Neues Qualitätssiegel für Installation von Solarstrom-Speichern

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) haben mit dem Photovoltaik-Speicherpass das neue Qualitätssiegel für Solarstrom-Speicher auf den Markt gebracht. In dem ab sofort verfügbaren Pass dokumentieren Handwerker für ihre Auftraggeber die Qualität der verbauten Komponenten sowie die fachgerechte Installation, die Prüfung und die Einhaltung aller Regeln und Normen. „Die Ansprüche der Kunden an die Leistungsfähigkeit und Sicherheit von Speichersystemen sind zu Recht sehr hoch. Mit dem Photovoltaik-Speicherpass kann jeder die Qualität der eingesetzten Komponenten und die gute Arbeit des Installateurs erkennen“, erklärt Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW-Solar.

„Die Installateure stellen den Pass bei der Übergabe des Speichersystems an ihre Kunden aus und liefern damit eine prägnante Schnellauskunft über das erworbene System, das den Kunden entlang der Lebensdauer des Speichers begleitet“, ergänzt Bernd Dechert, Geschäftsführer Technik des ZVEH. Der branchenweit anerkannte Pass kann sowohl für Blei- als auch für Lithium-Ionen-Speichersysteme angewendet werden.

Doch nicht nur für die Käufer bringt das neue Qualitätssiegel große Vorteile. Insbesondere erhalten Fachbetriebe einen Überblick darüber, welche Normen bei der Errichtung zu beachten sind. In dem erstmals verfügbaren Praxisleitfaden für die Installation von Solarstromspeichern werden die geltenden Standards kompakt erläutert. Wer sich daran hält, kann sicher sein, die geltende Rechtslage zu erfüllen.

So akzeptiert die KfW Bankengruppe den Speicherpass als Ersatz für die Fachunternehmererklärung für die Auszahlung von Mitteln aus dem Speicherförderprogramm des Bundes. (Mehr Informationen zu dem Speicherförderprogramm unter: www.die-sonne-speichern.de)

Der dreiseitige Photovoltaik-Speicherpass steht auf www.speicherpass.de (oder kurz pvap.de) zum Download zur Verfügung und kann mit dem bekannten Photovoltaik-Anlagenpass für die Solarstromanlage kombiniert werden. Zusätzlich helfen die Pässe Unternehmen bei der Kundenakquise.

Die Kosten für die Registrierung fallen nur einmalig für beide Pässe an. Mitglieder der beiden Verbände zahlen 66 Euro, Nichtmitglieder 99 Euro (zzgl. MwSt.). In den Registrierungsgebühren sind drei Transaktionsnummern für die ersten drei Pässe enthalten. Jede weitere TAN-Nummer für den Speicherpass kostet für Mitglieder der beiden Verbände 15 Euro und für Nicht-Mitglieder 20 Euro.

www.zveh.de

Aktuelle Erklärung von ADAC Präsident Peter Meyer

Mit großer Sorge nehme ich als Präsident die aktuelle öffentliche Kritik am ADAC wahr und bedauere dies zutiefst, zumal der ADAC bislang als eine der vertrauenswürdigsten Organisationen Deutschlands galt. Wir nehmen diese Kritik sehr ernst – auch wenn diese manchmal sehr pauschal war. Unabhängig davon ist es jetzt für uns das oberste Gebot, das verlorene Vertrauen in den ADAC zurückzugewinnen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind heute und in Zukunft rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr für unsere knapp 19 Millionen Mitglieder im Einsatz.

Was ich als Präsident aus der Kritik der letzten Tage ableite ist ein Arbeitsauftrag, der ganz klar in Richtung mehr Transparenz, bessere Nachvollziehbarkeit von öffentlichen Aussagen und direktere Mitgliedereinbindung geht. Dass der ADAC vorrangig ein leistungsstarker Automobilclub sein muss, der für die Interessen seiner Mitglieder eintritt, gleichzeitig aber auch ein erfolgreiches, unabhängiges Wirtschaftsunternehmen, ist für uns unabdingbar – muss aber ebenfalls in Zukunft noch transparenter und nachvollziehbarer ausgestaltet werden.

Das ADAC Präsidium hat die ADAC Geschäftsführung mit der umfassenden Aufklärung aller Vorwürfe rund um manipulierte Auswertungen im Zusammenhang mit der Wahl des Lieblingsautos der Deutschen beauftragt. Personelle Konsequenzen wurden sofort gezogen. Wir lernen aus diesem bedauernswerten Vorfall. Ich werde dem höchsten Gremium des ADAC, der Hauptversammlung im Mai 2014 in Saarbrücken, Vorschläge unterbreiten, die dauerhaft für mehr Offenheit, höhere Transparenz und direktere Mitgliedereinbindung sorgen sollen.

Für diesen Prozess brauchen und nehmen wir uns die erforderliche Zeit, Gründlichkeit, Sorgfalt und sicherlich auch externen Rat, um auf die berechtigten Kritikpunkte der öffentlichen Diskussion angemessen zu reagieren.

Die Erklärung des ADAC Präsidenten steht in Kürze auch unter www.youtube.com/adac als Bewegtbild-Beitrag zur Verfügung.

Deutsche Bauwirtschaft erwartet Umsatzplus

„Wir rechnen mit einem Umsatzplus von 3,5 Prozent in diesem Jahr. Damit wird der Umsatz knapp unter 100 Mrd. bei 98,6 Mrd. Euro liegen. Dabei wird der Wohnungsbau die Baukonjunktur beleben und um 5 Prozent auf 35,2 Mrd. Euro steigen. Auch der Wirtschaftsbau wird sich erholen und bei 35,3 Mrd. Euro liegen, was einem Plus von 2,5 Prozent entspricht. Schlussendlich wird der öffentliche Bau einen Umsatzzuwachs von 3,5 Prozent verzeichnen können und auf 28,1 Mrd. Euro zulegen. Die Zahl der Beschäftigten steigt auf 760.000 an.“ Dieses ist die Quintessenz der Bauprognose 2014, die die Präsidenten von Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Prof. Thomas Bauer und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, anlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz zum Jahresauftakt 2014, heute in Berlin präsentierten.

Im Hinblick auf den Wohnungsbau rechnen die Verbände mit rund 250.000 neuen Wohnungen, die 2014 gebaut werden dürften. Darauf lassen alle Frühindikatoren schließen. Darüber hinaus sind die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau weiter günstig. Das gilt zum einen für die Zahl der Erwerbstätigen, die 2013 bei knapp 42 Mrd. Menschen liegt, und zum anderen für die anhaltend günstigen Konditionen für Immobilienkredite. „Ob es allerdings gelingt, das Angebot im Mietwohnungsneubau für mittlere und niedrige Einkommen insbesondere in den Metropolregionen in zügigem Tempo zu verbessern, bleibt fraglich. Die Mietpreisbremse wird wohl eher das Gegenteil erreichen.“ So ZDB-Präsident Dr. Loewenstein.

Das reale BIP-Wachstum lag in 2013 bei nur 0,4 Prozent; daher waren keine Investitionsimpulse für den Wirtschaftsbau zu erwarten. Für 2014 werden jedoch insbesondere für den Wirtschaftshochbau deutliche Impulse erwartet; „denn die alljährlich zum Jahresende durchgeführte Umfrage des IW Köln bei über 40 Verbänden bestätigt eine gestiegene Investitionsbereitschaft der Unternehmen.“ Erläuterte der Präsident des HDB, Prof. Bauer, die Einschätzung der Bauwirtschaft, die von einem Wachstum des Wirtschaftsbaus um 2,5 Prozent ausgeht.

Der öffentliche Bau hat im dritten Quartal 2013 überproportionalzugelegt, nämlich um 9,6 Prozent gegenüber 6,3 Prozent im Durchschnitt aller Bausparten. Für die weitere Entwicklung im öffentlichen Bau ist vor allem die Haushaltsituation der Gebietskörperschaften maßgeblich. Was die kommunale Ebene angeht, so scheinen sich hier die Investitionsspielräume zu verbessern, ohne dass sie als gut bezeichnet werden könnten. Gleichzeitig plant die Koalition die Investitionsmittel in die Infrastruktur jährlich um gut eine Milliarde Euro aufzustocken. Darüber hinaus werden die Mittel aus der Fluthilfe die Nachfrage des Bundes weiter stützen. „Daher dürfte der öffentliche Bau in den alten und neuen Ländern gleichermaßen um 3,5 Prozent wachsen.“ So Bauer.

Der Umsatz im Bauhauptgewerbe insgesamt hat im Jahr 2013 mit 95,3 Mrd. Euro um 2,5 Prozent höher gelegen als in 2012. In 2014 kann mit einem Umsatzwachstum von 3,5 Prozent auf 98,6 Mrd. Euro gerechnet werden. Das Beschäftigtenniveau lag in 2013 jahresdurchschnittlich bei 755.000 Beschäftigten. Dies entspricht einem Zuwachs von ca. 10.000 Beschäftigten (+ 1,5 Prozent). Für 2014 erwarten wir eine weitere Stabilisierung des Niveaus bei 760.000 Beschäftigten (+ 1 Prozent).

www.bauindustrie.de

IT-Sicherheit im Arbeitsrecht

Der Einsatz von Informationstechnologie und IT-Sicherheitsanforderungen haben für Arbeitsgeber und Beschäftigte zahlreiche arbeitsrechtliche Implikationen. Rechtsetzung und Rechtsprechung folgen dabei mit Mühe der dynamischen technischen Entwicklung. In der Praxis verbleiben Fallstricke, deren Kenntnis hilft, Probleme bereits in Vorfeld zu vermeiden. Bei Arbeitgebern und Mitarbeitern besteht oftmals Unklarheit über wechselseitige Rechte und Pflichten. TeleTrusT informiert im Rahmen einer Veranstaltung über aktuelle arbeitsrechtliche Probleme und praktische Lösungsansätze.

Spezialisierte und praxiserfahrene IT-Rechtsanwälte widmen sich aus arbeitsrechtlicher Sicht ausgewählten Themen:

RA Matthias Hartmann, HK2 Rechtsanwälte:
„Bring your own device & Derivate“

RA Prof. Dr. Lambert Grosskopf, Kanzlei Grosskopf:
„Biometrie in der Arbeitswelt“

RA Dr. Carsten Ulbricht, Diem & Partner:
„Social Media im Arbeitsverhältnis“

RA Dr. Jan K. Köcher, DFN-CERT:
„Rechtliche Absicherung von Administratoren“

RA Karsten U. Bartels, HK2 Rechtsanwälte:
„Sicherheit in Cloud-Diensten“

RA Dr. Axel von dem Bussche, Taylor Wessing:
„Mitarbeiter-Datenschutz nach EU-Datenschutz-Grundverordnung“

(Moderation: RA Christian Drews, Governikus KG).

Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte, die mit einschlägigen Rechtsfragen befasst sind, an klein- und mittelständische Unternehmen und Organisationen – insbesondere ohne eigene Rechtsabteilung – sowie an Arbeitnehmervertreter.

Programm und Anmeldung unter: https://www.teletrust.de/veranstaltungen/arbeitsrecht/

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