Kontrollbarometer: Der Weg zu appetitlichen Restaurants, Schnellimbissen und Eisdielen

Verbraucher können gute Gastronomiebetriebe jetzt von weniger guten unterscheiden: Das neue Kontrollbarometer der Verbraucherzentrale NRW weist – zunächst für die Städte Duisburg und Bielefeld – den Weg zu appetitlichen Restaurants, Schnellimbissen und Eisdielen.

Gespeist aus den Ergebnissen der dortigen amtlichen Lebensmittelkontrolle zeigt die neue Appetitlich-App als Barometer in Ampelfarben auf dem Smartphone anschaulich an, wie es die Lokalität der Wahl mit Hygiene, Eigenkontrollen, Betriebsführung und Verbraucherinformation hält. Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel, Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller und Dr. Ralf Krumpholz, Dezernent für Umwelt-, Klimaschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Duisburg, zeigten sich bei der Vorstellung zuversichtlich, dass das Kontrollbarometer mit seinem Blick hinter die Kulissen ein Win-win-Projekt für alle Beteiligten wird: Für Verbraucherinnen und Verbraucher, weil es verlässlich transparent macht, wie es in den Betrieben zugeht. Für Betriebe, weil es den Qualitätswettbewerb fördert. Und für die Landesregierung, weil es ein Baustein für mehr Qualität, Sicherheit und Transparenz im Lebensmittelbereich ist.

Wer essen geht, will, dass es schmeckt und dass es in den Küchen der Restaurants und Imbissbetriebe sauber zugeht. Erst wenn es bei der Hygiene und beispielsweise der Kennzeichnung von Lebensmitteln stimmt, spielen die Qualität des Essens oder das Preis-Leistungsverhältnis bei der Wahl des Gastronomiebetriebs eine Rolle.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf die Einhaltung hygienischer Standards, korrekte Kennzeichnung sowie auf die Qualität von Lebensmitteln verlassen können. Die Ergebnisse unserer Lebensmittelüberwachung zeigen: Der weit überwiegende Teil der Gastronomie in Nordrhein-Westfalen arbeitet ehrlich, sauber und gut. Die schwarzen Schafe machen nur einen Bruchteil aus, können aber eine ganze Branche in Verruf bringen und führen zu Verunsicherungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern“, so Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Mit dem Pilotprojekt „Kontrollbarometer“ lote die Landesregierung deshalb nun für die Städte Duisburg und Bielefeld Chancen und Akzeptanz eines Transparenzsystems über die Lebensmittelkontrollergebnisse aus.

„Entscheidungshilfe bei der Wahl von Restaurant oder Eisdiele waren die Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung bisher nicht, weil weder die Namen der Betriebe veröffentlicht wurden noch die Daten für Verbraucher einfach zugänglich waren“, erläutert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. Auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes schlägt die Verbraucherzentrale NRW deshalb jetzt die Brücke zwischen amtlichen Kontrolldaten und verständlicher Verbraucherinformation. „In den Städten Duisburg und Bielefeld haben wir bei den dortigen Lebensmittelüberwachungsämtern regelmäßige Auskünfte zur amtlichen Bewertung aller Restaurants, Gaststätten, Imbissbetriebe, Cafés und Eisdielen in Sachen Hygiene, Eigenkontrollen und Betriebsführung beantragt“, skizziert Müller die Daten- und Bewertungsgrundlage des Kontrollbarometers.

Je schlechter, desto mehr Minuspunkte – und zwar auf einer Skala von Null bis 80. Das Kontrollbarometer unterteilt dabei – symbolisiert als Pfeil mit den Ampelfarben – drei Gruppen: grün (Null bis 40 Punkte), wenn die Anforderungen „erfüllt“ sind, gelb (41 bis 60 Punkte), wenn die Anforderungen teilweise erfüllt werden und rot (61 bis 80 Punkte), wenn die Anforderungen nur unzureichend erfüllt werden. Wenn Arbeitsflächen verschmutzt oder Ungeziefer zu finden war, verdorbene Lebensmittel verarbeitet wurden oder die Speisekarte nicht korrekt über die in Produkten verwendeten Zusatzstoffe informierte, verschiebt sich das Barometer wegen der dafür zugeteilten Minuspunkte für diesen Betrieb von grün nach gelb und in seltenen Fällen auch nach rot.

„So schaffen wir auf einen Blick Transparenz und bieten die Möglichkeit, die bewerteten Betriebe zu vergleichen“, erläutert Klaus Müller, „die meisten Betriebe in Duisburg und Bielefeld liegen im grünen und gelben Bereich, nur bei einem Betrieb zeigt das Kontrollbarometer den roten Bereich an“, fasst der Verbraucherzentralenvorstand die bisherigen Ergebnisse zusammen.

Ins Kontrollbarometer sind die Kontrolldaten der Lebensmittelüberwachung seit dem 1. Juli 2012 eingeflossen. Zurzeit sind für Duisburg fast 600, für Bielefeld fast 400 Betriebe erfasst, das sind annähernd 60 Prozent aller Gastronomen in beiden Städten. Im wöchentlichen Rhythmus werden weitere Betriebe ergänzt und Bewertungen aktualisiert.

Zur verständlichen Entscheidungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher wird das Kontrollbarometer, weil es als App aufs Smartphone kommt oder im Internetauftritt der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/appetitlich eingesehen werden kann. „Bevor ich in Duisburg und Bielefeld essen gehe, kann ich dort in der Suche den Namen von Pizzeria, Imbiss oder Restaurant eingeben und mir anzeigen lassen, ob der Betrieb bei den Kontrollkriterien im grünen Bereich liegt“, rät der Verbraucherzentralenvorstand, „Appetitlich“ unter den Favoriten abzuspeichern.

Allerdings: Nicht bewertet wird, wie das Essen schmeckt.

„Das Kontrollbarometer ist ein wichtiger Schlüssel, um Betriebe zu motivieren, Mängel abzustellen und im Wettbewerb um den Kunden mit guten Ergebnissen bei Hygiene, Eigenkontrollen, Betriebsführung und Verbraucherinformation zu punkten“, zeigte sich Dr. Ralf Krumpholz, Dezernent für Umwelt-, Klimaschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Duisburg, von den Erfolgschancen überzeugt: „Außerdem stärkt das neue Angebot das Vertrauen der Verbraucher in die Betriebe, was sich wiederum positiv auf Umsatz und Kundenbindung auswirkt.“ Die Lebensmittelüberwachung in Duisburg unterstütze daher die transparente Darstellung von Kontrollergebnissen nach Kräften und hat für die Betriebe zudem Informationsveranstaltungen zum neuen Angebot angeboten.

Das Modell des Kontrollbarometers wurde auf Grundlage der Beschlüsse der Verbraucherschutzminister und -ministerinnen der Länder und der Landesregierung NRW vom Frühjahr 2011 entwickelt. Bundesweit wurde es aber bislang nicht in der Praxis getestet oder umgesetzt.

Duisburg und Bielefeld sind in Nordrhein-Westfalen Pilotstädte für die Realisierung des Kontrollbarometers. Nach Ende der Pilotphase 2014 wird eine Auswertung erfolgen und die Ausweitung auf andere Städte und andere Betriebsarten (Bäckereien, Metzgereien etc.) überlegt.

So kommt „Appetitlich“ zum Verbraucher:

Die Informationen können ab 5. Dezember 2013 per Smartphone oder PC abgerufen werden: Das Kontrollbarometer gibt es als kostenlosen Download im App-Store (für iPhones) oder bei Google Play (für Geräte mit Android Betriebssystem). Beim Aufruf am PC ist die Internetseite www.vz-nrw.de/appetitlich die richtige Adresse.

Stand: 05.12.2013

Spendensammler: Woran man wahre Wohltäter erkennt

Ob für Notleidende in Krisengebieten oder für kulturelle Anliegen, ob für Tier- oder Umweltschutz: Alle Jahre wieder wird insbesondere in den Wochen vor Weihnachten zu Spenden aufgerufen. So viele Vereine (über 580.000) und Stiftungen (fast 19.000) wie noch nie wurden im Sommer gezählt, die private Geldspenden in Höhe von etwa sechs Milliarden Euro einsammelten. „Wer helfen möchte, der tut jedoch gut daran, seine Gaben nicht allzu leichtgläubig zu verteilen. Denn in den meisten Bundesländern dürfen Sammler mittlerweile ohne Anmeldung und Genehmigung auf Klingeltour gehen“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Um die wahren Wohltäter von unseriösen Trittbrettfahrern der Mildtätigkeit zu unterscheiden, hat sie folgende Hinweise zusammengestellt:

  • Spendensammeln leicht gemacht: Nur noch in den drei Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen müssen Spendensammlungen behördlich angemeldet und genehmigt werden. In allen übrigen Bundesländern genügt es, einen Verein zu gründen, sich eine Satzung zu geben und auf Sammeltour zu gehen. Während früher eine Sammelbüchse verplombt sein musste, gibt es inzwischen oftmals keine Regelung, um Münzen und Scheine vor zweckentfremdetem Zugriff zu sichern. Grund genug, genau hinzuschauen und sich zunächst über die jeweilige Organisation zu informieren.
  • Nicht impulsiv, sondern überlegt spenden: Wenn es an der Haustür klingelt oder man an Ständen auf der Straße bedrängt wird, sollten sich Spendenwillige nie unter Druck setzen lassen. Spenden ist freiwillig! Soll mit Fotos von Folteropfern, hungernden Kindern oder gequälten Tieren Mitleid erregt werden, stecken möglicherweise nur gestellte Aufnahmen dahinter. Aufdringlichen und überwiegend auf die Gefühle zielenden Werbern sollte man die kalte Schulter zeigen.
  • Überweisung statt Sammelbüchse: Wer eine Organisation nicht kennt und unsicher ist, ob sie seriös arbeitet, sollte sich neben ausführlichen Informationen auch ein Antragsformular oder einen Überweisungsträger zuschicken lassen. So lässt sich die Entscheidung in Ruhe überdenken. Die meisten seriösen Unternehmen können zudem in einem Geschäftsbericht darlegen, wofür sie das Geld aus Spenden oder Mitgliedsbeiträgen ausgegeben haben. Ist eine Organisation als gemeinnützig anerkannt, ist dies ein Indiz für ihre Lauterkeit. Karitativ anerkannte Spenden können zudem steuerlich abgesetzt werden.
  • Spendenwerber im Internet: Eine eigene Homepage ist kein Garant für die Seriosität einer Organisation. Professionell gestaltete Internetseiten können zwar vordergründig einen vertrauenswürdigen Eindruck erwecken. Doch besser ist, hinter die Kulissen zu blicken und zu prüfen, ob im Impressum ein Ansprechpartner sowie eine ordentliche Adresse genannt sind. Hilfreich ist auch, ergänzende Informationen – etwa Jahresberichte und Prospekte – anzufordern oder im Internet zu schauen, was andere Quellen über die jeweilige Organisation und ihre Aktivitäten äußern.
  • Vorsicht bei Fördermitgliedschaften: Viele unseriöse Gruppen werben sogleich feste Mitglieder. Meist sind die Beiträge sehr hoch, und geboten wird kaum etwas. Zudem bindet man sich in der Regel für einen längeren Zeitraum. Denn im Unterschied zu sonstigen Haustürgeschäften lässt sich die Verpflichtung zumeist nicht innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Oft fließt auch nur ein kleiner Teil der Beträge in Hilfsprojekte. Den weit größeren Teil der Spendengelder verschlucken meist Werbung und Verwaltung.
  • Wegweiser durch den Spendendschungel: Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) in Berlin vergibt an förderungswürdige Organisationen ein Spenden-Siegel. Derzeit dürfen sich damit 246 überwiegend soziale Organisationen schmücken. Deren Spendenaufkommen liegt bei rund 1,486 Milliarden Euro; davon entfallen 332 Millionen auf Spenden für Katastrophen. Das Zeichen des DZI kann von gemeinnützigen Organisationen, die sich durch überregionale Spendensammlungen finanzieren, sowie für regelmäßige abgegrenzte Sammlungen jeweils für ein Jahr beantragt werden. Allerdings: Geprüft werden nur Hilfswerke, die sich selbst beim DZI melden und die Kosten für die Prüfung übernehmen. Vor allem kleinere Organisationen sparen sich das. Wenn ein Verein also in der DZI-Liste fehlt, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass er unseriös ist. Trägt ein Spendenaufruf den DZI-Sternenkranz, ist garantiert, dass die Organisation eindeutig und sachlich wirbt, sparsam wirtschaftet und nachprüfbar ausweist, wie das Geld der Spender verwendet wird.
    Stand: 03.12.2013

Karneval: Kreisgesundheitsamt rät zu Vorsicht bei Auswahl des Wurfmaterials

Bald ziehen wieder die Karnevals- und Veedelszöch durch den Rhein-Sieg-Kreis und es wird eifrig Wurfmaterial an die kleinen und großen Jecken eingekauft und gesammelt.

„Neben Süßigkeiten, Blumen und anderen Kleinigkeiten wurden in der Vergangenheit auch, vermutlich aus Versehen, Arzneimittel verteilt“, darauf macht Kerstin Schack, Amtsapothekerin beim Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises aufmerksam. Doch bei der Auswahl der Wurfmaterialien muss darauf geachtet werden, dass es sich nicht um unerlaubte Waren handelt.

„Jeder Verein sollte beim Einkauf und bei Spenden von Firmen und Betrieben unbedingt prüfen, ob es sich um erlaubte Waren handelt“, rät Kerstin Schack. Die Weitergabe jeglicher Art von Arzneimitteln ist nicht erlaubt und stellt sogar einen Ordnungswidrigkeitentatbestand dar. Wer sich nicht sicher ist, ob sich Arzneimittel unter seinem Wurfmaterial befindet, kann sich bei der Amtsapothekerin, Kerstin Schack, Kreisgesundheitsamt, – Der Landrat -, Telefon 02241 / 13-2177, rückversichern.

Reis-Rezepte: Tomaten-Ananas-Reis „Hawaii“

Reis-Rezepte: Tomaten-Ananas-Reis „Hawaii“ Foto: Wirths PR
Reis-Rezepte: Tomaten-Ananas-Reis „Hawaii“
Foto: Wirths PR

Tomaten-Ananas-Reis „Hawaii“
(für 4 Personen)

400 g Tomaten
200 g Ananas
1 Mango
1 Zwiebel
250 g Reis
2 EL Sesamöl
Salz
Pfeffer
Ingwerpulver
Chiliflocken
1 TL Stärke

Die Tomaten kurz in kochendes Wasser tauchen, die Haut abziehen, das Fruchtfleisch in kleine Stücke schneiden. Bei der Ananas Schale und Strunk großzügig entfernen, das Fruchtfleisch in Scheiben schneiden und diese halbieren. Die Mango schälen, das Fruchtfleisch vom Stein lösen und in kleine Würfel schneiden. Die Zwiebel schälen und fein hacken. Den Reis nach Packungsanweisung zubereiten, anschließend abtropfen lassen. Inzwischen das Öl in einer Pfanne erhitzen und die Zwiebeln und die Ananasscheiben darin anbraten, anschließend die Ananasscheiben warm stellen. Die Tomaten zufügen und bei kleiner Hitze etwa 3 Minuten köcheln lassen. Die Mango zugeben und alles bei schwacher Hitze 5 Minuten kochen. Mit Salz, Pfeffer und Ingwerpulver kräftig abschmecken und je nach Geschmack mit Chiliflocken würzen. Die Fruchtsauce mit etwas in Wasser gelöster Stärke abbinden, nochmals abschmecken und mit dem Reis und den Ananasscheiben anrichten.

Pro Person: 338 kcal (1115 kJ), 6,0 g Eiweiß, 6,0 g Fett, 64,2 g Kohlenhydrate

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