Der Büchermörder von Poserna

Im März 2012 wurde in Darmstadt ein Beamter verhaftet, der 24.000 Bücher aus verschiedenen Bibliotheken entwendet und gesammelt haben soll. Ein extremer Einzelfall? Johann Georg Tinius (1764-1846) war Theologe und ganz bestimmt kein wohlhabender Mann. Trotzdem hatte er eine der größten Bibliotheken, die jemals privat zusammengestellt worden sind:

Bis zu 40.000 Bände sollen es gewesen sein, wohlgeordnet und sicher verwahrt. 1813 wird er verhaftet: Er soll betrogen, gestohlen und gemordet haben, um an Bücher zu kommen. Der Fall Tinius bringt vor allem ein Thema zu Bewusstsein: Die Sinnlichkeit gedruckter Bücher, deren »magische« Anziehungskraft auch 2012 noch aktuell zu sein scheint.

Klaus Seehafer rollt den Fall mit kunstvollen Mitteln neu auf und versucht den „Verurteilten“ zu entlasten, indem er heutige forensische Bewertungen und historisches Hintergrundwissen zu Rate zieht. Der Autor stellt am Mittwoch, dem 09. Oktober, um 18.00 Uhr im Literaturhaus in der Thiemstraße 7 sein neuestes Buch „Der Büchermörder von Poserna“ vor. Auskünfte/Voranmeldungen unter Tel.: (0391) 4044995. Eintritt: 5.00 € (4.00€ ermäßigt und Mitglieder)

Waldrandgestaltung: Alte Nutzungsformen erhalten wichtigen Lebensraum

Wer geniest nicht gerne Sonne und Natur bei einem Spaziergang am Waldrand? Was sich als schöner lichter Übergang zum dunklen Wald darstellt, bleibt aber ohne weiteres Zutun nicht einfach so. Ohne Pflege verliert auch ein schön gestufter Waldrand seine Form und viele seiner ökologischen Wirkungen. Denn die natürliche Dynamik geht weg von den sonnenhungrigen Lichtbaumarten und Sträuchern hin zu den konkurrenzkräftigen Schattbaumarten. Damit geht aber auch der Lebensraum für eine große Zahl von Tier- und Pflanzenarten verloren, die auf Licht und Wärme angewiesen sind. Hier hilft nur ein beständiges Eingreifen, ohne dabei aber den Waldrand völlig „abzurasieren“.

Besonders geeignet für die dauerhafte Erhaltung der Waldrandstruktur ist dabei eine Wirtschaftsweise unserer Altvorderen, die schon seit dem Mittelalter bekannt ist. Die so genannte Mittelwaldwirtschaft verbindet eine dauerhafte Erhaltung einzelner Bäume (so genannter Kernwüchse) und das regelmäßige Zurückschneiden kleiner Bäume und Sträucher, die aber innerhalb weniger Jahre wieder von neuem austreiben. Die lichte Struktur mit viel Sonne und Wärme bleibt so auf Dauer erhalten: Ein Lebensraum für viele wärmeliebende, krautige Pflanzen.

In einem Modell-und Demonstrationsvorhaben, an dem das Regionalforstamt Hochstift (NRW) und die Landschaftsstation im Kreis Höxter e.V. (NRW) beteiligt waren, wurden die Auswirkungen einer mittelwaldähnlichen Waldrandgestaltung und -nutzung auf die biologische Vielfalt genauer untersucht.

Durch die mittelwaldähnliche Waldrandgestaltung bot sich die Möglichkeit, seltene Baumarten gezielt zu fördern. Auf sieben Modellflächen mit insgesamt circa 20 Hektar wurden die Waldränder in einer Tiefe von 30 bis 50 m abschnittsweise auf den Stock gesetzt, also bis auf den Stock zurückgeschnitten. Lichtliebende und seltene Baumarten wie Trauben-Eiche (Quercus petraea), Stiel-Eiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Feld-Ahorn (Acer campestre), Winter-Linde (Tilia cordata), Elsbeere (Sorbus torminalis), Wacholder (Juniperus communis) und Eibe (Taxus baccata) wurden auf den Flächen belassen oder auch gezielt einzelne Exemplare gepflanzt.

Durch die Auflichtung der Bestände haben sich lichtliebende Pflanzen etabliert. Das hat zu einer Erhöhung der Artenvielfalt beigetragen. So nahm die Zahl der Tagfalter-Arten innerhalb weniger Jahre um ein Mehrfaches zu. Gleichzeitig konnten mit den Eingriffen wichtige Erfordernisse der Verkehrssicherung erfüllt werden, ohne dass zusätzliche Kosten anfielen. Im Gegenteil: Durch Nutzung des eingeschlagenen Holzes blieb sogar ein kleiner Gewinn von jährlich 450 Euro je Kilometer Waldrand. Das Regionalforstamt Hochstift kann daher eine erfreuliche Bilanz ziehen: „Die Verknüpfung moderner Nutzungsansprüche mit historischen Nutzungsformen eröffnet neue Möglichkeiten, zahlreiche bedrohte Pflanzen- und Tierarten auf größerer Fläche landschaftsökologisch zielführend und ökonomisch tragfähig zu erhalten.“

Rainer Schretzmann, Annalena Schraut, www.aid.de

Weitere Informationen unter:

aid-Heft „Waldränder gestalten und pflegen“, Bestell-Nr. 61-1010, Preis: 2,50 Euro, www.aid-medienshop.de

Wildunfälle: Dämmerstunden besonders gefährlich

Plötzlicher Wildwechsel zählt zu den häufigsten Unfallursachen außerhalb von Ortschaften. Allein in Niedersachsen kam es im letzten Jahr zu mehr als 28.000 Wildunfällen. Gerade im Herbst – bei eingeschränkten Lichtverhältnissen – sollten Autofahrer auch an Stellen, die nicht mit dem Warnschild „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind, auf Rehe, Hirsche, Wildschweine und Hasen achten. Die Brunftzeit beim Rotwild sowie die Suche nach Futter und Unterschlupf für den Winter sorgen für vermehrte Tierbewegungen. Vielerorts tummeln sich derzeit Wildschweine in Maisfeldern und queren überraschend Straßen.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt:

  • Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten.
  • Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn ein Wildtier kommt meist nicht allein.
  • Wild flüchtet nicht immer auf dem kürzesten Weg, sondern oft vor dem Fahrzeug her.
  • Stehen Tiere auf der Straße und herrscht kein Verkehr, dann bremsen, hupen und gegebenenfalls abblenden, damit das Wild einen Fluchtweg findet.

Selbst Wildunfälle mit kleinerem Rehwild können für Fahrzeuginsassen schlimme Folgen haben – einfach deshalb, weil das plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Tier den Fahrer zu einer spontanen Ausweichreaktion verleiten kann. Damit verbunden ist das zwangsläufige Risiko, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät oder ins Schleudern kommt. Dies ist besonders folgenreich bei Modellen ohne elektronische Fahrstabilitäts-Regelungen (ESP). Deshalb, auch wenn die Tierliebe dagegen spricht: Die Eigensicherung funktioniert nur, wenn man die Fahrspur beibehält und voll auf die Bremse tritt.

Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker eingeschaltet, die Polizei verständigt, das Warndreieck aufgestellt und gegebenenfalls Verletzte versorgt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt. Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet.

Wer kommt für den Schaden am Auto auf?

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Unfälle mit Federwild sind dagegen nicht bei allen Versicherungen enthalten. Einige Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an.

Abgedeckt sind in diesem Fall sogar Unfälle mit Haustieren. Eine Vollkasko reguliert den Schaden in jedem Fall, allerdings erfolgt oft eine Rückstufung. Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht der Schaden durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, so kann Ersatz von der Teilkaskoversicherung unter dem Aspekt „Rettungskosten“ gefordert werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch sehr vielfältig, der Nachweis ist schwierig.
Schadenersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer sind bei Verkehrsunfällen mit Wild in der Regel nicht möglich, da Wild im juristischen Sinne eine herrenlose Sache ist.

Etwas anderes gilt nur im Rahmen von Jagdveranstaltungen. Bei Treib- und Drückjagden sind die Jagdveranstalter verpflichtet, das Wild nicht in Richtung befahrener Straßen zu treiben und dadurch die Wildwechselgefahr über verkehrsreiche Straßen zu erhöhen. Vor besonderen Gefahrenstellen wie etwa Wildwechselstellen oder Gegenden mit hoher Wilddichte muss das Verkehrszeichen „Wildwechsel“(Zeichen 142) angebracht sein. Fehlt der Hinweis auf die Gefahrenstelle kann der Träger der Straßenbaulast für den Wildschaden eintrittspflichtig sein.

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