Der Automobil-Club hat bei der Wahl zum beliebtesten Auto der Deutschen nicht nur die Anzahl der Stimmen frisiert hat, sondern auch die Reihenfolge der Gewinner.
Archiv für den Monat: Februar 2014
Flusskreuzfahrt: Mit der MV Anakonda auf dem Rio Napo
Mit der MV Anakonda bei einer Flusskreuzfahrt auf dem Rio Napo den ecuadorianischen Regenwald entdecken. Entlang des Yasuni Nationalparks und des Cuyabeno Naturreservats.
Botschafter wehrt sich: „Russland ist kein homophobes Land!“
Der russische Botschafter in Deutschland, Wladimir Grinin, wehrt sich im Gespräch mit hr-iNFO gegen den Vorwurf der Intoleranz gegenüber Homosexualität. „Alle Athleten und Athletinnen, alle Gäste der Olympiade werden unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung von ganzem Herzen von uns begrüßt“, sagt er in der Sendung „hr-iNFO Das Interview“ am Freitag, 7. Februar, anlässlich des Beginns der Olympischen Winterspiele in Sotschi. Diese Offenheit gehöre „zum russischen Bewusstsein“, so Grinin weiter. „Es ist eine absolut falsche Vorstellung, dass Russland ein homophobes Land ist.“
Allerdings stehe er voll und ganz hinter dem gesetzlichen Verbot der „Verbreitung der Homosexualität bei Minderjährigen“, so Wladimir Grinin wörtlich. Er sei einer Meinung mit Russlands Präsidenten Putin, dass man Minderjährige „vor dem aggressiven Verhalten“ dieser Gruppierung schützen müsse.
Zu den strengen Sicherheitsvorkehrungen in Sotschi sagt der russische Botschafter: „Wir wollen den Athleten nicht auf die Nerven gehen!“ Um Terrorgefahren abzuwehren, arbeite man auch mit deutschen Sicherheitsbehörden zusammen. Die genannten Zahlen von bis zu 60.000 Sicherheitskräften will Grinin nicht bestätigen. „Man braucht dafür ziemlich viele Personen, mit zwei, drei wird es nicht gehen. Es wird eine große Mannschaft sein, die die Sicherheit dieser Spiele garantieren wird.“ Als „Festung“ würde er das Olympische Dorf in Sotschi nicht bezeichnen.
Das ganze Gespräch mit dem russischen Botschafter in Berlin, Wladimir Grinin, in „hr-iNFO Das Interview“ am Freitag, 7. Februar, 19.30 bis 20.00 Uhr.
Änderungen im Bußgeldkatalog und Reform des Punktesystems
2014 kommen auf Verkehrsteilnehmer und Reisende Änderungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Recht und Touristik zu. In Deutschland tritt ab dem 1. Mai ein neues Punktsystem in Kraft. Anstatt der bisherigen 18 Punkte gibt es dann nur noch acht, die Eintragungsgrenze liegt dann bei 60 statt 40 Euro. Die Pflichtseminare, sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.
- Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer.
- Ab Juli gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein.
- Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden.
- Schweiz: Hier gilt ab dem 1. Januar die Lichtpflicht am Tag. Ausgenommen sind Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 1970 zum ersten Mal zugelassen worden sind. Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine neue Promille-Grenze von 0,1.
- Polen: Hier soll 2014 das Netz der mautpflichtigen Straßen ausgeweitet werden.
- Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.
- Ab Juni ist es Händlern möglich, die Retourkosten einer Onlinebestellung auf den Verbraucher umzulegen. Der Händler ist jedoch verpflichtet seine Kunden vor Vertragsabschluss über dieses Verfahren zu unterrichten.
- Das sogenannte „Anti-Abzocke-Gesetz“ tritt im Januar 2014 in Kraft. Damit sollen unter anderem. Verkaufs- und Gewinnspielanrufe unterbunden und die mündlichen Vertragsabschlüsse verhindert werden. Ab Januar gilt, Gewinnspielverträge sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vorliegen. Firmen die dagegen verstoßen können dann mit Bußgeldern von bis zu 300 000 Euro bestraft werden.
