Grippeschutzimpfung muss jährlich wiederholt werden

Mit dem Herbst beginnt die Grippesaison. Der beste Schutz gegen diese teilweise schwer verlaufende Infektionskrankheit ist die Grippeschutzimpfung. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: „Die Impfung schützt für neun bis zwölf Monate. Die Erreger verändern sich jedes Jahr. Daher muss die Impfung jährlich, am besten im Herbst, wiederholt werden.“ Nach der Impfung dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis der Schutz aufgebaut ist.

Grippe oder grippaler Infekt

Bei Husten, Schnupfen und Heiserkeit ist in der Umgangssprache schnell von einer Grippe die Rede. Aber der Mediziner unterscheidet in Erkältung und Grippe. Eine Erkältung beginnt schleichend, Betroffene verspüren ein Kratzen im Hals und leiden an Schnupfen, Atembehinderung und Husten, wobei meist nach wenigen Tagen schon eine Besserung eintritt. Die „echte Grippe“ hingegen ist eine Erkrankung, die häufig sehr viel schwerer verläuft und durch einen plötzlichen Beginn gekennzeichnet ist. Die Symptome sind ein starkes Krankheitsgefühl, plötzlich auftretendes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Abgeschlagenheit. Eine Virusgrippe ist gefährlich, da sie zahlreiche schwerwiegende Komplikationen, wie zum Beispiel eine Lungenentzündung, nach sich ziehen kann. Vor allem bei älteren Menschen und bei chronisch Erkrankten kann es zu schweren Verläufen und sogar Todesfällen kommen. Eine Vorhersage, wie schwer eine Grippewelle verlaufen wird, ist nicht möglich. Infizierte Personen sind zudem schon ansteckend, bevor sich bei ihnen die ersten Anzeichen der Erkrankung bemerkbar machen. Daher schützt eine Grippeimpfung nicht nur den Geimpften, sondern verhindert auch die unbemerkte Übertragung der Krankheitserreger.

Impfempfehlung für alle ab dem 60. Lebensjahr

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung für alle Personen ab dem 60. Lebensjahr. Auch Schwangere sollten sich ab der 13. Schwangerschaftswoche impfen lassen, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Erkrankung ab dem 1. Trimenon. Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die an einer chronischen Krankheit wie Asthma, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes mellitus und anderen Stoffwechselkrankheiten leiden, wird die Impfung ebenfalls empfohlen. Das gilt auch für chronische neurologische Krankheiten, wie zum Beispiel Multiple Sklerose, und Personen mit geschwächtem Immunsystem oder einer HIV-Infektion. Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen sollten sich ebenfalls impfen lassen.

Aus beruflichen Gründen sind beispielsweise medizinisches Personal und Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr einem erhöhten Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Sie sollten sich ebenso impfen lassen wie Personen, die von ihnen betreute Risikopersonen anstecken könnten. Auch wer direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln hat, sollte sich durch eine Impfung schützen. In einigen Bundesländern gibt es eine generelle Empfehlung zur Grippeschutzimpfung.

Impfstoff schützt gegen die häufigsten Erreger

Die Zusammensetzung des aktuellen Impfstoffes wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt. Er enthält Bestandteile gegen die Erregertypen, die nach Einschätzung von Experten in der kommenden Grippesaison vorwiegend verbreitet sein werden.

„Die Impfung ist im Allgemeinen gut verträglich. Innerhalb von einem bis drei Tagen nach der Impfung kann es zu Nebenwirkungen wie leichten Schmerzen, Rötungen und Schwellungen an der Impfstelle kommen. Auch Allgemeinsymptome wie Fieber, Frösteln, Übelkeit, Unwohlsein, Müdigkeit, Schwitzen, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen können vorübergehend auftreten. Sie klingen rasch und folgenlos wieder ab“, erläutert Schramm.

Quelle/Text/Redaktion: www.tuv.com

Beschäftigte im Gesundheitswesen überdurchschnittlich hohe Verdienste

Im Gesundheitswesen Nordrhein-Westfalens erzielten Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2013 einen durchschnittlichen Bruttojahresverdienst von 50 869 Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anlässlich der vom 24. bis 27. September 2014 in Düsseldorf stattfindenden Messe „REHACARE International“ mitteilt, lagen die Verdienste in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen um 9,4 Prozent über dem  Durchschnittswert des Dienstleistungsbereiches und 7,4 Prozent über dem der Gesamtwirtschaft (47 352 Euro).

Auch im Vergleich zu den beiden anderen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens verzeichneten Beschäftigte des Gesundheitswesens in NRW höhere Einkommen: Vollzeitbeschäftigte, die Kinder, Kranke, Pflegebedürftige oder ältere Menschen in Heimen betreuen, erzielten 2013 ein  Durchschnittseinkommen von 39 218 Euro pro Jahr; im Sozialwesen waren es  37 920 Euro und damit rund ein Viertel (25,5 Prozent) weniger als im Gesundheitswesen. Teilzeitbeschäftige verdienten mit 25 847 Euro im
Gesundheitswesen im Schnitt mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen in Heimen  oder im Sozialwesen. Geringfügig Beschäftigte im Gesundheitswesen erzielten hingegen mit jährlich 3 933 Euro niedrigere Einkommen als geringfügig Beschäftige in Heimen oder im Sozialwesen. (IT.NRW)

Quelle/Text/Redaktion: www.it.nrw.de

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