Auch rezeptfreie Medikamente können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen

Bei Schmerzen oder leichten Erkrankungen wie einer Erkältung ist die Einnahme rezeptfreier Arzneimittel weit verbreitet. Laut Statistischem Bundesamt gab in einer Befragung ein Drittel der Teilnehmer an, in den vergangenen drei Monaten aufgrund von Kopf- oder Zahnschmerzen Schmerzmittel eingenommen zu haben. Mittel gegen Erkältung nahmen über 20 Prozent ein und rund 7 Prozent konsumierten rezeptfreie Medikamente gegen Ischias, Rheuma, Gelenk- oder Rückenbeschwerden. Über längere Zeit sollten rezeptfreie Arzneimittel ohne ärztlichen Rat nicht angewendet werden. Zudem gilt es, einige Vorsichtmaßnahmen zu beachten, beispielsweise im Straßenverkehr oder im Beruf. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: „Im Beruf gilt:

Die Einnahme rezeptfreier Präparate kann die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können zu verminderter Aufmerksamkeit, längeren Reaktionszeiten, Gleichgewichtsstörungen oder auch zu Schwindel und Übelkeit führen.“ Arbeitnehmer sollten sich daher bei der Selbstmedikation in der Apotheke oder von ihrem Arzt beraten lassen.

Arzneimittel können die
Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen

Unerwünschte Effekte treten oft bei der ersten Anwendung eines Arzneimittels auf. Sie kommen aber auch vor, wenn bei einer langfristigen Behandlung die Dosierung verändert wird. Bei Blutdruck-senkenden Arzneimitteln kann es dann beispielsweise vermehrt zu Schwindel, Benommenheit und Kopfschmerzen kommen. Verschiedene Medikamente können die Reaktionsfähigkeit reduzieren und zu Müdigkeit führen. Beeinflusst dieser Effekt die Arbeitsleistung, lohnt es sich, den Arzt oder Apotheker nach einer Alternative zu fragen.

Bei Schlafmitteln ist auch auf den Zeitpunkt der Einnahme zu achten, denn die Wirkdauer liegt bei acht bis zehn Stunden. Hier ist insbesondere bei Beschäftigten mit Fahrtätigkeiten Vorsicht geboten. Augentropfen, die eine Pupillenweitstellung verursachen, sowie die Anwendung von Gelen und Salben im Auge beeinträchtigen eine klare Sicht. Das schränkt alle Tätigkeiten ein, die gutes Sehen erfordern. Anwender sollten in dieser Zeit nicht am Straßenverkehr teilnehmen, nicht ohne sicheren Halt arbeiten und keine Maschinen bedienen.

Chronische Erkrankungen:
Gemeinsam berufliche Perspektiven finden

Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Herzrhythmusstörungen oder Epilepsie können die meisten Arbeitnehmer dank einer ärztlichen Behandlung mit wirkungsvollen Medikamenten ihrem Beruf nachgehen. Bei einer effektiven Medikation und je nach Tätigkeitsbereich sind sie voll leistungsfähig. Voraussetzung ist dabei, dass sich der Betroffene an die Therapieempfehlungen des Arztes hält. „Der Betriebsarzt sollte über die Einnahme bestimmter Medikamente informiert sein. Er kann den Beschäftigten zur beruflichen Tätigkeit beraten“, so Schramm. Das gelte beispielsweise bei neu festgestellten psychischen oder neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, die medikamentös behandelt werden.

Aber auch Diabetiker oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten den Betriebsarzt oder den behandelnden Arzt zu Rate ziehen, wenn die benötigten Arzneimittel die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber trägt bei einer dauerhaften Einschränkung durch die Medikamenteneinnahme dazu bei, bedarfsgerechte Tätigkeitsfelder für den Betroffenen zu finden. Für den Beschäftigten bieten sich durch die Anpassung der Arbeitsaufgaben neue berufliche Perspektiven und Arbeitgeber können das Wissen erfahrener Fachkräfte dem Betrieb erhalten.

Lebensmittel frei Haus

Lieferservice immer noch Nische

(aid) – Immer mehr Verbraucher nutzen für ihren Lebensmitteleinkauf Lieferservices, auch wenn der Markt mit einem Anteil von unter einem Prozent noch gering ist. Das hat eine Untersuchung des Unternehmens Dr. Grieger & Cie gezeigt, für die im Juli und August 2014 mehr als 2.000 Personen im Alter von 18 bis 69 Jahren interviewt wurden. Die Marktforscher nahmen 19 Lieferservices mit einem Marktanteil von insgesamt über 70 Prozent aus Verbraucherperspektive unter die Lupe. Zum Teil waren es Ableger „normaler“ Supermärkte.

Mehr als jeder vierte Deutsche hat bereits Lebensmittel bestellt und über die Hälfte kann es sich grundsätzlich vorstellen. Die Kunden schätzen vor allen Dingen die Flexibilität und die fehlende Bindung an Öffnungszeiten (79,7 %), aber auch, dass sie keine schweren Gegenstände nach Hause tragen müssen (79,3 %). Weitere Vorteile aus Verbrauchersicht sind die Zeitersparnis (74,8 %), der bequeme Einkauf vom Sofa aus (73,4 %), die Möglichkeit eines unbegrenzt großen Einkaufs (71,5 %) und das größere Sortiment der Shops (71,2 %).

Noch ist der Markt für Lebensmittel-Lieferservices mit einem Anteil von nur 0,6 Prozent sehr gering. Voraussichtlich werden die Umsätze im kommenden Jahr aber um mehr als 44 Prozent steigen, kalkulieren die Marktforscher. Für die folgenden Jahre wird ebenfalls ein Zuwachs im zweistelligen Bereich erwartet.

Die deutschen Lebensmittel-Lieferservices unterscheiden sich deutlich in Bekanntheit, Nutzung und zukünftigem Wachstum. Es werden überwiegend Produkte wie Süßwaren (57,0 %), Kaffee, Kakao und Tee (54,4 %) sowie Getränke (54,0 %) bestellt. Frische Kost wie Obst und Gemüse hat lediglich einen Anteil von knapp 30 Prozent. Rund 80 Prozent der Lebensmittel-Bestellungen werden ein bis drei Tage im Voraus getätigt. Zwei Drittel der Aufträge geben die Kunden über den PC, 15 Prozent telefonisch und 12 Prozent per Mail auf. Bestellungen über das Smartphone (5 %) werden in Zukunft wahrscheinlich deutlich an Bedeutung gewinnen.

Heike Kreutz, www.aid.de

Schulbus: Schubsen tabu

Winterzeit: Jetzt ticken die Uhren wieder anders. Auf Schüler lauern in den Morgenstunden wegen der Dunkelheit an Bushaltestellen zahlreiche Gefahren. „Die Schulkinder sollten besonders auffällige, helle Kleidung mit großflächigen Reflexstreifen tragen. Eine auffällige Mütze, Sicherheitswesten und reflektierende Applikationen am Ranzen vervollständigen das Outfit“, erklärt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Eltern sollten kleine Kinder anfangs zur Schulbushaltestelle begleiten und mit ihnen diszipliniertes Verhalten trainieren.

© TÜVRheinland
© TÜVRheinland

Dazu gehört, dass sich die Kinder – auch wenn’s mitunter schwerfällt – zur eigenen Sicherheit in der Reihe anstellen, nicht drängeln, toben und nicht ganz vorne an der Bordsteinkante stehen. Die Front des herannahenden Busses überfährt beim Einbiegen in die Haltebucht oftmals die Bürgersteigkante. Das Überqueren der Fahrbahn vor oder hinter dem Bus ist eine Hauptgefahrenquelle. Kinder werden durch den Bus verdeckt oder zu spät erkannt. Deshalb immer warten, bis der Bus abgefahren und die Straße frei ist.

Richtiges Verhalten im Bus

Beim Einsteigen in den Bus gilt: zügig nach hinten durchgehen, einen Sitzplatz oder eine Möglichkeit zum Festhalten suchen. Nur so lassen sich Stürze bei plötzlichen Bremsmanövern oder in Kurven verhindern. Eltern sollten ihre Kinder auch darauf hinweisen, dass Anweisungen und Ermahnungen des Fahrers zu befolgen sind. Lautes Schreien, Streitereien und Rangeleien können den Fahrer zudem vom Verkehrsgeschehen ablenken und im schlimmsten Fall zur Fahrtunterbrechung führen.

Der Schulbusverkehr ist ein Linienverkehr. Das heißt, es gibt keine Sitzplatzgarantie, Stehplätze können vorhanden sein. Müssen Passagiere aufgrund nicht vorhandener Sitzplätze stehen, schreibt der Gesetzgeber eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor. „Der Schulträger kann jedoch bei der Transport-Ausschreibung verbindliche Rahmenbedingungen frei festlegen und beispielsweise nur den Sitzendtransport, neue Fahrzeuge oder fest angestellte Fahrer verlangen“, betont Sander.

Rotlicht verheißt meist nichts Gutes

Plötzlich leuchtet auf der Armaturentafel ein rotes Symbol auf – nicht jeder Autofahrer weiß, was dann zu tun ist. Ignorieren? Sofort stehenbleiben oder noch bis zur nächsten Werkstatt fahren? Was bedeuten die Symbole überhaupt und warum leuchten sie manchmal gelb, manchmal rot? Der ADAC hat eine Übersicht über die wichtigsten Kontrollleuchten erstellt, die Autofahrer kennen sollten.
Rot kann, muss aber nicht immer gefährlich sein. So hat ein rotes Ausrufezeichen im Kreis zwei Bedeutungen. Es kann anzeigen, dass die Handbremse noch angezogen ist. Leuchtet es allerdings nach gelöster Handbremse immer noch, kann ein Bremsversagen drohen, weil die Bremsflüssigkeit gesunken ist oder die Beläge bis auf das Metall abgefahren sind. Dann muss sofort der Pannendienst gerufen werden. Anders bei der roten Ölkanne. Hier müssen Autofahrer immer handeln.

Befindet sich unter der Kanne eine Zick-Zack-Linie und die Schrift „MIN“, muss der Ölstand an der nächsten Tankstelle kontrolliert werden, ansonsten droht ein Motorschaden. Ist hingegen nur eine rote Ölkanne zu sehen, ist es eigentlich schon zu spät: Der Motoröldruck ist zu niedrig. Es muss sofort angehalten und Öl nachgefüllt werden. In den meisten Fällen ist auch ein Werkstattbesuch notwendig. Einprägen sollten sich Autofahrer auch die roten Symbole, die die Überhitzung des Motors, Probleme mit der Stromversorgung oder Störungen der Rückhaltesysteme anzeigen.

Bei manchen gelben Symbolen wird der Autofahrer zu Handlungen aufgefordert, die die Sicherheit erhöhen. Ein stilisiertes Auto beim Schleudern zeigt die Aktivierung von ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) und damit schwierige Straßenverhältnisse an. Hier heißt es, vorsichtig zu lenken und das Tempo zu verringern. Leuchtet die gelbe Motorkontrollleuchte, gibt es Probleme mit der Motorsteuerung und zudem kann der Schadstoffausstoß erhöht sein.

Möglicherweise ist auch die Lambdasonde defekt oder ein Marder hat ein Kabel beschädigt – in jedem Fall ist hier ein umgehender Werkstattbesuch angezeigt, um weitere Schäden zu vermeiden. Ebenfalls gelb ist die Leuchte für Probleme mit dem Reifendruck – ein Ausrufezeichen verbunden mit dem Symbol eines platten Reifens. Eventuell liegt eine Reifenpanne vor; wenn sie aber nach einem Reifenwechsel auftaucht, kann der Grund auch harmlos ein und nur die Kalibrierung der Pneus fehlen.

Welche Bedeutung die Kontrollleuchten haben, steht in der Betriebsanleitung bzw. im Bordbuch. Die Symbole unterscheiden sich allerdings bei verschiedenen Fahrzeugmodellen und ihr Sinn ist nicht immer verständlich – das macht es für den Autofahrer schwierig, richtig zu reagieren. Der ADAC wünscht sich deshalb von den Herstellern eine einheitliche, herstellerübergreifende Symbolik. Besonders bei Anzeigen für Gefahren oder gravierende Störungen sollten ein Tonsignal und ein Texthinweis mit Verhaltensregeln die Aufmerksamkeit erhöhen und zusätzliche Klarheit schaffen.
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