Achtung beim Abschluss einer Zahn-Zusatzpolice

Bei Zahnersatz deckt der Kassenzuschuss oft nur einen kleineren Teil der Kosten ab. Eine Zusatzversicherung kann daher sinnvoll sein. Die Verbraucherzentrale Bayern macht auf einen Fallstrick aufmerksam, der einen späteren Versicherungsschutz vereiteln könnte: „Bevor eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, sollten alle Heilbehandlungen durch den Zahnarzt beendet sein“, erklärt Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern.

Dies sollte eindeutig aus der Patientenakte hervorgehen. Andernfalls kann es Jahre später passieren, dass der Zusatzversicherer nicht zahlen muss. Dies droht, wenn ein Zahnsanierungsbedarf entsteht, dessen Ursache schon früher erkennbar war, der aber wegen Geringfügigkeit unbehandelt geblieben ist. „Der Patient hätte dann zwar die Versicherungsprämie bezahlt, bleibt aber auf den Zahnbehandlungskosten sitzen“, so Sascha Straub.

Eine Zahnzusatzversicherung kommt für Leistungsfälle auf, die nach Beginn der Versicherung und Ablauf der Wartezeit entstanden sind. Damit sind Behandlungen gemeint, die vor Vertragsabschluss noch nicht begonnen haben. „Sobald auf dem Röntgenbild ein Zahnschaden sichtbar ist, hat die Heilbehandlung aber bereits eingesetzt und eine neu hinzukommende Zahnzusatzversicherung kann die Zahlung ablehnen“, sagt Versicherungsexperte Straub. Im Leistungsfall nehmen Versicherer gegebenenfalls Einsicht in Patientenakten. Gesucht wird nach Befunden, die vor Versicherungsbeginn nicht abschließend behandelt wurden. Tatsächlich werden nicht alle Zahnschäden sofort beseitigt.

Beispielsweise droht bei Mikrolöchern oder Zahnfehlstellung nicht gleich ein Schaden für den Patienten, so dass viele Zahnärzte mit Maßnahmen warten. „Dies mag medizinisch nachvollziehbar sein, bietet aber dem Versicherer die Option, der Leistungspflicht zu entgehen“, mahnt der Verbraucherschützer. Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte daher der Zahnarzt konsultiert und eventuell offene Heilbehandlungen abgeschlossen werden.

Stand: 15.11.2013

Neujahrsvorsatz Nichtrauchen: Ausstieg gut vorbereiten

Mit dem Rauchen aufzuhören ist einer der häufigsten Neujahrsvorsätze. Nur wenigen Rauchern gelingt es, den Verzicht ohne entsprechende Vorbereitung dauerhaft durchzuhalten. „So gut wie jeder Raucher hat schon mal versucht, damit aufzuhören. Das fällt aber vielen schwer, weil Nikotin körperlich abhängig macht“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Beim Rauchen wird durch Nikotin das Belohnungszentrum im Gehirn innerhalb weniger Sekunden aktiviert. Der Raucher fühlt sich kurzzeitig wacher und gleichzeitig entspannt. Aber nach einiger Zeit entsteht eine körperliche Abhängigkeit: Ohne die regelmäßige Dosis Nikotin entstehen Entzugssymptome wie Unruhe oder Reizbarkeit. Um diesen unangenehmen Empfindungen aus dem Weg zu gehen, stecken sich viele Aufhörwillige die nächste Zigarette an.

Vor einem geplanten Rauchstopp sollte man sich klar machen, welche Gewohnheiten man mit dem Rauchen verbindet und wie diese ersetzt werden können. Ist das Rauchen an bestimmte Situationen gekoppelt, etwa nach dem Essen, sollte man neue Rituale finden, zum Beispiel sich nach dem Essen die Zähne putzen. Ist das Verlangen nach der Zigarette an Schlüsselreize wie Kaffee gebunden, hilft es, in der ersten Zeit auf ein anderes Getränk umzusteigen. Wird das akute Verlangen zu groß, helfen drei ‚A-Tipps‘: Aufschieben – etwa zehnmal tief durchatmen. Zweitens Ausweichen, zum Beispiel den Raucherbereich im Bahnhof meiden. Drittens Ablenken, zum Beispiel jemanden anrufen. Statt einer Zigarette kann man auch einen Lutscher in den Mund nehmen. Dann sind auch die Hände und die Lippen beschäftigt.

Rezeptfreie Arzneimittel mit Nikotin können die körperlichen Entzugssymptome mildern. „Sie sind nur für eine Übergangszeit gedacht“, sagt der Apotheker. Wer zu Neujahr einen Rauchstopp plant, sollte sich diese Medikamente rechtzeitig besorgen. Je nach Rauchverhalten sind verschiedene Arzneiformen wie Kaugummis oder Pflaster geeignet. Kaugummis eignen sich vor allem für Raucher, die zu bestimmten Gelegenheiten geraucht haben. Die Kaugummis werden langsam gekaut, bis ein pfeffriger Geschmack im Mund entsteht. Anschließend werden sie in der Wangentasche geparkt, bis der Geschmack nachlässt. Nikotinpflaster eignen sich eher für Raucher, die regelmäßig über den ganzen Tag geraucht haben. Die Pflaster sorgen für eine konstante Nikotinkonzentration im Blut, sie werden je nach Präparat nach 16 bis 24 Stunden entfernt. Benkert: „Nikotinersatzmittel alleine reichen meist nicht aus, um sich dauerhaft von der Zigarette zu verabschieden. Man muss auch seine innere Einstellung ändern.“

www.abda.de

Bund der Steuerzahler informiert über Aufbewahrungsfristen

Der Jahreswechsel bietet allen Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen und Verbänden die Chance, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Hamburg hin.

Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen vor:

  • Zehn Jahre lang müssen Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches gilt für alle Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese Belege verständlich machen und erläutern. Folglich können die entsprechenden Unterlagen des Jahres 2003 und früherer Jahre zum 1.1.2014 vernichtet werden.
  • Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können die entsprechenden Belege des Jahres 2007 und früherer Jahre zum 1.1.2014 vernichtet werden.

Entscheidend für den Beginn der Fristen ist, wann die Unterlagen entstanden (z.B. Buchungsbelege) oder fertig gestellt (z.B. Bilanzen) worden sind. Sie beginnen jeweils mit Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres (2003 bzw. 2007). Alle Unterlagen mit Ausnahme der Jahresabschlüsse und der Eröffnungsbilanzen können auch auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden.

Der Steuerzahlerbund Hamburg weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die beiden genannten Fristen verlängern können, wenn alte Unterlagen für das Finanzamt interessant sein könnten. Das gilt vor allem bei begonnenen Außenprüfungen, bei vorläufigen Steuerfestsetzungen, bei anhängigen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen und bei schwebenden oder nach einer Außenprüfung zu erwartenden Rechtsbehelfsverfahren.

Die genannten Aufbewahrungspflichten gelten nicht für Privatpersonen. Eine besondere Regelung gilt jedoch für Personen, bei denen die Summe aller erzielten privaten Einkünfte (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) mehr als 500.000 Euro beträgt. In diesen Fällen sind die Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Einkünften zu Grunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten sechs Jahre lang aufzubewahren.

www.steuerzahler-hamburg.de

Handel startet optimistisch ins neue Jahr

„Im neuen Jahr wird es wirtschaftlich weiter bergauf gehen, sogar mit etwas forcierten Tempo – man ist jedoch geneigt zu sagen, trotz der politischen Weichenstellung. Denn Lösungen für die langfristigen Probleme und notwendige Schritte zur Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit werden, entgegen dem selbst gesteckten Ziel der Großen Koalition, weiter vertagt.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), heute in Berlin anlässlich der Vorstellung der aktuellen Unternehmensbefragung des Verbandes.

Großhandel zum Jahreswechsel – Stimmung deutlich optimistischer

Der Großhandelsindikator hat zum Jahreswechsel einen Sprung gemacht. Es ist um über 12 Punkte auf fast 125 Punkte angestiegen, wobei Werte über 100 Punkte eine positive Bewertung zum Ausdruck bringen. Die aktuelle Geschäftslage hat sich kräftig um 15 Punkte verbessert auf 122 Punkte. Mit fast 128 Punkten haben die Geschäftserwartungen nicht nur um 10 Punkte zugelegt, sondern liegen sogar fast wieder auf dem Niveau der dynamischen Jahre des Aufholprozesses.

Konkret geht der BGA für 2014 von einem Umsatzanstieg im Großhandel um rund 1 ¾ Prozent aus. Das bedeutet ein Umsatzvolumen von 1.159 Milliarden Euro, nachdem die Umsatzentwicklung 2013 eine Pause eingelegt hat. Im abgelaufenen Jahr 2013 bleiben die Umsätze mit einem geschätzten Volumen von 1.139 Milliarden Euro knapp – das heißt um 0,4 Prozent – unter dem Vorjahresrekordwert von 1.144 Milliarden Euro. Hauptursache hierfür ist die Zurückhaltung der Industriekunden angesichts der Verunsicherung über die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft und Europas.

Der Großhandel bleibt ein wichtiger Beschäftigungsfaktor: Der BGA rechnet in 2014 mit 5.000 neuen Jobs, auf 1,892 Millionen Beschäftigte – nach einem Anstieg um 9.000 auf 1,887 Millionen in 2013.

Insgesamt rechnet der BGA mit einem Anziehen der Dynamik im kommenden Jahr, allerdings erwartet er lediglich ein gesamtwirtschaftliches Wachstum von rund 1 ½ Prozent für 2014. Vorausgesetzt, dass sich das Vertrauen in die Märkte, vor allem in Europa, weiter stabilisiert.

Solides Wachstum braucht politische Flankierung

„Fast drei von vier Unternehmern glauben, dass Deutschland durch die Verabredungen im Koalitionsvertrag 2017 nicht wettbewerbsfähiger sein wird, was bedeutet, dass deutsche Unternehmen gegenüber anderen Anbietern auf der Welt Aufträge verlieren werden. Sie werden dann auch weniger Steuern und Sozialbeiträge bezahlen können“, warnte Börner.

Die Kernthemen der neuen Regierung, um den bestehenden Investitionsstau zu lösen, bleiben die Themen der alten: Haushaltskonsolidierung und mehr öffentliche Investitionen in die marode Infrastruktur sowie die Begrenzung der Arbeits- und der noch viel stärker ansteigenden Energiekosten für die Unternehmen.

Genau daran aber zweifeln die Unternehmer. Nicht einmal jeder 20. gibt an, dass er aufgrund der Koalitionsvereinbarungen mehr zu investieren gedenkt. Vier von fünf Unternehmen geben an, ihre Pläne nicht zu ändern und immerhin nahezu jeder siebte beabsichtigt sogar seine Investitionen zu reduzieren.

„Dieses Ergebnis sollte ein Alarmsignal für die Politik sein. Wenn es nicht gelingt, bei den Unternehmen mehr Vertrauen zu schaffen, werden wir uns zwar auf dem hohen wirtschaftlichen Niveau noch eine Weile bewegen. Aber es ist dann nur noch eine Frage der Zeit, bis wir zurückfallen, weil die erforderlichen Investitionen dann anderswo in der Welt getätigt werden“, so der BGA-Präsident.

Fast neun von zehn Unternehmen glauben nicht, dass die Koalition ihr Versprechen durchhält, in den kommenden Jahren keine Steuern zu erhöhen. Auch den Erfolg der Sozialkassen gilt es langfristig zu sichern. Mit einer reformabgewandten Politik neuer Leistungsversprechungen kann dies jedoch nicht gelingen. „Mütterrente“, Rückkehr zur Rente ab 63 Jahren und „solidarische Lebensleistungsrente“ sind sämtliche Treibsätze für die Arbeitskosten.

Die Energiewende ist ebenfalls kein grundsätzliches Thema mehr, wohl aber deren Umsetzung. Und auch hier glauben nur weniger als 13 Prozent der befragten Unternehmer, dass es durch die vorgesehenen Maßnahmen im Koalitionsvertrag gelingt, den exorbitanten Preisanstieg bei den Energiekosten zu stoppen.

„Die Ausgangslage für ein wirtschaftlich gutes Jahr 2014 ist günstig, die Unternehmen sind zuversichtlich. Nun ist es Aufgabe der Politik, Vertrauen zu schaffen und damit die Unternehmen zu motivieren, wieder mehr zu investieren. Das große Aufbruchsignal wurde mit dem Koalitionsvertrag verpasst, vieles hängt nun von der Umsetzung ab. Wir steuern daher wirtschaftlich ein Jahr an, das von weltwirtschaftlichen Impulsen getragen, in Deutschland aber von mehr Regulierung und steigenden Arbeitskosten begleitet wird. Unser Land braucht attraktive Investitionsbedingungen und leistungsfähige Unternehmen mit Bewegungsfreiheit, um die Lasten aus dem strukturellen und demographischen Wandel bewältigen zu können“, so Börner abschließend.

www.bga.de

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