Das ändert sich 2014: Gewinner und Verlierer im neuen Jahr

Egal ob 18 oder 100 Jahre alt, alle müssen 2014 mit Steueränderungen rechnen. Die Stiftung Warentest erklärt in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest die wichtigsten Steueränderungen 2014 für Arbeitnehmer und Rentner und was sonst noch neu ist im kommenden Jahr.

Wer beruflich viel unterwegs ist oder im Außendienst arbeitet, darf sich nächstes Jahr über ein steuerliches Plus freuen, denn die Verpflegungspauschalen werden angehoben. Auch Berufstätige, die in Rürup-Verträge oder die geförderte Altersvorsorge der Firma investieren, können mehr als bisher herausholen.

Monat für Monat etwas mehr bleibt auch anderen Arbeitnehmern, denn 2014 ändert sich der Steuertarif. Dadurch müssen Beschäftigte im kommenden Jahr weniger Lohnsteuer bezahlen. Auf Gutverdienende kommen jedoch höhere Sozialabgaben zu. Auch Rentner, Studenten und Wehrdienstleistende sind Verlierer neuer Regelungen.

Verkehrssünder haben bis zum 1. Mai 2014 noch die Chance, durch Besuch eines Seminars bis zu vier Punkte abzubauen. Dann tritt die größte Reform des Verkehrszentralregisters in Kraft und das Punktesystem wird umgestellt.

Wer online einkauft, muss ab Sommer das neue Rückgaberecht beachten und zum Beispiel einen Widerruf klar mitteilen. Händler dürfen dann unabhängig vom Warenwert die Rücksendekosten vom Kunden verlangen. Auf Vermieter und Wohnungseigentümer kommt der Energieausweis zu. Und das Porto für Briefe und Pakete wird ab dem neuen Jahr noch einmal teurer.

Was sich genau für wen ändert, erläutert der Artikel in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Er ist online unter auch www.test.de/steueraenderungen abrufbar.

Schadenregulierung: Versicherer müssen auch bei Fahrlässigkeit zahlen

Das Schnitzel brät in der Pfanne, und es klingelt an der Tür. Wer sich dort festschwatzt und den Herd vergisst, riskiert mitunter großen Schaden. Doch auch bei grober Fahrlässigkeit können sich Versicherungen nicht gänzlich vor dem Erstatten drücken – sie müssen Einzelfälle genau prüfen. Keine Chance besteht allerdings bei Alkohol am Steuer: Hier können die Versicherer die Entschädigungszahlung sogar komplett streichen, schreibt Finanztest in der Januar-Ausgabe.

Ein Erdgeschossfenster auf Kipp und es wird eingebrochen, den Autoschlüssel im Restaurant in der Manteltasche gelassen und der Wagen wird geklaut, den Herd angelassen und rausgegangen und die Wohnung brennt – alles Fälle von grober Fahrlässigkeit. Früher konnten sich Versicherer frei nach dem Motto „selber Schuld“ elegant aus der Affäre ziehen – und nichts bezahlen. Seit einer Gesetzesänderung von 2008 müssen sie auch genau überprüfen, unter welchen Umständen der Schaden entstand. Eine Reihe von Urteilen zeigt: Oft müssen sie zahlen, wenn auch nicht immer die volle Summe.

Die Januar-Ausgabe von Finanztest listet nun auf, wie die Gerichte im Streitfall das reformierte Recht auslegen. Mal urteilten die Richter, ein Drittel Kürzung sei angemessen, mal musste der Versicherer gar nicht zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich aber für den Versicherungskunden, alles anzugeben, was einen entlasten kann. Das kann auch der Nachweis von extremem Sonnenschein sein, der dazu führte, dass eine rote Ampel komplett übersehen wurde.

Die Stiftung Warentest rät außerdem, sich die Versicherungsunterlagen genau anzusehen. Ist der Vertrag älter als 2008 und hat der Versicherer nie verständlich über die neue Quotelung bei grober Fahrlässigkeit informiert, muss er in vielen Fällen voll zahlen. Im Schadensfall sollte man auf eine wertende Betrachtung seines Einzelfalls bestehen.

Der ausführliche Bericht über Schadenregulierung ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und unter www.test.de abrufbar.

Attraktive Riester-Regeln ab 2014: Tilgen statt sparen

Die Riester-Verträge werden für viele Haus- und Wohnungsbesitzer ab 2014 deutlich attraktiver. Eigentümer können ihr angespartes Guthaben künftig jederzeit für die Entschuldung ihrer Immobilie verwenden. Auch beim altersgerechten Umbau und der Anschlussfinanzierung gibt es neue Regeln, berichtet die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Viele Riester-Verträge werfen derzeit nur eine magere Rendite ab – viel weniger, als Kreditnehmer für ihre Finanzierung an Zinsen zahlen müssen. Hauseigentümer sollten daher erst mal mit ihrem Riester-Guthaben ihre Schulden tilgen, bevor es an den Aufbau einer zusätzlichen Geldrente geht.

Ein Beispiel: Ein Hauseigentümer hat einen Riester-Vertrag mit 10.000 Euro Guthaben. Bei einer Sparrendite von 2 Prozent wirft dies in 20 Jahren einen Ertrag von knapp 5.000 Euro ab. Tilgt er damit ein Baudarlehen mit einem Effektivzins von 3,5 Prozent, spart er dagegen in 20 Jahren fast 10.000 Euro.

Auch wenn der Immobilienkredit ausläuft und eine Anschlussfinanzierung ansteht, können Eigentümer nun auf ein Riester-Darlehen einer Bank oder Bausparkasse umschulden. Für die Kredittilgung erhalten sie die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie bei einem normalen Riester-Vertrag. Auch für einen altersgerechten Umbau der Immobilie kann das Riester-Guthaben ab 2014 eingesetzt werden – wenn bestimmte Mindestsummen eingehalten werden.

Welche Spielregeln bei den neuen Möglichkeiten gelten, erläutert der Artikel in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Der Artikel ist auch online unter www.test.de/wohnriestern abrufbar.

Händler suchen Schuld beim Kunden

Nach dem Gewährleistungsrecht darf ein Käufer vom Verkäufer Ersatz für eine Sache oder deren Reparatur verlangen, wenn sie bei Übergabe defekt oder mangelhaft ist. Hierfür gilt eine Frist von zwei Jahren. In der Praxis verweigern Händler ihren Kunden diese Rechte jedoch häufig. Welche Branchen besonders betroffen sind und welche Strategien die Unternehmen bei der Ablehnung von Reklamationen verfolgen, haben die Verbraucherzentralen nun untersucht. Dazu wurden bundesweit vom 30. April bis 30. September rund 4.000 Reklamationsfälle ausgewertet.

Die Top-Ablehner

Als besonders kundenunfreundlich haben sich Elektro- und Möbelhändler hervorgetan. Insgesamt 1.069 der ca. 4.000 ausgewerteten Verbraucherbeschwerden betreffen diese Branchen.

Die beliebtesten Abwehrstrategien

„Unsere Aktion hat gezeigt, dass Unternehmen häufig behaupten, der Käufer habe den Schaden selbst verursacht“, so Sabine Fischer-Volk, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. In anderen Fällen wurden die reklamierenden Verbraucher direkt an die Hersteller verwiesen, obwohl laut Gesetz der Händler dafür zuständig ist.

Die größten Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen, hatten die Kunden in den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist. „In dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand“, erklärt Sabine Fischer-Volk. Nach einem halben Jahr muss der Verbraucher beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. „Vor meist teuren Sachverständigengutachten, die das belegen, schrecken viele Käufer natürlich zurück“, so Fischer-Volk weiter.

Die Aktion der Verbraucherzentralen zeigt aber auch: Selbst wenn Händler Reklamationen akzeptieren, legen sie oft diverse Kosten auf den Kunden um, die der laut Gesetz gar nicht tragen muss. So verlangten Händler wiederholt Nutzungsentschädigungen oder berechneten Aus- und Einbaukosten.

Handlungsbedarf

„Wir wollen Verstöße der Händler künftig mit kollektiven Rechtsmitteln noch stärker sanktionieren“, so Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Denn es darf nicht sein, dass Händler systematisch das Nichtwissen ihrer Kunden ausnutzen.“ An den Gesetzgeber richtet sich die Forderung, die Fristen im derzeit bestehenden Gewährleistungsrecht auf den juristischen Prüfstand zu stellen.

„Darüber hinaus sollten die Händler ihr Verkaufspersonal hinsichtlich der Rechtsgrundlagen von Kaufverträgen besser aus- und fortbilden“, so Fischer-Volk. Zu guter Letzt wird die Verbraucherzentrale weiterhin umfassend über Käuferrechte aufklären. Denn: „Nur wer seine Rechte genau kennt, kann sie selbstbewusst durchsetzen“, sagt Juristin Fischer-Volk. Dazu werden landesweit Vorträge mit Informationsmaterialien angeboten.

Die Aktion wurde aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ durchgeführt. Im Zeitraum vom 30.4.2013 bis zum 30.9.2013 wurden in allen Länderverbraucherzentralen die Verbraucherbeschwerden detailliert erfasst.

Individuellen Rat erhalten Betroffene

– in den Verbraucherberatungsstellen –

Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) oder online unter www.vzb.de/terminvereinbarung

– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie

– per persönlicher E-Mailberatung

Stand: 12.12.2013

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