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Letzter Ausweg Operation?

Das Kreuz macht den Menschen in Deutschland zu schaffen: 60 Prozent der Frauen klagen darüber, dass sie häufig oder dauerhaft an Muskelverspannungen oder Rückenschmerzen leiden. Bei den Männern sind es 51 Prozent. Selbst bei den jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren hat schon fast jeder zweite „Rücken“ (47 Prozent), so eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Patienten mit Rückenleiden, denen der Arzt eine Operation vorschlägt, müssen sich allerdings nicht gleich unters Messer legen: „85 Prozent der Rücken-Eingriffe haben sich nach einer Zweitmeinung als  unnötig herausgestellt“, sagt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. „Das zeigt eine aktuelle Auswertung unseres Modellprojekts ‚Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-Operationen‘.“

 TK-Versicherte können sich bei diesem Projekt vor einem geplanten Eingriff kostenlos innerhalb von zwei Tagen eine professionelle zweite Meinung bei einem Team von Spezialisten einholen. In einem von bundesweit 33 Schmerzzentren untersuchen die Experten aus Physio-, Schmerz- und Psychotherapeuten den Patienten erneut und empfehlen ihm gegebenenfalls eine alternative Therapie.

 Mehr als 1.700 TK-Versicherte haben sich seit dem Start des Projekts vor fünf Jahren bereits eine Zweitmeinung eingeholt. Bei gut 1.450 der Patienten haben die Spezialisten den operativen Eingriff als nicht notwendig eingestuft und eine nichtoperative Behandlung empfohlen – zum Beispiel eine Physio- oder eine Schmerztherapie. Damit erweisen sich im Schnitt gut vier von fünf Rücken-OPs als nicht notwendig. Klaus Rupp von der TK: „Die zweite Meinung nutzt den Patienten. Ihnen bleiben Klinikaufenthalte und Operationsrisiken wie Nerven- und Gefäßschädigungen oder Narbenprobleme und Verwachsungen erspart.“

 Der Gesetzgeber hat die Vorteile der Zweitmeinung erkannt und will im geplanten Versorgungsstärkungsgesetz ein geregeltes Verfahren verankern. So sollen Patienten bei bestimmten operativen Eingriffen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, sich eine zweite Meinung durch einen unabhängigen Experten einzuholen. „Das begrüßen wir“, sagt Rupp. „Sinnvoll ist aus unserer Sicht nicht nur bei Rückenschmerzen eine zweite Meinung, sondern insbesondere auch bei Operationen an Gelenken und bei planbaren kardiologischen Eingriffen.“

Laut Gesetzentwurf soll jeder Patient, dem eine entsprechende OP bevorsteht, mindestens zehn Tage vor dem Eingriff von seinem Arzt über sein Recht auf eine unabhängige zweite Meinung aufgeklärt werden. Klaus Rupp:  „Diese Frist ist sehr kurz. Für den Patienten kann es dadurch zeitlich schwierig werden, sein Recht auf eine Zweitmeinung wahrzunehmen. Es ist zu überlegen, die Frist auf vier Wochen zu verlängern.“

Gefährliche Wechselwirkungen bei Hepatitis-C-Medikament

Die Techniker Krankenkasse warnt Ärzte und Patienten vor gefährlichen Wechselwirkungen bei dem Hepatitis-C-Medikament Sofosbuvir. Bei der gleichzeitigen Einnahme von Sofosbuvir und dem Herzmittel Amiodaron könne es zu lebensgefährlichen Herz-Rhythmusstörungen kommen, teilte die Techniker Krankenkasse (TK) mit. Bei betroffenen Patienten sei es zu einem Herzstillstand gekommen, mehrere Menschen benötigten infolge der Wechselwirkungen nun einen Herzschrittmacher. Die amerikanische Zulassungsbehörde FDA habe einen entsprechenden Warnhinweis veröffentlicht.

Dr. Edda Würdemann vom Fachbereich Arzneimittel der TK rät: „Patienten, die sowohl Sofosbuvir als auch Amiodaron einnehmen, sollten schnellstmöglich Kontakt mit ihrem behandelnden Arzt aufnehmen und das weitere Vorgehen beraten.“ Die TK hat heute bereits Ärzte informiert, bei denen aus den Abrechnungsdaten ersichtlich war, dass ihre TK-versicherten Patienten beide Wirkstoffe erhalten haben. „Ein großes Problem bei diesen Wechselwirkungen ist allerdings, dass die Versicherten häufig das Herzmittel von einem anderen Arzt verschrieben bekommen als das Hepatitis-Medikament. Teilweise weiß der eine Arzt gar nichts von den Verschreibungen des anderen Arztes“, so Dr. Würdemann.

Ein weiteres Problem für die Krankenkasse sei, dass sie die Rezepte und Abrechnungen erst mit erheblicher Zeitverzögerung von mehreren Wochen bis Monaten bekomme. „Dadurch können wir die Ärzte erst mit erheblicher Zeitverzögerung über die Gefahr der von ihnen verordneten Medikamentenkombination warnen.“ Die Versicherten sollten deshalb zusätzlich prüfen, ob sie beide Wirkstoffe gleichzeitig einnehmen.

Was tun mit Rest-Arzneimitteln?

(aid) – Über die Kanalisation gelangen täglich mehrere Tonnen Medikamente in die Kläranlagen und viele davon schließlich in unsere Gewässer. Denn nicht alle Wirkstoffe in den Arzneimitteln, die der Mensch zu sich nimmt, sind biologisch abbaubar.

Zum einen gelangen die Medikamente über die Ausscheidungen des Menschen in das Abwasser, zum anderen werden nach wie vor zu viele Rest-Medikamente unsachgemäß über die Toilette entsorgt. Darauf weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) e. V. hin. Obwohl die Kläranlagen technisch auf höchstem Niveau arbeiten, können nicht alle Schadstoffe aus dem Abwasser herausgefiltert werden. Einige Wirkstoffe gelangen so in den Wasserkreislauf und sind in Bächen, Flüssen und Seen nachweisbar und belasten die Umwelt.

Tabletten oder Arzneitropfen können sachgemäß über den Restmüll entsorgt werden, wenn dieser vom Entsorger vollständig verbrannt wird, oder bei Schadstoffsammelstellen abgegeben werden oder bei Apotheken, wenn diese sie annehmen. Eine Rücknahmepflicht der Apotheken gibt es nicht mehr. Jeder kann außerdem auf angemessene Packungsgrößen achten, damit erst gar keine Reste bleiben. Der bdew hat die Initiative „no-klo“ zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten gestartet und dazu auch Informationen für Verbraucher entwickelt.
Renate Kessen, www.aid.de

Weitere Informationen:

www.no-klo.de

aid-Heft „Wasser“, Bestell-Nr. 1598, Preis: 4,00 Euro

Mammografie-Screening: Nicht drängen lassen

Frauen werden von ihren Ärzten nicht genügend über die Risiken des Mammografie-Screenings aufgeklärt und bekommen von ihnen häufig eine einseitige Empfehlung für diese Reihenuntersuchung. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach stichprobenartigen Beratungen bei Frauenärzten. Die Stiftung rät Frauen deshalb, sich nicht drängen zu lassen, sondern nach einer individuellen Beratung die Vor- und Nachteile für sich abzuwägen.

Der geringen Chance, seltener an Brustkrebs zu versterben, steht das höhere Risiko von Überdiagnosen und falsch-positiven Befunden gegenüber. Darüber erfuhren die Testerinnen in den Beratungsgesprächen aber kaum etwas. Über Risiken schwiegen sich die Ärzte nahezu gänzlich aus. Frauen wird so das Gefühl vermittelt, die Nicht-Teilnahme sei die falsche Entscheidung.

Ein eindeutiges Für und Wider gibt es aber nicht. Wie jede medizinische Maßnahme zur Früherkennung hat auch das Mammografie-Screening Vor- und Nachteile. Die Stiftung Warentest bewertet die Reihenuntersuchung aufgrund des Nutzen-Risiko-Verhältnisses als mit Einschränkung geeignet. Nach den Qualitätsansprüchen des Screening Programms sollten alle Frauen zumindest schriftlich dieselben Basisinformationen erhalten. So ist es aber nicht. Die Frauen erhielten verschiedene Einladungsschreiben und zum Teil angsteinflößende Informationsmaterialien, die zur Teilnahme drängten. Gute Aufklärung ist also nicht Standard, wie der Test zeigt.

Der ausführliche Test mit Tipps für ein ausgewogenes Beratungsgespräch ist unter www.test.de abrufbar.

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