Unbedenkliche Karnevalsschminke

In der fünften Jahreszeit steht das Thermometer auf Feiern im Fasching – und zwar feucht-fröhlich und farbenfroh. Clowns mit roter Nase, Indianer mit Kriegsbemalung und Feen mit Glitzer im Gesicht: Komplett ist die passende Maskerade im Karneval für viele Jecken und Narren erst mit einem phantasievoll geschminkten Anlitz. Doch Farb-, Duft- und Konservierungsstoffe in den Schminkutensilien mag empfindliche Haut vor allem im Gesicht gar nicht gern. „Auch wenn nur an den tollen Tagen zu Stiften, Pasten, Puder und Tusche gegriffen wird: Karnevalsschminke kann vor allem empfindliche Kinderhaut zur reizenden Röte bringen. Juckreiz, Pickel und Pusteln trüben dann kräftig den Spaß“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Für ein buntes Treiben ohne gerötete Haut sorgen einige unbedenkliche Schminktipps:

  • Wasser statt Fett: Beim Griff in den Farbtopf sollten Jecken Schminktöpfe mit Aquafarben bevorzugen. Diese wasserlöslichen Farben dichten – anders als Farben auf Fettbasis – die Poren nicht ab und bieten Pickeln und Mitessern weniger Chancen, sich auszubreiten. Aquafarben werden in vielen Farbtönen entweder einzeln oder häufig auch als kompletter Malkasten angeboten. Die hautfreundliche Farbe wird mit Pinsel oder Schwamm aufgetragen.
  • Natürliche Farbenpracht: Vereinzelt gibt’s Karnevalsschminke auch als zertifizierte Naturkosmetik im Handel, erkennbar etwa am BDIH- oder dem Nature-Siegel, das ein Frauengesicht im Profil zeigt. Die so gekennzeichnete Schminke ist frei von Paraffinen, Silikonen, Polyethylenglykolen (PEG) und vielen anderen synthetischen Inhaltsstoffen. Einige Konservierungsmittel sind hingegen erlaubt. Die Verwendung dieser Haltbarkeitssubstanzen muss jedoch auf den zertifizierten Schminkprodukten mit dem Hinweis „Konserviert mit …“ extra angegeben werden. Sensible Haut kann auf die Farb- und Duftstoffe in Naturkosmetik jedoch ähnlich empfindlich reagieren wie auf die Zusatzstoffe in konventioneller Kosmetik.
  • Studium der Inhaltsstoffe: Für Allergiker ist die Lektüre der Ingredienzien besonders wichtig. Diese sind in der Regel auf der Verpackung eines Produkts unter der Bezeichnung „INCI“ (International Nomenclature Cosmetic Ingredients) einzeln aufgelistet. Bei kleinen Töpfen, Tiegeln und Tuben sind die Händler verpflichtet, die Information über die Inhaltsstoffe am Verkaufsregal bereitzustellen. Wer diese Information nicht findet, sollte im Geschäft nachfragen.
  • Erst der Test, dann die Bemalung: Besonders Allergiker und Menschen mit trockener und empfindlicher Haut sollten die Farbenpracht nicht gleich dick aufs Gesicht auftragen, sondern die Schminke einige Tage vorher einem Verträglichkeitstest unterziehen – hierzu am besten die Farben in der Ellbogenbeuge auftragen. Stellen sich dort Rötungen oder Juckreiz ein, sollte auf das getestete Produkt verzichtet werden. Verletzte oder entzündete Haut bleibt ohnehin besser ungeschminkt! Außerdem ist ratsam, vor dem Schminken eine Creme aufzutragen, die sich bereits bei Anwendung als hautverträglich erwiesen hat.
  • Haltbarkeit: Nur selten werden Schminktöpfchen innerhalb einer Karnevals-Session aufgebraucht. Um zu wissen, ob die angebrochenen Farben aus dem letzten Jahr bedenkenlos erneut benutzt werden können, hilft ein Blick auf Verpackung oder Produkt: Alle kosmetischen Artikel sind entweder mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder mit dem Symbol eines geöffneten Tiegels versehen, bei dem die Zahl der Haltbarkeitsmonate nach Anbruch angegeben ist. Kleiner Tipp: Wer bei der ersten Verwendung das Datum auf die Packung schreibt, weiß immer, wie lange sie schon geöffnet ist. Produkte, die ranzig oder muffig riechen, sollten in den Müll statt aufs Gesicht wandern.
  • Richtig abschminken: Egal wie spät es wird: Abschminken muss sein, sonst rächt sich die Haut. Dabei sollten die empfindliche Hülle nicht durch zu festes Rubbeln arg strapaziert werden. Aquafarben können leicht mit Wasser und milder Seife abgewaschen werden. Schminke auf Fettbasis lässt sich preiswert mit Speiseöl aus der Küche oder einer fetthaltigen Creme entfernen.

Nicht nur an den tollen Tagen, sondern das ganze Jahr liefert die Umweltberatung in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW Infos zu Schadstoffen in Kosmetik und anderen Alltagsprodukten.

Adressen unter www.vz-nrw.de/umweltberatung.

Über die Tourismuszentrale in Leer

Die Tourismuszentrale in Leer an der Ledastraße © Tourismuszentrale Leer
Die Tourismuszentrale in Leer an der Ledastraße.  © Tourismuszentrale Leer

Die Tourismuszentrale in Leer hat das Prüfverfahren des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) im Rahmen der „i-Marke“ während der vergangenen Saison erneut mit Auszeichnung bestanden. Das „I“ steht für Tourist Information und ist gut sichtbar an der Tourismus Zentrale in Leer angebracht.

Bei der von der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland in Auftrag gegebenen Prüfung des Deutschen Tourismusverbandes wurden von einem unangekündigten Prüfer 40 Kriterien geprüft. Die Tourist-Information erzielte mit 113 von 120 erreichten Punkten (94 Prozent) ein sehr gutes Ergebnis: Die Tourist-Information liegt damit zehn Prozent über dem Landes- und 13 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.

Überprüft wurden unter anderem die Servicequalität, Sachkompetenz und Freundlichkeit der Berater der Tourist-Information. Weitere Prüfkriterien der Einrichtung waren Sauberkeit, Erreichbarkeit und Sicherheit, die Informationsvielfalt und Informationsqualität sowie die Darbietung der Informationen.

„Wir freuen uns sehr über das hervorragende Ergebnis. Mit der Zertifizierung des DTV wird unser Qualitätsstandard in Leer von unabhängigen Prüfern gewürdigt“, zeigte sich der Geschäftsführer der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland, Kurt Radtke, zufrieden. Er und die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sähen darin einen Ansporn, diesen Qualitätsstandard nicht nur zu halten, sondern die Servicequalität der touristischen Angebote möglichst noch weiter zu verbessern.

Tourismuszentrale Leer

Politische Bildung in Ost- und Ostmitteleuropa

Zusammen mit Prof. em. Dr. Wolfgang Mitter beleuchtet Dr. Sonja Steier (RUB-Institut für Erziehungswissenschaft) die Politische Bildung in Ost- und Ostmitteleuropa. Bildung als Voraussetzung einer gelingenden politischen Sozialisation der nachfolgenden Generationen bleibt nach Ansicht der Autoren vor allem eine Aufgabe der Institution Schule als wichtigster nationalstaatlicher Agentur. Dies gilt auch für die Gesellschaften in Mittel- und Osteuropa.

Doch wie steht es nach zwei Jahrzehnten der Transformation und angesichts neuer globaler Herausforderungen um das Demokratieverständnis und die politische Bildung in den postkommunistischen Ländern? Welche Antworten liefern Bildungseinrichtungen und ihre pädagogischen Programme oder andere Formen politischer Bildung zu einer nachhaltigen Demokratieerziehung? Die Beiträge des Heftes widmen sich diesen Fragen sowohl mit Blick auf einzelne Länder als auch im europäischen Kontext.

Weitere Informationen
Wolfgang Mitter, Sonja Steier (Hg.): „Politische Bildung in Ost- und Ostmitteleuropa“, Bildung und Erziehung, Band 66,3, Böhlau Verlag, Wien/Köln 2013, ISBN 978-3-412-22174-4

Karneval, Kostüm und Karambolage

Die Jecken sind los und bevölkern Städte und Straßen auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Besonders am kommenden Wochenende und Anfang nächster Woche am Rosenmontag muss aufgrund vieler Karnevalsumzüge mit stundenlangen Straßensperren gerechnet werden. Wer Parkplatzsuche und verstopften Straßen entgehen möchte, dem rät der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Zudem haben maskierte oder alkoholisierte Narren hinter dem Steuer nichts zu suchen. Wer sich nach feuchtfröhlichem Feiern dennoch hinters Lenkrad setzt, dem drohen bei einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille vier Punkte in Flensburg, ein Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Führerscheinentzug. Bei auffälligem Fahrverhalten muss bereits bei 0,3 Promille mit dem Führerscheinentzug von einem halben Jahr und einer saftigen Geldstrafe gerechnet werden.

Jecken, die dennoch mit dem Auto unterwegs sind, müssen darauf achten, dass Kostüm und Maske weder die Bewegungsfreiheit, noch Gehör oder Sicht des Fahrers beeinträchtigen. Wer derartig verkleidet kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.

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