Rentenversicherung, Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag

Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von monatlich 5.800 Euro auf 5.950 Euro. Ab Januar 2014 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) bei 5.000 Euro/Monat (2013: 4.900 Euro/Monat). Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen die Beitragsbemessungsgrenzen bei 7.300 Euro/Monat (West) und 6.150 Euro/Monat (Ost).

Höherer steuerlicher Grundfreibetrag

Wer weniger als 8.354 Euro verdient, muss keine Steuern zahlen: Der steuerliche Grundfreibetrag von bisher 8.130 Euro wird um 224 Euro auf 8.354 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.

Höherer Kinderfreibetrag

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von derzeit 4.368 auf 4.440 Euro im Jahr 2014.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Pkw-Maut und Lkw-Maut

Pkw-Maut

Was genau kommen wird, ist weiterhin unklar. Gemäß dem Koalitionsvertrag wollen Union und SPD einen „angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw erheben (Vignette)“. Das bedeutet: Wer mit einem ausländischen Kennzeichen auf hiesigen Autobahnen fahren will, soll dafür künftig zur Kasse gebeten werden. Zugleich sollen die deutschen Fahrzeughalter keinen Cent mehr zahlen müssen als derzeit. Problem nur: Allein ausländische Fahrer zu belasten, kollidiert mit EU-Recht. Brüssel wird eine so ausgestaltete Maut nicht dulden. Deshalb ist nach wie vor nicht ausgeschlossen, dass letztlich doch eine Pkw-Maut für alle eingeführt wird – ohne dass hiesige Autofahrer vollständig entlastet werden.

Lkw-Maut

Dagegen steht fest, was auf Lkw-Halter zukommt. Auch die Brummis, die auf Bundesstraßen ausweichen, um die Autobahn-Maut zu vermeiden, sollen in Zukunft die Staatskasse klingeln lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

EasyPASS: Elektronische Grenzkontrollen an fünf Flughäfen

An den fünf passagierstärksten deutschen Flughäfen in Frankfurt am Main, München, Düsseldorf, Hamburg und – nach der Öffnung – Berlin werden 2014 e-Gates in Betrieb gehen: Alle Inhaber von elektronischen Reisepässen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz können das neue Grenzkontrollsystem EasyPASS nutzen. Auch der neue deutsche Personalausweis ist fit für die elektronische Passkontrolle: Dabei werden Ausweis oder Reisepass automatisiert überprüft. Am Eingang der Schleusen stecken die Reisenden ihren Pass in einen Scanner.

Über den elektronischen Chip sollen die Daten der Passagiere aufgenommen werden. Dann läuft der Fluggast durch einen Gang. Dabei übernimmt statt des Grenzbeamten ein Kamerasystem den biometrischen Abgleich des Gesichtsbildes mit dem Passbild. Gleichzeitig kann festgestellt werden, ob der Pass oder der Ausweis gefälscht oder echt ist.

Die elektronische Passkontrolle soll nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch die Abfertigungszeit auf nur noch wenige Sekunden reduzieren – und somit Wartezeiten verkürzen. Die Nutzung der e-Gates ist freiwillig und kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Einzige Voraussetzung für die Nutzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Steigende Stromkosten durch höhere EEG-Umlage

Im Jahr 2014 ändern sich einige staatliche Umlagen, die Einfluss auf den Strompreis für Verbraucher haben. Stromanbieter müssen dann ihre Preise neu kalkulieren und überlegen, ob, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt sie die gestiegenen Kosten an ihre Kunden weitergeben. Zu einer wesentlichen Preissteigerung wird wohl die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien führen, die 2014 um 0,963 Cent auf 6,240 Cent je Kilowattstunde ansteigt. Für eine geringe Entlastung sorgt die Umlage für die privilegierte Netznutzung durch stromintensive Unternehmen, die von 0,329 Cent/kWh auf 0,092 Cent/kWh sinken wird.

Diese und andere gesunkenen Kosten (vor allem gesunkene Bezugskosten durch niedrigere Börsenpreise) muss der Anbieter von sich aus berücksichtigen. Insgesamt müssen Privathaushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr aufgrund der Änderungen der staatlichen Umlagen etwa 2,73 Euro pro Monat mehr als bislang bezahlen.

Bei einer Strompreiserhöhung wegen gestiegener Umlagen, etwa der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), haben Verbraucher die gleichen Rechte wie bei einer Preisänderung aus anderen Gründen: Sie können (gemäß Paragraph 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz) ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen und durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif oder zu einem anderen Versorger Geld sparen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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