Grunderwerbsteuer steigt in vier Bundesländern

Ab Januar 2014 steigt in vier Bundesländern die Grunderwerbsteuer. Diese wird bei der Übertragung von Immobilien fällig, also in der Regel, wenn Grundstücke, Häuser oder Wohnungen gekauft werden. In Bremen und Niedersachsen steigt die Steuer zum Jahreswechsel von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent des Kaufpreises. In Berlin geht der Satz von bisher 5,0 auf 6,0 Prozent nach oben. Schleswig-Holstein setzt sich ab Januar mit 6,5 Prozent (bisher: 5 Prozent) der fälligen Kaufsumme bundesweit an die Spitzenposition. Seit 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

48-Monats-Deckel bei Übernachtungsausgaben

Wer auswärts arbeitet und für Übernachtungen in Hotels oder Pensionen bezahlen muss, kann diese Aufwendungen wie bisher beim Finanzamt als Werbungskosten absetzen. Dabei werden nach wie vor alle Ausgaben berücksichtigt, für die Belege vorliegen. Allerdings: Ab 2014 berücksichtigt der Fiskus die Aufwendungen nur noch 48 Monate lang. Danach können nur noch maximal 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten für Übernachtungen steuerlich geltend gemacht werden. Hat der Arbeitnehmer die auswärtige Tätigkeit mindestens sechs Monate unterbrochen, beginnt die 48-Monats-Frist wieder neu. Stand: 12/2013

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Riester-Rente: Höhere Altersvorsorgebeiträge für Berufsunfähigkeit

Riester-Verträge können um einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit sowie um die Absicherung für Hinterbliebene erweitert werden. Auch dafür gewährt der Staat die üblichen Zulagen und Steuervorteile. Die wichtige Änderung: Seit 1. Januar 2014 können 20 Prozent der Altersvorsorgebeiträge – maximal 2.100 Euro je Förderberechtigtem – für die zusätzliche Versicherung eingesetzt werden. Bislang sind es nur 15 Prozent.

 Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Neues Punktesystem bei Verkehrssünden

Bahnbrechende Veränderungen stehen bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg ab 1. Mai 2014 an. Wie bisher ist der Führerschein bei zu vielen Punkten weg. Aber anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens nur noch 1, 2 oder 3 Punkte:

  • einen Punkt für „schwere Verstöße“ – wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer oder das unzulässige Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges,
  • zwei Punkte für „besonders schwere Verstöße“ – wie das Überfahren roter Ampeln,
  • drei Punkte für „Straftaten“ – wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer.

Jeder Eintrag verjährt für sich: schwere Verstöße nach zweieinhalb, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftaten nach zehn Jahren. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.

Bei vier Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung. Das bisherige Aufbauseminar wird in ein Seminar zur Fahreignung umgestaltet.

Nicht mehr mit Punkten geahndet werden Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind. Stattdessen steigen die Bußgelder für Verstöße wie das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone.

Die bisher registrierten Punkte für solche Verstöße werden automatisch gelöscht, alle anderen Punkte in das neue System überführt.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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