Mieter muss Schnee schippen, wenn Vermieter es will!

Noch scheint die Herbstsonne über Norddeutschland. Aber der Winter steht vor der Tür. Straßen und Fußwege sind dann von Schnee und Eis überzogen. Bei der Beseitigung der weißen Pracht scheiden sich die Geister. Wer muss streuen? Wer haftet bei Schäden? Der Vermieter hat grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Er muss Bürgersteige, Fußwege und Grundstückszufahrten bei Schneeglätte mit abstumpfenden Mitteln streuen. Dennoch kann der Vermieter den Mieter zum Schneeräumen verpflichten. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) hin.

Nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az. 2 O 324/06) kann der Vermieter die Streupflicht auf den Mieter abwälzen. Dies muss ausdrücklich im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart sein. Der Vermieter muss dem Mieter einen Zeitplan für den Räumdienst übergeben haben. Dann ist der Mieter verantwortlich und nach einem Urteil des Amtsgerichts Ulm (Az. 6 C 968/86 – 03, 6 C 968/86) schadensersatzpflichtig, wenn er den Gehweg nicht streut und eine Mitmieterin auf dem Weg zu den Müllcontainern infolge Glatteises zu Fall kommt und sich dabei verletzt. Der Vermieter muss den Mieter überwachen, ob er seinen Pflichten auch regelmäßig nachgekommen ist, so das Landgericht Waldshut-Tiengen in einem Urteil (Az. 1 O 60/00). Dazu sind Kontrollgänge erforderlich, die mit Datum, Uhrzeit und Dauer aus Gründen der Beweispflicht penibel dokumentiert werden sollten. In Mehrfamilienhäusern kann der Vermieter die Erdgeschossmieter zum Räumen von Schnee bzw. Glatteis verpflichten, so das LG Köln (Az. 1 S 201/12).

Die Gemeindeordnungen regeln, ab wann der Mieter streuen muss; meistens zwischen 7:00 Uhr und 21:00 Uhr. Die Streupflicht beginnt grundsätzlich unverzüglich nach Ende des Schneefalls.

VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß: „Wir empfehlen die Übertragung der Räum- und Streupflicht eindeutig im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu regeln. Dem Mieter muss klar sein, worauf er sich einlässt. Ansonsten kann der Vermieter ein Unternehmen mit der Schneebeseitigung beauftragen und die ihm dabei entstehenden Kosten auf die Mieter umlegen. Für diese Variante hat sich ein Großteil unserer Mitgliedsunternehmen entschieden. Sie bieten ihren Mietern damit eine Serviceleistung an.“

Quelle:  http://www.vnw.de

Regional, lecker und ganz schön sexy

Die "Heiße Kartoffel 2015" präsentiert sich frisch und sexy. © Karin Heidmeier Fotostudio
Die „Heiße Kartoffel 2015“ präsentiert sich frisch und sexy.
© Karin Heidmeier Fotostudio

„Die Heiße Kartoffel 2015“

Heiß, heißer, Bayerische Kartoffel. Die runde Knolle präsentiert sich auch heuer wieder verführerisch: mit dem neuen Kalender „Heiße Kartoffel 2015“, der ab sofort online bestellt werden kann.
Zwölf junge Frauen setzen die Knolle in Szene. Mal in goldenen Chips badend, mal beim Naschen knuspriger Röstkartoffeln, mal in royaler Pose oder luftig bekleidet auf dem Acker. Fotografin Karin Heidmeier hat sich wieder einmal phantasievolle Kalendermotive ausgedacht, die den Betrachter in die Welt der Kartoffel entführen.
April-Model: Die Bayerische Kartoffelkönigin Kathrin Schoderer. © Karin Heidmeier Fotostudio
April-Model: Die Bayerische Kartoffelkönigin Kathrin Schoderer.
© Karin Heidmeier Fotostudio

„Nach dem großen Erfolg der letzten beiden Jahren blieb uns gar keine andere Wahl, als die „Heiße Kartoffel 2015“ aufzulegen“, sagt Johann Graf, Geschäftsführer der Bayerischen Kartoffel GmbH. „Ruckzuck waren unsere 3.000 Exemplare vergriffen, sogar in Belgien waren wir im Gespräch.“

Für den August hat Katharina Diepold posiert. © Karin Heidmeier Fotostudio
Für den August hat Katharina Diepold posiert.
© Karin Heidmeier Fotostudio

Die Models 2015 haben alle einen Bezug zur Kartoffel, die meisten stammen von einem Hof mit Kartoffelerzeugung. Auch die Bayerische Kartoffelkönigin gibt sich die Ehre und hat sich für das April-Kalenderblatt ablichten lassen.

Das Februar-Model: Victoria Kucharz. © Karin Heidmeier Fotostudio
Das Februar-Model: Victoria Kucharz.
© Karin Heidmeier Fotostudio

Die Heiße Kartoffel ist ein Projekt der Bayerischen Kartoffelanbauer mit ihren Vermarktern. Er erscheint mit hochwertiger Spiralbindung im Format DIN A 3.

Die Models 2015 im Gesamtüberblick:

Monat Model
Januar Carina Schuhmann (Lkr. Donau-Ries)
Februar Victoria Kucharz (Lkr. Augsburg)
März Katharina Schmid (Lkr. Donau-Ries)
April Kathrin Schoderer (Lkr. Neuburg-Schrobenhausen)
Mai Sabine Härdl (Lkr. Eichstätt)
Juni Stefanie Venzl (Lkr. Neustadt an der Waldnaab)
Juli Stefanie Venzl (Lkr. Neustadt an der Waldnaab)
August Katharina Diepold (Lkr. Eichstätt)
September Stefanie Bär (Lkr. Neustadt an der Waldnaab)
Oktober Patricia Koppold (Lkr. Neuburg-Schrobenhausen)
November Stephanie Büderle (Lkr. Neuburg-Schrobenhausen)
Dezember Julia Kirchstetter (Lkr. München)
Kalender bestellen:
Der Kalender „Heiße Kartoffel 2015“ kann ab sofort zum Preis von 15,00 Euro zzgl. Versandkosten bestellt werden unter: https://www.landecht.de/kalender-heisse-kartoffel-2015.html Wo gibt´s bayerische Kartoffeln? Unter www.bayerische-kartoffel.de kann man online nach seinem Kartoffelanbauer und – vermarkter suchen.

Zahl der Wohnungen gestiegen

(IT.NRW). Ende 2013 gab es in Nordrhein-Westfalen 8,81 Millionen
Wohnungen (einschließlich Wohnungen in Wohnheimen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anhand von
Ergebnissen der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes
mitteilt, kamen damit rein rechnerisch jeweils zwei Personen auf eine Wohnung. Die Zahl der Wohnungen war am 31.12.2013 um 0,4 Prozent höher als ein Jahr zuvor und um 1,1 Prozent höher als Ende 2010.

Den stärksten Anstieg der Wohnungszahlen unter den 396 Städten und
Gemeinden des Landes gegenüber dem 31.12.2010 ermittelten die Statistiker für die Stadt Wassenberg (+5,5 Prozent) im Kreis Heinsberg sowie für die Gemeinden Wettringen (+5,2 Prozent) im Kreis Steinfurt und Gangelt (+4,3 Prozent) im Kreis Heinsberg. Die höchsten Rückgänge gab es in der Gemeinde Inden (-3,3 Prozent) im Kreis Düren sowie in den Städten Altena (-1,0 Prozent) im Märkischen Kreis und Bergneustadt (-0,7 Prozent) im Oberbergischen Kreis.

Die Wohnungen in Nordrhein-Westfalen waren Ende 2013 im Schnitt 90,1
Quadratmeter groß; rein rechnerisch hatte jede Wohnung 4,3 Zimmer
(einschließlich Küchen). Knapp die Hälfte der Wohnungen hatte drei (23,5
Prozent) oder vier (26,3 Prozent) Räume, 37,3 Prozent aller Wohnungen
verfügten über fünf und mehr Räume, 10,0 Prozent waren Zweiraum- und 3,0 Prozent Einraumwohnungen.

Im Rahmen des Zensus 2011 wurde zum Stichtag 9. Mai 2011 auch eine
Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Zählung wurden auf den Stand vom 31.12.2010 zurückgerechnet und bilden damit die Berechnungsgrundlage der vorliegenden Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes, die nunmehr wieder aktuelle Betrachtungen tief gegliederter Wohngebäude- und Wohnungskennzahlen im Zeitvergleich ermöglicht. (IT.NRW)

Mehr erzieherische Hilfen und Eingliederung

(IT.NRW). Im Jahr 2013 wurden in Nordrhein-Westfalen 252 391
erzieherische Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) –
Kinder- und Jugendhilfe – gewährt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,6 Prozent mehr Hilfen als im Vorjahr (2012: 245 957). Die Gesamtzahl der Hilfen beinhaltet auch 17 759 Fälle von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen nach dem SGB VIII, die zwar keine erzieherische Hilfe im engeren Sinne sind, aber in der amtlichen Statistik in diesem Kontext ebenfalls erhoben werden.

Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen hatte in
Nordrhein-Westfalen 2013 mit einem Zuwachs von 24 Prozent den deutlichsten Anstieg unter den Hilfen zu verzeichnen. Zu den Eingliederungshilfen gehören z. B. Integrations-helfer bei einer seelischen Behinderung oder Unterstützung bei einer Lese-/Rechtschreibschwäche des Kindes oder des Jugendlichen.

Wie bereits im Vorjahr war die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart (118 932), gefolgt von
Unterbringung in Heimen (27 760), Vollzeitpflege in einer anderen Familie
(24 356) sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe (24 096).

56 Prozent der Kinder und Jugendlichen, für die eine Erziehungshilfe gewährt wurde, waren männlich. Knapp die Hälfte der Kinder (47 Prozent) war zwischen 6 und 13 Jahre alt. 30 Prozent der Hilfeempfänger hatten mindestens ein Elternteil, das im Ausland geboren ist. 14 Prozent der Kinder und Jugendlichen sprachen in ihrer Familie überwiegend nicht deutsch.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, wurde die Zahl der in Anspruch
genommenen Hilfen aus der Summe der in einem Jahr beendeten und am
Jahresende andauernden Hilfen ermittelt. (IT.NRW)

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