Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat die Einigung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) auf eine Bund-Länder-Vereinbarung für die Zukunft der Hochschulen gelobt. „Hier sind wichtige Weichenstellungen gelungen, das ist ein guter Tag für Bildung und Wissenschaft in Deutschland“, sagte die Ministerin nach Abschluss der Konferenz in Berlin.
Die GWK empfiehlt den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern, die nun vorliegende Bund-Länder-Vereinbarung über den Hochschulpakt 2020 zu beschließen. Dies soll am 11. Dezember 2014 erfolgen. Auch über die Fortführung der Programmpauschalen, des Paktes für Innovation und Forschung und einer Bund-Länder-Initiative als Nachfolgerin der Exzellenzinitiative wurde Einigung erzielt.
Die neue Vereinbarung regelt sowohl die Finanzierung der aktuell laufenden zweiten Programmphase des Hochschulpaktes ab 2015 als auch die von 2016 bis 2020 geltende dritte, abschließende Programmphase und deren Ausfinanzierung bis 2023.
Für NRW und den Zeitraum 2015 bis 2023 heißt das nach aktuellem Stand: Die Hochschulen kommen in den Genuss von 7,6 Milliarden Euro, die Bund und Land je zur Hälfte übernehmen. Schulze: „Es gibt jetzt langfristige Sicherheit für die Hochschulen über viele Jahre. Das sind gute Bedingungen, damit die Hochschulen als Arbeitgeber verlässliche Karriereperspektiven für ihre Beschäftigten aufzeigen können und verantwortungsvoll mit Befristungen umgehen.“
Neben dem Aspekt „Gute Arbeit“ sieht sich die Ministerin vor allem durch die Neuaufnahme des Ziels, mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, in ihren Bemühungen bestätigt. „NRW hat sich von jeher stark gemacht für Maßnahmen gegen die viel zu große Zahl der Studienabbrecher. Künftig fließen zehn Prozent der Hochschulpaktmittel in Maßnahmen gegen Studienabbruch. Das ist ein großer Schritt vorwärts.“ Zudem soll der Hochschulpakt genutzt werden, um mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zu den Hochschulen zu eröffnen. Hier sind Nordrhein-Westfalen und Hamburg bereits Spitzen-reiter unter den Bundesländern: Nicht-Abiturienten stellen hier jeweils 4,5 Prozent der Erstsemester (Quelle: Centrum für Hochschulentwicklung, CHE).
Bei der Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurde ebenfalls eine Einigung erzielt. Diese Pauschale wird für indirekte, pauschale und variable Projektausgaben gezahlt und wird bis 2020 um zehn Prozent von 20 auf 22 Prozent der Projektmittel anwachsen. Die Länder übernehmen den zweiprozentigen Teil der Erhöhung, NRW wird dafür in den kommenden Jahren einen Betrag in Höhe von 26,5 Millionen Euro aufbringen.
Die Bund-Länder-Vereinbarung kam zustande aufgrund der jüngsten Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Entwicklung der Studienanfängerzahlen. Die Prognose 2014 ergibt für NRW das nachstehende Bild:
Jahr | prognostizierte Studienanfängerzahl |
---|---|
2015 | 121.829 |
2016 | 122.493 |
2017 | 120.999 |
2018 | 120.293 |
2019 | 120.309 |
2020 | 119.075 |
2021 | 119.128 |
2022 | 117.164 |
2023 | 117.248 |