„Landwirten gehen bald die Pflanzenschutzmittel aus“

Der deutschen Landwirtschaft droht in den nächsten fünf Jahren ein massiver Verlust bewährter Pflanzenschutzmittel. In wichtigen Ackerkulturen wie Weizen wären Pflanzenkrankheiten nur noch eingeschränkt oder in extremen Fällen gar nicht mehr zu bekämpfen. Hintergrund dafür ist das 2009 von der Europäischen Union beschlossene sogenannte Pflanzenschutzpaket, mit dem die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln komplett neu geregelt wurde, erläuterte der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) kürzlich in Berlin.

„Nach etwas über vier Jahren Pflanzenschutzpaket müssen wir ernüchtert feststellen: die Bürokratie ist gestiegen, die Behörden sind überlastet und Innovationen werden behindert statt befördert. Und noch düsterer ist der Blick nach vorne: wenn die EU bei der Ausgestaltung des neuen Rechts ohne Rücksicht auf die landwirtschaftliche Praxis vorgeht, droht bis Ende des Jahrzehnts ein massiver Verlust an wirksamen Lösungen im Pflanzenschutz. Um diese Verluste durch neue Produkte auszugleichen, sind die regulatorischen Hürden zu hoch und die Zeit zu knapp“, erklärte Dr. Helmut Schramm, Präsident des IVA.

Ein Expertenteam des IVA hat Szenarien erarbeitet, die beziffern sollen, was mögliche Wirkstoff-Verluste in Folge der EU-Zulassungsverordnung 1107/2009 für die in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel in wichtigen Anbaukulturen bedeuten würden.

Die Ergebnisse haben selbst die Fachleute überrascht: Es droht, dass von den zehn heute meistverkauften Getreidefungiziden neun aus dem Markt verschwinden würden; gerade einmal ein Viertel der heute eingesetzten Produkte wäre Ende des Jahrzehnts noch übrig. Auch bei Mitteln gegen Krautfäule in Kartoffeln würde die Zahl der in Deutschland verfügbaren Pflanzenschutzmittel halbiert. Bei den Kartoffelherbiziden wäre in etwa fünf Jahren ebenfalls nur noch die Hälfte der Produkte auf dem Markt, wodurch die Probleme zur Vermeidung von Resistenzen weiter verschärft würden.

„Zahlreiche bewährte Wirkstoffe stehen in den kommenden Jahren zur Wiederzulassung an. Wenn die EU-Kommission bei den Kriterien für die sogenannten endokrinen Disruptoren wissenschaftliche Maßstäbe für die Risikobewertung außer Acht lassen und die Belange der Landwirtschaft keine Berücksichtigung finden würden, steht zu befürchten, dass wichtige Produkte vom Markt gefegt werden könnten. Für diese Situation gibt es keinen Plan B, da die Verluste durch neue, innovative Produkte nicht ausgeglichen werden könnten“, so Schramm weiter. In Europa dauert die Entwicklung eines neuen Pflanzenschutzwirkstoffs im Durchschnitt zehn Jahre und erfordert Investitionen von rund 200 Millionen Euro.

Während das Agribusiness weltweit boomt und sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung zwischen 1995 und 2013 mehr als verdoppelt haben, gehen die Investitionen in neue Pflanzenschutzmittel für den europäischen Markt zurück. So sind in der EU die Forschungsausgaben nach einer Untersuchung der Beratungsgesellschaft Phillips McDougall zwischen 2000 und 2010 sogar um 15 Prozent gesunken. Die Autoren der Studie erklären diesen Rückgang vor allem mit den im weltweiten Vergleich besonders hohen regulatorischen Hürden in Europa.

„Die EU hat zuletzt viel dazu beigetragen, das Klima für Investitionen in neue Pflanzenschutzmittel zu verschlechtern, etwa indem bewährte Insektizide aus kurzfristigen politischen Erwägungen vom Markt genommen wurden. Aber auch die Behörden leiden unter den neuen administrativen Anforderungen und der Unsicherheit. So stauen sich derzeit noch fast 200 Zulassungsanträge bei den deutschen Behörden – Anträge für Pflanzenschutzmittel, die somit der Landwirtschaft nicht zur Verfügung stehen. Das System steuert auf den Kollaps zu“, kritisierte Schramm.

www.iva.de

Tierschutzbeschwerden, Seuchenbekämpfung & Co

Seuchenbekämpfung, Tierschutzbeschwerden, Arzneimittelüberwachung, Tierkörperbeseitigung oder auch Zuchtberatung – wer als Veterinärin oder Veterinär in der Abteilung „Tiergesundheit“ des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises tätig ist, kann sich wahrlich nicht über mangelnde Abwechslung im Dienstalltag beklagen. Aber nicht nur das Aufgabenspektrum ist umfangreich, auch die Fallzahlen, die die Kolleginnen und Kollegen 2013 zu stemmen hatten, waren wieder einmal eindrucksvoll.

Damit mögliche Seuchen möglichst früh eingedämmt werden können, müssen die Veterinärinnen und Veterinäre des Kreises die internationalen Tiertransporte überwachen. Für beachtliche 18.100 Kälber, 1.980 Rinder und 320 Pferde stellten sie 2013 Gesundheitsbescheinigungen aus.

In 197 landwirtschaftlichen Betrieben wurden im vergangenen Jahr die Nutztierbestände amtstierärztlich untersucht. In Betrieben, die Direktzahlungen der EU erhalten, müssen im Rahmen einer EG-Verordnung außerdem Tierschutz-, Tiergesundheits-, Futter- und Lebensmittelsicherheits-Vorschriften amtstierärztlich besonders geprüft werden – hier führten die Kolleginnen und Kollegen in 52 Agrarbetrieben insgesamt 95 Kontrollen durch. Doch damit nicht genug: Für Betriebs- oder sonstige Standortwechsel sowie Viehauktionen erteilten sie insgesamt 403 amtstierärztliche Seuchenfreiheitsbescheinigungen.

Glücklicherweise stand das Thema „Seuchen“ 2013 weniger im Fokus als noch 2012, wo Schmallenberg-Virus und Infektiöse Anämie die Kolleginnen und Kollegen das Veterinäramt in Atem hielten. Aber ganz „seuchenfrei“ war auch das vergangene Jahr nicht: Bei Bienenhaltungen in Wachtberg und in Much wurde der Erreger der Faulbrut nachgewiesen. Die betroffenen Völker mussten getötet werden, Sperrbezirke wurden eingerichtet, alle möglicherweise gefährdeten Bienenvölker amtstierärztlich untersucht und „beprobt“. Und die Vorsorgemaßnahmen waren erfolgreich: Eine Ausbreitung der Seuche konnte verhindert werden!

Weitere Arbeit kam aus dem Freistaat Bayern: Nachdem dort vermehrt die Rindertuberkulose aufgetreten war, mussten die Tierärztinnen und Tierärzte des Veterinäramtes auch im Rhein-Sieg-Kreis bei 54 Rindern in 17 landwirtschaftlichen Betrieben Blutproben entnehmen, um eine eventuelle Infektion abzuklären. Eine mögliche Ansteckung bestätigte sich glücklicherweise aber nicht: Bei keinem der untersuchten Tiere konnte der Erreger der Rindertuberkulose nachgewiesen werden.

Auch das Thema Tierschutz, das 2002 als Staatsziel in unserem Grundgesetz verankert wurde, hat bis heute nichts an Aktualität verloren. Neben der regelmäßigen tierschutzrechtlichen Überwachung von Tierzuchten, Tierhandelsbetrieben, Nutztierbeständen, Tierheimen und Zoofachgeschäften gingen die Tierärztinnen und Tierärzte des Veterinäramtes 2013 rund 500 Tierschutzbeschwerden aus der Bevölkerung nach. In vier Fällen mussten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure dabei besonders drastische Maßnahmen ergreifen: Den Tierhaltern wurden wegen gravierender Missstände ihre Tiere entzogen und auch für die Zukunft ein Tierhaltungsverbot erteilt. Außerdem wurden zahlreiche Belehrungen ausgesprochen, 22 Ordnungswidrigkeiten- und sogar ein Strafverfahren eingeleitet.

Dr. Klaus Mann, Leiter der Abteilung „Tiergesundheit“ des Rhein-Sieg-Kreises, appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises, die Entscheidung für ein Tier ganz bewusst zu treffen. „Wer einem Tier ein Zuhause bieten möchte, sollte sich das sehr gut überlegen. Dazu gehört auch, sich umfassend darüber zu informieren, welche Lebensumgebung, welche Nahrung usw. das neue ‚Familienmitglied’ benötigt. Leider erleben wir häufig, dass gravierende Missstände in der Tierhaltung in vielen Fällen auch mangelndem Wissen geschuldet sind.“

Fortbildung für die Immobilienbranche im Norden

Der IVD Nord hat den neuen Seminarkatalog für Frühjahr und Sommer 2014 vorgelegt. Damit präsentiert der IVD Nord ein breites Angebot für Profis, Auszubildende und Neu- und Quereinsteiger.

Mit altbewährten und neuen Seminaren, Schulungen, Studiengängen und Einsteigerqualifikationen bietet der IVD Nord in seinem neuen Seminarkatalog Frühjahr/Sommer 2014 ein breites Angebot an Aus-, Weiter- und Fortbildung für die gesamt Immobilienwirtschaft an.

Von zwanglosen „Von-Praktiker-zu-Praktiker-Treffen“ (Profi-Treffen) mit Stammtischcharakter über kurze aktuelle Abendseminare für Profis, ausführliche Halbtags- und Ganztagsseminare, ganze Zertifikationslehrgänge bis hin zu berufsbegleitenden Studiengängen wird jedem in der Immobilienwirtschaft Tätigen oder Interessierten die Möglichkeit zur Qualifizierung gegeben.

Das Angebot umfasst neben klassischen Seminar-Themen wie Maklervertragsrecht, Gewerbemietrecht, Wohnungsmietrecht, Wohnungseigentumsrecht usw. auch Spezialthemen, wie Bautechnik, Baumängel und Architektenrecht. Auch die Themenbereiche Marketing, Beschwerdemanagement, Objektakquisition und Soft Skills werden angeboten.

Damit wird den gestiegenen Anforderungen an den gesamten Berufsstand und dem heute notwendigen „lebenslangem Lernen“ Rechung getragen. Als Berufsverband erarbeitet der IVD Nord die Seminare seit Jahren zusammen mit professionellen und praxisnahen Dozenten und Institutionen.

Praxisnähe und Aktualität garantieren Top-Referenten und kompetente Partner wie der Deutschen Immobilienakademie in Freiburg (DIA), der Handelskammer Hamburg, den Industrie- und Handelskammern im ganzen Norden sowie dem Ausbildungszentrum AFZ in Rostock.

Der Seminarkatalog kann kostenlos beim IVD Nord angefordert werden. Das Seminarangebot finden Sie auch unter: www.ivd-nord.de
Katalogabforderung: IVD Nord, Frau Andrea Brandt, Büschstr. 12, 20354 Hamburg, Tel. 040 / 35 75 99-0, Fax: 040 / 34 58 95, E-Mail: info@ivd-nord.de

Neues Qualitätssiegel für Installation von Solarstrom-Speichern

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) haben mit dem Photovoltaik-Speicherpass das neue Qualitätssiegel für Solarstrom-Speicher auf den Markt gebracht. In dem ab sofort verfügbaren Pass dokumentieren Handwerker für ihre Auftraggeber die Qualität der verbauten Komponenten sowie die fachgerechte Installation, die Prüfung und die Einhaltung aller Regeln und Normen. „Die Ansprüche der Kunden an die Leistungsfähigkeit und Sicherheit von Speichersystemen sind zu Recht sehr hoch. Mit dem Photovoltaik-Speicherpass kann jeder die Qualität der eingesetzten Komponenten und die gute Arbeit des Installateurs erkennen“, erklärt Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW-Solar.

„Die Installateure stellen den Pass bei der Übergabe des Speichersystems an ihre Kunden aus und liefern damit eine prägnante Schnellauskunft über das erworbene System, das den Kunden entlang der Lebensdauer des Speichers begleitet“, ergänzt Bernd Dechert, Geschäftsführer Technik des ZVEH. Der branchenweit anerkannte Pass kann sowohl für Blei- als auch für Lithium-Ionen-Speichersysteme angewendet werden.

Doch nicht nur für die Käufer bringt das neue Qualitätssiegel große Vorteile. Insbesondere erhalten Fachbetriebe einen Überblick darüber, welche Normen bei der Errichtung zu beachten sind. In dem erstmals verfügbaren Praxisleitfaden für die Installation von Solarstromspeichern werden die geltenden Standards kompakt erläutert. Wer sich daran hält, kann sicher sein, die geltende Rechtslage zu erfüllen.

So akzeptiert die KfW Bankengruppe den Speicherpass als Ersatz für die Fachunternehmererklärung für die Auszahlung von Mitteln aus dem Speicherförderprogramm des Bundes. (Mehr Informationen zu dem Speicherförderprogramm unter: www.die-sonne-speichern.de)

Der dreiseitige Photovoltaik-Speicherpass steht auf www.speicherpass.de (oder kurz pvap.de) zum Download zur Verfügung und kann mit dem bekannten Photovoltaik-Anlagenpass für die Solarstromanlage kombiniert werden. Zusätzlich helfen die Pässe Unternehmen bei der Kundenakquise.

Die Kosten für die Registrierung fallen nur einmalig für beide Pässe an. Mitglieder der beiden Verbände zahlen 66 Euro, Nichtmitglieder 99 Euro (zzgl. MwSt.). In den Registrierungsgebühren sind drei Transaktionsnummern für die ersten drei Pässe enthalten. Jede weitere TAN-Nummer für den Speicherpass kostet für Mitglieder der beiden Verbände 15 Euro und für Nicht-Mitglieder 20 Euro.

www.zveh.de

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