Kinderfreundliches Internet

Bis vor kurzem war es möglich, kinder- und jugendgefährdende Inhalte im kostenlosen Internetangebot bei Starbucks ohne Altersverifikation oder ähnliche Kontrollmechanismen aufzurufen. Die Deutsche Kinderhilfe wies Starbucks im März auf diesen Missstand hin. Starbucks versicherte, gemeinsam mit dem WLAN-Provider „British Telecom“ eine Lösung zu erarbeiten und zu installieren.

Starbucks beabsichtigt, diese Sicherheitslücke auch auf europäischer Ebene anzugehen. Nachdem Kinderschutzorganisationen in Großbritannien das Thema Internetsicherheit für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum kritisierten und die Politik darauf aufmerksam gemacht hatten, lenkte Starbucks ein und installierte eine Filtersoftware, um kinder- und jugendgefährdende Inhalte zu sperren.

Dieser Meilenstein des Kinder- und Jugendschutzes ist nun auch in Deutschland erreicht. Nach längerem Bemühen der Deutschen Kinderhilfe, wurde ein entsprechender Filter in allen Starbucks Kaffeehäusern in Deutschland implementiert. Dieser Filter verhindert, dass Kinder und Jugendliche Inhalte im World Wide Web aufrufen können, die nicht altersgemäß sind. Aufgrund der Initiative der Deutschen Kinderhilfe sicherte Starbucks zu, Filter unter anderen auch in Frankreich, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden einzurichten.

Starbucks Reaktion sollte als Vorbild für zahlreiche Unternehmen in Deutschland dienen. Als Lobbyorganisation für Kinder fordert die Deutsche Kinderhilfe daher alle Unternehmen dazu auf, einen ausreichenden Kinder- und Jugendschutz in öffentlich zugänglichen Netzen zu garantieren. Dieser Schutz sollte Teil der Unternehmenskultur und der gesellschaftlichen Verantwortung werden.

www.kinderhilfe.de

Mittelstand holt bei neuen Kommunikationslösungen auf

Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen die Vorteile von Unified Communications und Collaboration-Tools. Dies ist das übereinstimmende Ergebnis einer Online-Podiumsdiskussion, bei der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft (www.eco.de) mit Vertretern führender IT-Unternehmen wie Microsoft, Unify, Avaya und NetTask über aktuelle Kommunikationstrends diskutierte. In vielen Chefetagen und Geschäftsführungen sind zwar noch herkömmliche Kommunikationslösungen fest verankert. Im Gegensatz dazu setzen Mitarbeitergruppen und Fachabteilungen zunehmend auf die neuen Kommunikationslösungen. Dies zeigt, dass es innerhalb der Unternehmensstrukturen bereits eine große und stetig wachsende Bereitschaft für Unified Communications und Co. im Mittelstand gibt.

Mittelstand profitiert von neuen Kommunikationslösungen

Zu den Hauptvorteilen für den Mittelstand gehören laut Detlev Artelt, Leiter der eco Kompetenzgruppe Unified Communications, eine Minderung der laufenden Kosten, eine deutliche Steigerung der Produktivität und die Verbesserung des Kundenservices. „Mit Hilfe der neuen Kommunikationslösungen können alle Mitglieder eines Projektteams – Mitarbeiter, Kunden und Partner – ohne größeren Aufwand standortunabhängig zusammenarbeiten und sich permanent austauschen. Mit UC können sie zudem auch alle gleichzeitig auf alle Ressourcen, Anwendungen und Unternehmensinformationen zugreifen, die sie benötigen“, betont Artelt. Dies intensiviere auch den Austausch mit den Kunden, was zu einer größeren Kundenzufriedenheit führe. Als weitere Vorteile nennt Markus Weisbrod von Microsoft eine optimierte Anwenderfreundlichkeit und eine optimierte Usability, welche Effizienz und Mitarbeitermotivation spürbar verbessern. „Bereits in naher Zukunft“, so betont Artelt, „wird der Einsatz von Unified Communications und Co. zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil für mittelständische Unternehmen.“

Fragen nach ROI und Sicherheit

Schon vor der Einführung und Integration neuer Kommunikationslösungen kommen bei den meisten mittelständischen Unternehmen typische Fragen nach dem Return on Invest (ROI) und der Sicherheit der Lösungen auf. Beim ROI steht für mittelständische Unternehmen der „Zeit ist Geld-Faktor“ im Mittelpunkt. Arbeiten die Mitarbeiter effizienter, dann rechnen sich neue Lösungen auch finanziell schnell. Beim Thema Sicherheit ist „Made in Germany“ ein entscheidendes Merkmal. „Unsere Erfahrung zeigt, dass auch internationale Kunden gerne auf in Deutschland gehostete Lösungen setzen – denn hier gelten die strengsten Privacy-Vorschriften“, betont Jan Hickisch von Unify. Die Expertenrunde, die sich mit den Fragen rund um neue Kommunikationslösungen im Mittelstand befasst hat, setzt sich zusammen aus Markus Weisbrod (Microsoft), Jan Hickisch (Unify), Uwe Remy (Avaya) und Marco Rutzke (NetTask) sowie Detlev Artelt, der in Personalunion unabhängiger Berater bei aixvox online und Leiter der Kompetenzgruppe Unified Communications des eco e.V. ist.

www.eco.de

Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht Empfehlungen zur Energiewende

Einen Diskussionsbeitrag unter dem Titel „Empfehlungen zur Energiewende“ hat heute die Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht. Der Vorsitzende der Kommission, Kardinal Reinhard Marx, betont, dass sich das Dokument vor allem auf die deutsche Energiewende beziehe. „Mit der Veröffentlichung der Empfehlungen zur Energiewende bekräftigen die deutschen Bischöfe die Notwendigkeit eines energiepolitischen Kurswechsels und hoffen, dass der Diskussionsbeitrag für diese bedeutende Debatte Orientierung geben kann“, so Kardinal Marx.

Ohne die grundlegenden Ziele der Energiewende zu vernachlässigen, seien negative Auswirkungen zu vermeiden oder abzumildern: „Dabei geht es darum, Belastungen fair zu verteilen, für einkommensschwache Haushalte die Energiekosten auf einem erträglichen Niveau zu halten, langfristig unwirtschaftliche Subventionierungen abzubauen, von Infrastrukturmaßnahmen betroffene Bürger in die öffentliche Planung einzubeziehen und die Energiepolitik in einen europäischen Rahmen einzubinden“, unterstreicht Kardinal Marx.

Die Empfehlungen zur Energiewende wurden von der Arbeitsgruppe für ökologische Fragen unter Vorsitz von Weihbischof Dr. Bernd Uhl (Freiburg) im Auftrag der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen erarbeitet. Bereits 2011 legte eine Expertengruppe der Deutschen Bischofskonferenz das Dokument „Der Schöpfung verpflichtet. Anregungen für einen nachhaltigen Umgang mit Energie“ vor, in dem umweltethisches Handeln im Schöpfungsglauben begründet und die Energiefrage als eine Frage intergenerationeller, globaler und ökologischer Gerechtigkeit dargelegt wird. Das Vorhaben, von einem auf fossilen und nuklearen Energieträgern basierenden System zu einer auf regenerativen Energieträgern fußenden Energieversorgung zu wechseln, ist von außergewöhnlicher Tragweite.

Es ist keine leichte Aufgabe, einerseits den Klima- und Umweltschutz, die Senkung des Energieverbrauchs, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verfolgen ohne andererseits Wirtschaftlichkeit, Sozialverträglichkeit und Akzeptanz zu vernachlässigen. Die öffentliche Diskussion der vergangenen Monate über das Für und Wider haben die Energiewende ins Stocken geraten lassen.

Mit den „Empfehlungen zur Energiewende“ unterstreichen die deutschen Bischöfe die Notwendigkeit der Energiewende. Der eingeschlagene Weg müsse fortgesetzt werden. Für die Umsetzung der Energiewende ist eine Einbeziehung der Bürger auf den verschiedenen politischen Ebenen erforderlich. Die Realisierung der Energiewende bedarf verlässlicher und fairer Rahmenbedingungen. Der Schutz vor Energiearmut, die Empfehlung einer verstärkten Bürgerinformation und Beratung, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Veränderungen im Mobilitätsbereich kommen im Dokument zur Sprache. Um Versorgungssicherheit herzustellen, wird ein Mix von zentralen und dezentralen Versorgungsstrukturen empfohlen. Als erforderlich wird auch die regelmäßige und unabhängige Evaluation energiepolitischer Maßnahmen erachtet. Schließlich erinnert der Diskussionsbeitrag an die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und der Kirchen.

Kardinal Marx fasst die Zielrichtung der Empfehlungen zusammen: „Der Diskussionsbeitrag benennt Handlungsempfehlungen, die geeignet scheinen, einerseits die als wünschenswert erachteten Ziele der Energiepolitik weiterzuverfolgen und andererseits die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die soziale Verträglichkeit und die Akzeptanz der notwendigen Belastungen nicht außer Acht zu lassen. Denn zum Erfolg der Energiewende bedarf es unbedingt der Bereitschaft eines jeden, Verantwortung für das Gemeinwohl und die Umwelt zu übernehmen.“

dbk.de/

Reinheitsgebot für Bier soll Weltkulturerbe werden

Das „Reinheitsgebot für Bier“ soll Weltkulturerbe werden. Einen entsprechenden Antrag richten die deutschen Brauer an die Kultusministerkonferenz und die UNESCO. Das Reinheitsgebot wurde vor fast 500 Jahren im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland. Das Reinheitsgebot schreibt vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Es steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt.

Schon im Jahre 1516 war der Verbraucherschutz ein wichtiger Aspekt: Das Reinheitsgebot sollte Bier-Konsumenten vor der Verwendung billiger und zum Teil gesundheitsgefährdender Zutaten schützen und sicherstellen, dass nur hochwertige Rohstoffe verarbeitet werden. In Deutschland hat sich daraus über Jahr-hunderte eine weltweit beachtete Braukunst entwickelt: Aus nur vier natürlichen Zutaten entsteht in über 1.300 deutschen Brauereien Tag für Tag eine weltweit einzigartige Vielfalt von über 40 verschiedenen Sorten und rund 5.000 einzelnen Biermarken.

Dr. Hans-Georg Eils, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, und Friedrich Düll, Präsident des Bayerischen Brauerbundes: „Wenn Deutschland bis heute unangefochten als Biernation gilt, dann ist dies dem Reinheitsgebot zu verdanken. Es garantiert Reinheit, Qualität und Bekömmlichkeit der nach dieser Vorgabe hergestellten Biere. Über Jahrhunderte wurde diese traditionelle Handwerkstechnik fortentwickelt und von Generation zu Generation weitergegeben. Ungeachtet ihrer jahrhundertealten Tradition steht die Bierbereitung nach dem Reinheitsgebot bis heute für größtmögliche Transparenz bei der Produktion von Lebensmitteln und für ein Höchstmaß an Gesundheits- und Verbraucherschutz.

Das Reinheitsgebot garantiert einen Grad an Lebensmittelsicherheit, um den viele andere Bereiche der Nahrungsmittelwirtschaft die deutschen Brauer beneiden. Die Aufnahme des fast 500 Jahre alten Reinheitsgebotes für Bier als traditionelle Handwerkstechnik in das Verzeichnis des Weltkulturerbes wäre für die deutschen Brauer und Mälzer Würdigung und Ansporn zugleich.“

Das UNESCO-Abkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes ist bereits 2006 in Kraft getreten, wurde jedoch von Deutschland erst in diesem Jahr ratifiziert. Nun wird schrittweise ein Verzeichnis des hierzulande gepflegten Immateriellen Kulturerbes erstellt. Derzeit läuft die erste Bewerbungsphase: Bis Ende November 2013 konnten Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen Bewerbungen bei den 16 Bundesländern einbringen. Jede Bewerbung erfordert zwei unabhängige Gutachten von Sach-verständigen. Für die deutschen Brauer hat der Bayerische Brauerbund vergangene Woche beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beantragt, das Reinheitsgebot für Bier in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufzunehmen. Entsprechende Fachgutachten von Prof. Dr. Franz Meußdoerffer von der Universität Bayreuth sowie von Prof. Dr. Thomas Becker und Dr. Martin Zarnkow vom Wissenschaftszentrum Weihenstephan der Technischen Universität München liegen der Bewerbung als Empfehlungsschreiben bei.

Nach der ersten Ausschreibungsrunde in Deutschland wird jedes Bundesland eine Vorauswahl für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis treffen und bis zu zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz (KMK) übermitteln. Die KMK erstellt gemäß der Regularien eine maximal 34 Bewerbungen umfassende Vorschlagsliste und leitet diese an das unabhängige Experten-Komitee für das Immaterielle Kulturerbe bei der deutschen UNESCO-Kommission weiter.

Dieses prüft und bewertet sämtliche Bewerbungen und macht Vorschläge zur Aufnahme in das nationale Verzeichnis sowie zur Weiterleitung an die UNESCO mit Sitz in Paris. Die Auswahlentscheidungen des Komitees sind abschließend durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie durch die KMK zu bestätigen. Der Evaluierungsprozess der UNESCO dauert insgesamt etwa zwei Jahre, sodass das Reinheitsgebot für Bier 2016, im Jahr seines 500-jährigen Bestehens, in die internationale Kulturerbeliste aufgenommen werden könnte.

www.brauer-bund.de

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