1,1 Millionen Mängel bei Abgasuntersuchungen

Knapp 1,1 Millionen Mängel an mehr als 770 000 Fahrzeugen haben die Kfz-Betriebe im Jahr 2012 bei den Abgasuntersuchungen (AU) an Pkw, Nutzfahrzeugen und Krafträdern (AUK) erfasst. Das geht aus dem Abschlussbericht zur Mängelstatistik des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hervor. Im Durchschnitt wurden somit 1,42 abgasrelevante Mängel pro Fahrzeug festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr (1,39) ist diese Quote leicht angestiegen. Fast zwölf Millionen Abgasuntersuchungen erfassten die anerkannten AU-Betriebe im Jahr 2012 auf Basis eines festgelegten Qualitätssicherungssystems.

Die durchschnittliche Mängelquote lag bei 6,5 Prozent. Die Spannbreite dieser Quote bewegte sich zwischen 3,3 Prozent (bei Krafträdern mit geregeltem Katalysator) und 15 Prozent (bei Fahrzeugen mit Ottomotor ohne Kat oder mit ungeregeltem Katalysator). Von den statistisch erfassten Mängelfahrzeugen konnten mehr als 560 000 Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder mit einer Wartung, Inspektion oder Reparatur wieder instand gesetzt werden und so das zulässige Emissionsniveau erreichen.

Die periodische Prüfung des Abgasverhaltens von Kraftfahrzeugen leiste seit vielen Jahren einen entscheidenden Beitrag zur Schonung der Umwelt und Gesundheit, betonte ein ZDK-Sprecher. Denn sie trage dazu bei, Auffälligkeiten im Abgasverhalten von Pkw, Nutzfahrzeugen und Krafträdern einfach und schnell aufzudecken, um die daraus resultierende Umweltbelastung umgehend durch eine entsprechende Reparatur zu beseitigen. Die regelmäßige AU sorge außerdem dafür, das Einhalten der Abgasemissionsvorschriften über die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs zu gewährleisten. Daher setze sich der ZDK in Brüssel für den Erhalt der Abgasuntersuchung ein. Als Teil der Hauptuntersuchung wird die AU im anerkannten AU-Betrieb durchgeführt. Dokumentiert wird sie mit einem Klebesiegel auf dem AU-Prüfnachweis.

Link: www.kfzgewerbe.de

Wachmann verfolgt Dieb und scheitert

Wachmann verfolgt Dieb und scheitert … irgendwie: Die Guten versuchen die Bösen zu fangen. Das geht schief, wenn der Böse dem Guten in einem entscheidenen Punkt überlegen ist…

„Vereinheitlichung der Honorarsysteme würde das Ende der Freiberuflichkeit einläuten“

Der Prozess der Regierungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Entsprechend unklar ist, ob in der Gesundheitspolitik ein Richtungswechsel bevorsteht. Der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Karl-Heinz Sundmacher zeigte sich jedoch in seiner Rede an die Delegierten der Hauptversammlung in Bonn überzeugt, dass die im Vorfeld der Wahlen viel diskutierte Bürgerversicherung und die damit verbundene Vereinheitlichung der Honorarsysteme auch bei einer von der CDU geführten Regierung noch längst nicht vom Tisch sind. Fest steht für ihn jedoch: „Sollte die Vereinheitlichung der Honorarsysteme Realität werden, würde dies das Ende der freien Berufsausübung einläuten.“

In seinem Appell an die kommende Generation von Gesundheitspolitikern hält Sundmacher fest: „Ein freier Beruf, dem die Vertragsfreiheit genommen wird, ist kein freier Beruf mehr.“ Die Folgen für die Zahnmedizin liegen für den Standespolitiker auf der Hand: „Ein freier Beruf, der seinen Angehörigen nur Pflichten, Bürokratie und finanzielle Risiken, aber keine wirtschaftliche Entwicklungsperspektive bietet, ist unattraktiv und wird keinen Nachwuchs mehr finden.“

Nach der Bundestagswahl sieht Sundmacher deshalb vor allem das konservative Lager in der Verantwortung, sich gegen das System „Bürgerversicherung“ zu stellen, um die Zukunft der freien Berufsausübung und damit auch die flächendeckende hochwertige zahn/medizinische Versorgung im Land nicht zu gefährden.

Link: http://www.fvdz.de

Altenpflege bleibt zukunftsfähig

Das Europäische Parlament ist gestern von der Forderung abgerückt, als Zugangsvoraussetzung für die Krankenpflege eine mindestens zwölfjährige Schulzeit vorzuschreiben – das sogenannte Pflegeabitur ist somit vom Tisch. Stattdessen wurde ein Kompromiss gefunden: Nun müssen angehende Krankenpfleger entweder eine zehnjährige Schulbildung mit anschließendem Besuch der Berufsfachschule oder eine zwölfjährige allgemeinbildende Schulbildung, die den Besuch einer Universität ermöglicht, vorweisen. Damit bleibt auch der Zugang zur Altenpflegeausbildung weiterhin für Interessenten mit zehnjähriger Schulbildung gesichert.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) befürwortet diese Entscheidung: „Das Pflegeabi hätte zu einer Verschärfung des Fachkräftemangels geführt. Denn angesichts der geplanten Zusammenlegung von Alten- und Krankenpflege hätten quasi nur noch Abiturienten Altenpfleger werden können“, erläutert bpa-Präsident Bernd Meurer.

Meurer hatte in der Vergangenheit stets vor der Einführung einer Schulzeit von mindestens zwölf Jahren als Zugangsvoraussetzung zu Pflegeausbildungen gewarnt und angemerkt, über 80 Prozent der Jugendlichen, die den Beruf Altenpflege erlernen, könnten das künftig nicht mehr tun, weil sie nur über einen Real- oder Hauptschulabschluss verfügen. „Wir freuen uns sehr, dass durch die Kompromisslösung engagierte junge Menschen weiterhin einen zukunftsträchtigen Beruf erlernen können“, so Meurer.

Die neue Richtlinie muss nach dem Inkrafttreten von jedem der 28 EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Link: www.bpa.de

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