Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wertet in dem weiterhin als Todesermittlungssache geführten Verfahren durch eigene Kräfte, den Mitarbeiterstab des Polizeipräsidiums Düsseldorf und Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamtes NRW übergebene und sichergestellte Unterlagen sowie die beschlagnahmten Datenträger aus.
Bei der Durchsuchung an der Wohnanschrift in Düsseldorf konnte darüber hinaus ein sog. Tablet sichergestellt und bereits ausgewertet werden. Der Name des Anmelders, die persönliche Korrespondenz und eingegebene Suchbegriffe tragen den Schluss, dass das Gerät im relevanten Zeitraum vom Co-Piloten genutzt wurde. Der Browserverlauf war nicht gelöscht, insbesondere konnten die in der Zeit vom 16.03. bis zum 23.03.2015 mit diesem Gerät aufgerufenen Suchbegriffe nachvollzogen werden. Danach hat sich der Nutzer zum Einen mit medizinischen Behandlungsmethoden befasst, zum Anderen über Arten und Umsetzungsmöglichkeiten einer Selbsttötung informiert. An mindestens einem Tag hat sich der Betreffende darüber hinaus über mehrere Minuten mit Suchbegriffen über Cockpittüren und deren Sicherheits-vorkehrungen auseinandergesetzt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einzelne Suchbegriffe auch auf Nachfrage nicht bestätigen oder gar mitteilen werden und deren Bewertung der Auswertung und Würdigung aller Beweismittel vorbehalten bleiben muss. Aufgrund des Umfanges der Dokumente und der Vielzahl der Dateien sind weitere Ermittlungsergebnisse in den nächsten Tagen nicht zu erwarten. Um den Ermittlungen Fortgang geben zu können, bitten wir auch deshalb, bis dahin von Nachfragen abzusehen.
Ralf Herrenbrück, Oberstaatsanwalt
Absturz über den französischen Alpen:Presseerklärung IV der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu aktuellen Ermittlungsergebnissen