Beatmung im Notfall: Blasebalg kann Pferdeleben retten

Ein Atem- oder Herz-Kreislauf-Stillstand bei Pferden stellt Tierärzte immer dann vor eine große Herausforderung, wenn sich diese in Feld, Wald und Flur, aber auch auf Trainings- und Reitplätzen ereignen. Denn die herkömmlichen Beatmungsgeräte sind groß und benötigen neben Strom auch Druckluft. Anästhesisten der Veterinärmedizinischen Universität Wien haben nun ein simples und kostengünstiges Gerät zur Beatmung von Großtieren im Notfall entwickelt, das einfach zu transportieren ist und im Ernstfall Tierleben retten kann.

Das Gerät funktioniert ähnlich wie ein Blasebalg, ist aufgrund seines geringen Gewichts einfach zu transportieren und unkompliziert in der Bedienung. Die Beatmungspumpe hat ein Luftvolumen von 2,5 Litern. Um die für die Sauerstoffversorgung eines ausgewachsenen Pferdes erforderlichen fünf bis sechs Liter Luft pro Atemzug zu erreichen, haben sich die Mediziner eine pfiffige Lösung einfallen lassen: Mit Hilfe eines Ventils kann der Blasebalg mehrmals hintereinander betätigt werden, um so das erforderliche Luftvolumen zu erhalten. Die Reanimation erfolgt dann über ein zweites, manuell gesteuertes Ventil.

Getestet wurde das Beatmungsgerät an fünf Haflingern während einer Kastrationsoperation auf der Weide, bei der die Tiere intubiert und im Verlauf der Narkose mit ausreichend Atemluft versorgt werden mussten.

Anke Klabunde, www.aid.de

Bei Vermietung und Verwaltung professionelle Dienstleister engagieren

Viele Eigentümer stehen bei der Vermietung ihres Hauses oder ihrer Wohnung vor der Frage, ob sie einen Dienstleister beauftragen oder es auf eigene Faust versuchen. Der Immobilienverband IVD rät einen erfahrenen Spezialisten zu engagieren. „Privaten Vermietern fehlt meist die nötige Erfahrung bei der Vermietung ihrer Wohnungen und sie laufen Gefahr, bei der Mieterauswahl Fehler zu begehen, die sie später viel Geld kosten können“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. „Private Eigentümer sollten sich daher immer an einen auf die Vermietung von Wohnungen spezialisierten Makler wenden“, rät Schick.

Dies sei der wirksamste Schutz vor Mietbetrügern. „Ein Mietbetrüger scheut die Dienste eines Immobilienmaklers oder Hausverwalters, weil er weiß, dass dieser eine umfassende Überprüfung des Interessenten vornimmt. Einen besseren Selbstschutz als die Zusammenarbeit mit einem professionellen Vermieter kann ein Eigentümer gar nicht bekommen“, erklärt Schick.

Bonität des Mietinteressenten prüfen

Schätzungen beziffern den Mietausfall durch säumige Mieter auf rund zwei Milliarden Euro pro Jahr. Mietrückstände gelten zwar als Kündigungsgrund, aber in der Praxis kann es bis zu 18 Monate dauern, bis die Wohnung geräumt ist. „Gerade für private Vermieter ist es daher wichtig, aus der Menge der Interessenten den geeigneten Mieter herauszufiltern“, erklärt Schick. „Viele verlassen sich dabei auf ihre Menschenkenntnis und darauf, dass der erste Eindruck bei der Besichtigung nicht trügt.“ Das sei allerdings keineswegs ausreichend. Denn bei der Mietersuche komme es vor allem auf harte Fakten an. Professionelle Immobilienmakler überprüfen die Liquidität und Zahlungsmoral der künftigen Mieter. Die gängigste Methode sind dabei Anfragen bei SCHUFA oder Creditreform. „Makler und Verwalter mit IVD-Mitgliedschaft haben hier den Vorteil, dass sie zum Einholen von Wirtschaftsauskünften auf verschiedene Kooperationspartner zurückgreifen können“, sagt Schick.

Professionelle Vermieter prüfen Mietinteressenten darüber hinaus mit einer Selbstauskunft. Diese sollte Angaben zu Namen und Geburtsdaten der zum Haushalt gehörenden Personen sowie Nationalität, Einkommen und Arbeitgeber des Interessenten und gegebenenfalls des Ehepartners enthalten. Für eventuelle Rückfragen sind auch der Name und die Anschrift des bisherigen Vermieters wichtig. Verpflichtend ist die Selbstauskunft für Mietinteressenten jedoch nicht. „Verweigert ein Interessent die gewünschten Angaben, sollte nach den Gründen gefragt werden“, rät Schick. „Hat der potenzielle Mieter offensichtlich etwas zu verbergen, kann das ein Grund sein, ihn bei der Vergabe der Wohnung nicht zu berücksichtigen.“

Professionelle Hausverwaltung für komplexe Aufgaben

Ist der richtige Mieter erst einmal gefunden, ist der nächste Schritt die Suche nach einer Hausverwaltung. Deren Aufgaben und Leistungen werden vielfach unterschätzt. „Immobilienverwaltung ist eine äußerst vielschichtige Tätigkeit, die ein großes Spezialwissen erfordert“, sagt Schick. „Selbst die Verwaltung von wenigen Mietwohnungen lässt sich längst nicht mehr nebenbei erledigen.“ Zu den wichtigsten Pflichten eines Verwalters im Mietwohnungsbereich gehören die Kontrolle der Mietzahlungen, die Betriebskostenabrechnung, die Überwachung von Hauswarten, öffentlichen Versorgern und Versicherern sowie die Buchhaltung.

Auch bei Streitigkeiten unter den Eigentümern oder mit den Mietern ist häufig der Hausverwalter gefragt. „Erfahrungen beim Schlichten können helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Wohnungseigentümern zu vermeiden und somit wirtschaftlichen Schaden zu verhindern“, erläutert Schick. Um erfolgreich vermitteln zu können, müssen Verwalter die jeweils aktuelle Rechtslage kennen. Fast quartalsweise ergeben sich Änderungen der gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der Verwaltung zwingend zu berücksichtigen sind.

Forderung nach Sach- und Fachkundenachweis

„Die Aufgaben und die Verantwortung der Makler und Verwalter sind so umfangreich, dass die Erteilung der Gewerbeerlaubnis ohne einen Nachweis der Marktkenntnis und Kompetenz der Vergangenheit angehören muss“, sagt Schick. Nach Auffassung des IVD sollte die Erteilung der Gewerbeerlaubnis daher an einen Nachweis der Sach- und Fachkunde gebunden sein. „Der Sach- und Fachkundenachweis für Immobiliendienstleister muss endlich gesetzlich verankert werden“, fordert Schick. Als Mindestmaß der Qualifikation schlägt der IVD die Berufsausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau vor. Wer eine andere kaufmännische Ausbildung hat, soll zusätzlich eine einschlägige Berufserfahrung in der Immobilienbranche mitbringen und das Zertifikat eines entsprechenden Lehrgangs einer Industrie- und Handelskammer (IHK) vorweisen. „Makler und Verwalter ohne entsprechende Ausbildung sollten mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Branche plus das IHK-Zertifikat vorweisen“, fordert Schick.

www.ivd.net

Schweiz: Interesse an Ebermast nimmt ab

Das Interesse an der Ebermast nimmt in der Schweiz ab, seit die Kastration von Ferkeln nur noch unter Narkose erlaubt ist und durchgeführt wird.

Eberfleisch wird wegen seines Geruchs beim Zubereiten von den meisten Verbrauchern abgelehnt. Obwohl nur etwa bis zu zehn Prozent der Eber geruchsauffällig sind, werden alle männlichen Ferkel kastriert. Dabei haben kastrierte Schweine eine schlechtere Futterverwertung als Eber. Würden alle Eber in der Schweiz gemästet, müssten nach Schätzungen der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwirtschaft pro Jahr etwa 2.800 Hektar Futtergetreide weniger angebaut werden.

Der Druck, nach Alternativen zur Ferkelkastration zu suchen ist jedoch gesunken, seit die Ferkel unter Betäubung kastriert werden, heißt es in einem Beitrag des Landwirtschaftlichen Informationsdienstes Bern.

Die Kosten für die Narkose und die bessere Futterverwertung von Ebern sprechen zwar für die Ebermast. Aber die mangelnde Akzeptanz der Verbraucher und das Restrisiko bei der Vermarktung von Jungebern doch geruchsbelastete Tiere dabei zu haben, überwiegen nach wie vor.

In der EU wird die betäubungslose Kastration ab 2019 verboten. Einige Länder werden dann vermutlich verstärkt in die Ebermast einsteigen.

Renate Kessen, www.aid.de

Aussetzung des Emissionshandels im Luftverkehr gefordert

Das Deutschen Verkehrsforum (DVF) fordert, das europäische Emissionshandelssystem (ETS) für den Luftverkehr bis 2020 vollständig auszusetzen. Das gestrige Votum des Verkehrsausschusses im EU-Parlament für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung des Emissionshandels im Luftverkehr greift zu kurz.

DVF-Geschäftsführer Thomas Hailer: „Der internationale Konfrontationskurs der Europäischen Kommission hat nicht zum Erfolg geführt. Insofern ist die Analyse des Verkehrsausschusses richtig. Wir können allerdings nicht akzeptieren, dass die Branche über zehn Jahre einem rein innereuropäischen Emissionshandel und entsprechend einseitigen Belastungen ausgesetzt wird. Wenn das „Stop-the-clock“ einfach fortgesetzt wird, werden die Airlines für Flüge innerhalb Europas weiterhin zur Kasse gebeten. Das trifft naturgemäß nur die europäischen Fluggesellschaften, weil diese hier ihre Basis haben.“

„Für einen fairen Wettbewerb im weltweiten Luftverkehr fordern wir die EU auf, ihre europäische Insellösung bis zum Jahr 2020 gänzlich auszusetzen. Schließlich hat die EU seinerzeit versprochen, ein Emissionshandelssystem ohne Wettbewerbsverzerrungen einzuführen“, so Hailer weiter.

Mit dem so genannten „Stop-the-clock“ hatte die EU den Emissionshandel im Luftverkehr auf rein innereuropäische Flüge beschränkt und alle Flüge von und nach Drittstaaten zunächst aus dem ETS ausgenommen. EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard hat nun vorgeschlagen, die Richtlinie so zu ändern, dass künftig zusätzlich alle Flüge von und nach Drittstaaten mit ihrem Streckenanteil im Luftraum der EU einbezogen werden („Airspace Model“). Weiter ausgenommen werden sollen die außereuropäischen Streckenanteile sowie alle Flüge von und nach Entwicklungsländern.

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments will diesen Vorschlag im Gesetzgebungsverfahren abändern. Er schlägt vor, das aktuelle „Stop-the-clock“ mindestens bis zum nächsten Gipfel der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO im Jahr 2016 beizubehalten. Nur wenn keine Einigung auf ein konkretes marktbasiertes Instrument zur Reduktion von CO2-Emissionen im internationalen Luftverkehr erzielt wird, soll ab 2017 das „EU Airspace Modell“ greifen. Die Federführung in der Thematik liegt allerdings beim Umweltausschuss des EU-Parlaments, der seine Beratungen noch abschließen muss.

Die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hatte sich im Oktober 2013 auf einen Rahmenplan für die Reduktion von Treibhausgasen im Luftverkehr geeinigt. Darin wurde grundsätzlich vereinbart, bis 2020 ein marktbasiertes Instrument für CO2 im Luftverkehr auszuarbeiten und einzuführen. Das „Airspace Model“ hatte die ICAO ausdrücklich abgelehnt.

www.verkehrsforum.de

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