Krankenkasse: Neue Grenzen für Beitragsbemessung und Versicherungspflicht

Zum 1. Januar 2014 wurden – wie jedes Jahr – die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben: Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 3.937,50 Euro auf 4.050 Euro im Monat. Das bedeutet: Für diese 112,50 Euro mehr an Verdienst werden nun noch Beiträge für die Krankenkasse- und Pflegekasse erhoben. Erst das gesamte Einkommen oberhalb von 4.050 Euro bleibt beitragsfrei.

Bundesweit klettert die Versicherungspflichtgrenze von 52.200 Euro auf 53.550 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen müssen sich Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Post schlägt beim Porto auf

Zum Jahreswechsel werden Briefeschreiber tiefer ins Portemonnaie greifen müssen: Den Standardbrief bis 20 Gramm trägt der Postbote dann für 60 Cent (bisher 58 Cent) in die Briefkästen. Bei Einschreiben zieht das Porto von 2,05 Euro auf 2,15 Euro an. Das Einwurfeinschreiben geht ab 1. Januar 2014 für 1,80 Euro (bisher 1,60 Euro) auf die Reise.

Der Preis für Päckchen (in der Filiale) bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm bleibt unverändert bei 4,10 Euro. Alle anderen Päckchen und Pakete kosten jeweils 9 Cent mehr als bisher (zum Beispiel Päckchen bis 10 Kilogramm statt 6,90 nun 6,99 Euro).

Vorhandene Briefmarken konnten noch bis zum 31. Dezember 2013 aufgebraucht werden. Wer ab 1. Januar 2014 noch den alten Wert auf einen Brief klebt, riskiert, dass er die Sendung zurückbekommt oder dass der Empfänger ein Nachentgelt zahlen muss. In der Praxis haben aber schon bei der Umstellung des Portos auf 58 Cent Anfang dieses Jahres viele Briefträger in einer Übergangsphase auf das Nachporto verzichtet.

Seit Dezember bietet die Post Ergänzungsmarken zu 2 Cent und Marken zu 60 Cent in ihren Filialen und im Internet an. Für Privatkunden der Post gibt es somit 2014 eine Neuauflage des umständlichen Beklebens von Briefen, wenn zu Hause noch alte Bestände lagern: alte 55-Cent-Marken mit alten Drei-Cent-Marken und zusätzlich mit neuen Zwei-Cent-Marken kombinieren – solange bis der Vorrat aufgebraucht ist.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

 

Pferdeyoga: Wenn Pferd mal ausspannen will

Den ganzen Tag fremde Leute rumkutschieren – das kann ganz schön anstrengen. Gut, dass es Pferdeyoga gibt. Steife Gelenke werden wieder geschmeidig und der Atem frei.

Der Bus kommt nicht

Fernbuslinien erobern den Markt. Doch in Brandenburg gibt es kaum geeignete Haltestellen. Brandenburger Verbraucher können bislang nur sehr eingeschränkt von den Vorteilen der neuen Busverbindungen profitieren. „Die Kommunen sollten auf die Anbieter zugehen und für das Flächenland Brandenburg tragfähige Konzepte entwickeln“, fordert Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

In Brandenburg gibt es nur vereinzelt Fernbushaltestellen, zum Beispiel an touristischen Zielen im Spreewald. Die neuen Anbieter fahren meist gar nicht ab Brandenburg, sondern nur ab Berlin. Fahrgäste aus entfernten Landkreisen müssen eine aufwändige Reiseroute mit Umstiegen auf sich nehmen, um von den Busverbindungen profitieren zu können. Und das, obwohl einer der größten Vorteile der Fernbuslinien eigentlich die Umsteigefreiheit ist. Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste stellt ein Umstieg außerdem eine besondere Herausforderung dar.

„Die Brandenburger Kommunen sollten ihren Bürgern die Chance geben, vom liberalisierten Fernbusmarkt zu profitieren. Gerade in einem Flächenland mit weiten Entfernungen und zum Teil geringer Bevölkerungsdichte können Fernbuslinien eine gute Alternative zum Schienenverkehr darstellen“, so Reiserechtsexpertin Fischer-Volk. Für Fahrgäste, die etwas mehr Zeit einplanen können, sind Fernbusreisen zudem oft günstiger als das Reisen mit der Bahn. „Wir fordern daher die Brandenburger Kommunen auf, den Fernbusverkehr in ihre Mobilitätskonzepte einzubeziehen und die Einrichtung von speziellen Haltestellen zu prüfen“, so die Juristin weiter.

Anfang 2013 war der stark regulierte Markt für Fernbuslinienverkehr innerhalb Deutschlands liberalisiert worden. Seitdem drängen immer mehr renommierte Anbieter auf den Markt.

Vor der Buchung einer Fernbusreise sollten Fahrgäste die Streckenführung, Preise und den Service der einzelnen Beförderer vergleichen. Einen Überblick bietet etwa das Vergleichsportal www.busliniensuche.de.

Verbraucher können sich zum Reiserecht persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:

  • in den Verbraucherberatungsstellen: Terminvereinbarung online oder telefonisch un-ter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)

Stand: 07.11.2013

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