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Private Drohnen kein unbedachter Freizeitspaß

Ferngesteuerte Flugkörper sind auch für den privaten Gebrauch verstärkt im Anflug! Ausgestattet mit surrenden Propellern und meist auch mit Kamera wird der Einsatz von Mini-Flug-Drohnen immer mehr zum Freizeitspaß. Besonders reizvoll finden viele Hobby-Piloten, es in der Hand zu haben, die Fluggeräte in die Luft gehen zu lassen.

Dabei können sie oft auch noch aus der Vogelperspektive fotografieren und filmen, was ihnen vor die Linse kommt. Doch Vorsicht: Versicherungs- und datenschutzrechtlich befinden sich die Piloten der kleinen unbemannten Flugkörper nicht im grenzenlosen Universum, sondern ganz schnell im luftleeren Raum: „Wird eine Flugdrohne unglücklich gesteuert und richtet dabei einen Personen- oder Sachschaden an, ist der Versicherungsschutz vielfach ungeklärt. Auch unerlaubtes Filmen und Fotografieren von Personen ist verboten“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Damit die futuristischen Flugobjekte nicht im rechtsfreien Raum unterwegs sind, sollten folgende Hinweise vor der Anschaffung und dem Flugbetrieb beachtet werden:

• Flugerlaubnis: Jeder – ob klein oder groß – kann sich für privaten Spaß eine Drohne anschaffen oder schenken lassen. Für Modelle, die weniger wiegen als fünf Kilogramm, ist keine besondere Nutzungserlaubnis oder spezielle Schulung notwendig.

• Sicherheit: In der Luft darf sich eine Drohne nicht aus der Sichtweise des Piloten entfernen. Das bedeutet, dass der Flugkörper im Mini-Format auf freier Fläche also nicht mehr als 300 Meter weit fliegen darf. Die Drohne sollte auch nicht höher als maximal hundert Meter aufsteigen. Außerdem muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen und Fluglandeplätzen eingehalten werden. Auch die Sicherheit von anderen Personen und Sachen darf nicht gefährdet oder gestört werden. Tipp: Bei der Bedienung eine Drohne sollte also stets darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, öffentlichen Verkehrswegen, Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen eingehalten wird.

• Versicherungsschutz: Für sämtliche Flugobjekte, die unter freiem Himmel betrieben werden, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut Pflicht. Wenn durch eine Freizeit-Drohne eine Stromleitung beschädigt oder ein Mensch verletzt wird, springt die oftmals vorhandene private Haftpflichtversicherung jedoch oft nicht ein. Die Übernahme der Versicherung hängt dann davon ab, ob der fliegende Übeltäter nachweislich als Spielzeugt deklariert wurde. Hobby-Piloten sollten deshalb am besten vor Inbetriebnahme des neuen Spielzeugs mit ihrer Versicherung klären und sich schriftlich bestätigen lassen, inwieweit die bisherige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt. Greift der Standardschutz nicht, muss eine zusätzliche Versicherung her. Ein solcher Schutz kann in die private Haftpflichtversicherung integriert oder als Zusatzpolice abgeschlossen werden. Aber auch Modellflugverbände bieten eine passende Versicherung bei Nachfrage oder über eine Mitgliedschaft an.

• Haftung: Private Drohnenbesitzer und -nutzer sollten unbedingt wissen: Bei Schäden, die durch die kleinen, unbemannten Flugkörper verursacht werden, haftet meist der Halter.

• Persönlichkeitsrecht: Eine private Drohne, die mit einer Film- und Fotokamera ausgestattet ist, darf auch nicht im Flug alles und jeden ohne Erlaubnis ablichten. Personen, die auf Aufnahmen zu erkennen sind, können die Veröffentlichung oder Weitergabe von Bildern oder Filmsequenzen übers Internet oder andere Kanäle untersagen. Deshalb sollte aufs Ablichten fremder Personen verzichtet werden. Tipp: Personen, die man kennt oder direkt ansprechen kann, am besten vor dem Kameraeinsatz einer Drohne um Foto- oder Filmerlaubnis bitten!

Zum richtigen Schutz beim Betrieb von Freizeitdrohnen bieten die örtlichen Versicherungsberatungen der Verbraucherzentrale NRW ihre Hilfe an. Die dortige Schadensfallberatung hilft auch, wenn es bei der Regulierung von Schäden Probleme gibt.

Kontakt und Kosten unter www.vz-nrw.de/schadensfall. Aber auch das Verbrauchertelefon NRW ist zu Versicherungsschäden zentral erreichbar – und zwar donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.

Verkäufer brauchen Selbstbewusstsein, Mut und Motivation

„Jedermanns Liebling ist jedermanns Armleuchter“, lautet ein bekanntes Sprichwort. Und das gilt auch für Verkäufer. Das zumindest meint der Vertriebsprofi und Bestseller Autor Dirk Kreuter. Sein Ansatz: Wer immer Ja sagt, dem Kunden permanent nachgibt und mit Rabatten um sich wirft, wird zwangsläufig scheitern. Er fordert mehr Mut, Nein zu sagen und Verhandlungen selbstbewusster anzugehen.

„Ein Rabatt darf nur das letzte Mittel sein und ist auch nur dann möglich, wenn er sich wirklich kaufmännisch rechnen lässt“, meint Dirk Kreuter, der als professioneller Vortragsredner und Vertriebstrainer mehrere Tausend Verkäufer jährlich schult. In seinen Bestsellern „Umsatz Extrem“ und „Akquise-Impulse – motivieren, überzeugen, verkaufen“ geht er nicht nur auf Verkaufstechniken und Verhandlungsoptionen ein, sondern vor allem auch auf die Verkäuferpersönlichkeit. „Viele machen es sich zu einfach, haben zu wenig Spaß an der Reibung mit dem Kunden und der Auseinandersetzung über das Produkt, dessen Vorteile sowie schlussendlich den Preis“, sagt er. Mit mehr Mut auch zu gewagter Kommunikation, einer provokanteren Ansprache und viel persönlichem Format lasse sich Vieles verkaufen. Die Kraft einer überzeugenden Persönlichkeit werde unterschätzt. „Menschen kaufen von Menschen. Das Produkt ist nur ein Teil des Verkaufsprozesses.“

Mit Cleverness, charmanter Härte und einem starken inneren Antrieb, das beste Geschäft machen zu wollen und nicht nur irgendeins, stiegen nicht nur Umsatz und Gewinn, sondern ebenso das Ansehen des Verkäufers – auch beim Kunden. „Aus Rabatten lernt der Kunde doch nur, dass die Preise vorher zu hoch waren und verlangt immer mehr. Er soll aber spüren, dass es um Werte geht und er einen seriösen Verhandlungspartner hat. Und zur Seriosität gehört, Grenzen aufzuzeigen“, so der Verkaufsprofi.

Neben Rabatten gebe es schließlich auch andere Möglichkeiten, Draufgaben, Gutscheine oder Rückvergütungen beim nächsten Einkauf seien nur einige Wege. „Kreative Unternehmer und innovative Verkäufer sorgen so gleich für den nächsten Umsatz oder bereiten diesen zumindest vor.“ Es lohne sich, an intelligenten Alternativen zu Rabatten zu arbeiten und Verkäufer auch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu schulen. Mit Mut und Überzeugung kombiniert mit Charme und Verhandlungskunst gelängen beste Geschäfte.

Wer mehr über den Vertriebsprofi und Bestsellerautor Dirk Kreuter erfahren möchte, bekommt weitere Informationen unter www.dirkkreuter.de. Mehr zu seinen Seminaren, Vorträgen und Events gibt es unter www.bestseller-verlag.com.

Hintergrund Dirk Kreuter

Dirk Kreuter ist Vertriebsexperte, Bestsellerautor und Speaker. Die Themen rund um die Gewinnung neuer Kunden im Geschäftskundenbereich stehen dabei immer im Mittelpunkt. Er ist „Speaker of the Year“ (Wissen+Karriere), „Trainer des Jahres“ (Magazin TRAiNiNG) und „Top Consultant“ (compamedia).

Fliegende Roboter ersetzen nicht den Supermarkt

Online-Handel nur als Ergänzung

(aid) – Der Online-Handel mit Lebensmitteln bleibt eine Nische. Professor Dr. Joachim Zentes von der Universität Saarland glaubt an einen Anteil von nur sechs Prozent bis zum Jahr 2022. Andere Schätzungen sehen den Online-Handel mit Lebensmitteln bis 2050 auf 30 Prozent steigen. Tatsache ist: Aktuelle Lieferdienste laufen defizitär und die Menschen brauchen offenbar den emotionalen Einkauf, etwas zu probieren, Obst zu riechen oder an den Regalen vorbei zu flanieren. Auf Einladung des Vereins „Die Lebensmittelwirtschaft“ warf eine Expertenrunde Anfang September 2014 in Berlin einen Blick in die Zukunft des Einkaufens unter dem Motto „Vom Einkaufswagen bis zum Paketkopter“.

„Wir machen den Supermarkt mit Sicherheit nicht überflüssig“, sagte Max Thinius, Sprecher des Online-Handels „Allyouneed.com“, der eine Tochter der DHL ist. Dieser Online-Händler kann allerdings auch auf die Kommissionierung und Logistik des Paketdienstes zurückgreifen. Für alle anderen bleibt die Logistik ein kaum zu bewältigendes wirtschaftliches Problem.

Kleine Flugdrohnen, wie sie derzeit von verschiedenen Firmen ausprobiert werden, können die Auslieferung per Boten (noch) nicht ersetzen. Rechtlich dürfen sie in Deutschland derzeit nur in Sichtweite des Betreibers fliegen und Thinius kann sich nicht vorstellen, dass Tausende der fliegenden Auslieferer in einer Stadt unterwegs sein werden.

Seine Erfahrung mit dem Online-Handel: Die Menschen kaufen über das Internet überwiegend Alltagsdinge. Vom Toilettenpapier bis zum Salz oder Shampoo zeigen sich die Konsumenten ausgesprochen markentreu. Diese „Last der Alltäglichkeit“ kann der Online-Handel also abnehmen. Die Bestellungen zeigen außerdem, dass diese Waren nicht am gleichen Tag ausgeliefert werden müssen. Wenn es aber um Wein und Delikatessen geht, dann gehen die Menschen bevorzugt in einen realen Laden.

Und die differenzieren sich immer weiter: In den Niederlanden gibt es eine Supermarktkette, die ihre Ware in Marktständen präsentiert. Markthallen erleben in Deutschland eine Renaissance und neue Marktsegmente erhalten gleich eigene Vertriebskanäle. In Berlin hat sich eine Handelskette gebildet, die ausschließlich vegane Produkte verkauft.

Der Online-Handel wird den realen Handel nicht ersetzen – er wird ihn aber ergänzen, lautete das Fazit der Expertenrunde.
Roland Krieg, www.aid.de

Jocelyn Benoist erhält einen Humboldt-Forschungspreis

Der französische Philosoph Jocelyn Benoist, Professor an der Pantheon-Sorbonne Universität (Paris 1), erhält einen Forschungspreis der Alexander von Humboldt-Stiftung. Zusammen mit Prof. Dr. Markus Gabriel vom Internationalen Zentrum für Philosophie der Universität Bonn verbindet er in einem Forschungsvorhaben unterschiedliche philosophische Theorien, um zu neuen Erkenntnissen zu gelangen. Der Preis ist mit 60.000 Euro dotiert.

Prof. Dr. Jocelyn Benoist von der Universität Paris-1 Pantheon-Sorbonne forscht mit einem Humboldt-Forschungspreis an der Universität Bonn. © Foto: privat
Prof. Dr. Jocelyn Benoist
von der Universität Paris-1 Pantheon-Sorbonne forscht mit einem Humboldt-Forschungspreis an der Universität Bonn. © Foto: privat

„Professor Benoist ist einer der international profiliertesten Gegenwartsphilosophen in Frankreich, dem es gelungen ist, die gegenwärtige theoretische Philosophie mit der Tradition der Phänomenologie methodisch fruchtbar zu verbinden“, sagt Dr. Markus Gabriel, Professor für Erkenntnistheorie, Philosophie der Neuzeit und Gegenwart an der Universität Bonn und Gastgeber des französischen Humboldt-Forschungspreisträgers. Während die Phänomenologie unsere Erfahrung von Wirklichkeit zu beschreiben versucht, geht die analytische theoretische Philosophie davon aus, dass wir unsere Erfahrung mit den wissenschaftlichen Methoden der Hypothesenbildung auf der Basis rein begrifflicher Konstruktionen erklären sollten. „Sie ist also skeptisch gegenüber unserer Erfahrung“, sagt Prof. Gabriel.

Prof. Benoist forscht über den Realismus

Seit zehn Jahren forscht der französische Philosoph Jocelyn Benoist, Professor an der Pantheon-Sorbonne Universität (Paris 1), über den Realismus. Dieser nimmt an, dass die Wirklichkeit, in der wir uns vorfinden, weitgehend unabhängig von unseren Meinungen und Eindrücken ist. Wie steht es dann aber um nicht direkt beobachtbare, wissenschaftlich postulierte Gegenstände wie Elektronen oder Quarks? Wie steht es um die individuell unterschiedliche Wahrnehmung von Farben?

„Die Universität Bonn ist der perfekte Platz für mich, diese Forschung zusammen mit deutschen Kollegen auf sehr hohem Niveau voranzubringen“, sagt der französische Wissenschaftler. Prof. Gabriel trage zu einer Erneuerung der Philosophie in Deutschland und international bei und verfolge neuartige Konzepte, die Aufspaltung in unterschiedliche philosophische Traditionen zu überwinden.

Gibt es wirklich intentionale Gegenstände oder sind sie Einbildung?

Das Forschungsprojekt am Internationalen Zentrum für Philosophie der Universität Bonn dreht sich um die Frage intentionaler Gegenstände: Dabei geht es um Dinge, die nur existieren, wenn wir uns auf sie richten. Wie steht es dann um Gegenstände, die in Träumen und Halluzinationen vorkommen? „Die Frage ist, ob es intentionale Gegenstände wirklich gibt und ob man sich überhaupt auf sie beziehen kann“, erläutert Prof. Gabriel. Viele Philosophen dachten, das ginge nur durch Einbildung.

Prof. Benoist hat dazu einschlägige Studien vorgelegt. Die Wissenschaftler wollen in dem Forschungsprojekt anhand vieler Fallbeispiele die Frage diskutieren, wie man sich genau der Existenz intentionaler Gegenstände nähern kann. „Dies verbindet die Themen der phänomenologisch informierten theoretischen Philosophie mit der Frage der Reichweite des Realismus“, sagt Prof. Gabriel.

Jocelyn Benoist, geboren am 4. Juli 1968 in Paris, studierte an der Sorbonne Philosophie, promovierte an der Universität Paris 10 Nanterre und habilitierte sich an der Universität Paris 4 Sorbonne. Er forschte und lehrte an zahlreichen Universitäten in Frankreich, in der Schweiz, in den USA, Japan und Italien. Er wurde mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet, darunter die „CNRS Bronze Medal“.

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