Güterverkehr: Transportauf­kommen steigt um 0,8 Prozent

Der Güterverkehr in Deutschland hat im Jahr 2013 zugenommen: Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg das Transportaufkommen gegenüber dem Vorjahr um 0,8 % auf 4,3 Milliarden Tonnen. Das moderate Wirtschaftswachstum von + 0,4 % wirkte sich somit auch auf die Güterbeförderung aus. Zum Wachstum trugen der Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie die Binnenschifffahrt bei. Der Luftverkehr blieb konstant. Dagegen verbuchten der Seeverkehr und der Transport von Rohöl in Rohrleitungen Rückgänge.

Auf der Straße wurden – nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur – im vergangenen Jahr rund 3,3 Milliarden Tonnen und damit 0,9 % mehr befördert als im Jahr 2012. Der Straßengüterverkehr hatte auch 2013 den höchsten Anteil am Transportaufkommen (77 %).

Die Binnenschifffahrt wuchs mit + 1,7 % im Vergleich der Verkehrszweige am stärksten. Sie steigerte ihre Beförderungsmenge auf 227 Millionen Tonnen. Der Güterverkehr der Eisenbahn legte im Jahr 2013 um 0,8 % zu: Auf Schienen wurden 369 Millionen Tonnen befördert. Flugzeuge transportierten mit 4,3 Millionen Tonnen genauso viel Fracht wie im Vorjahr.

Dagegen verlor die Seeschifffahrt erstmals seit der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009 wieder Transportaufkommen: Es verringerte sich gegenüber 2012 um 0,6 % auf 293 Millionen Tonnen. Der Transport von Rohöl in Rohrleitungen ging ebenfalls um 0,6 % zurück, die Beförderungsmenge sank hier auf 87 Millionen Tonnen.

Modellprojekt „Jugendstrafvollzug in freien Formen“ beendet

Justizminister Kutschaty hat das Modellprojekt „Jugendstrafvollzug in freien Formen“ im Raphaelshaus beendet, nachdem der Verdacht bekannt wurde, dass ein Mitarbeiter der Einrichtung erhebliche Pflicht-verletzungen begangen haben soll:

Es besteht der Verdacht, dass der Diplom-Sozialpädagoge drei jugendlichen bzw. jungen erwachsenen Strafgefangenen an einem Weihnachtstag 2013 ermöglicht haben soll, ein Bordell in Düsseldorf zu besuchen.

Außerdem soll er sich in der Silvesternacht mit den Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen nach Köln begeben haben, von wo die Teilnehmer mit dem Diplom-Sozialpädagogen verspätet und stark alkoholisiert zurückkehrten.

Das Geld für diese Fahrten sollen die Teilnehmer des Projekts von den Eltern eines Teilnehmers erhalten haben.

Nachdem diese Verdachtsfälle bekannt wurden, hat der Mitarbeiter der Einrichtung sofort fristlos gekündigt. Das Raphaelshaus, ein kirchliches Jugendhilfezentrum in der Stadt Dormagen, wird gegen den Mitarbeiter Strafanzeige erstatten.

Mit Schreiben vom 29. Januar informierte das Raphaelshaus die Fachabteilung des Justizministeriums, dass es gemeinsam mit dem Jugendamt und den Trägern der Einrichtung Gesprächsbedarf wegen des Fehlverhaltens eines Mitarbeiters gebe. Diese Besprechung fand am 3. Februar statt. Im Rahmen dieser Besprechung wurden der Justiz erstmalig konkrete Details des Fehlverhaltens mitgeteilt. Daraufhin wurde entschieden, die fünf derzeitigen Teilnehmer des Modellprojekts zur Sachverhaltsaufklärung vorläufig in die Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf zu verlegen. Diese Entscheidung wurde den Betroffenen mitgeteilt und sie wurden aufgefordert, ihre persönlichen Gegenstände zu packen. Ein 16 Jahre alter Teilnehmer des Projekts nutzte diese Zeit, um das Fenster seines Zimmers im Obergeschoss gewaltsam aufzubrechen und zu fliehen. Die polizeiliche Fahndung ist eingeleitet. Er ist bislang noch nicht gefasst.

Die vier weiteren Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen wurden am 4. Februar in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf zu den Verdachtsfällen befragt. Danach haben sich die Verdachtsmomente weiter verdichtet.

Justizminister Thomas Kutschaty ist am Morgen des 5. Februar über das Ergebnis der Befragung der Teilnehmer des Modellprojekts in Kenntnis gesetzt worden. Er hat sofort entschieden, das Modellprojekt zu stoppen.

Der Minister erklärt hierzu: „Der Jugendstrafvollzug in freien Formen wurde von allen im Landtag vertretenen Fraktionen getragen. Dieses breite Vertrauen ist durch die Verdachtsfälle grundlegend erschüttert. Daher habe ich entschieden, das Modellprojekt im Raphaelshaus sofort zu beenden.“

Zur Historie:

Bereits Mitte Dezember 2009 wurde im Jugendstrafvollzugsgesetz NRW die gesetzliche Grundlage für einen sogenannten Jugendstrafvollzug in freien Formen als eigenständige dritte Vollzugsform geschaffen. Die Einführung des Modellprojekts Jugendstrafvollzug in freien Formen wurde unterstützt durch die Empfehlung des Berichts der Enquêtekommission von Anfang des Jahres 2010 an die damalige Landesregierung. Hintergrund dieser Empfehlungen waren die positiven Erfahrungen, die Baden-Württemberg und Brandenburg mit vergleichbaren Modellen gemacht haben.

Nach öffentlichem Ausschreibungsverfahren wurde das Raphaelshaus in Dormagen für das Modellprojekt ausgewählt. Das Projekt startete mit einer Kapazität von sieben Plätzen im Sommer 2012. Kurz nach dem Start des Projekts ist es in die Schlagzeilen geraten, weil drei Häftlinge von dort geflohen waren. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen hatten sich damals anschließend darauf verständigt, das Modellprojekt fortzuführen. Justizminister Kutschaty hat die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen im Landtag heute über seine Entscheidung persönlich informiert.

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