Neues Punktesystem bei Verkehrssünden

Bahnbrechende Veränderungen stehen bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg ab 1. Mai 2014 an. Wie bisher ist der Führerschein bei zu vielen Punkten weg. Aber anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens nur noch 1, 2 oder 3 Punkte:

  • einen Punkt für „schwere Verstöße“ – wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer oder das unzulässige Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges,
  • zwei Punkte für „besonders schwere Verstöße“ – wie das Überfahren roter Ampeln,
  • drei Punkte für „Straftaten“ – wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer.

Jeder Eintrag verjährt für sich: schwere Verstöße nach zweieinhalb, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftaten nach zehn Jahren. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.

Bei vier Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung. Das bisherige Aufbauseminar wird in ein Seminar zur Fahreignung umgestaltet.

Nicht mehr mit Punkten geahndet werden Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind. Stattdessen steigen die Bußgelder für Verstöße wie das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone.

Die bisher registrierten Punkte für solche Verstöße werden automatisch gelöscht, alle anderen Punkte in das neue System überführt.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Volle Mehrwertsteuer auf Silbermünzen

Die Mehrwertsteuer für Anlage- und Sammlermünzen aus Silber erhöhte sich zum 1. Januar 2014 von bisher sieben auf jetzt 19 Prozent. Die Bundesregierung hat damit eine Vorgabe der Europäischen Union umgesetzt, die Mehrwertsteuergesetze zu harmonisieren. Der neue Steuersatz bezieht sich auf Silber-Anlagemünzen wie beispielsweise den China-Panda, den australischen Kookaburra, den Silber-Philharmoniker, aber auch auf Silber-Sammlermünzen. Silberbarren unterliegen bereits heute schon dem vollen Mehrwertsteuersatz.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Neue Noten für Pflegeheime

Mit einem neuen Benotungssystem für Pflegeheime wird seit 1. Januar 2014 der Kritik am sogenannten „Pflege-TÜV“ Rechnung getragen: Bislang fassen die Pflegekassen die Ergebnisse ihrer Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen in Pflegenoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ zusammen. Diese Gesamtnote wird anhand von Bewertungskriterien für unterschiedliche Qualitätsbereiche (zum Beispiel zur Pflege und medizinischen Versorgung, zum Umgang mit Demenzkranken, zur sozialen Betreuung oder zur Verpflegung und Hygiene) ermittelt.

Derzeit werden fast alle Heime mit „sehr gut“ bewertet. Zudem erlaubt das Verfahren, zum Beispiel einen schlechten Ernährungszustand der Bewohner durch bürokratische Korrektheit – etwa durch ordentliche schriftliche Verfahrensanweisungen in Aktenordnern – schönzurechnen. Deshalb soll nun beim Benotungssystem nachjustiert werden. Zwar ändert sich am Prüfsystem nur wenig, doch wird die Messlatte für das Prädikat „sehr gut“ seit Januar 2014 höher gelegt.

So wird es künftig wohl nicht mehr nur Pflegeheime mit einer „Eins“ vor dem Komma geben, sondern auch gute oder befriedigende Einrichtungen. Außerdem sollen die besonders wichtigen Qualitätsaspekte im veröffentlichten Bewertungsschema hervorgehoben werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für Pflegeheime. Bei den ambulanten Pflegediensten bleibt es erst einmal bei der alten Systematik.

Alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr unangemeldet geprüft.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Mehr Transparenz in der stationären Pflege

Ab Januar 2014 müssen Pflegeheime die Pflegekassen darüber informieren, wie sie für ihre Bewohner die medizinische Behandlung und die Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen. Diese Informationen werden für Pflegebedürftige und deren Angehörige verständlich aufbereitet und im Internet veröffentlicht. Auch die Pflegeeinrichtungen müssen die Daten zur medizinischen Versorgung gut sichtbar aushängen, damit sie für Interessierte nachzulesen sind.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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