Bochum (lwl). Geschichte erleben können Teilnehmer bei einer Tour, zu der der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) am Samstag (11.10.) um 15 Uhr in sein Industriemuseum Zeche Hannover nach Bochum einlädt. Der Rundgang unter dem Motto „Wohnen auf der Seilscheibe“ startet an der Zeche Hannover. In den Arbeiterhäusern am Rübenkamp wohnten ab 1890 Bergleute mit ihren Familien und Kostgängern. Der weitere Weg führt durch die Eickeler Kolonie, die Siedlung Dahlhauser Heide sowie zu den „Montagehäusern System Schneider“, die während der Wohnungsnot in der Nachkriegszeit entstanden. Die Teilnahme kostet 2,50 Euro. Um Anmeldung wird gebeten unter Tel. 0234 6100-874.
Münster(lwl). Die Sonderausstellung „Sex und Evolution“, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in seinem LWL-Museum für Naturkunde in Münster zeigt, wird wegen des großen Interesses um drei Monate verlängert. Anstatt des geplanten Ausstellungsendes am 19. Oktober haben Besucher nun noch bis zum 11. Januar 2015 die Gelegenheit, die Sex-Ausstellung zu besichtigen.
„Die durchweg positive Resonanz und die starke Nachfrage der Schulen nach dieser Ausstellung sind wesentlicher Grund für die Verlängerung“, freut sich der Leiter des LWL-Museums für Naturkunde, Dr. Alfred Hendricks. 155.000 Einzelbesucher, Gruppen und Familien mit Kindern besuchten die Ausstellung seit der Eröffnung vor einem Jahr.
Die Sonderausstellung „Sex und Evolution“ widmet sich auf über 500 Quadratmetern der „schönsten Sache der Welt“. Den Besucher erwarten Einblicke in die verschiedensten Facetten der sexuellen Fortpflanzung im Tier- und Pflanzenreich und deren Bedeutung für die Evolution. Als Teil der belebten Natur werden schließlich auch der Mensch und seine Sexualität thematisiert. Neben klassischen Exponaten und Grafiken sorgen Mitmachstationen und die Einbindung interaktiver Medien für eine abwechslungsreiche und interessante Wissensvermittlung.
Karten sind für 3 Euro bzw. 5,50 Euro dienstags bis sonntags von 9-18 Uhr im LWL-Museum für Naturkunde, Sentruper Straße 285, 48161 Münster, erhältlich.
Ob Einbauküche, Auto oder Flachbildfernseher – mit der Null-Prozent-Finanzierung lassen sich viele Neuanschaffungen aus dem Stand finanzieren, ohne einen Gedanken an die Zinsbelastung durch das Abstottern in Raten zu verlieren. Damit jedenfalls lockt die massenhafte Werbung von Möbelhändlern, Autohäusern und Elektromärkten. „Doch Null-Prozent-Finanzierung bedeutet nicht automatisch, dass die Ware auch günstig erworben wird“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zu 100 Prozent Preisvergleich, „denn das zinslos Erworbene kann bei einem anderen Händler deutlich billiger sein.
Preisfüchse können am Ende durch Vergleichen mehr sparen als durch eine günstige Finanzierung. Deshalb sollte man sich durch die meist kleinen Raten nicht vom eigentlichen Kaufpreis ablenken lassen.“ Überhaupt: Auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung macht der Kunde Schulden – und die sollten auf absolut notwendige Anschaffungen beschränkt bleiben, denn der finanzielle Überblick geht auch bei kleinen Raten schnell verloren. „Bei der Null-Prozent-Finanzierung fallen zwar keine Zinsen für die Ratenzahlung an, das heißt aber nicht automatisch, dass keine Kosten entstehen“, weist die Verbraucherzentrale NRW auf mögliche Stolperfallen beim Kauf auf Pump hin:
Verkaufsförderung mit kleinen Raten: Mit dem Argument, dass der neue Fernseher ja ohnehin schon finanziert wird und keine Zinsen kostet, locken Verkäufer häufig zum Kauf eines größeren Modells mit mehr Ausstattung. Denn angesichts der kleinen Raten sei dessen Finanzierung problemlos möglich – so das Argument. Allerdings: Auch kleine Raten belasten die Haushaltskasse. Und wenn der notwendige Betrag für die Anschaffung bislang nicht angespart werden konnte, wird das auch nicht gelingen, wenn er als Rate zurückgezahlt werden muss.
Versteckte Zusatzbelastungen: Auch bei fehlendem Zins können sich manchmal zusätzliche Entgelte, zum Beispiel für die Kontoführung oder -bearbeitung, im Kleingedruckten verstecken. Weiterhin wird nicht selten versucht, Kunden zum Abschluss kostenpflichtiger Garantieverlängerungen zu drängen. Die sind meist überflüssig, denn die zweijährige gesetzliche Gewährleistung steht bei jedem Kauf zu.
Versicherungsschutz kein Muss: Ob als Restschuld-, Kreditausfall- oder Ratenschutzversicherung – unter diesen und ähnlichen Begriffen wird vermeintlich unverzichtbarer Schutz verkauft, der Probleme bei der Ratenzahlung absichern soll. Da die Versicherungen wegen zahlreicher Ausnahmeregelungen vielfach gerade dann nicht leisten, wenn sie benötigt werden, gleichzeitig aber teuer sind, ist ihr Abschluss sehr häufig nicht zu empfehlen. Kunden sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Achtung: Oft ist der Abschluss in den Verträgen der Null-Prozent-Finanzierung bereits als Erklärung voreingestellt! Die entsprechende Passage sollte dann im Vertragstext gestrichen werden.
Vorsicht vor der Dispofalle: Wenn Finanzierungen für Auto, Küche und Fernseher gleichzeitig und dann noch bei verschiedenen Firmen laufen, kann schnell der Überblick verloren gehen. Fatal, wenn dann der Dispo-Kredit des Girokontos für das Abstottern der Null-Prozent-Raten genutzt werden muss. Wegen der hohen Zinsen hierfür wird aus den vermeintlichen Null Prozent Zinsen dann schnell ein teurer Spaß. Daher sollte auch eine geringe Ratenverpflichtung im Vorfeld gut durchdacht werden. Denn werden die Raten nicht bezahlt, kann die Bank auch beim Null-Prozent-Kredit den Vertrag kündigen und den Gesamtbetrag auf einen Schlag einfordern. Zusätzlich drohen Mahn- und Verzugskosten sowie Negativeinträge bei der Schufa.
Das wissen wahrscheinlich noch nicht alle Autofahrer: Seit Februar kommt der Kfz-Steuerbescheid nicht mehr von den örtlichen Finanzämtern, sondern vom Zoll. Bei der Übertragung der Daten der insgesamt 58 Millionen in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge kann es allerdings schon mal zu Pannen kommen – der ADAC rät Autofahrern daher, ihren Steuerbescheid genau zu kontrollieren und Fehler im Zweifelsfall dem zuständigen Hauptzollamt zu melden. Die Kontaktdaten der Hauptzollämter vor Ort finden sich unter http://bit.ly/adac-zollkontakt.Neben der neuen Zuständigkeit für die Kfz-Steuer gibt es noch eine Änderung: Die jährlichen Zahlungserinnerungen fallen weg, wenn jemand dem Zollamt keine Einzugsermächtigung erteilt hat. Autofahrer müssen also selbst rechtzeitig ans Zahlen denken.