Als die Amis an die Saale kamen

Verlorene Väter, vergessene Befreier - Als die Amis an die Saale kamen / US-Soldaten setzen in Weißenfels über die Saale, April 1945. Foto: MDR/69th US-Infanterie-Division
Verlorene Väter, vergessene Befreier – Als die Amis an die Saale kamen / US-Soldaten setzen in Weißenfels über die Saale, April 1945.
Foto: MDR/69th US-Infanterie-Division

Am 13. April 1945 stürmen Spezialeinheiten der US-Infanterie die Ufer der Saale zwischen Naumburg und Weißenfels. Wenige Tage später ist die Region fest in amerikanischer Hand und es beginnt ein später der DDR-Bevölkerung nahezu unbekanntes Kapitel deutscher Geschichte. Denn schon bald nach Kriegsende werden aus den verbündeten Siegermächten erbitterte Feinde. Der Kalte Krieg trennt nicht nur Deutschland in zwei Teile, sondern auch die Menschen und die Geschichte. Was nicht in das jeweilige Weltbild passt, wird unterdrückt oder mit Schweigen zugedeckt.

So verschwinden in der DDR-Geschichtsschreibung jene drei Monate von April bis Juli 1945, in denen Teile Mitteldeutschlands noch amerikanisch besetzt waren. Erst nach 1990 wird es möglich, über das wahre Geschehen dieser Zeit zu reden und zu forschen – einer Zeit, die tiefe, auch familiäre Spuren hinterlassen hat. Denn so mancher GI verlor sein Herz an die „deutschen Fräuleins“ und hinterließ nach dem Abzug nicht nur sein Bild in Deutschland. Die so gezeugten Kinder galten als „Schande“. Ihr Ursprung wurde geheim gehalten, nicht nur in der Nachbarschaft, manchmal selbst in den eigenen Familien. Zudem verhinderte der Eiserne Vorhang die Suche nach den Vätern. Erst nach Ende des Kalten Krieges gelang es einigen dieser Kinder, ihre Väter in den USA ausfindig zu machen.

Verlorene Väter, vergessene Befreier - Als die Amis an die Saale kamen / Der Osten - Entdecke wo du lebst" / US-Soldaten des 2. Bataillons der US-Armee auf der Markwerbener Straße in Weißenfels im April 1945. Foto: MDR/69th US-Infanterie-Division
Verlorene Väter, vergessene Befreier – Als die Amis an die Saale kamen / Der Osten – Entdecke wo du lebst“ / US-Soldaten des 2. Bataillons der US-Armee auf der Markwerbener Straße in Weißenfels im April 1945.
Foto: MDR/69th US-Infanterie-Division

Die Reportage begibt sich auf Spurensuche nach den „verlorenen Vätern und vergessenen Befreiern“ und beleuchtet das kurze und jahrzehntelang verschwiegene Intermezzo der US-Herrschaft an den Saaleufern zwischen Naumburg und Weißenfels.

Ein Film von Peter Simank.

Wilsberg: „Bauch, Beine, Po“

Ekki Talkötter (Oliver Korittke) Georg Wilsberg (Leonard Lansink, re.)  Foto: ZDF/Thomas Kost
Ekki Talkötter (Oliver Korittke) Georg Wilsberg (Leonard Lansink, re.)
Foto: ZDF/Thomas Kost

Sport hat irgendwie doch mit Mord zu tun, wie Detektiv Georg Wilsberg feststellen muss. Der Besitzer eines Fitnessstudios wird vor Gericht freigesprochen – sehr zum Entsetzen von Wilsberg, der den Angeklagten aus Studienzeiten kennt. Das ZDF zeigt die neue Folge der Krimireihe „Wilsberg“ mit dem Titel „Bauch, Beine, Po“ am Samstag, 11. April 2015, 20.15 Uhr.

Als die junge Anwältin Alex (Ina Paule Klink) bei einem Vergewaltigungsprozess dem angeklagten Münsteraner Fitnessguru Mickey Hobelmeyer (Jörg Schüttauf) zum Freispruch verhilft, ist die Anklägerin Andrea Schröder (Daniela Wutte) entsetzt. Kurz darauf ist das vermeintliche Opfer tot. Auch die psychologische Beraterin Dorith Magunsky (Rebecca Immanuel), die die Glaubwürdigkeit des Opfers vor Gericht in Frage stellte, wird wenig später in ihrer Wohnung ermordet. Die Spur führt Wilsberg (Leonard Lansink) und Ekki (Oliver Korittke) unter anderem in Hobelmeyers Fitnessstudio und in das Frauenzentrum Lavendel, wo sich das vermeintliche Vergewaltigungsopfer rechtlichen Beistand holte.

In weiteren Rollen spielen Rita Russek, Roland Jankowsky, Isabell Gerschke, Julia Dietze, Constantin von Jascheroff und Nina Vorbrodt.

ESC-Finale: Barbara Schöneberger gibt deutsche Punkte bekannt

„And finally 12 points from Germany go to …“: Welchen Ländern Deutschland im ESC-Finale 8, 10 und 12 Punkte gibt, verkündet in diesem Jahr Barbara Schöneberger. Von der Hamburger Reeperbahn wird am Sonnabend, 23. Mai, zum Eurovision Song Contest nach Wien geschaltet- Dann gibt Barbara Schöneberger live die höchsten drei Wertungen bekannt. An wen Deutschland in der weltgrößten Musikshow 1 bis 7 Punkte vergibt, zeigt direkt davor eine Punktetafel an. In den vergangenen drei Jahren waren Helene Fischer (2014), Lena (2013) und Anke Engelke (2012) die so genannte „Spokesperson“ für Deutschland.

Bevor sie ihre Aufgabe im ESC-Finale übernimmt, führt Barbara Schöneberger ab 20.15 Uhr im Ersten durch den „Countdown für Wien“. Nach der Direktübertragung aus der österreichischen Hauptstadt geht es ab 0.35 Uhr live weiter mit der „Grand Prix Party“. Auf der Open-Air-Bühne in Hamburg begrüßt die Moderatorin u. a. Sarah Connor, Lukas Graham, Mark Forster, Ferris MC und Revolverheld.

Die Übertragung des ESC im Ersten startet um 21.00 Uhr. Kommentator ist wie immer Peter Urban. 27 Länder sind im Finale dabei. Ann Sophie vertritt Deutschland mit dem Song „Black Smoke“. Im Finale dürfen auch die Länder Punkte vergeben, die bereits in einem der beiden Semifinale ausgeschieden sind – insgesamt bestimmen in diesem Jahr 40 Nationen, wer den Eurovision Song Contest 2015 gewinnt. Die Wertung setzt sich jeweils zusammen aus der Entscheidung der nationalen Jurys (50 Prozent) sowie der Abstimmung der TV-Zuschauerinnen und -Zuschauer (ebenfalls 50 Prozent).

Die Mitglieder der deutschen ESC-Jury 2014 veröffentlicht der NDR am 1. Mai.

Weitere Informationen gibt’s unter www.eurovision.de

Lebensmittelunternehmer ist man schneller als man denkt

Auch ein selbstständiger Tellerwäscher wäre Lebensmittelunternehmer. Hat er nicht das Glück zwischenzeitlich Millionär zu werden und den Tellerwäscher-Job blitzschnell wieder aufgeben zu können, blühen selbst ihm ein ganzer Katalog an Auflagen: Kenntnisse im Lebensmittel- und Hygienerecht, Registrierungs- und Schulungspflichten, möglicherweise gar der Aufbau eines betrieblichen Hygienemanagements.

Denn all das gilt für jeden, der unter den Begriff des Lebensmittelunternehmers nach der europäischen Lebensmittel-Basisverordnung Nr. 178/2002 fällt. Und das wiederum ist nahezu jeder, der Lebensmittel herstellt oder vertreibt und damit zusammenhängende Tätigkeiten außerhalb seines privat-familiären Umfelds ausübt. Neben klassischen Herstellern, Handelsketten, Kantinen- und Imbissbudenbetreibern sind das beispielsweise auch Firmen, die Lebensmitteltransporter oder Produktionsanlagen reinigen oder Initiativen der Sozialverbände oder Suppenküchen, die Lebensmittel – kostenlos oder zu einem symbolischen Preis – an Bedürftige abgeben.

Selbst wer Vereins- oder Straßenfeste veranstaltet, kann als Lebensmittelunternehmer gelten. Das allerdings kann, muss aber nicht sein. Denn hier kommt es auf den Einzelfall an, der sich insbesondere daran misst, wie oft das Fest stattfindet. So wiederholt der europäische Gesetzgeber in den Erwägungsgründen der seit Dezember 2014 geltenden EU-Lebensmittelinformationsverordnung, dass das Unionsrecht nur für Unternehmen gelten sollte, „wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt“.

Werden nur gelegentlich Speisen durch Privatpersonen angeboten, etwa auf Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene, muss das Lebensmittelrecht nicht zwingend zur Anwendung kommen.

In ähnlicher Weise hatte sich die EU-Kommission bereits 2007 in ihren Leitlinien zum europäischen Hygienerecht geäußert. Für Festveranstalter, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Seniorenheime oder Vereine jeglicher Art heißt das: Finden die Festivitäten nicht regelmäßig, beispielsweise nur einmal jährlich statt, dürften sie vom engen Korsett der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorgaben befreit sein.

Frei von Pflichten aber sind Veranstalter dadurch nicht. Denn die Gute Hygienepraxis, also unter anderem die Sorge dafür, dass die angebotenen Speisen sicher sind, muss dennoch gewährleistet sein. Und dazu wiederum liegt es nahe, sich an den rechtlichen Vorgaben zu orientieren.
Dr. Christina Rempe, www.aid.de

Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelhygiene finden Sie unter

www.aid.de/verbraucher/grosskueche_hygiene.php

aid-Heft „Küchenhygiene“, Bestell-Nr. 1323, Preis: 2,00 Euro

www.aid.de/shop/shop_detail.php?bestellnr=1323

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