Tipps zum Einkauf aufbereiteter Obst- und Gemüsesnacks

Frisch geschnittene Ananas-Zylinder, mundgerecht zubereitete Melonenstückchen oder ein kleiner gemischter Salat, verzehrfertig mit Dressing und Plastikgabel – der Trend zu Convenience-Produkten macht auch vor frischem Obst und Gemüse nicht halt. Ein Trend, der aus ernährungsphysiologischer Sicht durchaus wünschenswert ist. Schließlich liefern die kleinen Snacks eine Extraportion Mineralien und Nährstoffe und enthalten nur wenige Kalorien.

Allerdings verliert frisch zubereitetes Obst und Gemüse sehr schnell seine gesunden Inhaltsstoffe und verdirbt zudem schnell. Deshalb sollte der erste Blick beim Einkauf immer auf das Zubereitungs- bzw. Haltbarkeitsdatum gehen. Denn je frischer das Produkt, desto besser. Ist das Haltbarkeitsdatum überschritten, sollte man es nicht mehr essen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Verpackung auf mögliche Beschädigungen zu prüfen und sich auch den Inhalt genauer anzusehen. Bei gelblich gefärbten Salatblättern, verformten Früchten oder ausgetretenem Fruchtsaft heißt es ganz einfach: Finger weg!

Auch fertig geputzter Salat aus der Tüte ist grundsätzlich gesünder als kein Salat, aber leider auch häufig mit Keimen belastet. Hier lohnt es sich ebenfalls, die Verpackung zu testen. Entweicht bei leichtem Druck auf die Tüte Luft, ist dies ein Zeichen für hygienische Mängel. Eine höhere Keimbelastung kann auch dann vorliegen, wenn der geputzte Salat durchgehend kühl gelagert wurde, vor allem, wenn das angegebene Verbrauchsdatum auf der Packung fast erreicht ist. Denn anders als bei tiefgekühlten Lebensmitteln, reichen die Temperaturen in Kühltheken nicht aus, um die Vermehrung unerwünschter Mikroorganismen völlig zu stoppen. Aus diesem Grund sollte man Tütensalate, aber auch Keimlinge und aufbereitetes Gemüse, vor dem Essen unbedingt waschen. Damit lassen sich etwa 90 Prozent aller Keime entfernen. Das gilt auch für Produkte mit dem Hinweis „gewaschen und verzehrfertig“.

Da Fresh-Cut-Produkte in der Regel erheblich teurer sind als unverarbeitetes Obst und Gemüse sollte man sich dennoch überlegen, ob das Putzen und Schälen von Möhren, Gurken oder Äpfeln wirklich so viel mehr Zeit kostet. Denn in Sachen Frische, Nährstoffgehalt und Hygiene ist diese Zubereitungsform allen Convenience-Produkten fast immer überlegen.

Jürgen Beckhoff, www.aid.de

Weitere Informationen:
aid-Heft „Convenience in der Küche – Schnell- bequem-gesund?“; Bestell-Nr. 61-1449, Preis: 3,50 Euro,
www.aid-medienshop.de

Drucken statt Kochen: Essen aus dem 3-D-Drucker?

Der 3-D-Druck ist beim Verbraucher angekommen. Bis jetzt waren es – außer in Fachkreisen – kleine Gebrauchsgegenstände und meist war kein wirklicher Aufreger dabei, so dass man es sich getrost leisten konnte, dieses Phänomen noch nicht allzu nahe an sich heran zu lassen. Aber es ist zu befürchten, dass sich das ändert: „Food Printing“ wird zum Thema. Forscher drucken inzwischen Schokolade, Süßigkeiten und weiche Nahrungsmittel.

Die Eigenschaften von Schokolade seien perfekt für den Nahrungsdrucker, der mit liquiden und weichen Materialien funktioniert und im additiven Verfahren druckt, also Schicht für Schicht, berichtet die Internetseite der ARD. Die US-amerikanische Cornell-Universität forscht bereits seit Jahren auf diesem Gebiet und hofft, dass 3-D-Drucker so beliebt werden wie ein PC und in jedem Haushalt künftig neben dem Mixer stehen. In den Niederlanden hat man mit Weingummi und Keksen experimentiert.
Der Wissenschaftler Kjeld van Bommel sei davon überzeugt, dass der Food Printer die Ernährungswelt revolutionieren werde, so die ARD.

Die Anwendungsgebiete, die von den Essensdruck-Pionieren ins Auge gefasst werden, lassen den Traditions-Esser schaudern: Bereits 2015 sollen Pflegeheime für Senioren und Patienten, die nicht mehr gut kauen oder schlucken können, mit Lebensmitteldruckern ausgestattet werden, die pro Minute ein Gericht herstellen können. Astronauten müssen bisher vakuumverpackte Speisen mit heißem Wasser genießbar machen. Die Raumfahrtorganisation NASA will den Nahrungsdrucker weiterentwickeln. Ziel: Jeder druckt nach seinen Bedürfnissen. Beginnen will man erst einmal mit einer Pizza. Andere Wissenschaftler sehen Potenzial für die Welternährung. Die 3-D-Drucktechnik soll breit verfügbare Materialien wie Algen, Gras oder Insekten zu einer essbaren Nahrung verarbeiten können.

Die Forschungen, die sich der „Bioprinting“-Technik widmen, gehen noch weiter. Bei diesem Verfahren sollen lebende Zellen, sogenannte „Biotinte“, zu Fleisch verarbeitet werden. Eine amerikanische Firma hat bereits Erfahrung auf diesem Gebiet und züchtet mit dieser Technik bisher Gewebe für die medizinische Forschung. Warum also nicht auch Fleisch? Man könnte weniger Tiere halten und diverse Auswirkungen der Tierhaltung verringern. Nach Informationen der britischen Tageszeitung The Guardian verbraucht die Herstellung von Laborfleisch 96 Prozent weniger Treibhausgase und 55 Prozent weniger Energie. Außerdem benötige das Drucken gerade einmal vier Prozent Wasser im Vergleich zur herkömmlichen Fleischproduktion. Ein erstes Ministück Fleisch konnten die Forscher 2012 bereits drucken. Potenzielle Kunden könnten Vegetarier sein oder Menschen, die aus religiösen Gründen auf Fleisch verzichten.

Was die Verbraucher dazu sagen werden ist kaum einschätzbar. Die ethische Einstellung der Gesellschaft ist eventuell ebenso ein Hindernis, wie die Frage der Sicherheit und Nachhaltigkeit der Ausgangssubstanzen.

Britta Klein, www.aid.de

Kohlrouladen Großmutters Art

Kohlrouladen Großmutters Art Foto: Wirths PR
Kohlrouladen Großmutters Art Foto: Wirths PR

Kohlrouladen Großmutters Art
(für 4 Personen)

1 kleiner Weißkohl (ca. 1 kg)
1 altbackenes Brötchen
2 Zwiebeln
1/2 Bund Petersilie
375 g Hackfleisch (halb & halb)
2 Eier
1 EL Senf
Pfeffer
Salz
Muskat
Majoran
1 TL Kümmel
6 EL Sonnenblumenöl
1 Zwiebel
50 g durchwachsener Speck
200 g Weißkohl
1/4 l Gemüsebrühe
brauner Saucenbinder
Paprika
4 Portionen Kartoffelpüree (Fertigprodukt)

Vom Kohlkopf die äußeren Blätter entfernen, anschließend 8 schöne große Blätter vom Strunk lösen und diese in kochendem Wasser 4-5 Minuten blan-chieren. Sofern sich die Blätter nicht vom Kopf lösen (dies ist oft bei jungem Kohl der Fall), den ganzen Kohlkopf 5-10 Minuten in kochendes Salzwasser geben, herausnehmen und dann die Blätter vom Strunk lösen. Inzwischen das Brötchen in Wasser einweichen, die Zwiebeln schälen und fein würfeln, die Petersilie waschen, gut abtropfen lassen und fein wiegen.

Das eingeweichte Brötchen auspressen, mit Hackfleisch, Eiern, Senf, Zwiebeln und Petersilie in eine Schüssel geben, gut vermischen und mit Pfeffer, Salz, Muskat und Majoran kräftig würzen. Die Kohlblätter auf einer Arbeitsfläche ausbreiten, eventuell die Rippen flach schneiden, so dass sich die Blätter besser rollen lassen. Die Hackfleischmasse auf die Kohlblätter verteilen und mit Kümmel bestreuen. Die Kohlblätter einrollen und mit Küchengarn, Zahnstochern oder einer Rouladenklammer fixieren. 6 EL Sonnenblumenöl in einem Bräter erhitzen und die Kohlrouladen darin anbraten.

Die Zwiebel schälen und fein würfeln, den Räucherspeck würfeln und 200 g von dem verbliebenen Weißkohl fein hacken. Zwiebel, Speck und Weißkohl zugeben und einige Minuten mit dünsten. Anschließend die Gemüsebrühe angießen und die Kohlrouladen darin 45 Minuten schmoren lassen. Inzwischen das Kartoffelpüree nach Packungsanweisung zubereiten. Die gegarten Kohlrouladen aus dem Bräter nehmen, den Fond mit braunem Saucenbinder binden und mit Pfeffer und Paprika pikant abschmecken. Rouladen mit Sauce und Kartoffelpüree servieren.

Pro Person: 661 kcal (2766 kJ), 28,0 g Eiweiß, 43,5 g Fett, 36,4 g Kohlenhydrate


Tipp:
Wenn das Essen gar zu deftig ist – Artischockensaft für die Verdauung: Bei deftiger Hausmannskost, insbesondere fetthaltigem Essen, ist Artischocke ideal. Die Wirkstoffe der Artischocke regen den Gallenfluss an und unterstützen so die Entgiftungstätigkeit der Leber. Sie fördern zudem die Fettverdauung und verhindern Völlegefühl und Blähungen. Da Artischockensaft sehr bitter schmeckt, am besten mit Wasser oder Gemüsesäften mixen. Artischockensaft (z. B. von Schoenenberger) gibt es in Apotheken und Reformhäusern.

 

Health Claims bei Fetten und Ölen – Was ist erlaubt?

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln – sogenannte Health Claims – sind grundsätzlich verboten. Es sei denn, sie sind von der Europäischen Kommission zugelassen. „Gesundheitsbezogen“ ist eine Angabe, wenn mit ihr erklärt, suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit besteht. Voraussetzung für die Zulassung ist eine positive Bewertung des Nachweises der behaupteten Wirkung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Auf dem Workshop „Fette und Öle“, der kürzlich von der deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft in Hamburg veranstaltet wurde, erläuterten die Wissenschaftler, welche Angaben möglich sind:

FETTARM

Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettarm sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln weniger als 3 Gramm Fett je 100 Gramm oder weniger als 1,5 Gramm Fett je 100 Milliliter im Fall von flüssigen Lebensmitteln enthält (Ausnahme: 1,8 Gramm Fett pro 100 Milliliter bei teilentrahmter Milch).

FETTFREI/OHNE FETT

Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettfrei/ohne Fett sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Fett pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält. Angaben wie „X Prozent fettfrei“ sind verboten.

ARM AN GESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel sei arm an gesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren bei einem Produkt im Fall von festen Lebensmitteln 1,5 Gramm/100 Gramm oder 0,75 Gramm/100 Milliliter nicht übersteigt. In beiden Fällen dürfen die gesättigten Fettsäuren und die trans-Fettsäuren insgesamt nicht mehr als 10 Prozent des Brennwerts liefern.

FREI VON GESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel sei frei von gesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren 0,1 Gramm je 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter nicht übersteigt.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN MEHRFACH UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 45 Prozent der Fettsäuren im Produkt aus mehrfach ungesättigten Fettsäuren stammen und die mehrfach ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN EINFACH UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 45 Prozent der im Produkt enthaltenen Fettsäuren aus einfach ungesättigten Fettsäuren stammen und die einfach ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 70 Prozent der Fettsäuren im Produkt aus ungesättigten Fettsäuren stammen und die ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

QUELLE VON OMEGA-3-FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Quelle von Omega-3-Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 0,3 Gramm Alpha-Linolensäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien oder zusammengenommen mindestens 40 Milligramm Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien enthält.

MIT EINEM HOHEN GEHALT AN OMEGA-3-FETTSÄUREN

Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 0,6 Gramm Alpha-Linolensäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien oder zusammengenommen mindestens 80 Milligramm Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien enthält.

Die Kennzeichnung von TRANS-FETTSÄUREN ist nicht vorgeschrieben, derzeit aber auch nicht möglich. Die Kommission erstellt binnen drei Jahren einen Bericht über die Bedeutung der trans-Fettsäuren in der Ernährung. Aufgrund dieses Berichts wird über die weiteren Maßnahmen im Rahmen der Kennzeichnung beziehungsweise Grenzwerte entschieden. Gleich behandelt werden aufgrund der Diskussion im Europäischen Parlament bei Erlass der Verordnung die OMEGA-6-FETTSÄUREN.

Rüdiger Lobitz, www.aid.de

Weitere Informationen finden Sie unter www.dgfett.de und im aid-Heft „Speisefette“ Bestell-Nr. 1012, Preis: 3,50 Euro, http://www.aid-medienshop.de

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