Beratungsangebot für Wissenschaft und Wirtschaft

Mittelständische Unternehmen und Hochschulen aus NRW sollen noch besser in den internationalen Markt und bei Forschungsvorhaben begleitet werden: Die EU hat den Vertrag mit NRW.Europa nun bis 2020 verlängert. Damit wird das breite Beratungs- und Dienstleistungsangebot rund um die europäische Forschungs- und Innovationsförderung fortgeführt. NRW.Europa besteht aus ZENIT GmbH, NRW.BANK und, seit Beginn des Jahres, auch NRW.International GmbH.

Bei der Auftaktveranstaltung zur neuen Förderphase mit Vertretern der EU, mittelständischer Unternehmen und Hochschulen gratulierte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze dem erweiterten Konsortium mit einem Grußwort. „Wir unterstützen NRW.Europa, um aus innovativen Ideen möglichst schnell innovative Produkte zu entwickeln“, sagte Svenja Schulze.

Finanziert wird das Beratungsangebot aus Mitteln der EU-Programme COSME und Horizont 2020, durch die NRW-Ministerien für Wissenschaft und Wirtschaft sowie die NRW.BANK.

NRW.Europa ist Teil des weltweit größten Technologietransfernetz-werks, dem Enterprise Europe Network. Es umfasst mehr als 600 Organisationen in 55 Ländern. Seit dem Projektstart im Jahr 2008 nahmen rund 13.200 Personen an NRW.Europa-Veranstaltungen teil. Über 6.600 Anfragen (davon rund 5.400 zu Innovations- und Förderthemen) wurden beantwortet und knapp 360 grenzüberschreitende Kooperationsvereinbarungen initiiert. Über 1.000 Vertreter von Hochschulen und Unternehmen beteiligten sich darüber hinaus an internationalen Kooperationsbörsen.

Verfassungsgerichtshof bestätigt Stärkungspakt für finanzschwache Kommunen

Der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster hat die Verteilung der gewährten Konsolidierungshilfen an Kommunen auf Grundlage des Stärkungspaktgesetzes in besonders schwieriger Haushaltslage bestätigt. Innenminister Ralf Jäger begrüßte diese Entscheidung in Düsseldorf: „Sie bringt allen Beteiligten die notwendige Planungssicherheit über die Höhe der Konsolidierungshilfen. Die finanzschwachen Stärkungspaktkommunen haben die schwierige Aufgabe, ihre Etats wieder ins Gleichgewicht zu bringen.“

„Der Stärkungspakt Stadtfinanzen bleibt ein wichtiges Instrument zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen in NRW“, erklärte Jäger. Das Land zahlt mit rund vier Milliarden Euro mehr als zwei Drittel aller Stärkungspaktleistungen. „Es trägt damit den Löwenanteil und geht bis an die Grenze seiner Belastbarkeit. Hierzu stehen wir auch in Zukunft und bleiben verlässlicher Partner der Kommunen“, betonte der Innenminister. „Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen hat das Land Neuland betreten. Durch zügiges und beherztes Handeln ist es uns gelungen, den finanzschwachen Kommunen Handlungsspielraum zurück zu geben.“

Stand: 19. Mai 2015

 

Digitale Zukunftsmärkte in NRW

16 Projekte aus der Medien- und Kreativwirtschaft sind beim ersten Aufruf des Leitmarktwettbewerbs CreateMedia.NRW von einem unabhängigen Gutachtergremium zur Förderung ausgewählt worden. Für die Umsetzung stehen 6,98 Millionen Euro zur Verfügung, die aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (5,28 Millionen Euro) und Landesmitteln (1,7 Millionen Euro) finanziert werden. Bis zum Jahr 2020 stehen für diesen Förderwettbewerb, den die Medienministerin gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium realisiert, insgesamt 40 Millionen Euro europäischer Fördermittel zur Verfügung.

Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Mit unserem Förderwettbewerb wollen wir Innovationen in Zukunftsmärkten der Medien- und Kreativwirtschaft unterstützen, die in den kommenden Jahren entscheidend sein werden. Damit soll sowohl die Wettbewerbsfähigkeit in NRW gestärkt, als auch Arbeitsplätze nachhaltig gesichert und neue geschaffen werden.“

Im Mittelpunkt der Förderung stehen insbesondere die Kreativität und Innovationskraft von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Wir wollen mit dem Wettbewerb CreateMedia.NRW dafür sorgen, dass die neuen Ideen aus den kreativen Branchen bei Industrie und Mittelstand ankommen. Davon profitieren Wachstum und Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen.“

Förderung von 16 Projekten

Aus den insgesamt 49 eingegangenen Projektskizzen sind folgende 16 Vorhaben ausgewählt worden:

  • 3D People in Motion
    3-D-Bewegtbilddarstellung zum Beispiel in animierten Architekturmodellen; HHVision Köln
  • Design.For.Wellbeing NRW
    Kreativwirtschaftliche Entwicklungen für Industrie-, Produkt- und Interaktionsdesign; Folkwang Universität Essen, Happiness Research Organisation Düsseldorf, Frackenpohl Poulheim Köln, Jan Quednau + David Stier Essen
  • Event-Location-Suchmaschine
    Entwicklung einer crowdgestützten vertikalen Suchmaschine für Veranstaltungen und Locations; yourShouter Münster
  • GAPP Gamification Against Phantom Pain
    Gamesbasierte Anwendung zur Überwindung von Phantomschmerzen; Kaasa Health Düsseldorf, KSG Klinik Service Gesellschaft Köln, St. Marien Hospital Köln, AGE Mönchengladbach, DRV Klinik Münsterland Bad Rothenfelde, Klaus Miehlke Klinik Wiesbaden
  • geriatric careable media
    Gamification-Projekt für umfassende kollaborative Geriatric-Care-Systeme für alleinlebende Pflegebedürftige; NOWEDA ApothekenMarketing Troisdorf, Johanniter-Unfall-Hilfe Köln, Interlutions Köln, J.P. Bachem Verlag Köln, domstadt.TV Köln, Bergische Universität Wuppertal
  • HOTEL TOTAL
    Kulturwirtschaftliche Initiative zur Schaffung eines innovativen Dienstleistungsangebotes für Tourismus und Stadtentwicklung; HOTEL TOTAL Aachen, low-tec Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren, Fachhochschule Aachen
  • InnovationHUB Duisburg-Essen
    Kreativwirtschaftliche Vernetzung zur Generierung von innovativen Produkt- und Start Up-Konzepten; Universität Duisburg-Essen
  • LocaTrust
    Entwicklung von Vor-Ort-Trusted-Shop-Zertifikaten für Handel und Kleinunternehmen; Trusted Shops Köln
  • MARICOVIS
    Echtzeitbasierte Softwarelösung für die Integration bewegter Echtzeitobjekt; TrackMen Leichlingen
  • MARTINA
    Kreativwirtschaftliche Anwendungsmodelle für Mobilität und Logistik; FOM Essen, paluno Essen, T.W.O. Agentur Düsseldorf, Folkwang Universität Essen, Zone2Connect Düsseldorf
  • MOSES Modulares (Cyber) Security System
    Datensicherheits-Entwicklung u.a. für KMUs im Bereich E-Commerce; resecure Gesellschaft für Cyber Security Köln
  • NRW.Interaktiv
    Verknüpfung von klassischen Industrien mit der Kreativwirtschaft; Wirtschaftsförderung Mülheim/Ruhr
  • Schlosspark Köln-Stammheim
    App-Entwicklung für den Skulpturenpark in Köln-Stammheim; CCC Köln
  • SongMonk
    Innovative Plattform für Songwriter bei der Zusammenarbeit mit der Musikindustrie; Songzz Media Köln
  • Sustainable Startup Programm
    Ganzheitliches Entwicklungsprogramm für Startups aus der Kreativ- und Digitalwirtschaft in Coworking Spaces; Coworking Space GarageBilk, Düsseldorf
  • WICKIE
    Innovationshub für digitale Medienlösungen im öffentlichen Raum; LAVAlabs Moving Images Düsseldorf, tennagels Medientechnik Düsseldorf, Fachhochschule Düsseldorf

Die ausgewählten Projekte müssen jetzt einen Förderantrag bei der Leitmarktagentur stellen. Die nächste Einreichungsfrist für Projektideen aus dem Bereich CreateMedia endet am 21. November 2015. Ein zweiter Durchgang des Wettbewerbs startet im Jahr 2017.

Weitere Informationen zu den Aufrufen und Fristen

Umweltministerium startet Verbändebeteiligung zur Novellierung des Windenergieerlasses

Die Landesregierung NRW will die Kommunen und Genehmigungsbehörden bei der Windenergie-Planung unterstützen. Deshalb hat die Landesregierung den Windenergieerlass von 2011 überarbeitet. Heute wurde der Entwurf zum Start der Verbändebeteiligung veröffentlicht.

Mit dem Windenergieerlass 2011 wurden eine Neuausrichtung der Erlasslage für den Windenergieausbau vorgenommen und Hürden bei  Planung und Genehmigung abgebaut. Dies hat zu einer dynamischen Entwicklung des Windenergieausbaus in den letzten vier Jahren beigetragen, der sich in dieser Zeit mehr als verdreifacht hat. Die zunehmenden Fallzahlen haben zu vielfältiger neuer Gesetzgebung, Planung und Rechtsprechung geführt, die eine Überarbeitung des Erlasses erfordern. Der Entwurf der Neufassung zeigt unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen auf, unter welchen Voraussetzungen der Ausbau der Windenergie planerisch gesteuert werden kann.

Mehr als 30 Verbände (unter anderem Energiewirtschaftsverbände, Grundbesitzerverbände, Heimatverbände, Landwirtschaftsverbände, kommunale Spitzenverbände, Naturschutzverbände) sowie die Bezirksregierungen und Regionalplanungsbehörden und Landesbetriebe sind zur Stellungnahme bis zum 26. Juni 2015 aufgefordert. Gleichzeitig werden die selben Verbände und Fachbehörden jeweils zu einer Anhörung eingeladen und der Landtag informiert. Anschließend werden die Stellungnahmen von den Ressorts ausgewertet, bevor eine ggf. überarbeitete Fassung in Kraft tritt.

Den geltenden Winderlass und den neuen Entwurf finden Sie mit weitergehenden Informationen unter:

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