Abmahnwelle wegen Streaming

Bei der Verbraucherzentrale häufen sich die Anfragen zu Schreiben der Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg. Erstmals wurden offensichtlich massenhaft Abmahnungen wegen Streaming versandt. Behauptet wird das Streaming eines Pornofilms über die Plattform redtube.com. „Den Brief des Anwalts zu ignorieren und einfach in den Papierkorb zu werfen, nutzt nichts“, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Denn eine teure Klage könne die Folge sein. Rechtsexpertin Halm rät, den Forderungen nicht ungeprüft nachzukommen und Rechtsrat einzuholen.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale dürfte die Abmahnung in rechtlicher Hinsicht angreifbar sein. „Nach wie vor ist fraglich, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden“, betont Tatjana Halm. Denn das sei bislang rechtlich umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt. Dies gelte umso mehr, da das Portal redtube.com nicht offensichtlich rechtswidrig ist. „Auf keinen Fall sollte man ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese nach unseren derzeitigen Erkenntnissen zu weit gefasst ist“, erklärt Halm.

Ausdrücklich warnt die Verbraucherzentrale Bayern vor Trittbrettfahrern. Denn es kursieren die ersten E-Mails mit Zip-Anhang, die vermeintlich von den Rechtsanwälten U+C stammen. „Wir gehen davon aus, dass sich im Anhang Schadprogramme befinden und raten dringend davon ab, diesen zu öffnen“, so Tatjana Halm. Auf diese E-Mail müsse nicht reagiert werden und man könne sie unbesehen löschen. Bei Fragen zu dubiosen E-Mails können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Im Falle echter Abmahnungen ist der Verbraucherzentrale nur eine erste kostenpflichtige Einschätzung möglich per Online-Beratung auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Stand: 11.12.2013

Deutsche Krebshilfe gibt Tipps für gute Vorsätze zum Jahreswechsel

„Der Speck muss weg“, so lautet der beliebteste Vorsatz für das neue Jahr. Besonders nach kalorienreichen Weihnachtstagen fassen viele Menschen den Entschluss, sich im neuen Jahr bewusster zu ernähren. Die Deutsche Krebshilfe unterstützt diesen Vorsatz: „Nicht nur, dass man sich direkt besser fühlt – der Abbau von Übergewicht reduziert auch krebsfördernde Entzündungsprozesse im Körper“, sagt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe.

Essen hat mit Genuss zu tun – Genuss, der Freude bereitet und Gemeinschaft mit anderen Menschen stiftet. Viele Menschen essen allerdings zu viel, zu kalorienreich und sind gleichzeitig immer weniger körperlich aktiv. Ein anhaltender Trend, der sich in beunruhigenden Zahlen zusammenfassen lässt: Mehr als die Hälfte der erwachsenen Bundesbürger in Deutschland ist übergewichtig, ein Viertel sogar fettleibig und bereits jedes sechste Schulkind schleppt zu viele Pfunde mit sich herum, Tendenz steigend.

Eine gesunde und kalorienbewusste Kostauswahl bedeutet keinesfalls asketischen Verzicht und Abschied vom Genuss. Im Gegenteil: Zwar ist bei Fleisch, verarbeiteten Fleischwaren und Fett Zurückhaltung angesagt, dafür stehen jedoch vielfältige frische Produkte auf dem Speiseplan. Ein Beispiel für eine solche Kost ist die traditionelle Mittelmeerküche, die viele im Urlaub genießen. Diese ist reich an frischem Gemüse und Obst, Fisch und hochwertigen Pflanzenölen. „Die Deutsche Krebshilfe bietet Ihnen zahlreiche Tipps für eine gesunde und abwechs-lungsreiche Kost, die Körper und Seele gut tun. Gönnen Sie sich gleichzeitig viel Zeit für Bewegung. So steigern Sie Ihr Wohlbefinden und beugen langfristig auch dem Entstehen von Krebs vor“, betont Nettekoven.

Praktische Tipps für den Alltag bietet Interessierten der Präventionsratgeber „Gesunden Appetit! Vielseitig essen – Gesund leben“ der Deutschen Krebshilfe. Er kann kostenlos im Internet unter www.krebshilfe.de heruntergeladen und bestellt werden.

www.krebshilfe.de

Achtung beim Abschluss einer Zahn-Zusatzpolice

Bei Zahnersatz deckt der Kassenzuschuss oft nur einen kleineren Teil der Kosten ab. Eine Zusatzversicherung kann daher sinnvoll sein. Die Verbraucherzentrale Bayern macht auf einen Fallstrick aufmerksam, der einen späteren Versicherungsschutz vereiteln könnte: „Bevor eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, sollten alle Heilbehandlungen durch den Zahnarzt beendet sein“, erklärt Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern.

Dies sollte eindeutig aus der Patientenakte hervorgehen. Andernfalls kann es Jahre später passieren, dass der Zusatzversicherer nicht zahlen muss. Dies droht, wenn ein Zahnsanierungsbedarf entsteht, dessen Ursache schon früher erkennbar war, der aber wegen Geringfügigkeit unbehandelt geblieben ist. „Der Patient hätte dann zwar die Versicherungsprämie bezahlt, bleibt aber auf den Zahnbehandlungskosten sitzen“, so Sascha Straub.

Eine Zahnzusatzversicherung kommt für Leistungsfälle auf, die nach Beginn der Versicherung und Ablauf der Wartezeit entstanden sind. Damit sind Behandlungen gemeint, die vor Vertragsabschluss noch nicht begonnen haben. „Sobald auf dem Röntgenbild ein Zahnschaden sichtbar ist, hat die Heilbehandlung aber bereits eingesetzt und eine neu hinzukommende Zahnzusatzversicherung kann die Zahlung ablehnen“, sagt Versicherungsexperte Straub. Im Leistungsfall nehmen Versicherer gegebenenfalls Einsicht in Patientenakten. Gesucht wird nach Befunden, die vor Versicherungsbeginn nicht abschließend behandelt wurden. Tatsächlich werden nicht alle Zahnschäden sofort beseitigt.

Beispielsweise droht bei Mikrolöchern oder Zahnfehlstellung nicht gleich ein Schaden für den Patienten, so dass viele Zahnärzte mit Maßnahmen warten. „Dies mag medizinisch nachvollziehbar sein, bietet aber dem Versicherer die Option, der Leistungspflicht zu entgehen“, mahnt der Verbraucherschützer. Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte daher der Zahnarzt konsultiert und eventuell offene Heilbehandlungen abgeschlossen werden.

Stand: 15.11.2013

Neujahrsvorsatz Nichtrauchen: Ausstieg gut vorbereiten

Mit dem Rauchen aufzuhören ist einer der häufigsten Neujahrsvorsätze. Nur wenigen Rauchern gelingt es, den Verzicht ohne entsprechende Vorbereitung dauerhaft durchzuhalten. „So gut wie jeder Raucher hat schon mal versucht, damit aufzuhören. Das fällt aber vielen schwer, weil Nikotin körperlich abhängig macht“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Beim Rauchen wird durch Nikotin das Belohnungszentrum im Gehirn innerhalb weniger Sekunden aktiviert. Der Raucher fühlt sich kurzzeitig wacher und gleichzeitig entspannt. Aber nach einiger Zeit entsteht eine körperliche Abhängigkeit: Ohne die regelmäßige Dosis Nikotin entstehen Entzugssymptome wie Unruhe oder Reizbarkeit. Um diesen unangenehmen Empfindungen aus dem Weg zu gehen, stecken sich viele Aufhörwillige die nächste Zigarette an.

Vor einem geplanten Rauchstopp sollte man sich klar machen, welche Gewohnheiten man mit dem Rauchen verbindet und wie diese ersetzt werden können. Ist das Rauchen an bestimmte Situationen gekoppelt, etwa nach dem Essen, sollte man neue Rituale finden, zum Beispiel sich nach dem Essen die Zähne putzen. Ist das Verlangen nach der Zigarette an Schlüsselreize wie Kaffee gebunden, hilft es, in der ersten Zeit auf ein anderes Getränk umzusteigen. Wird das akute Verlangen zu groß, helfen drei ‚A-Tipps‘: Aufschieben – etwa zehnmal tief durchatmen. Zweitens Ausweichen, zum Beispiel den Raucherbereich im Bahnhof meiden. Drittens Ablenken, zum Beispiel jemanden anrufen. Statt einer Zigarette kann man auch einen Lutscher in den Mund nehmen. Dann sind auch die Hände und die Lippen beschäftigt.

Rezeptfreie Arzneimittel mit Nikotin können die körperlichen Entzugssymptome mildern. „Sie sind nur für eine Übergangszeit gedacht“, sagt der Apotheker. Wer zu Neujahr einen Rauchstopp plant, sollte sich diese Medikamente rechtzeitig besorgen. Je nach Rauchverhalten sind verschiedene Arzneiformen wie Kaugummis oder Pflaster geeignet. Kaugummis eignen sich vor allem für Raucher, die zu bestimmten Gelegenheiten geraucht haben. Die Kaugummis werden langsam gekaut, bis ein pfeffriger Geschmack im Mund entsteht. Anschließend werden sie in der Wangentasche geparkt, bis der Geschmack nachlässt. Nikotinpflaster eignen sich eher für Raucher, die regelmäßig über den ganzen Tag geraucht haben. Die Pflaster sorgen für eine konstante Nikotinkonzentration im Blut, sie werden je nach Präparat nach 16 bis 24 Stunden entfernt. Benkert: „Nikotinersatzmittel alleine reichen meist nicht aus, um sich dauerhaft von der Zigarette zu verabschieden. Man muss auch seine innere Einstellung ändern.“

www.abda.de

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