Kulinarische Kreationen: Wo Aroma das Augenlicht ersetzt

Chefkoch David Esser (rechts) hilft Mohamed Zamantouti bei der Zubereitung einer Suppe. Foto: LWL/Hötte
Chefkoch David Esser (rechts) hilft Mohamed Zamantouti bei der Zubereitung einer Suppe.
Foto: LWL/Hötte

„Die Küche ist ein magischer Ort“, schwärmt Mohamed Zamantouti. Jeden Tag lässt sich der 23-Jährige aufs Neue von den Kochkünsten des Chefkochs David Esser verzaubern. Er ist stolz darauf, als Beikoch seinen Teil zum Gelingen der kulinarischen Kreationen beizutragen, die anschließend im Restaurant mit dem prägnanten Namen Four Senses serviert werden. Das sprichwörtliche Auge isst und kocht dabei nur sehr eingeschränkt mit. Denn Mohamed ist schwer sehbehindert. Und im Mönchengladbacher ´Vier-Sinne-Haus´ erleben Gäste, wie es sich ohne Augen schmaust.

Vorsichtig zerteilt Mohamed Zamantouti einen vor sich liegenden Kürbis, schneidet ihn in Stücke und entfernt nicht verwendbare Fasern und Kerne. Obwohl der junge Beikoch auf seinem linken Auge aufgrund einer Netzhautablösung völlig erblindet und auf dem anderen Auge hochgradig kurzsichtig ist, tut er dies mit einer Sorgfalt und Leichtigkeit, die von viel Routine und Sicherheit zeugt. „Ich habe während meiner Ausbildung im LWL-Berufsbildungswerk für blinde und sehbehinderte Menschen (BBW) viele Schneidetechniken erlernt, von denen ich hier profitiere. Mit Messern und Küchengeräten umzugehen, fällt mir nicht schwer“, berichtet Zamantouti. In der professionell ausgestatten Ausbildungsküche der Soester Berufsbildungsstätte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) konnte er auf viele behindertengerechte Hilfsmittel zurückgreifen: „Wir hatten beispielsweise Schneidebretter in unterschiedlichen Farben, damit sich das Fleisch oder Gemüse farblich vom Brett abhebt.“

Im Four Senses hat der gebürtige Mönchengladbacher einen Arbeitgeber gefunden, der sich planvoll um die Bedürfnisse seiner 14 Angestellten kümmert. „Wir achten zum Beispiel darauf, Möbel nicht umzuräumen, so dass sich unsere blinden und sehbehinderten Kollegen merken können, wo Hindernisse lauern“, so Chefkoch David Esser. In der Küche seien für alle Utensilien feste Plätze vorgesehen, damit sie für jeden schnell zu finden sind. Moderne Induktionstechnik an den Herden und große Displays sowie deutliche Beschriftungen unterstützen den Beikoch Zamantouti zusätzlich bei seiner Arbeit.

Das Four Senses in Zamantoutis Heimatstadt Mönchengladbach ist neben seiner Küche vor allem für sein Dunkelrestaurant bekannt. Für bis zu 20 Gäste kocht das Küchenteam um David Esser jeden Abend ein abwechslungsreiches Mehrgänge-Menü, das es in absoluter Dunkelheit zu genießen gilt. „Wir nehmen viele Gemüsesorten, die früher traditionell gegessen wurden und heute kaum noch bekannt sind. Die Gäste lernen so alte Geschmacksrichtungen teilweise ganz neu kennen und dürfen fleißig drauflos raten, was sie auf dem Teller haben“, erzählt der Küchenchef, der mit seinen Kollegen versucht, die Speisen besonders aromatisch zuzubereiten, damit der Geschmack über die Geruchswahrnehmung noch intensiviert wird. Dahinter steckt: Normalerweise verlassen sich die Menschen zu 80 Prozent auf die Wahrnehmung über ihre Augen. Nun sind die Nase, die Ohren oder auch feinfühlige Finger gefragt. „Der Duft der Speisen oder auch das Meeresrauschen, mit dem wir das Menü akustisch unterlegen, werden im Dunkeln viel aufmerksamer beachtet“, erklärt Geschäftsführerin Gisela Hüsges-Schnabel.

Als gelernter Beikoch kennt sich Mohamed Zamantouti mit den Garmethoden und Zubereitungstechniken aus, die eine Speise besonders lecker und aromatisch machen. Mal gart er Fleisch und Fisch im Vakuum bei Niedrigtemperatur, mal schält er Kartoffeln oder schneidet Gemüse, damit ein Kollege daraus ein Gericht kochen kann. „Bei uns wird kein Beikoch zur Aushilfe degradiert. Natürlich gehört Kartoffelschälen dazu, genauso wie das Anrichten einer aufwendigen Dessertkreation“, beschreibt Esser. Dass er genauso behandelt wird wie jeder andere Mitarbeiter auch, ist für Zamantouti nicht selbstverständlich. „Ich bin sehr froh, dass mich niemand auf meine Sehbehinderung reduziert und mir nur anspruchslose Aufgaben gibt“, freut sich der junge Mann, der es auch für wichtig hält, kritisiert zu werden, wenn er etwas falsch macht. „Ich möchte nicht in Watte gepackt werden, sondern meinen Job machen. Manchmal brauche ich vielleicht etwas länger, mit etwas Übung klappt es aber immer.“

Für Mohamed Zamantouti war es eine Art glücklicher Fügung, als sich vor 14 Monaten, kurz nach Eröffnung des Restaurants, die Möglichkeit ergab, im Four Senses zunächst zur Probe arbeiten zu können, um schließlich eingestellt zu werden. „Thomas König, Integrationsberater des Soester LWL-Berufsbildungs-werks,, hat den Kontakt hergestellt und ich habe mich vom ersten Tag an wohl gefühlt“, erinnert er sich.

„Unsere Auszubildenden müssen mindestens zwei Drittel des Fachwissens erlernen, das sich ein Koch während seiner regulären Berufsausbildung aneignet“, so Dirk Hupfeld, der als Küchenchef im LWL-Berufsbildungswerk auch Zamantouti mit ausgebildet hat und unter anderem die BBW-Mensa leitet. Seine Fertigkeiten konnte Zamantouti darüber hinaus während einer Praxisphase in der Großküche einer externen sozialen Einrichtung festigen. Nicht nur während der Praktika als Teil der Dualen Berufsausbildung gab es viel Abwechslung, auch in der Großküche des BBW selbst wurde es nie langweilig. „Die Ausbildung im BBW war genauso vielfältig wie die Gerichte, die wir gekocht haben“, so Zamantouti.

Abwechslungsreich und anspruchsvoll ist seine Tätigkeit geblieben. Nur die Arbeitszeiten haben sich verschoben. „Wer in der Regel abends und am Wochenende arbeitet, der muss schon mit Leidenschaft dabei sein“, erzählt der Beikoch. Zwei, drei Mal lässt sich der Beikoch einen Ablauf erklären, dann kann Zamantouti eigenständig eine Sauce oder ein Dessert zubereiten. Dass dabei hin und wieder etwas zu Bruch geht, ist für seinen Chefkoch ganz normal: „Teller sind ersetzbar, gute Mitarbeiter nicht.“

Hintergrund zum LWL-Berufsbildungswerk Soest:

Im LWL-Berufsbildungswerk Soest können blinde und sehbehinderte junge Menschen Ausbildungen in den Berufsfeldern Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Ernährung und Hauswirtschaft absolvieren mit dem Ziel, einer beruflichen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen sowie ein eigenständiges Leben führen zu können. Schon während der Berufsausbildung hilft das LWL-Berufsbildungswerk Soest den potenziellen Absolventinnen und Absolventen bei der Arbeitsplatzsuche. Dazu gehören die Unterstützung bei der Stellensuche, die Beratung von Arbeitgebern, die Information über mögliche finanzielle Förderungen sowie der Abbau von Vorurteilen und Vorbehalten.

LWL-Einrichtung:
LWL-Berufsbildungswerk Soest
Förderzentrum für blinde und sehbehinderte Menschen
Hattroper Weg 53
59494 Soest
Karte und Routenplaner

Jubiläumsjahr voller Rekorde

Seit mehr als 20 Jahren ist RTL II bereits auf Sendung. In seinem Jubiläumsjahr 2013 konnte sich der Münchner Sender im Vergleich zum bereits guten Vorjahr noch einmal deutlich steigern. Mit durchschnittlich 6,8 Prozent in der werberelevanten Zielgruppe wurde der beste Jahresmarktanteil seit 2004 erreicht.

Daytime / Vorabend

„Berlin – Tag & Nacht“ ist ein fester Bestandteil der deutschen TV-Landschaft. Mit bis zu 17,5 Prozent bei den 14- bis 49-Jährigen und bis zu 36,6 Prozent in der jungen Zielgruppe (14-29 Jahre) gehört die innovative Soap auf dem werktäglichen Sendeplatz um 19 Uhr auch 2013 zu den ganz großen Gewinnern. Daneben gelang es RTL II, um 18 Uhr mit „Köln 50667“ eine weitere Soap erfolgreich zu etablieren. Die Bestwerte lagen hier bei 16,9 Prozent (14-49) bzw. 32,6 Prozent (14-29). Der Erfolg der beiden Formate zeigt sich auch in anderen Bereichen: So stehen „Berlin – Tag & Nacht“ und „Köln 50667“ unter den Top 5 der meistgesuchten TV-Formate bei Google, das Buch „Wir. Geil… und du so?“ zur Soap erreichte Platz 4 der Spiegel-Bestsellerliste im Bereich Sachbuch.

Eingeleitet wurde die erfolgreiche Pre-Primetime um 17 Uhr mit Formaten wie „Privatdetektive im Einsatz“ (bis zu 9,4 Prozent), „Next, please!“ (bis zu 9,0 Prozent), „X-Diaries – Love, Sun & Fun“ (bis zu 8,3 Prozent) oder „Schmiede 21“ (bis zu 7,8 Prozent).

Insgesamt erreichte RTL II 2013 werktags in der Zeit von 17 bis 20 Uhr durchschnittlich 10,0 Prozent MA. Dies ist der beste Jahreswert in dieser hart umkämpften Zeitschiene in der 20-jährigen Sendergeschichte.

Doku-Soaps / Reality

Zu den weiteren großen Gewinnern zählt „Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie“. 2013 erzielten neue Folgen der Doku-Soap bis zu 11,3 Prozent. Die Geschichten rund um die Großfamilie Wollny konnten gleich doppelt begeistern: „Die Wollyns – Eine schrecklich große Familie“ und auch „Die Wollnys 2.0 – Die nächste Generation“ erreichten Spitzenwerte von 10,5 Prozent.

Dauerhaft positive Werte erzielte RTL II auch mit seinen von den Zuschauern geliebten Doku-Soap-Klassikern am Donnerstag: „Frauentausch“ erreichte bis zu 11,3 Prozent MA, „Die Kochprofis – Einsatz am Herd“ holte einen Spitzenwert von 10,8 Prozent MA. Insgesamt überzeugte RTL II in der Primetime (20 bis 23 Uhr) am Donnerstag im vergangenen Jahr mit durchschnittlich 7,2 Prozent MA und erreichte somit den besten Wert in diesem Segment seit 2006.

Weiterhin gut lief es für „Extrem schön – Endlich ein neues Leben“ mit bis zu 10,7 Prozent, „Traumfrau gesucht“ mit bis zu 9,9 Prozent und „Zuhause im Glück“ mit bis zu 9,8 Prozent MA. Mit „Extrem schwer – Mein Weg in ein neues Leben“ konnte RTL II auch einen erfolgreichen Neustart verbuchen. Der Spitzenwert lag hier bei 8,8 Prozent MA.

Information / Nachrichten

Auf ein besonders erfolgreiches Jahr kann RTL II bei seiner täglichen Nachrichtensendung zurückblicken. Die „RTL II NEWS“ erreichten bis zu 10,7 Prozent und somit den besten Wert seit dem 9. August 2004. Der Spitzenwert des wöchentlich ausgestrahlten Formats „Das Nachrichtenjournal“ lag bei 8,9 Prozent.

Serien / Spielfilme

Mit den Event-Ausstrahlungen der neuen Staffeln der Serien-Highlights „The Walking Dead“ und „Game of Thrones – Das Lied von Eis und Feuer“ war RTL II auch im Jahr 2013 auf Erfolgskurs. Die dritte Staffel der Fantasy-Serie „The Walking Dead“ erzielte durchschnittlich 12,3 Prozent und konnte so den Erfolg der ersten Ausstrahlungen sogar noch übertrumpfen. Die zweite Staffel des Fantasy-Epos „Game of Thrones – Das Lied von Eis und Feuer“ erreichte bis zu 7,2 Prozent.

Mit „Teen Wolf“ brachte RTL II einen weiteren Hit aus den USA erfolgreich nach Deutschland. Die Fantasy-Serie spricht besonders ein junges Publikum an. In der Zielgruppe der 14-29-Jährigen konnte „Teen Wolf“ mit bis zu 13,1 Prozent überzeugen.

Am Freitagabend punktete RTL II auch im Jahr 2013 mit großen Spielfilmhighlights. Besonders herausragend waren hierbei Titel wie der Familienfilm „Charlie und die Schokoladenfabrik“ (12,3 Prozent), die Komödie „Scary Movie“ (12,2 Prozent), der Sci-Fi-Actionfilm „Skyline – Der Tag des Angriffs“ (11,7 Prozent) sowie der Tanzfilm „Streetdance“ (11,1 Prozent).

Quelle: AGF/GfK PC#TV; BRD Gesamt, Fernsehpanel D+EU, 1. Januar – 31. Dezember 2013. 28.-31. Dezember: vorläufig gewichtet. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle Zahlen auf die Zielgruppe 14-49 Jahre (Marktanteil).

Dreiste Abzocke am Telefon

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einer besonders dreisten Masche: Anrufer fordern per Bandansage dazu auf, sich wegen einer offenen Forderung mit einer angeblichen Nebenstelle der „Verbraucherschutzzentrale“ in Verbindung zu setzen. Am Ende geht es nur um eines: Das Geld der Angerufenen.

Zurzeit wenden sich Bürgerinnen und Bürger aus ganz Baden-Württemberg an die Verbraucherzentrale und berichten von einer dreisten Masche: Das Telefon klingelt und am anderen Ende der Leitung meldet sich per Bandansage eine angebliche Verbraucherschutzorganisation. Diese fordert die Angerufenen dazu auf, sich telefonisch an eine Stuttgarter Rufnummer zu wenden, als Begründung wird beispielsweise eine angeblich offene Forderung genannt oder es soll um die Weitergabe von Daten aus Gewinnspielen gehen.

Unter der angegebenen Rufnummer meldet sich dann der „Deutsche Verbraucherschutzbund“ und verlangt Geld für angeblich offene Forderungen oder bietet gegen Jahresgebühr an, Daten der Angerufenen zu löschen. „Das ist eine besonderes dreiste Masche“, sagt Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Unter dem Deckmantel des Verbraucher- und Datenschutzes wird versucht, seriös zu erscheinen und das Vertrauen der Menschen zu gewinnen, um ihnen dann das Geld aus der Tasche zu ziehen“.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt klar, dass sie mit diesen Anrufen nichts zu tun hat. „Wir rufen nicht ungebeten bei Verbrauchern an. Wer einen solchen Anruf erhält, sollte am besten gleich auflegen“, so Richter weiter. Auf keinen Fall sollten persönliche Daten wie Geburtsdatum oder Kontonummer preisgegeben werden. Betroffene können sich an die Ver-braucherzentrale wenden (www.vz-bw.de). Unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch kann außerdem bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden: app.bundesnetzagentur.de/rnmportal/

Stand: 13.12.2013

Urteil gegen Deutsche Lufthansa AG: Verweis auf Dritt-AGB nach Buchung irreführend

Die Deutsche Lufthansa AG bietet auf ihrem Internetportal nicht nur eigene Flüge an, sondern auch die von Tochtergesellschaften. Ein einseitiger und für Kunden mitunter nachteiliger Verweis auf Dritt-AGB, der erstmals mit der Buchungsbestätigung erfolgt, ist rechtswidrig, wie das Landgericht Köln mit einem Urteil vom 17.10. 2013 (AZ 81 O 81/13, nicht rechtskräftig) klarstellte.

Während des Buchungsvorgangs auf dem Internetportal der Deutschen Lufthansa AG mussten Kunden deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren, ansonsten war keine Buchung möglich. Wer mit einer Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa, im konkreten Fall Germanwings GmbH, fliegen wollte, erlebte dann aber eine Überraschung: In der Buchungsbestätigung wurde er darüber informiert, dass für ihn nicht die zuvor akzeptierten AGB der Lufthansa gelten würden, sondern die mitunter nachteiligen der jeweiligen Tochtergesellschaft, im zugrunde liegenden Fall die der Germanwings GmbH. „Das ist eindeutig Irreführung über wesentliche Bestandteile des Vertrags“, kritisiert Dunja Richter, Juristin der Ver-braucherzentrale Baden-Württemberg, das Vorgehen. „Nach Abschluss einer Buchung einseitig die vertraglichen Grundlagen zu verändern, ist inakzeptabel und klar rechtswidrig“.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen. Da die Deutsche Lufthansa AG nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ging der Fall vor Gericht. „Wir sind froh, dass das Gericht die Verbraucherrechte gestärkt und dieses rechtswidrige Verhalten gestoppt hat“, so Richter weiter.

Stand: 29.10.2013

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