Schlagwort-Archiv: Finanzen

Viele wissen gar nicht, wie viel Urlaubsgeld ihnen zusteht

Von Abbruchgewerbe bis Zuckerindustrie – für über 80 Branchen hat das Arbeitsministerium jetzt die tariflichen Regelungen zum Urlaubsgeld und zur Urlaubsdauer ins Netz gestellt. „Viele Beschäftigte wissen gar nicht, wie viel Urlaubsgeld ihnen eigentlich zusteht. Wenn Urlaubsgeld tariflich vereinbart ist, gibt es das zusätzlich zum Lohn. Das gilt auch für Minijobber und diejenigen, die den gesetzlichen Mindestlohn erhalten“, erklärte Arbeitsminister Guntram Schneider.

Das Urlaubsgeld ist je nach Tarifvertrag als Prozentsatz vom Monatseinkommen oder als fester Betrag geregelt. Im Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe zum Beispiel ist ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent des Monatseinkommens vereinbart. Dagegen wird im Bäckerhandwerk zwischen 180 und 420 Euro als tarifliches Urlaubsgeld je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gezahlt. Einige Branchen haben einen Tagessatz je Urlaubstag vereinbart.

Auch die Dauer des Urlaubs kann in den Tarifverträgen abweichend von den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes festgelegt sein. Laut Gesetz beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage, also vier Wochen. Tarifverträge können hiervon abweichend ausschließlich günstigere Regelungen für die Beschäftigten vorsehen. So haben tariflich gebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise in der Metall- und Elektrobranche, in der Druckindustrie und in den meisten anderen Tarifbereichen einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. In einer Reihe von Branchen werden die Urlaubstage nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt, zum Beispiel im Erwerbsgartenbau zwischen 25 und 29 Arbeitstagen.

Beschäftigte, die einen tariflichen Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld haben, sollten die Ausschlussfrist beachten. Das ist die Frist, in der man den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen muss, damit er nicht verfällt. Diese Fristen findet man in der Regel im Manteltarifvertrag.

Einzelheiten über das Urlaubsgeld und die Urlaubsdauer aus über 80 Branchentarifverträgen finden Sie im Internet unter www.tarifregister.nrw.de

 

Wenig Vertrauen in Bankberater

(ots) – Repräsentative Umfrage für Magazin Reader’s Digest: Bei Geldanlagen zählt der Rat von Familienmitgliedern mehr als der von Fachleuten – Magazin gibt Geldanlage-Tipps

Wenn es um die Geldanlage geht, vertrauen die Deutschen eher dem Rat eines Familienmitglieds (57 Prozent) als einem Bankberater. Dessen Erfahrung schätzen 40 Prozent der Befragten, 32 Prozent vertrauen am ehesten den Ratschlägen ihrer Freunde. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid im Auftrag des Magazins Reader’s Digest (November-Ausgabe), für die 1005 repräsentativ ausgewählte Personen befragt wurden.

Viele Menschen verzichten bei der Geldanlage offenbar ganz auf Beratung: 28 Prozent gaben an, bei solchen Entscheidungen ganz auf den eigenen Instinkt und die Erfahrung zu setzen. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. 64 Prozent der Frauen suchen bei der Geldanlage den Rat von Bruder, Tante oder Cousin. Bei den Männern sind das nur 49 Prozent. Auch die Rolle des Bankberaters wird unterschiedlich bewertet: Immerhin 46 Prozent der Frauen vertrauen ihm, aber nur 34 Prozent der Männer.

In seiner neuen Ausgabe gibt das Magazin Reader’s Digest Tipps zur Geldanlage. Antonio Sommese, Finanzcoach und Buchautor, rät darin zu einer breiten Streuung des Kapitals. „Ein Tagesgeldkonto gehört trotz Minizinsen dazu“, so Sommese. Er empfiehlt, 20 bis 30 Prozent des Vermögens auf einem solchen Konto anzulegen. Weitere 30 Prozent sollten laut dem Experten in einen „defensiven Mischfonds“ mit Aktien, Anleihen, Rohstoffen und Edelmetallen fließen, bis zu zehn Prozent der Anlagesumme könne man in Gold investieren. Trotz der Mischung sei es nötig, einmal im Quartal alle Anlageentscheidungen zu überprüfen und wenn nötig zu ändern.

Wie Reader’s Digest weiter aufzeigt, gelten Immobilien nach wie vor als gute Form der Geldanlage. Wer jetzt angesichts sehr günstiger Zinsen eine Immobilie erwirbt, sollte allerdings nicht in eine oft übersehene Finanzierungsfalle tappen: Je niedriger die Zinsen sind, desto länger dauert es, bis das Haus oder die Wohnung schuldenfrei ist.

Der Bankkunde zahlt nämlich während der gesamten Kreditlaufzeit eine feste Rate, bestehend aus Zinsen und Tilgung. Mit der Zeit sinkt der Zinsanteil, die Ersparnis kommt der Tilgung zugute. Sind die Zinsen aber niedrig, fällt auch die Zinsersparnis gering aus. Bei einem Zinssatz von sechs Prozent und einer ein-prozentigen Tilgung pro Jahr ist die Immobilie nach etwa 30 Jahren schuldenfrei. Beim aktuellen Zinssatz von rund zwei Prozent dauert es hingegen mehr als 50 Jahre. Sie sollten sich deshalb von Ihrer Bank die Möglichkeit hoher Sondertilgungen einräumen lassen und jährlich mindestens zwei oder drei Prozent der Darlehenssumme tilgen.

Quelle: http://www.readersdigest.de

Zehn-Jahres-Frist bei Kreditbearbeitungsentgelten

VZ/NRW    Ein für Kreditnehmer positives Urteil hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt. Die Richter in den roten Roben entschieden, dass Bankkunden ungerechtfertigt kassierte Bearbeitungsentgelte bei Krediten bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern können (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Hintergrund: Im Mai hatte der BGH Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13). Sie stellten kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und dürften deshalb nicht verlangt werden. Auch seien die Banken und Sparkassen aufgrund gesetzlicher Pflichten gehalten, die Bonität des Darlehensnehmers zu prüfen. Die dafür vom Kunden zu erbringende Gegenleistung sei allein der zu zahlende Zins. Ein gesondertes Entgelt für vorbereitende Tätigkeiten halten die obersten Richter nicht für zulässig.

Folge des Urteils ist, dass Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit ein solches Entgelt gezahlt haben, gegenüber ihrem kreditgebenden Institut einen Erstattungsanspruch haben. Dazu müssen sie die gezahlten Bearbeitungsentgelte zurückfordern. Hilfe dabei bietet ein kostenloser Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW im Internet.

Streit gab es danach noch um die Frage, wann der Anspruch auf Rückzahlung  verjährt. Während die Geldinstitute eine kurze Verjährungszeit von drei Jahren nach Kenntnis von der Zahlung des Bearbeitungsentgelts annahmen, gingen Verbraucherschützer – und auch einige Gerichte – von einer Kenntnis erst ab 2011 aus.

So sahen es nun auch die obersten Richter. Es sei den Kunden wegen der unklaren Rechtslage erst ab Ende 2011 zumutbar gewesen, Klage auf Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts zu erheben. Dies bedeutet, dass zumindest alle nach dem 1. Januar 2005 gezahlten Bearbeitungsentgelte noch nicht verjährt sind. Zum 31. Dezember 2014 wird aber eine Vielzahl der Erstattungsansprüche verjähren.

Betroffene Kunden sollten daher umgehend fachkundigen Rat einholen und prüfen lassen, wann eigene Ansprüche verjähren. Verjährungshemmend wirkt beispielsweise die Erhebung einer Klage. Ein einfaches Schreiben an die Banken oder Sparkassen reicht nicht.

Crowdfunding: Chancen und Risiken

Crowdfunding bietet die Möglichkeit, bei vielen interessanten Projekten als Spender, Kreditgeber oder Mitunternehmer dabei zu sein. Welche Vor- und Nachteile die finanzielle Investition in Crowdfunding-Projekte haben, stellt die Zeitschrift Finanztest in ihrer November-Ausgabe vor.

Beim Crowdfunding – auf Deutsch Schwarmfinanzierung – stellen Initiatoren ihr Projekt im Internet vor und sammeln von Unterstützern Geld dafür ein. Zum Teil unterstützen die Geldgeber einen guten Zweck und erhalten keine oder eine ideelle Gegenleistung. Zum Teil wollen sie Renditen erwirtschaften und vergeben Darlehen oder steigen bei Projekten ein. In diesen Fällen ist Vorsicht geboten. Investments in junge Unternehmen sind riskant, denn nicht wenige scheitern. Geldgeber müssen sich zudem für Jahre binden. Wenn sie vorzeitig verkaufen wollen, ist unklar ob, und zu welchem Kurs das möglich ist.

Finanztest rät Geldgebern, sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, bevor sie investieren und die vorgesehene Summe auf mehrere Projekte zu verteilen. Bei einem einzigen Projekt ist die Gefahr des Totalverlusts groß. Interessierte sollten nur so viel Kapital einsetzen, dass sie einen Totalverlust aller unterstützten Projekte verkraften können.

Der ausführliche Artikel Crowdfunding erscheint in der November-Ausgabe 2014 der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/crowdfunding abrufbar.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...