Enthornung von Kälbern: Praktikables Schmerzmanagement möglich

Eisspray in Kombination mit Schmerzmitteln lindert nachweislich die Schmerzreaktion von Kälbern, wenn diese enthornt werden. Die Kälber reagieren mit leichten Abwehrbewegungen, diese sind jedoch deutlich geringer als bei Kälbern, die ohne Medikamente enthornt werden. Das ist das Ergebnis von Versuchen zu unterschiedlichen Behandlungen zur Schmerzbekämpfung bei Kälbern. Kälber dürfen bis zu einem Alter von sechs Wochen ohne Betäubung enthornt werden.

Der Tiergesundheitsdienst Bayern hat in Zusammenarbeit mit der Universität München und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft Vergleiche mit unterschiedlichem Schmerzmanagement durchgeführt. Eine Gruppe von Kälbern erhielt Beruhigungsmittel, Schmerzmittel und unmittelbar vor dem Enthornen wurde Eisspray auf die Hornanlagen gesprüht. Eine andere Gruppe wurde nach Gabe eines Beruhigungsmittels lokal betäubt. Diese Gruppe zeigte im Vergleich zu einer unbetäubten Kälbergruppe nahezu keinerlei Abwehrreaktion während der Enthornung.

Auch bei den Schmerzreaktionen nach der Enthornung gab es keine feststellbaren Unterschiede. Eine Lokalanästhesie darf jedoch nur von einem Tierarzt durchgeführt werden – ein Schmerzmittel darf unter tierärztlicher Anleitung auch der Landwirt geben. Die Autoren der Studie halten die Schmerzbehandlung mit Eisspray und der Gabe eines Schmerzmittels für eine praktikable und schmerzlindernde Methode zum Enthornen von Kälbern, die vom Landwirt durchgeführt werden kann und dem Tierschutz gerecht werde. Sie betonen aber auch, dass mittel- bis langfristig die Zucht auf Hornlosigkeit voranzutreiben sei.

Renate Kessen, www.aid.de

Weniger Soja in der Schweinefütterung

Sojaschrot lässt sich im Ferkelfutter zum Teil durch fermentiertes Rapsschrot ersetzen. In der Schweinemast ist sogar ein Komplettaustausch möglich. Das berichtet Karin Müller von der Lehr- und Versuchsanstalt (LVZ) Futterkamp in Schleswig-Holstein in der Zeitschrift top agrar. Viele Gründe sprechen dafür, von den hohen Sojaimporten weg zu kommen und die Proteinversorgung bei Schweinen zum Teil auf heimische Eiweißpflanzen umzustellen. Fütterungsexperten scheinen jetzt einen Schritt weiter gekommen zu sein und haben erfolgversprechende Ergebnisse aus Untersuchungen mit fermentiertem Raps vorgelegt.

Die Fermentation dient dazu unverdauliche bzw. nicht resorbierbare Stoffe abzubauen und die Phosphorversorgung zu verbessern. Die zurückbleibenden Milchsäurebakterien sorgen beim Schwein außerdem für die Stabilisierung des Darmtraktes. Wie viel Sojaschrot durch fermentiertes Rapsextraktionsschrot im Ferkel- und Mastschweinefutter ersetzt werden kann hat man im LVZ zusammen mit der Getreide AG an knapp 400 Ferkeln und 160 Mastschweinen untersucht.

Die Ergebnisse waren je nach Aufzucht- bzw. Maststadium unterschiedlich: Der Einsatz von fermentiertem Raps ist bei Aufzuchtferkeln nur begrenzt möglich. Bei einem Teilaustausch bis 12 Prozent drohen keine Leistungseinbußen, ein 100-prozentiger Austausch führt zu sinkenden Zunahmen. In der Mast kann Sojaschrot komplett durch fermentiertes Rapsschrot ersetzt werden. Die Mastleistungen bleiben stabil, die Futterverwertung verbesserte sich im Versuch sogar um 0,07 Punkte. Bei den Schlachtkörpermerkmalen war kein Einfluss auf die Parameter festzustellen, die für Mäster den Erlös ergeben.

Praktiker, die mit Coliproblemen zu kämpfen hatten, berichten von Verbesserungen bei Durchfallproblemen bei stabilen Leistungen nach Einsatz eines Fermentfutteranteils von 10 Prozent. Die Ferkel sähen auch viel besser aus, die langen Haare und der spitze Rücken seien verschwunden.
Britta Klein, www.aid.de

Lehrerfortbildungen zum Ernährungsführerschein

Es gibt sie wieder – die Lehrerfortbildungen zum aid-Ernährungsführerschein. Von 2007 bis Anfang 2013 vermittelte der aid infodienst e. V. rund 2.700 Lehrkräften die Inhalte des Unterrichtskonzeptes in insgesamt 143 Fortbildungen. Ab sofort werden die Lehrerfortbildungen wieder über aid-geschulte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in allen Bundesländern angeboten.

Damit die Fortbildungen in Zukunft unabhängig von einer Projektförderung stattfinden können, hat der aid 39 Referentinnen und Referenten qualifiziert und autorisiert, die diese Aufgabe nun selbstständig übernehmen. Die Train-the-Trainer-Seminare wurden durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen von „IN FORM Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ gefördert.

Die Idee der Verstetigung von Lehrerfortbildungen ist nicht neu: Seit 2009 führen 40 geschulte Fachfrauen für Bewusste Kinderernährung (BeKi) des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Fortbildungen durch. Minister Alexander Bonde sieht in den Fortbildungen einen großen Erfolg: „In Baden-Württemberg haben wir bisher bei 225 Fortbildungen über 3.200 Lehrkräfte erreicht. Diese setzen jetzt den Führerschein eigenverantwortlich in ihrem Unterricht um. Wir haben die Honorare für unsere freien Mitarbeiterinnen aus Landesmitteln finanziert und damit ein gutes, flächendeckendes Fortbildungsangebot bereitgestellt.“

Bundesweit können somit insgesamt 79 Referentinnen und Referenten Lehrerfortbildungen zum aid-Ernährungsführerschein anbieten. Eine Übersicht mit Namen und Kontaktdaten ist auf www.aid-ernaehrungsfuehrerschein.de veröffentlicht. Interessenten können sich an eine Ansprechperson in ihrem Bundesland wenden und individuell Fortbildungstermine absprechen oder an einer bestehenden Fortbildung teilnehmen.
www.aid.de

Standards in der Gartentherapie

Gärten sind Stätten der Erholung und der Regeneration und werden zunehmend auch für therapeutische Zwecke genutzt, um das psychische und physische Wohlbefinden der Menschen zu steigern. Mit der Gründung der Internationalen Gesellschaft Gartentherapie (IGGT) besteht seit 2010 ein europaweites Netzwerk für gartentherapeutische Aktivitäten. Das vorrangige Ziel: die Entwicklung internationaler Standards der Gartentherapie. Seit kurzem ist eine Registrierung als Gartentherapeut/-in und Gartentherapeutische/r Assistent/-in nach IGGT möglich.

In der Dezember-Ausgabe der Fachzeitschrift B&B Agrar erläuterte der IGGT-Präsident Andreas Niepel die vier Säulen, auf denen das neue Anerkennungssystem beruht. Erstens ist eine abgeschlossene berufliche Ausbildung in einem anerkannten Beruf laut IGGT-Liste nachzuweisen. Gartentherapeuten kommen aus unterschiedlichen beruflichen Feldern mit unterschiedlichen Kompetenzfaktoren. Das können Gärtner, Floristen, Landwirte, Landschaftsarchitekten, aber auch Ergo- und Physiotherapeuten, Heilpädagogen, Pflegefachkräfte oder Sozialarbeiter sein.

Als zweiter Schritt ist der Nachweis von absolvierten fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen notwendig; neun Fort und Weiterbildungsmaßnahmen wurden bisher anerkannt. Hinzu kommt die dritte Säule: die nachgewiesene gartentherapeutische Praxis. Und eine vierte – weniger bedeutsame – Säule: die sonstigen Nachweise, beispielsweise Praktika, Publikationen oder Referententätigkeit. All das ergibt ein Gesamtbild, das dazu befähigt, sich entweder als gartentherapeutischer Assistent oder als Gartentherapeut nach IGGT online registrieren zu lassen. „Solch eine Registrierung ist auf fünf Jahre begrenzt“, betont Andreas Niepel. „Das heißt, das lebenslange Lernen und die Notwendigkeit, sich weiter fortzubilden, ist gewährleistet.“
Michaela Kuhn, www.aid.de

Weitere Informationen:
Das vollständige Interview und weitere Beiträge zum Themenkreis „Green Care“ in der Fachzeitschrift B&B Agrar 6-2013, www.bub-agrar.de

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