Diskussion um 4-Wochenfrist für Facharztbehandlung

In der Diskussion über Wartezeiten auf Facharzttermine für gesetzlich Krankenversicherte fordert der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, den Patienten den Zugang zum Facharzt im Krankenhaus zu erleichtern: „Die Krankenhäuser könnten einen merklichen Beitrag zur Verbesserung der ambulanten fachärztlichen Versorgungslage leisten, wenn man sie nur ließe. Dazu müssten allerdings gesetzliche Hemmnisse abgebaut und Umsetzungsverhinderungen im Selbstverwaltungsprozess gezielt entgegengewirkt werden.

Ein Zentraler Schlüssel zur Entlastung der Facharztpraxen und zur Ausweitung der fachärztlichen Behandlungskapazitäten liegt in der offensiven Umsetzung der heute schon im Gesetz vorgesehenen ambulanten spezialärztlichen Versorgung nach § 116 SGB V.“
Baum wies darauf hin, dass die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten für GKV-Versicherte Krebs-, Rheuma- und Herzpatienten sowie Patienten mit speziellen Krankheiten in Ambulanzen der Krankenhäuser seit 2 Jahren durch ein Zulassungsmoratorium blockiert seien. Eine Gesetzesänderung der alten Koalition habe den Gemeinsamen Bundesausschuss(G-BA) beauftragt, das zulässige ambulante Leistungsspektrum bei den einzelnen Krankheiten auf schwere Fälle zu begrenzen. Neue Zulassungen, für die viele Kliniken in Bereitschaft stünden, seien erst möglich, wenn der G-BA das neu zulässige Leistungsspektrum freigebe.

Dieser Prozess komme nur schleppend voran. Nach zwei Jahren Beratungszeit sei lediglich die Tuberkulose als ambulante Behandlungsmöglichkeit im neuen System im Dezember des letzten Jahres freigegeben worden. „Gestützt auf die restriktiven gesetzlichen Vorgaben versuchen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen das zulässige ambulante Behandlungsspektrum der Krankenhäuser möglichst eng zu halten – zu Lasten der Behandlungsmöglichkeiten der gesetzlich versicherten Patienten in den Kliniken“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer. Eine merkliche Entlastung der fachärztlichen Versorgung sei möglich, wenn das gesamte Spektrum der Krebsbehandlungen, der rheumatischen Erkrankungen und der Herzerkrankungen und vieler anderer kleinerer Krankheitsarten ohne gesetzliche Begrenzung für ambulante Behandlungen in den Krankenhäusern endlich freigegeben würde.

Dies wäre weitaus wirksamer als neue bürokratische Patientensteuerungsstellen bei Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch die von der Bundesärztekammer vorgeschlagenen „Beschleunigungsüberweisungen“ sieht Baum als wenig hilfreich an: „Sie würden das Recht auf freien Zugang zum Facharzt noch mehr einschränken.“

www.dkgev.de

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Mindestschriftgröße

Die neue Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung besagt, dass alle verpflichtenden Informationen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 Millimeter großer Schrift – bezogen auf das kleine „x“, also den mittleren Buchstabenteil – gedruckt werden müssen. Zwar ist ab 13. Dezember 2014 die Größe der Schrift geregelt, doch bleibt mit der bloßen Minischriftvorgabe die Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen auch in Zukunft für viele unleserlich. Die Forderung „gut lesbar“ bezieht sich übrigens nicht nur auf die Schriftgröße, sondern auch auf Schriftart, Farbe und Kontrast. Hierzu gibt es bislang jedoch noch keine Regelungen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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