Telefonanlagen besser vor Hackern schützen

Der Hightech-Verband BITKOM warnt vor zunehmenden Hackerangriffen auf Telekommunikationsanlagen. Unternehmen sollten den Zugriff auf ihre Telefonanlagen von extern deshalb mit individualisierten Passwörtern schützen und gegebenenfalls Sperrlisten für bestimmte ausländische Telefonnummern und externe Dienste erstellen. Darauf weist der BITKOM in Kooperation mit dem Bundesverband Telekommunikation (VAF) und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hin.

„Wer seine Telefone nicht schützt oder nur Standard-Passwörter verwendet, riskiert einen beträchtlichen finanziellen Schaden“, sagt Johannes Weicksel, Telekommunikationsexperte des BITKOM. Denn immer mehr Angreifer attackieren zum Beispiel integrierte Anrufbeantworter von Bürotelefonen, die nur schlecht oder gar nicht passwortgeschützt sind. Über die Anrufbeantworter rufen Angreifer dann kostenpflichtige Telefonnummern im Ausland an, an denen sie selbst verdienen. Über Nacht oder am Wochenende können so unbemerkt Kosten in Höhe von vier- bis fünfstelligen Euro-Beträgen für die betroffenen Unternehmen entstehen.

Bei den Angriffen verwenden Hacker häufig eine automatisierte Software, mit der sie abends und nachts massenhaft kurze Testanrufe durchführen und Rufnummernblöcke von Unternehmen nach Schwachstellen durchsuchen. Wenn die Software auf keine Passworthürde trifft oder ein schwaches Passwort knackt, kann sie auf die jeweilige Nebenstelle zugreifen und den Angriff sofort beginnen. „Die Passwörter für integrierte, persönliche Anrufbeantworter werden von den individuellen Nutzern vergeben. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter dafür sensibilisieren“, erklärt Martin Bürstenbinder, Geschäftsführer des VAF.

Zusätzlich zu einem sicheren Passwort schützen Sperrlisten in der TK-Anlage vor möglichen Angriffen. Nicht benötigte Zielrufnummern und Rufnummerngruppen, wie zum Beispiel Vorwahlen bestimmter Länder oder Dienste, können dann nicht mehr über die Bürotelefone angewählt werden. In vielen Unternehmen sind die TK-Anlagen mit dem Internet verbunden und an mobile Endgeräte wie Laptops oder Smartphones geknüpft. Für Angreifer stehen daher immer mehr potenzielle Angriffsziele zur Verfügung. Um einen möglichst sicheren Betrieb zu gewährleisten, empfehlen BITKOM, VAF und das Landeskriminalamt NRW daher auch, die TK-Anlagen von geschultem Fachpersonal betreuen zu lassen.

Die wichtigsten Informationen und Hinweise zum Schutz von Telekommunikationssystemen haben BITKOM, VAF und LKA NRW in einer gemeinsamen Broschüre zusammengefasst, die im Internet abrufbar ist unter  www.bitkom.org und www.vaf-ev.de. Im Fall eines Angriffs auf eine TK-Anlage steht das Cybercrime-Kompetenzzentrum des Landeskriminalamtes NRW für Unternehmen rund um die Uhr zur Verfügung: cybercrime.lka@polizei.nrw.de

Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege gestiegen

Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland rund 439 000 Menschen Hilfe zur Pflege. Gegenüber 2011 stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um 3,8 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, gaben die Träger der Sozialhilfe 2012 netto rund 3,2 Milliarden Euro für diese Leistungen aus, 4,5 % mehr als im Vorjahr.

Die Hilfe zur Pflege wird entsprechend dem 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) Bedürftigen gewährt, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch eine andere Seite — wie beispielsweise die Pflegeversicherung — die Kosten vollständig übernimmt.Zwei Drittel (66 %) der Hilfeempfänger waren Frauen. Diese waren mit 79 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als die männlichen Leistungsbezieher mit 68 Jahren.

71 % der Leistungsbezieher nahmen 2012 die Hilfe zur Pflege ausschließlich in Einrichtungen in Anspruch, davon waren fast alle (97 %) auf vollstationäre Pflege angewiesen. Rund 28 % der Empfänger/-innen wurde die Hilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen gewährt. Die übrigen Berechtigten (1 %) bezogen Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen.

Methodischer Hinweis:

Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerzahlen im Berichtsjahr. Nachgewiesen werden alle Personen, die während des jeweiligen Berichtsjahrs mindestens einmal Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII erhalten haben. Mehrfachzählungen sind möglich, wenn derselbe Hilfeempfänger nach einer Unterbrechung von mehr als acht Wochen wiederum eine Leistung erhält und folglich erneut erfasst wird.

In der Statistik werden auch Angaben zum 31.12. des Berichtsjahres erhoben. Die Stichtagszahlen sind kleiner als die auf das gesamte Kalenderjahr bezogenen Daten. Am 31.12.2012 bezogen in Deutschland 339 392 Personen Hilfe zur Pflege.

Blumenkohl-Brokkoli-Gratin Siena (für Diabetiker)

Blumenkohl-Brokkoli-Gratin Siena (für Diabetiker) Foto: Wirths PR
Blumenkohl-Brokkoli-Gratin Siena (für Diabetiker)
Foto: Wirths PR

Blumenkohl-Brokkoli-Gratin Siena (für Diabetiker)
(für 4 Personen)

1 kleiner Blumenkohl
300 g Brokkoli
250 g Penne
4 Tomaten
250 g Mozzarella
etwas Butter
0,2 l Sahne
2 Eier
Salz
Pfeffer aus der Mühle
fein gewiegte Petersilie

Das Gemüse waschen und putzen. Den Brokkoli und den Blumenkohl in Salzwasser ca. 8 Minuten garen, herausnehmen und abtropfen lassen. Gleichzeitig die Penne in kochendem Salzwasser ca. 7 Minuten „al dente“ garen, abgießen und abtropfen lassen. Die Tomaten in kleine Würfel, Mozzarella in Scheiben schneiden. Den Blumenkohl und den Brokkoli in kleine Röschen zerteilen.

Eine Auflaufform mit Butter ausstreichen und einen Großteil der Nudeln hinein geben. Darauf als zweite Schicht das bunt vermischte Gemüse geben und die restlichen Penne obenauf verteilen. Die Sahne mit den Eiern, Salz und Pfeffer verquirlen und über das Gratin geben. Etwa 20 Minuten im vorgeheizten Ofen bei 225 °C garen, kurz herausnehmen, mit den Mozzarella-Scheiben belegen und weitere 3-4 Minuten überbacken, bis der Käse leicht zerläuft. Mit fein gewiegter Petersilie garniert servieren.

Pro Person: 664 kcal (2780 kJ), 30,8 g Eiweiß, 37,2 g Fett, 51,4 g Kohlenhydrate

Über Blumenkohl
Blumenkohl aus heimischen Gebieten bekommt man zwischen Juni und Oktober. Nach dem Kauf sollte der Kohl nur 1-2 Tage aufbewahrt werden, möglichst bei Temperaturen um null Grad. Vor dem Verarbeiten legt man den Blumenkohl eine halbe Stunde mit dem Strunk nach oben in Salzwasser.

Dieser Arbeitsschritt ist vor allem bei Freilandgemüse wichtig, um eventuelle „Bewohner“ zu vertreiben Blumenkohl wird meistens gekocht und mit einer hellen Sauce serviert. Er kann aber auch überbacken, gebraten, in Butter gedünstet oder nach kurzem Blanchieren als Rohkost zubereitet werden. Blumenkohl ist eines unserer gesündesten Gemüse.

100 g roher Blumenkohl enthalten: 18 kcal (75 kJ), 2,1 g Eiweiß, 0,2 g Fett, 3,2 g Kohlenhydrate, 2 g Ballaststoffe, 69 mg Vitamin C, 328 mg Kalium

Loveparade 2010: Staatsanwaltschaft Duisburg erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am 10. Februar 2014 ihre Ermittlungen um das tragische Geschehen bei der Loveparade 2010 abgeschlossen und gegen vier Mitarbeiter der Veranstalterin L. GmbH sowie sechs Bedienstete der Stadt Duisburg Anklage bei dem Landgericht Duisburg erhoben. Der Tatvorwurf lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung im Amt. Gegen sechs Beschuldigte ist das Verfahren eingestellt worden, weil die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben haben. Gegen weitere Personen ist schon kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit zu keiner Zeit vorgelegen haben.

Die Entscheidung bildet den Schlusspunkt intensiver, rund dreieinhalb Jahre dauernder Ermittlungen, mit denen bis zu 96 Polizeibeamte des Polizeipräsidenten Köln sowie fünf Dezernenten und ein Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft befasst waren. Die dem Landgericht vorgelegte Anklageschrift hat einen Umfang von 556 Seiten. Die Verfahrensakten umfassen insgesamt 76 Bände mit mehr als 37.000 Seiten sowie 623 Sonderbände und Beweismittelordner. Darüber hinaus sind dem Landgericht 19 Kartons mit Asservaten zugeleitet worden. Hinzu kommen Datenträger mit einem Volumen von rund 804 Terabyte und umfangreiches Videomaterial (963 Stunden).

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der tödliche Verlauf der Loveparade allein auf zwei Ursachen zurückzuführen. Schwerwiegende Fehler bei der Planung und Genehmigung der Veranstaltung sowie eine unterbliebene Überwachung sicherheitsrelevanter Auflagen am Veranstaltungstag führten dazu, dass 21 Personen starben und mindestens 652 zum Teil schwer verletzt wurden.

Bei den vier Mitarbeitern der Veranstalterin handelt es sich um den Gesamtleiter, den Produktionsleiter, den Verantwortlichen für die Sicherheit sowie den technischen Leiter des Projekts Loveparade 2010. Das von ihnen geplante Zu- und Abgangssystem war nicht geeignet, die Besucher sicher auf das Veranstaltungsgelände im Bereich des ehemaligen Duisburger Güterbahnhofs zu führen. Insbesondere die sogenannte östliche Rampe war deutlich zu eng, um die erwarteten Besucherströme aufzunehmen. Deshalb musste es im Verlauf der Veranstaltung zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen kommen, da zu viele Menschen auf zu engem Raum zusammengedrängt würden. Bei einer sorgfältigen und pflichtgemäßen Prüfung hätten die Mitarbeiter dies erkennen müssen.

Zur Durchführung der Loveparade war eine Baugenehmigung erforderlich. Ein Team aus drei Bediensteten des Amtes für Baurecht und Bauberatung der Stadt Duisburg prüfte den entsprechenden Antrag der L. GmbH einschließlich der Tauglichkeit des geplanten Zu- und Abgangssystems. Diesen legt die Staatsanwaltschaft zur Last, die beantragte Genehmigung erteilt zu haben, obwohl auch sie hätten erkennen müssen, dass die Veranstaltung wegen der schwerwiegenden Planungsfehler undurchführbar und daher nicht genehmigungsfähig war.

Angeklagt sind ferner drei städtische Bedienstete in leitender Funktion. Es handelt sich um den für das Prüfungsteam zuständigen Abteilungsleiter, die Amtsleiterin und den für Stadtentwicklung zuständigen damaligen Beigeordneten der Stadt Duisburg. Sie unterließen es, das Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Hätten sie das ihnen unterstellte Prüfungsteam pflichtgemäß überwacht, wären die schwerwiegenden Planungsfehler erkannt und die Veranstaltung nicht genehmigt worden.

Darüber hinaus verengten Zäune am Veranstaltungstag den ohnehin zu engen Durchgang auf der östlichen Rampe zusätzlich. Nach demErgebnis der Ermittlungen tragen alle zehn Angeklagten auch hierfür die Verantwortung. Die Mitarbeiter der Veranstalterin sorgten nicht dafür, dass die Zäune entfernt wurden, obwohl die Genehmigung vorsah, diesen Bereich frei von Hindernissen zu halten. Die städtischen Bediensteten unterließen es, die Vorgaben der Genehmigung am Veranstaltungstag zu kontrollieren, obwohl sie hierzu verpflichtet waren.

Am Nachmittag des 24. Juli 2010 brach das Zu- und Abgangssystem der Veranstaltung wegen der bereits in der Planung angelegten Fehler zusammen. Zahlreiche Besucher strömten aus verschiedenen Richtungen unkontrolliert auf die östliche Rampe. Zwischen 16.30 Uhr und 17.15 Uhr drängten sich in diesem Bereich mehrere zehntausend Personen. Der Personenstau erreichte seine größte Dichte vor den genehmigungswidrigen Zauneinbauten auf der Rampe. Der immense Druck in dieser Menschenmenge führte zu den genannten Todesfällen und Verletzungen.

Gegen den für Ordnungsangelegenheiten zuständigen Beigeordneten der Stadt Duisburg, leitende Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Bezirksamtes Mitte, den Polizeiführer am Veranstaltungstag sowie den von der Veranstalterin eingesetzten sogenannten Crowd-Manager ist das Verfahren eingestellt worden. Die Ermittlungen haben keinen Tatverdacht ergeben, der eine Anklageerhebung gerechtfertigt hätte.

Zwar waren sie, ebenso wie zahlreiche weitere Mitarbeiter öffentlicher Stellen, auf unterschiedliche Weise in die Planung und Durchführung der Loveparade eingebunden. Ihre Mitwirkung war aber für die tödliche Menschenverdichtung nicht ursächlich. Sie hatten insbesondere keinen umfassenden Einblick in die Planungsunterlagen, der es ihnen ermöglicht hätte, die darin liegenden schwerwiegenden Fehler zu erkennen. Im Übrigen durften sie darauf vertrauen, dass das für die Genehmigung der Veranstaltung zuständige Amt für Baurecht und Bauberatung die allein ihm obliegende Prüfung der baulichen Planungen sorgfältig durchführen würde. Andere Ereignisse am Veranstaltungstag sind strafrechtlich nicht relevant geworden. Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade. Die Staatsanwaltschaft hat auch intensiv geprüft, ob die Verantwortlichen vor Ort, namentlich der diensthabende Polizeiführer, Maßnahmen unterließen, die den tödlichen Ausgang des Geschehens noch hätten abwenden können.

Die Ermittlungen haben diesen Vorwurf allerdings nicht bestätigt. Die drohende Gefahr von Todesfällen und Verletzungen am Veranstaltungstag war entgegen anders lautenden Medienberichten nicht bereits am frühen Nachmittag, sondern erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erkennbar, als es ausweislich der Feststellungen des Sachverständigen nicht mehr möglich war, das weitere Geschehen aufzuhalten.

Es besteht kein Grund, Ermittlungen gegen weitere Personen einzuleiten. Dies betrifft insbesondere den damaligen Oberbürgermeister der Stadt Duisburg und den Geschäftsführer der Veranstalterin. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sie selbst Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der rechtswidrigen Genehmigung genommen haben. Sie durften auch darauf vertrauen, dass die für die Planung und Genehmigung Verantwortlichen das Vorhaben aufgrund ihrer Fachkenntnisse ordnungsgemäß prüfen würden.

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