Herbst-Zeit bringt Stress für Autofahrer

Der Herbst hat seine Tücken: Regen, Nebel und frühe Dunkelheit fordern volle Konzentration. Nasses Laub und „Bauernglatteis“ verwandeln viele Straßen in Rutschbahnen. Kreuzendes Wild gefährdet die Fahrten auf den Landstraßen. Daher der Tipp: Fahrweise und Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen, bei trübem Wetter das Abblendlicht einschalten, damit auch die Rücklichter brennen. Auf dunkel gekleidete Fußgänger achten, Aquaplaning, morgendlichen Frost und überfrierende Nässe einkalkulieren.

„Bauernglatteis“

Auch auf herbstlichen Straßen kann das Auto ins Schlingern kommen. So wirkt das Fahren auf feuchtem Laub wie eine Glatteis-Rutschpartie. Ähnliches gilt für Erdreich, dass durch landwirtschaftliche Fahrzeuge auf die Straße gebracht wird, das so genannte „Bauernglatteis“. Bei feuchtem Herbstwetter bildet sich ein Schmierfilm. Der erhöht die Schleudergefahr und verlängert den Bremsweg. Daher die Geschwindigkeit anpassen und den Abstand zum Vorausfahrenden vergrößern!

Wildunfälle

Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle. Meist morgens und in der Dämmerung kreuzen Tiere die Straßen, weil sie Nahrung oder Unterschlupf suchen. Dort, wo Schilder vor Wildwechsel warnen, gilt besondere Vorsicht: Ein Tier am Straßenrand bedeutet, das meist noch weitere folgen! Dann gilt: Tempo verringern, Fernlicht ausschalten und hupen! Ist eine Kollision nicht zu vermeiden: Vollbremsung einleiten und Kollision in Kauf nehmen. Das geht meist glimpflicher ab als durch Ausweichen den Gegenverkehr oder einen Baum zu treffen.

Nebelschlussleuchte

Achtung: Die Nebelschlussleuchte darf nur brennen, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel unter 50 Meter beträgt – der Abstand zwischen zwei Leitpfosten. Dann darf man auch nur mit 50 Kilometern pro Stunde fahren. Nicht selten sieht man eingeschaltete Nebelschlussleuchten auf der Autobahn bei Regen und starker Gischt, das ist verboten! Verstöße kosten ab 20 Euro.

Winterreifen

Von Oktober bis Ostern sind Winterreifen ein Muss. Die weiche Gummimischung ist optimal auf niedrige Temperaturen abgestimmt. Die Profiltiefe muss stimmen. Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Die Kfz-Betriebe empfehlen jedoch vier Millimeter. Das gibt mehr Sicherheit. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Nach zirka sechs Jahren härten die Sohlen aus und verlieren ihre Haftung. Daher rechtzeitig für neue Reifen sorgen.

Quelle:  http://www.kfzgewerbe.de

Reptilienhalter geraten unter Generalverdacht

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) bewertet die Interpretationen der neuen Terraristik-Studie der Universität Leipzig als unsachlich und unzulässig. In Medienberichten und in einer Presseinformation von Dr. Madeleine Martin, Landestierschutzbeauftragte des Landes Hessen, vom 30. Oktober wurde behauptet, dass die Studie „zum Teil eklatante tierschutzrelevante Missstände in der Reptilienhaltung hervorbringt“. Dabei beziehen die Herausgeber sich auf eine Untersuchung von PD Dr. Michael Pees u.a., bei der in spezialisierten tierärztlichen Einrichtungen 304 Halter nach Daten zu ihren Reptilien, zur Unterbringung und Fütterung gefragt und Abweichungen von Haltungsstandards erfasst wurden.

Dr. Michael Pees verfolgte nach eigenen Angaben das Ziel, Tierärzten Hinweise zu liefern, wie sie Tierfreunde zur Haltung von Reptilien beraten können: „Die Untersuchung weist nicht nach, dass Reptilienhalter in Deutschland ihre Tiere schlecht halten“, betont er. Denn in tierärztlichen Einrichtungen werden in der Regel vor allem kranke Tiere vorgestellt. Aus der Untersuchung könnten auch keine Zusammenhänge zwischen Haltungsbedingungen und bestimmten Krankheiten abgeleitet werden. „Wie in der Studie erwähnt, ist die Auswahl der Tiere nicht repräsentativ und einzelne Spezies sind nur mit wenigen Tieren vertreten. Außerdem sind Abweichungen von bisherigen Haltungsstandards nicht unbedingt tierschutzwidrig.“

Allerdings bestätigt die Studie erneut, dass falsch gehaltene Tiere vermehrt erkranken. Genau zu diesem Ergebnis kamen auch viele vom ZZF, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) und dem Bundesverband der beamteten Tierärzte durchgeführte Terraristik-Symposien. ZZF-Präsident Norbert Holthenrich hält deshalb die Aufklärung über die richtige Haltung von Reptilien für notwendig. Er lehnt jedoch ab, dass Reptilienhalter unter Generalverdacht gebracht werden: „Die meisten Halter von Terrarientieren informieren sich über die Bedürfnisse ihrer Tiere und pflegen ihre Reptilien liebevoll und tiergerecht.

Die Studie lässt einen Rückschluss auf generell schlechte Reptilienhaltung ausdrücklich nicht zu. Ein Sachkundenachweis für alle Reptilienhalter, wie ihn Frau Dr. Martin fordert, ist daher unbegründet.“

Quelle:t: http://www.zzf.de

Heizölpreis: Abgerechnet wird zum Schluss

Unter den bundesdeutschen Häuslebauern macht sich mancherorts Entspannung breit, denn der Heizölpreis sinkt seit längerem. Doch trotz dieser momentan positiven Rahmenbedingungen darf man nicht übersehen, dass die Zehn-Jahres-Kurve, was den Heizölpreis anbelangt, wacker nach oben zeigt. Oder anders formuliert: In den letzten zehn Jahren haben sich die Kosten für Heizöl nahezu verdoppelt. Wer also jetzt glaubt, auf weitere Sanierungsarbeiten für Energieeffizienz verzichten zu können, nur weil Heizöl momentan etwas günstiger ist, verhält sich wie jemand, der auf den Bau eines Deiches verzichtet, weil der Fluss momentan kein Hochwasser führt.

Für Wohnungseigentümer ist es nach wie vor unabdingbar, ein klares Energiekonzept für sich zu entwickeln und eben nicht nach kurzfristigen Gesichtspunkten zu entscheiden und zu handeln. Doch natürlich gehören zu einem Konzept vor allem verlässliche Partner. Hier ist wieder die Politik gefragt, die die Rahmenbedingungen schaffen muss. Förderprogramme und weitere Investitionsanreize müssen her – stärker noch als bisher. Arrangieren wir uns mit dem Status quo, verlieren wir das große Ziel Energiewende aus den Augen und erreichen es nicht.

Das gilt übrigens auch für die Kommunikation dieses großen Vorhabens. Es ist kein Wunder, wenn allerorten Irritation herrscht, was denn nun aktuell gefördert wird und was nicht. Großprojekte brauchen neben Visionen, Planungssicherheit und Anreizen eben vor allem auch das Vertrauen derer, die es umsetzen sollen. Das wiederum setzt voraus, dass zumindest die wichtigsten Partner des Projektes es mit Begeisterung vertreten. Denn seien wir ehrlich: etwas Psychologie gehört immer dazu.

Quelle: http://www.wasserwaermeluft.de

Schweiz macht E-Invoicing für Bundeslieferanten zur Pflicht

Vor wenigen Tagen hat der Schweizer Bundesrat die verpflichtende Umstellung auf E-Invoicing für Rechnungen von Lieferanten an die Bundesverwaltung beschlossen. Der kosten- und zeitsparende Austausch von Rechnungen in rein elektronischer Form wird damit ab 1. Januar 2016 für alle B2G-Geschäfte mit einem Vertragswert von mehr als 5000 Franken obligatorisch.

Obwohl die Schweiz mit einem Gesamtvolumen von über 700 Mio. Rechnungen im Jahr eher zu den kleineren Märkten in Europa zählt, ist das geschätzte Einsparpotential enorm. So verspricht sich die Eidgenössische Finanzverwaltung nicht nur eine deutliche Zeit- und Kostenersparnis.¹ Die Stärkung der etablierten Prozesse im E-Rechnungsaustausch auf Bundesebene soll zudem als Vorbildfunktion für Kantone, Städte und Gemeinden in der Schweiz dienen und so das Erreichen einer „kritischen Masse“ beim E-Invoicing vorantreiben.

Doch die angekündigte Umstellung im B2G-Bereich ist nicht nur für Schweizer Unternehmen von großer Bedeutung: Gerade in der wirtschaftlich eng verwobenen D-A-CH-Region lässt sich ein immer stärkeres Umdenken hin zum ressourcenschonenden Rechnungsaustausch ohne Papier erkennen.

E-Invoicing wird für B2G zum Trend

So hat Österreich bereits Anfang des Jahres die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Hand verpflichtend eingeführt. Zudem wurde in Deutschland erst vor wenigen Wochen der neue ZUGFeRD-Standard vorgestellt, durch den der elektronische Rechnungsaustausch sowohl auf B2G/G2B- als auch auf B2B-Ebene angekurbelt werden soll.
„Die Notwendigkeit, sich mit den Mitteln und Wegen des elektronischen Rechnungsaustauschs zu befassen, steigt damit auch für kleine und mittelständische Unternehmen hierzulande noch einmal deutlich an“, gibt Stefan Groß, Steuerberater und Vorsitzender des Verband elektronische Rechnung (VeR), zu bedenken.

Denn schließlich sind nicht nur die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den drei großen deutschsprachigen Ländern besonders ausgeprägt. Auch im grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch zwischen Privatunternehmen gewinnt das E-Invoicing in der D-A-CH-Region durch die staatlichen Maßnahmen zunehmend an Bedeutung.

Barrierefreier Rechnungsaustausch leicht gemacht

Allerdings birgt die rasante Entwicklung auch ein handfestes Problem: Neben technischen Hürden zwischen den verschiedenen Systemen unterscheiden sich auch die inhaltlichen und strukturellen Anforderungen an Rechnungsdaten zwischen den Nationen oft noch immer deutlich voneinander.² Zudem haben bestimmte Branchen aufgrund besonderer Anforderungen ebenfalls eigene Formate für den Austausch von elektronischen Rechnungsdaten entwickelt.

In der Schweiz hat man dieses Problem frühzeitig erkannt und empfiehlt den Einsatz von E-Invoicing-Providern zur reibungslosen Datenübermittlung. Der sichere Weg über einen frei wählbaren Serviceprovider, der sich wiederum als „Schnittstelle“ mit einem der beiden Servicepartner der Schweizer Finanzverwaltung verbindet, ermöglicht den reibungslosen Austausch zwischen Rechnungssteller (Lieferant) und Rechnungsempfänger (Bundesverwaltung). Dabei kommt diese Lösung nicht nur inländischen Lieferanten an den Bund zu Gute. Auch nicht-schweizerischen Marktteilnehmern garantiert das von der Eidgenössischen Finanzverwaltung präferierte Konzept das einfache, schnelle und sichere E-Invoicing mit sowohl öffentlichen Stellen als auch privaten Unternehmen in der Schweiz.

Unter www.verband-e-rechnung.org/de/organisation/mitglieder hält der VeR eine Liste von erfahrenen E-Invoicing-Providern bereit, die den schnellen und reibungslosen E-Rechnungsaustausch über das gemeinsame VeR-Roaming perfektioniert haben.

¹Laut Pressemitteilung des Bundesrates vom 08.10.2014 gehen mehr als 85 Prozent der 700.000 Rechnungen an die Bundesverwaltung bisher in Papierform ein und müssen zunächst aufwändig und kostenintensiv bearbeitet (gescannt, digitalisiert, überprüft etc.) werden.

²Die EU plant deshalb die Einführung eines EU-weiten Standards und hat die EU-Normierungsorganisation mit dem Ausarbeiten eines inhaltlichen Formatentwurfs beauftragt. Mit der Einführung eines europaweiten Standards ist jedoch frühestens Ende 2018 zu rechnen.

Quelle: http://www.e-invoice-alliance.de

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