Weihnachtsgeschenke im Beruf bergen Risiken

Bald ist Weihnachten. Und wie jedes Jahr stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, an Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden adäquate Grußkarten und Geschenke zu überreichen. Aber wo liegt die wertmäßige Grenze, damit die gut gemeinte Geste nicht als Bestechung auslegbar ist? Wird dem keine Beachtung geschenkt, kann es für den Beschenkten und den Absender Folgen haben. „Dabei gibt es gibt keine gesetzlichen Vorgaben oder Wertgrenzen, ab wann ein Geschenk als Korruption gilt. Das müssen die Unternehmen für sich selbst regeln“, erläutert Walter Schlegel, Compliance-Experte von TÜV Rheinland, das Problem.

Bei Geschenken wie zum Beispiel Eintrittskarten für die VIP-Lounge im Fußballstadion, Reisen, hochwertiger Unterhaltungselektronik oder gar Bargeld ist Vorsicht geboten. „Um den Geber aber nicht vor den Kopf zu stoßen und sich selbst nicht zu sehr unter Druck zu setzen, können Geschenke grundsätzlich auch weiterverkauft und der Erlös kann einer gemeinnützigen Sache gespendet werden“, so Schlegel: Wer bei dem Wert eines Geschenks unsicher ist, aber auf Nummer sicher gehen möchte, hält besser Rücksprache mit seinem Vorgesetzten. Das schafft nicht nur Transparenz, sondern vermeidet zudem den Anschein von Käuflichkeit.

Ideal ist es, wenn ein Ansprechpartner für Korruption, ein sogenannter Compliance-Beauftragter im Unternehmen vorhanden ist. Dieser kann mit der Geschäftsleitung klare Regeln aufstellen, an denen sich Mitarbeiter orientieren können und steht im Zweifel beratend zur Seite. TÜV Rheinland bietet ein ganzes Spektrum von Dienstleistungen an, die Unternehmen helfen, mit Compliance-Themen umzugehen und entsprechende Verstöße zu verhindern. „Wir verfolgen einen umfassenden Ansatz der Compliance ‒ also die Einhaltung einer Vielzahl von internen und externen Regeln und Vorschriften ‒ und bilden so den Rahmen für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln“, erklärt Walter Schlegel.

Mehr Informationen zu dem Thema finden sich unter www.tuv.com/compliance im Internet.

Weihnachtsstress: Gutes Zeitmanagement schont die Nerven

Je näher die Festtage rücken, desto hektischer geht es zu – alle Jahre wieder. Damit die Adventszeit nicht mit einem Stress-Fest endet, ist es gut, dem anstrengenden Weihnachtstrubel aktiv aus dem Weg zu gehen. Besonders kräfteraubend empfinden viele das Geschenkekaufen. Diplom-Psychologin Julia Milchsack aus dem Gesundheitsbereich von TÜV Rheinland empfiehlt, sich nicht kopflos ins Getümmel zu stürzen, sondern frühzeitig Aufgaben- und Geschenkelisten zu erstellen. Diese können dann systematisch abgearbeitet werden. Auch das Bestellen von Geschenken über das Internet erspart nervenaufreibende Ausflüge in überfüllte Geschäfte. Innerhalb eines großen Freundeskreises ist Wichteln eine gute Alternative. Dabei verschenkt jeder nur ein Geschenk an die Person, die er im Vorfeld per Los gezogen hat.

Perfektionismus unterlassen

„Um sich in der Vorweihnachtszeit zu entlasten, ist es wichtig, die Erwartungen an die eigenen Leistungen nicht zu hoch zu setzen“, erklärt Julia Milchsack. Damit spricht die Expertin insbesondere die Familienmitglieder an, die ihren Liebsten mit aller Macht alles recht zu machen versuchen. Das perfekt organisierte Fest mit den passenden Geschenken und einem besonderen Menü – das klappt ohnehin in den seltensten Fällen. Nach Meinung der Psychologin darf auch ruhig einmal mit Traditionen gebrochen werden.

Auszeiten nehmen und Konflikte vermeiden

Anstatt sich rund um die Uhr unter Druck zu setzen, ist es viel sinnvoller, bewusst Auszeiten zum Krafttanken einzuplanen. Diese können dann beispielsweise für Spaziergänge, gesellige Weihnachtsmarktbesuche oder gemütliches Plätzchenbacken mit Freunden genutzt werden. Wer ganz gelöst den Festtagen entgegenblickt, kann auch leicht den häufig drohenden Zoff unter dem Tannenbaum umgehen. Er entsteht oft, wenn Familien sehr eng über einen längeren Zeitraum zusammen sind. Julia Milchsacks Tipp: Zu Weihnachten keine Grundsatzdiskussionen führen, sich in Toleranz üben und, wenn möglich, das Klären von Konflikten auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

LED-Lichterschmuck hilft Strom und Geld sparen

Foto: TÜV Rheinland
Foto: TÜV Rheinland

Um bei der Stromrechnung nach Weihnachten keine böse Überraschung zu erleben, ist es sinnvoll, den Energieverbrauch von elektrischen Leuchtdekorationen genau im Auge zu behalten. Ein etwa 20 Meter langer Lichtschlauch mit herkömmlichen Leuchtmitteln benötigt beispielsweise rund 300 Watt. Eine Kilowattstunde kostet momentan im Durchschnitt rund 0,27 Cent – Tendenz steigend. Leuchtet der Schlauch dieses Jahr vom ersten Advent bis zum Dreikönigstag am 6. Januar täglich acht Stunden, dann sind das circa 24 Euro. Ein vergleichbarer LED-Lichterschlauch verbraucht im gleichen Zeitraum nur knapp 8 Euro.

LEDs – lohnenswert trotz höherer Anschaffungskosten

Leuchtdioden sind mit Abstand am sparsamsten. Sie verbrauchen bis zu 85 Prozent weniger Energie als herkömmlicher Lichterschmuck. Allerdings kosten vergleichbare Produkte mit LEDs in der Anschaffung um einiges mehr. „Die Investition lohnt sich auf jeden Fall, da LED-Lichterschmuck äußerst langlebig ist und bei Qualität und Sicherheit ausgesprochen gut abschneidet“, so Thomas Haupt, Experte für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland. Ein Transformator reduziert zusätzlich die Steckdosenspannung erheblich und macht die Beleuchtung sicher.

Beim Kauf auf GS-Zeichen und Sicherheitshinweise achten

Generell ist es empfehlenswert, Lichterschmuck nur bei vertrauenswürdigen Händlern zu kaufen. Auf der Verpackung müssen Sicherheitshinweise in der jeweiligen Landessprache ebenso vermerkt sein wie Name und Adresse des Herstellers. Ein verlässlicher Hinweis für geprüfte Sicherheit ist das GS-Zeichen. Dieses steht für geprüfte Sicherheit und wird auch von TÜV Rheinland vergeben. Soll die Beleuchtung im Freien zum Einsatz kommen, ist zusätzlich auf das Kürzel IP 44 für Wetterfestigkeit zu achten.

Milliarden für Hochschulen

Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat die Einigung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) auf eine Bund-Länder-Vereinbarung für die Zukunft der Hochschulen gelobt. „Hier sind wichtige Weichenstellungen gelungen, das ist ein guter Tag für Bildung und Wissenschaft in Deutschland“, sagte die Ministerin nach Abschluss der Konferenz in Berlin.

Die GWK empfiehlt den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern, die nun vorliegende Bund-Länder-Vereinbarung über den Hochschulpakt 2020 zu beschließen. Dies soll am 11. Dezember 2014 erfolgen. Auch über die Fortführung der Programmpauschalen, des Paktes für Innovation und Forschung und einer Bund-Länder-Initiative als Nachfolgerin der Exzellenzinitiative wurde Einigung erzielt.

Die neue Vereinbarung regelt sowohl die Finanzierung der aktuell laufenden zweiten Programmphase des Hochschulpaktes ab 2015 als auch die von 2016 bis 2020 geltende dritte, abschließende Programmphase und deren Ausfinanzierung bis 2023.

Für NRW und den Zeitraum 2015 bis 2023 heißt das nach aktuellem Stand: Die Hochschulen kommen in den Genuss von 7,6 Milliarden Euro, die Bund und Land je zur Hälfte übernehmen. Schulze: „Es gibt jetzt langfristige Sicherheit für die Hochschulen über viele Jahre. Das sind gute Bedingungen, damit die Hochschulen als Arbeitgeber verlässliche Karriereperspektiven für ihre Beschäftigten aufzeigen können und verantwortungsvoll mit Befristungen umgehen.“

Neben dem Aspekt „Gute Arbeit“ sieht sich die Ministerin vor allem durch die Neuaufnahme des Ziels, mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, in ihren Bemühungen bestätigt. „NRW hat sich von jeher stark gemacht für Maßnahmen gegen die viel zu große Zahl der Studienabbrecher. Künftig fließen zehn Prozent der Hochschulpaktmittel in Maßnahmen gegen Studienabbruch. Das ist ein großer Schritt vorwärts.“ Zudem soll der Hochschulpakt genutzt werden, um mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zu den Hochschulen zu eröffnen. Hier sind Nordrhein-Westfalen und Hamburg bereits Spitzen-reiter unter den Bundesländern: Nicht-Abiturienten stellen hier jeweils 4,5 Prozent der Erstsemester (Quelle: Centrum für Hochschulentwicklung, CHE).

Bei der Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurde ebenfalls eine Einigung erzielt. Diese Pauschale wird für indirekte, pauschale und variable Projektausgaben gezahlt und wird bis 2020 um zehn Prozent von 20 auf 22 Prozent der Projektmittel anwachsen. Die Länder übernehmen den zweiprozentigen Teil der Erhöhung, NRW wird dafür in den kommenden Jahren einen Betrag in Höhe von 26,5 Millionen Euro aufbringen.

Die Bund-Länder-Vereinbarung kam zustande aufgrund der jüngsten Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Entwicklung der Studienanfängerzahlen. Die Prognose 2014 ergibt für NRW das nachstehende Bild:

Jahr prognostizierte
Studienanfängerzahl
2015 121.829
2016 122.493
2017 120.999
2018 120.293
2019 120.309
2020 119.075
2021 119.128
2022 117.164
2023 117.248
Quelle/Text/Redaktion: Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung
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