Nicht nur Geheimdienste sammeln Handydaten

Die NSA-Affäre um die Gespräche von Bundeskanzlerin Angela Merkel macht deutlich: Nahezu jedes Handy lässt sich abhören. Doch nicht nur Geheimdienste bedrohen die Datensicherheit auf Smartphones – sondern zum Beispiel auch ganz gewöhnliche Apps. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Moderne Smartphones stellen ein großes Risiko für die Datensicherheit dar – nicht nur für Spitzenpolitiker. Auch die Daten gewöhnlicher Bürger auf mobilen Geräten sind vielfältig bedroht. „Große Vorsicht ist geboten, wenn ich mit dem Smartphone öffentliche Netze, zum Beispiel das WLAN in einem Café, benutze oder mich bei anderen Hotspots anmelde“, sagt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Hier besteht die Möglichkeit, dass Hacker mein Surfverhalten überwachen und damit auch meine Passwörter erfahren oder andere Daten von meinem Smartphone auslesen.“

Doch nicht nur kriminelle Hacker sammeln heimlich private Daten – sondern auch ganz gewöhnliche Apps: Sie sammeln und verschicken Daten, die für den Betrieb der App eigentlich nicht erforderlich sind. Oder sie versenden Daten im Hintergrund, ohne dass der Nutzer hierüber informiert wird. Problematisch ist es auch, wenn die App Daten unverschlüsselt oder nicht anonymisiert versendet. „Dabei wird häufig übersehen, dass sich auf einem Smartphone viele Daten auch von anderen Personen befinden“, sagt IT Rechtsexperte Bartels. Vor allem, wer sein Handy beruflich nutzt, müsse genau wissen, wie eine App mit personenbezogenen Daten umgeht. Denn Unternehmen seien gesetzlich – oder auch vertraglich – zu Datenschutz und IT-Sicherheit verpflichtet. Wenn unklar sei, welche Daten verwendet werden, sollte die App auf einem Diensthandy nicht benutzt werden.

Wer privat nicht auf Apps verzichten möchte, kann den Datenschutz mit ganz einfachen Mitteln verbessern – schon beim Kauf der Programme. So lassen sich beispielsweise für Handys mit Android-Betriebssystem im Google Play Store verschiedene Filter einsetzen. Apps mit zu weitgehenden Berechtigungen lassen sich dann nicht mehr herunterladen. Für bereits installierte Apps können die Berechtigungen der Apps auf dem Android-Smartphone überprüft werden.

Auch iPhone-Nutzer können den Datenschutz verbessern: Apple bietet die Möglichkeit, verschiedene Funktionen des iPhones abzustellen, um den Umfang der Datenverwendung deutlich einzuschränken. Davon sollte man Gebrauch machen, rät die Deutsche Anwaltauskunft. Das gilt insbesondere für Ortungsdienste oder ungenutzte Bluetooth-Verbindungen.

Vereinzelt gibt es inzwischen übrigens auch Gütesiegel für Apps. „Über den Gütesiegel-Anbieter und die Prüfkriterien können sich die Nutzer vorab informieren. Außerdem kann man über externe Webseiten, etwa von Zeitschriften oder Testportalen, Informationen über die Apps und deren Anbieter einholen“, empfiehlt IT-Rechtsexperte Karsten U. Bartels.

Weitere Informationen zum Thema: http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/142/wie-sicher-sind-ihre-handydaten/

www.anwaltverein.de

Lebensmittelüberwachung: Rund elf Prozent der Proben wurden beanstandet

Die Beanstandungen bei den Lebensmittelkontrollen in NRW sind auch 2012 unverändert hoch geblieben. Dies belegt die jährliche Bilanz der Lebensmittelüberwachung, die das NRW-Verbraucherschutzministerium jetzt vorgelegt hat.

Bei amtlichen Kontrollen wurden 2012 insgesamt rund 11 Prozent der Proben beanstandet. Damit liegt das Ergebnis der jährlichen „Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung NRW“, bei der Lebensmittel, Wein, Tabakerzeugnisse, Bedarfsgegenstände und kosmetische Produkte untersucht werden, auf einem ähnlichen Niveau wie in den Jahren zuvor. 2011 wurden ebenfalls rund elf Prozent der Proben beanstandet, 2010 entsprachen 11,8 Prozent nicht den rechtlichen Anforderungen.

Die Zahlen zeigen deutlich, wie wichtig die amtlichen Kontrollen sind. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf qualitativ einwandfreie, sichere Lebensmittel und Waren verlassen können. Mit ihrem Vertrauen darf nicht gespielt werden“, erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bei der Veröffentlichung des Jahresberichtes. „Der Vergleich mit den Zahlen aus den Vorjahren macht deutlich, dass die Beanstandungsquote sich kaum verbessert hat. Das zeigt einmal mehr, dass wir bei den Lebensmittelkontrollen weiter am Ball bleiben müssen“, so der Minister weiter.

Die Landesregierung stärkt die Verbraucherrechte und will insgesamt für mehr Transparenz sorgen. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, dass Hygienevorschriften eingehalten werden und die Produkte den Anforderungen entsprechen. „Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen verlässliche Informationen über ihre Lebensmittel und die Gewissheit, dass diese sicher sind. Diese Sicherheit ist ein hohes Gut, welches durch die regelmäßigen Kontrollen geschützt wird. Die amtlichen Kontrollen sind ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg hin zu noch stärkeren Verbraucherrechten, hin zu mehr Transparenz. Für Nachlässigkeit und Schmuddel darf es keinen Freibrief geben“, erklärte Minister Johannes Remmel.

2012 wurden bei Kontrollen insgesamt rund 95.300 Proben entnommen. Hauptbeanstandungsgründe waren dabei meistens sogenannte Irreführungstatbestände und Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften der Waren und Lebensmittel. Hohe Beanstandungszahlen und Mängel gab es unter anderem in den Warengruppen „Nahrungsergänzungsmittel“ mit 25,7 Prozent und „Konfitüren und Gelees“ mit 21 Prozent beanstandeter Proben. Bei den „diätetischen Lebensmittel“ entsprachen 17,6 Prozent der entnommenen Proben nicht den Vorschriften und auch bei den „Spirituosen“ erfüllten 18,8 Prozent der untersuchten Proben nicht die Anforderungen. Bei „Tabakwaren“ lag die Beanstandungsquote bei 36 Prozent bei „Kosmetik“ wurden insgesamt 16,2 Prozent der Proben beanstandet.

Einzelergebnisse nach den wichtigsten Warengruppen:

Lebensmittelkontrollen und Beanstandungsquoten:

Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren: 18.425 Proben untersucht, 2341 Proben (12,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 13,5 Prozent)

Eier, Eiprodukte: 914 Proben untersucht, 135 Proben (14,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 12,1 Prozent)

Brote, Kleingebäck: 2.091 Proben untersucht, 219 Proben (10,5 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 10,9 Prozent)

Feine Backwaren: 5.899 Proben untersucht, 635 Proben (10,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 10,3 Prozent)

Fisch: 856 Proben untersucht, 149 Proben (17,4 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 11,9 Prozent)

Krusten-, Schalen-, und Weichtiere und Erzeugnisse: 676 Proben untersucht, 119 Proben (17,6 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 12,4 Prozent)

Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtzubereitungen: 786 Proben untersucht, 165 Proben (21 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 16,3 Prozent)

Suppen, Soßen: 1.206 Proben untersucht, 211 Proben (17,5 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 16,8 Prozent)

Diätetische Lebensmittel: 493 Proben untersucht, 87 Proben (17,6 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 19,7 Prozent)

Nährstoffkonzentrate und Ergänzungsnahrung: 783 Proben untersucht, 201 Proben (25,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 22,8 Prozent)

Spirituosen: 988 Proben untersucht, 186 Proben (18,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 19,2 Prozent)

Wein, Weinerzeugnisse: 1.837 Proben untersucht, 196 Proben (10,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 10,2 Prozent)

Summe Lebensmittel insgesamt: 85.723 Proben untersucht, 9.246 Proben (10,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 11 Prozent)

Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege: 1.939 Proben untersucht, 289 Proben (14,9 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 11,1 Prozent)

Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: 2.139 Proben untersucht, 238 Proben (11,1 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 13,2 Prozent)

Kosmetik: 3.678 Proben untersucht, 594 Proben (16,2 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 12,8 Prozent)

Tabak: 50 Proben untersucht, 18 Proben (36 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2011 rund 21 Prozent)

Weitere Informationen:
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittel/lebensmittelueberwachung/index.php
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/lebensmittel_proben_2012_a.pdf

Hintergrundinformationen
Lebensmittelüberwachung in NRW:
Das NRW-Verbraucherschutzministerium sorgt durch konsequente und qualifizierte Kontrolle für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch die amtliche Lebensmittelüberwachung werden sie vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung geschützt. Bedarfsgegenstände sind zum Beispiel Verpackungsmaterialien für Lebensmittel, Geschirr, Reinigungsmittel und Kleidung.

Grundsätzlich haben diejenigen, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen die Verantwortung für ihre Produkte und damit zugleich die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass ihre Produkte den rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Das Ministerium fungiert als oberste Landesbehörde der Lebensmittelüberwachung, direkt zuständig für die Kontrolle von Lebensmitteln und Hygienezuständen in sämtlichen Bereichen der Lebensmittelherstellung, -verarbeitung sowie im -handel sind die Kreise und kreisfreien Städte. In NRW übernehmen diese Aufgabe 51 Lebensmittelüberwachungsämter, bzw. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in insgesamt 30 Kreisen, 22 Kreisfreien Städten und einer Städteregion.

Romanesco mit Kräutersauce

Romanesco mit Kräutersauce Foto: Wirths PR
Romanesco mit Kräutersauce
Foto: Wirths PR

Romanesco mit Kräutersauce
(für 4 Personen)

600 g Romanesco (geputzt)
1 Tomate
2 TL Butter

0,2 l Milch
150 g Tilsiter
1 EL ital. Kräutermischung (Thymian, Majoran, Rosmarin, Basilikum)
1 feingehackte Knoblauchzehe
weißer Pfeffer
Muskat

Den Romanesco in Röschen teilen und knapp mit Salzwasser bedeckt garen, anschließend abtropfen lassen und in eine gebutterte, feuerfeste Form geben. Die Tomate waschen, in dünne Spalten schneiden und den Romanesco damit belegen.

Die Milch erhitzen und den Käse darin vorsichtig auflösen, aber nicht zum Kochen bringen. Kräuter und Knoblauch zugeben und etwas ziehen lassen. Die Käsesauce mit Pfeffer und etwas Muskat abschmecken und über den Romanesco gießen. Im vorgeheizten Backofen einige Minuten überbacken. Als Beilage passen gebratene oder gebackene Kartoffeln.

Pro Person: 270 kcal (1130 kJ), 18,3 g Eiweiß, 16,4 g Fett, 11 g Kohlenhydrate

Gegen Husten und zur Wundheilung

Der Spitzwegerich ist die Arzneipflanze des Jahres 2014. Sie wird unter anderem zur Linderung von Schleimhautreizungen im Mund und Rachenraum und dem damit verbundenen trockenen Husten eingesetzt. Der „Studienkreis Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde“ an der Universität Würzburg möchte mit seiner Wahl auf die positiven Eigenschaften der Pflanze hinweisen.

Der Spitzwegerich (Plantago lanceolata) ist an Wegrändern sowie auf trockenen Wiesen zu finden. Der Name leitet sich vermutlich von dem althochdeutschen Wort „rich“ für „König“ ab. Der „König des Weges“ hat spitz zulaufende, lange und schmale Blätter, die eine Bodenrosette bilden. Je nach Standort kann er 5 bis 60 Zentimeter hoch werden.

Bereits seit der Antike wird der Spitzwegerich als Heilpflanze verwendet. Die frischen Blätter werden zu Tee, Saft, Sirup oder Tinkturen verarbeitet. In der Volksmedizin gilt die unscheinbare Pflanze als gutes Mittel zur ersten Wundversorgung und bei Insektenstichen. Der Spitzwegerich wird aber auch bei Husten und Heiserkeit, sehr starken Menstruationsbeschwerden, Brandwunden und Tierbissen, Zahn- und Ohrenschmerzen eingesetzt.

Die heilende Wirkung ist auf zahlreiche wertvolle Inhaltsstoffe zurückzuführen: Die Iridoidglykoside wie Aucubin haben eine antibakterielle Wirkung, während die enthaltenen Schleimstoffe reizmildernde Effekte besitzen. Sie bilden einen schützenden Film über der Schleimhaut von Mund und Rachen und das mildert den Hustenreiz. Durch den hohen Anteil an Gerbstoffen wirkt Spitzwegerich zusammenziehend und blutstillend.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:

aid-Heft „Heil- und Gewürzpflanzen aus dem eigenen Garten“, Bestell-Nr. 1192, Preis: 3,00 Euro, www.aid-medienshop.de

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