Krank und allein zu Haus: Hilfeleistungen der Krankenkassen

Ein akuter Bandscheibenvorfall, beide Arme in Gips oder eine schwere Infektion, die dazu zwingt, das Bett zu hüten: Jeder kann aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung in die missliche Lage geraten, bei seinen alltäglichen Verrichtungen vorübergehend auf fremde Hilfe in den eigenen vier Wänden angewiesen zu sein.

Gesetzlich Krankenversicherte, die nicht stationär ins Krankenhaus müssen, jedoch zuhause niemanden haben, der ihnen bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt, können bei ihrer Krankenkasse die Kosten für eine häusliche Krankenpflege beziehungsweise für eine Haushaltshilfe beantragen. „Ob und in welcher Höhe es Zuwendungen gibt, ist bei den Krankenkassen jedoch nicht einheitlich geregelt. Nachfragen zahlt sich in den meisten Fällen aus“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie steuert zur Klärung mit der Kasse oder zur Wahl einer neuen Krankenversicherung grundlegende Informationen bei:

  • Häusliche Krankenpflege: Eine bezahlte Extra-Unterstützung etwa bei der täglichen Körperpflege oder dem Gang zur Toilette können gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse erhalten, wenn es die ärztliche Behandlung erfordert. Häusliche Krankenpflege wird jedoch nur bewilligt, wenn niemand daheim die Pflege eines Betroffenen übernehmen kann und ein Arzt die Notwendigkeit der zusätzlichen Hilfe bescheinigt. Hierbei muss allerdings immer etwas zugezahlt werden. Auf alle Fälle lohnt sich ein Leistungsvergleich bei den verschiedenen gesetzlichen Kassen. Denn jede bestimmt selbst, ob und wie lange sie Leistungen für Körperpflege, Ernährung und Mobilität übernimmt. Viele Krankenkassen zahlen maximal zwischen zwei Wochen oder bis zu einem halben Jahr für die tägliche Grundpflege. Einige richten ihre Leistungsbereitschaft exakt an der Dauer der medizinisch notwendigen Behandlungspflege aus. Die meisten Kassen zahlen höchstens für eine Stunde ambulante Grundpflege am Tag. Ein geringer Teil übernimmt auch zwei. Versicherte mit einer chronischen Erkrankung sollten bei einem Kassenwechsel darauf achten, dass dieses Versorgungs-Plus nicht von vornherein bei einer Verschlimmerung ihres Zustands ausgeschlossen ist.
  • Haushaltshilfe: Sind Kinder unter zwölf Jahren zu versorgen und geht’s in erster Linie um Einkaufen, Kochen sowie Putzen, können Familien eine Haushaltshilfe beantragen. Eine gute Fee bekommen sie regulär bewilligt, wenn ein Elternteil zu Hause wegen eines Klinikaufenthalts ausfällt und das andere die Kinder aus beruflichen Gründen nicht versorgen kann. Die meisten Krankenkassen wenden die Kosten jedoch auch auf, wenn Mutter oder Vater zu Hause krank im Bett liegen. Einige Kassen leisten die Hilfe bis zu einem Kindesalter von 14, wenige bis zu 16 Jahren. Ein Teil zahlt maximal fünf Tage fürs Wischen und Naseputzen, ein anderer hingegen so lange, wie Bedarf besteht. Leben keine Kinder im Haushalt, kommt nur jede zweite gesetzliche Kasse für eine Haushaltshilfe auf. Bei der Wahl einer Kasse ist auch darauf zu achten, dass die Kasse nicht zu enge Vorgaben an die Bewilligung einer Haushaltshilfe knüpft. Einige beschränken ihren Zuschuss auf Knochenbrüche, Krebs oder ambulante Operationen und legen für ihre Hilfe von vornherein einen Zeitraum fest. Die meisten Krankenkassen kümmern sich selbst um eine geeignete Person. Auf diese Weise ersparen sie den Versicherten eine aufwändige Suche und unnötige Zusatzkosten. Einzelne erstatten jedoch nur die Beträge für eine selbst organisierte Kraft. Meistens bleiben Versicherte dann jedoch auf einem Teil der Kosten sitzen.

Bei der Wahl einer geeigneten Krankenkasse stehen örtliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW Ratsuchenden mit passenden Infos zur Seite. Ansprechpartner mit dem Schwerpunkt „Rechtsberatung im Gesundheitswesen“ sind im Internet unter
www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung zu finden. Infos zum Selbststudium gibt’s unter www.vz-nrw.de/wahltarife.

Stand: 15.01.2014

Nachhaltige Geldanlage – Der kleine grüne Daumen der Geldinstitute

Viele Anbieter von Geldanlagen berücksichtigen bei ihren Investitionen ethische, soziale oder ökologische Kriterien. Hierdurch fördern sie etwa den fairen Handel von Gütern und Dienstleistungen, die Energiewende oder auch die Bildung und Kultur. Rüstungsgüter, Atomindustrie oder Suchtmittel wie Tabak, Alkohol oder Glücksspiel sind dagegen häufig Tabuthemen.

Nach einer aktuellen Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei rund 340 Banken und Sparkassen bieten 68 Prozent der Kreditinstitute nachhaltige Geldanlagen an. Jedes dritte Institut möchte sein Angebot weiter ausbauen. Auch in Sachen Energiewende gibt´s immer wieder Offerten: etwa die Beteiligung an einer lokalen Energiegenossenschaft. Doch auf der anderen Seite fehlt es häufig noch an Vielfalt. Bei den meisten Banken gibt es nur wenige Finanzprodukte mit nachhaltigen Faktoren zu kaufen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, was der Markt derzeit offeriert und worauf Anleger achten sollten.

  • Nachhaltige Banken: Nachhaltige Banken (etwa GLS, Ethikbank, Umweltbank, Triodos Bank) berücksichtigen im Einlagen- und Kreditgeschäft eine Reihe von ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien. Sie bieten dieselben Dienstleistungen an wie eine herkömmliche Bank oder Sparkasse. Dazu zählen etwa klassische Tagesgeld- oder Festgeld-Konten bei denen das Ersparte unter dem Schutz des Einlagensicherungssystems steht. Auch regionale Volksbanken und Sparkassen bieten teils sichere und nachhaltige Sparanlagen an.
  • Investmentfonds: Die meisten Kreditinstitute aus der Verbraucherzentralen-Befragung bieten Investmentfonds fürs gute Gewissen an. Investmentfonds – etwa Aktien-, Renten- oder Indexfonds – sind für diejenigen geeignet, welche flexibel sparen möchten, einen langfristigen Anlagehorizont haben, an der Entwicklung internationaler Märkte partizipieren möchten aber auch Kurs- und gegebenenfalls Währungsrisiken in Kauf nehmen können. Doch Vorsicht: Die Nachhaltigkeitskriterien der Fondsgesellschaften unterscheiden sich sehr stark und sind teils sehr schwammig formuliert.
  • Vorsicht bei Beteiligungen: Direkte Beteiligungen an Wind-, Solarparks oder an nachhaltigen Immobilien klingen verlockend, da sie hohe Renditen in Aussicht stellen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende leisten wollen. Doch eine unternehmerische Beteiligung, zum Beispiel an einem geschlossenen Fonds, birgt hohe Risiken, die im schlimmsten Fall zum Verlust der gesamten Einlage führen kann. Zudem ist das Geld in der Regel über mehrere Jahre fest an das Projekt gebunden und ein Ausstieg vor Laufzeitende nur schwer möglich.
  • Kein Schutz vor Verlusten: Auch nachhaltige Geldanlagen schützen nicht vor Verlusten wie etwa Geldentwertung im Zuge der aktuellen Niedrigzinsphase oder Kurseinbrüchen an den Börsen. Am besten vor Krisen schützt sich, wer die Risiken streut. Deshalb sollte auch der nachhaltige Spar-Einsatz auf verschiedene Produkte, Produktklassen und Laufzeiten verteilt werden.

Die genauen Ergebnisse der Bankenbefragung zu nachhaltigen Geldanlagen gibt’s im Internet unter www.vz-nrw.de/Bankenumfrage-2013. Wer sich zunächst grundsätzlich über seine Sparziele klar werden möchte oder nicht sicher ist, ob er ein seriöses Angebot bekommen hat, kann sich persönlich in einem 90-minütigen Beratungsgespräch für 170 Euro bei der Verbraucherzentrale NRW unabhängig beraten lassen.

Kontakt: www.vz-nrw.de/geldanlageberatung

Stand: 04/2014

Schnelle Rezepte: Milchreis mit frischem Obst

Schnelle Rezepte: Milchreis mit frischem Obst Foto: Wirths PR
Schnelle Rezepte: Milchreis mit frischem Obst
Foto: Wirths PR

Milchreis mit frischem Obst
(für 4 Personen)

250 g Milchreis
1 l Milch
2-3 EL aktiver Manuka-Honig (MGO 100+, gibt’s im Reformhaus)
1 Kiwi
1 Banane
1 Orange
1 Apfel
100 g rote und weiße Trauben

Die Milch erhitzen, den Milchreis in die kochende Milch einrühren und nach Packungsanweisung zubereiten, dabei häufiger umrühren. Nach Beendigung der Kochzeit den Milchreis mit geschlossenem Deckel weitere 10 Minuten ausquellen lassen und danach mit Manuka-Honig süßen. Inzwischen Kiwi und Banane schälen, in Scheiben schneiden und diese nochmals halbieren. Die Orange schälen, filetieren und die Filets quer halbieren. Den Apfel vom Stielansatz und Kerngehäuse befreien und würfeln. Die Trauben halbieren, dabei die Kerne entfernen. Die Früchte mischen und abwechselnd mit dem Milchreis in vier große, hohe Dessertgläser füllen.

Pro Person: 489 kcal (2047 kJ), 13,7 g Eiweiß, 9,6 g Fett, 86,1 g Kohlenhydrate

Warum ist Manuka-Honig so gesund?

Im Vergleich zu normalem Honig enthält der aus Neuseeland stammende Manuka-Honig ei-nen extrem hohen Gehalt an Methylglyoxal (MGO). Dieser Wirkstoff ist für die starke anti-bakterielle „aktive“ Wirkung des Honigs verantwortlich. Das stellten Wissenschaftler der TU Dresden fest. Je höher der MGO-Gehalt, der auf der Packung angegeben wird, desto wir-kungsvoller und teurer ist auch der Honig. Aktive Manuka-Honige gibt es unter www.neuseelandhaus.de und im Reformhaus.

Basiswissen Baufinanzierung

Die wichtigste Hürde auf dem Weg zum Eigenheim ist die Finanzierung der Immobilie. Denn wer sich die Kosten für den Traum von den eigenen vier Wänden schön rechnet oder gewieften Beratern glaubt, zahlt nicht nur drauf, sondern riskiert im Ernstfall sogar den Verlust von Haus oder Wohnung.

Die_BaufinanzierungMit Hilfe des Ratgebers „Baufinanzierung“ der Verbraucherzentrale NRW errichten künftige Immobilienbesitzer ihre Finanzplanung auf einem tragfähigen Fundament. Das überarbeitete Buch zeigt, wie eine abgesicherte Hausfinanzierung von Berechnung des Bedarfs und der maximalen monatlichen Belastbarkeit bis zur Wahl der optimalen Finanzierungsform aufgebaut wird. Tipps zu günstigen Finanzierungsangeboten, zahlreiche Beispielrechnungen und nützliche Checklisten erleichtern die Kreditaufnahme.

Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

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