15 Jahre Friedensroute – Gewinner der Jubiläumsrallye ermittelt

Zum 15-jährigen Bestehen des Radweges „Friedensroute“ luden die Kommunen sowie die touristischen Dachverbände Münsterland e.V. und Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. Radfahrer ein, um in die Pedale zu treten und den geschichtsträchtigen Weg zu entdecken. Als Belohnung winkten den Radlern nicht nur eine tolle Fahrradroute mit vielen abwechslungsreichen Orten in einer herrlichen Landschaft, sondern auch attraktive Gewinne.

Man schrieb das Jahr 1648, als in den Rathäusern zu Münster und Osnabrück nach langen Verhandlungen endlich der „Westfälische Frieden“ geschlossen wurde. Die Ergebnisse der Verhandlungen wurden zu dieser Zeit von Boten der Reichspostlinie per Pferd zwischen den Städten übermittelt. Als Friedensreiter sind diese Boten in die Geschichte eingegangen.

© MÜNSTERLAND e.V.
© MÜNSTERLAND e.V.

350 Jahre später, im Jahr 1998, wurde das große Friedensjubiläum in Münster und Osnabrück begangen und auf den historischen Wegen der Friedensreiter ein Radweg angelegt. Dieser Weg verbindet als Rundweg heute nicht nur die beiden Rathäuser der Friedenstädte, sondern führt insgesamt zu 14 geschichtsträchtigen Städten und Gemeinden. Um beim 15-jährigen Jubiläum am Routengewinnspiel teilzunehmen, mussten die Radfahrer spannende Fragen zum Westfälischen Frieden lösen. Die Antworten fanden sie links und rechts entlang der 170 Kilometer langen Strecke. Zahlreiche Radler haben sich auf den Weg gemacht und reichten die ausgefüllten Antwortbögen ein. Aus allen Einsendern wurden nun die Gewinner gezogen.
Über den Hauptgewinn, eine Ballonfahrt für 2 Personen über das Münsterland freut sich Heidi Winkler aus Solingen.

Alle Gewinner wurden schriftlich benachrichtigt. Die Organisatoren freuen sich auch in den nächsten 15 Jahren über Pedalritter, die sich auf die Spuren des Westfälischen Friedens begeben wollen. In den Tourist-Informationen der beteiligten Städte und Gemeinden erhalten interessierte Radler Informationen zur Route, zu Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeiten sowie zu Tourenvorschlägen. Umfangreiche Informationen sind auch unter www.friedensroute.de abrufbar.

Tatort: „Der Eskimo“ holt Tagessieg

Der Tatort „Der Eskimo“, den der Hessische Rundfunk (hr) am gestrigen Sonntag im Ersten ausgestrahlt hat, holte mit 9,37 Millionen Zuschauern (Marktanteil 25,3 Prozent) den Tagessieg auf dem bundesdeutschen Fernsehmarkt. In Hessen erreichte der Film sogar einen durchschnittlichen Marktanteil von 31,0 Prozent.

Joachim Król als Kriminalhauptkommissar Frank Steier in der hr-Tatort-Produktion "Der Eskimo" Foto: hr/Bettina Müller
Joachim Król als Kriminalhauptkommissar Frank Steier in der hr-Tatort-Produktion „Der Eskimo“
Foto: hr/Bettina Müller

„Der Eskimo“ war der erste von zwei Tatort-Fällen, in denen Joachim Król alias Kommissar Steier alleine in Frankfurt ermittelt. Neben Król waren in weiteren Rollen Peter Kurth, Alwara Höfels, Jenny Schily, Volker Bruch, Gerd Wameling und Gerrit Jansen zu sehen. Das Drehbuch verfassten Hendrik Handloegten und Achim von Borries, der auch Regie führte.

Museum Schloss Rheydt zeigt erstmals umfangreiche Farbstoffsammlung der Hochschule Niederrhein

Ein buchstäblich buntes Ausstellungsprogramm bietet das Städtische Museum Schloss Rheydt seinen Besuchern in diesem Jahr. Im Anschluss an die derzeit überaus erfolgreiche Ausstellung „Dem Himmel ein bisschen näher“ mit ausgewählten Exponaten aus der Münster-Schatzkammer (bis 27. April) zeigt das Museum eine erlesene Ausstellung, die Farbe ins Spiel bringt. Unter dem Titel „Die Welt wird bunt.

Wie die Farbe in den Alltag kam“ präsentiert das Museum in enger Zusammenarbeit mit der Hochschule Niederrhein erstmals der Öffentlichkeit die umfangreiche Farbstoffsammlung der Hochschule. Zu sehen sind Tausende von Farbstoffen seit Mitte des 19. Jahrhunderts, die von der Hochschule in Kooperation mit der Textilindustrie entwickelt wurde und dazu beitrug, dass inzwischen so ziemlich alles mit künstlichen Farbstoffen gefärbt werden kann. Die sehenswerte Ausstellung, die vom 18. Mai bis 7. September gezeigt wird, steht im engen Kontext zur Historie der heimischen Textilindustrie.

Farbe ins Spiel bringt auch die Ausstellung der am diesjährigen parc/ours, dem vom städtischen Kulturbüro organisierten Wochenende der offenen Ateliers und Kunstorte. Die geplante c/o-Ausstellung im Museum Schloss Rheydt findet vom 19. September bis 12. Oktober statt. Eine weitere große Ausstellung vom 2. November bis in das Jahr 2015 hinein ist der Reformation in Mönchengladbach gewidmet. Sie ist gleichzeitig Auftakt zu einer Themenreihe Religion und Konfession in den niederrheinischen Museen und verspricht eine spannende Darstellung der Konfessionsgeschichte der Stadt.

Zusätzlich zu den großen Ausstellungen zeigt das Museum Schloss Rheydt in diesem Jahr eine Reihe von Kabinettausstellungen, die schwerpunktmäßig den Ausbruch des Ersten Weltkriegs vor hundert Jahren und die Behandlung des Kriegsereignisses bis in die Gegenwart hinein zum Thema haben. So beleuchtet eine Ausstellung den Weltkrieg im Kinderbuch (11. Mai bis 15. Juni), während zu einem späteren Zeitpunkt (22. Juni bis 20. Juli) Frontfotos und ab Ende Juni Fotos von der „Heimatfront“ aus Rheydt gezeigt werden. Darüber hinaus widmet das Museum Schloss Rheydt dem Arbeiterdichter Heinrich Lersch zu dessen 125. Geburtstag eine Ausstellung mit Symposium (12. September bis 19. Oktober).

Schadenregulierung: Versicherer müssen auch bei Fahrlässigkeit zahlen

Das Schnitzel brät in der Pfanne, und es klingelt an der Tür. Wer sich dort festschwatzt und den Herd vergisst, riskiert mitunter großen Schaden. Doch auch bei grober Fahrlässigkeit können sich Versicherungen nicht gänzlich vor dem Erstatten drücken – sie müssen Einzelfälle genau prüfen. Keine Chance besteht allerdings bei Alkohol am Steuer: Hier können die Versicherer die Entschädigungszahlung sogar komplett streichen, schreibt Finanztest in der Januar-Ausgabe.

Ein Erdgeschossfenster auf Kipp und es wird eingebrochen, den Autoschlüssel im Restaurant in der Manteltasche gelassen und der Wagen wird geklaut, den Herd angelassen und rausgegangen und die Wohnung brennt – alles Fälle von grober Fahrlässigkeit. Früher konnten sich Versicherer frei nach dem Motto „selber Schuld“ elegant aus der Affäre ziehen – und nichts bezahlen. Seit einer Gesetzesänderung von 2008 müssen sie auch genau überprüfen, unter welchen Umständen der Schaden entstand. Eine Reihe von Urteilen zeigt: Oft müssen sie zahlen, wenn auch nicht immer die volle Summe.

Die Januar-Ausgabe von Finanztest listet nun auf, wie die Gerichte im Streitfall das reformierte Recht auslegen. Mal urteilten die Richter, ein Drittel Kürzung sei angemessen, mal musste der Versicherer gar nicht zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich aber für den Versicherungskunden, alles anzugeben, was einen entlasten kann. Das kann auch der Nachweis von extremem Sonnenschein sein, der dazu führte, dass eine rote Ampel komplett übersehen wurde.

Die Stiftung Warentest rät außerdem, sich die Versicherungsunterlagen genau anzusehen. Ist der Vertrag älter als 2008 und hat der Versicherer nie verständlich über die neue Quotelung bei grober Fahrlässigkeit informiert, muss er in vielen Fällen voll zahlen. Im Schadensfall sollte man auf eine wertende Betrachtung seines Einzelfalls bestehen.

Der ausführliche Bericht über Schadenregulierung ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und unter www.test.de abrufbar.

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