnahmen ihre subjektiven Theorien und mentalen Repräsentationen berücksichtigen. Gesundheit wird von ihnen unterschiedlich interpretiert und realisiert. Gesundheitsverhalten muss zum Lifestyle passen bzw. sich diesem unterordnen. Gesund leben muss Spaß machen und der szenetypischen Ästhetik entsprechen. Werden Jugendliche für Kampagnen, Maßnahmen und Botschaften als eine homogene Gruppe verstanden oder über einen Kamm geschoren, werde diesem Anspruch nicht Rechnung getragen und die Bemühungen hätten wenig Wirkung, resümiert Großegger.

Judith Bernitt, www.aid.de

Der Irrsinn in der Kfz-Versicherung

Die Jagd auf die günstigste Kfz-Versicherung hat begonnen, denn die meisten Kfz-Versicherungsverträge sind zum Ende des Kalenderjahres kündbar – mit einer Frist von einem Monat. Verbraucher, die ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, sollten jetzt Ausschau nach den günstigsten Kfz-Versicherungen mit den besten Versicherungsbedingungen halten. Doch viele Verbraucher denken beim Wechsel nur an eine mögliche Beitragsersparnis. „Das kann gefährlich werden, im Schadensfall kann der Verbraucher das Nachsehen haben“, mahnt Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Denn nur wenn das Kleingedruckte in den Bedingungen auch den Schadensfall umfasst, zahlt der Versicherer. „Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, die erweiterte Wildschadenklausel sowie die 100 Mio. Euro Deckung in der Haftpflichtversicherung gehören daher in jedes Bedingungswerk.“

Viele Versicherungsnehmer blicken bei der Kfz-Versicherung zuerst auf die Beitragshöhe und dann auf die Versicherungsbedingungen. Genau andersherum wäre es sinnvoll, denn einige Bedingungspunkte sind unverzichtbar, um Probleme im Schadensfall zu vermeiden. Besonders wichtig ist laut Boss, dass der Versicherer in der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. „Hat man diesen Verzicht nicht vereinbart und rauscht doch einmal bei Rot über die Ampel und zerstört den eigenen Wagen, würde die Versicherung einen deutlichen Abzug bei der Entschädigung vornehmen. Dass kann richtig teuer werden.“

Auch sollten in der Kaskoversicherung über die Wildschadenklausel Schäden durch Kollision mit Tieren jeder Art versichert sein, also auch bei einem Unfall durch einen herrenlosen Hund. Ebenso wichtig ist es, dass Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelungen mit allen Folgeschäden erstattet werden. Und bei einem Neufahrzeug lohnt es sich darauf zu achten, dass mindestens zwölf Monaten nach Erstzulassung Schäden zum Neuwert und nicht nur zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden.

Boss weist noch auf eine Besonderheit zur Kündigungsfrist in diesem Jahr hin. Da die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer vorliegen muss, ist üblicherweise der 30. November das Stichdatum. „Da dieses Jahr der 30. November ein Sonntag ist, raten wir Verbrauchern zur Fristeinhaltung die Kündigung so zu versenden, dass sie am 28.10. dem Versicherer vorliegt“, erklärt Boss.

Quelle:www.bundderversicherten.de

(dvf, sy)
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