Aktuelle Informationen rund um die BUGA 2015 Havelregion

Die Landeshauptstadt Magdeburg und der Zweckverband BUGA 2015 Havelregion laden für den 26. Februar zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung rund um die Vorbereitung der Bundesgartenschau 2015 ein. Beginn ist um 18.00 Uhr im Franckesaal des Alten Rathauses. Alle interessierten Magdeburgerinnen und Magdeburger sowie touristische Anbieter der Stadt und Region sind dazu herzlich eingeladen.

Nach der Begrüßung durch Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper präsentiert Erhard Skupch, Geschäftsführer des Zweckverbandes BUGA 2015 Havelregion, zahlreiche Informationen rund um die geplante BUGA. Zudem wird der aktuelle Imagefilm gezeigt. Er fasst die Fakten der Vorbereitung emotional zusammen und lädt auf ganz besondere Art und Weise in die naturnahe Havelregion ein.

Zur überregionalen Bewerbung der Bundesgartenschau 2015 Havelregion ist der mit der Vorbereitung und Durchführung der Gartenschau beauftragte Zweckverband von Januar bis April 2014 in Brandenburg und Sachsen-Anhalt unterwegs. Mit der Veranstaltung am 26. Februar macht die BUGA-Infotour auch in Magdeburg Station. Die Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts war Ausrichter der Bundesgartenschau 1999.

Hintergrund zur BUGA 2015 Havelregion

Vom 18. April bis zum 11. Oktober 2015 wird in der gesamten Havelregion unter dem Motto „Von Dom zu Dom – das blaue Band der Havel“ die Bundesgartenschau 2015 Havelregion stattfinden. Es handelt sich bei dieser Großveranstaltung um ein Novum in der Geschichte der Ausrichtung von Bundesgartenschauen in der Bundesrepublik Deutschland. Erstmals wird eine BUGA dezentral ausgerichtet, 80 Kilometer entlang der Havel, fünf Kommunen umfassend, zwei Bundesländer einschließend.

Zu den die BUGA 2015 Havelregion ausrichtenden Kommunen gehören im Land Brandenburg die Stadt Brandenburg an der Havel, die Stadt Premnitz, die Stadt Rathenow und das Amt Rhinow. Auf der sachsen-anhaltischen Seite gesellt sich die Hansestadt Havelberg dazu. Beide Bundesländer haben den touristischen Fokus des Jahres 2015 auf die BUGA gesetzt.

Die BUGA 2015 ist eine Gemeinschaftsschau. Das blaue Band der Havel verbindet diesen Kultur- und Naturraum und bildet die Kulisse. Die beiden Dome in Brandenburg an der Havel und in der Hansestadt Havelberg sind Anfangs- und Endpunkt. Die Arbeiten in den fünf BUGA-Kommunen mit ihren insgesamt neun Ausstellungsparks auf einer Gesamtfläche von knapp 55 Hektar und die bundesweite Bewerbung der Gartenschau laufen derzeit auf Hochtouren. Der Ticketvorverkauf beginnt ein Jahr vor Beginn der BUGA.

Aktuelle Informationen rund um die BUGA 2015 Havelregion sind online unter www.buga-2015-havelregion.de abrufbar.

Bittere Pillen beim Arzneimittelkauf vermeiden

Das Angebot an Arzneimitteln hält für Patienten manch bittere Pille bereit: Zahlreiche Medikamente gibt’s nicht auf Rezept und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Die klassische Apotheke als einzige Bezugsquelle von Tabletten, Salben und Tinkturen hat ausgedient. Kunden können sich auch in Drogeriemärkten oder Internetapotheken mit den nötigen Präparaten versorgen. „Bei den Arzneimittelausgaben lassen sich durchaus einige Euro sparen, wenn Patienten mit den unterschiedlichen Regelungen und Bezugsmöglichkeiten vertraut sind“, liefert die Verbraucherzentrale NRW hierzu folgende Tipps:

  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Präparate auf Rezept sind nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung erhältlich. Diese muss einer Apotheke im Original vorgelegt bzw. zugesandt werden. Für verschreibungspflichtige Medikamente gelten feste Preise, die bei Apotheken vor Ort und bei Versandapotheken identisch sind. In der Regel werden rezeptpflichtige Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Patienten müssen hierbei zehn Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen – das heißt mindestens fünf und höchstens zehn Euro, auf keinen Fall aber mehr, als das Präparat kostet. Das gilt auch bei einer Bestellung im Internet. Einige preisgünstige Medikamente sind in Deutschland von der Zuzahlung befreit.
  • Rezeptfreie Medikamente: Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in zugelassenen Vor-Ort- oder Online-Apotheken verkauft werden. Bis auf wenige Ausnahmen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Mittel zur Selbstmedikation jedoch nicht. Für freiverkäufliche Medikamente gelten keine festen Preise. Deshalb kann es sich bei rezeptfrei erhältlichen Schnupfensprays, Halstabletten oder Schmerzmitteln lohnen, die Angebote mehrerer Apotheken zu vergleichen.
  • Klassische oder Discount-Apotheke: Die nächste Apotheke vor Ort ist in der Regel die erste Anlaufstelle, um sich mit Arzneimitteln zu versorgen. Daneben bieten immer öfter auch Discount-Apotheken rezeptfreie Arzneimittel zu einem günstigen Preis an. Alle Apotheken – ganz gleich ob um die Ecke oder im Internet – sind zur Beratung verpflichtet.
  • Drogeriemärkte: Einige Drogeriemarktketten bieten in Kooperation mit Versandapotheken einen Medikamentendienst an: Patienten können ihr Rezept direkt in einer Filiale abgeben oder rezeptfreie Arzneimittel vor Ort bestellen. Innerhalb von zwei bis drei Tagen sind die gewünschten Präparate in der Regel da. Die Preise werden von den Versandapotheken vorgegeben. Zusatzkosten – etwa für den Transport – werden meistens nicht berechnet.
  • Internetapotheken: Bei nichtrezeptpflichtigen Medikamenten bieten Online-Apotheken oftmals Sonderkonditionen von bis zu 30 Prozent an. Solche Schnäppchen sind vor allem für chronisch Kranke interessant, die regelmäßig auf bestimmte Präparate angewiesen sind. Hohe Versandkosten können eine Ersparnis beim Internetkauf allerdings wieder stark schmälern. Viele Apotheken liefern ab einer bestimmten Bestellmenge im Web jedoch kostenlos. Bei einer akut benötigten Medikation sind Bestellungen über eine Versandapotheke wegen der längeren Lieferzeit nicht sinnvoll.
  • Wahl des Anbieters: Beim Ordern von Arzneimitteln per Internet stellt sich die Frage, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Um Ärger oder eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden, sollten Pillen und Tropfen nur bei Apotheken bestellt werden, die ihre Adresse, Telefonnummer, den geschäftsführenden Apotheker und die Zulassungsbehörde online preisgeben. Kunden erkennen legale Versandapotheken an dem orangefarbenen Punkt des Versandapothekenregisters. Ein Bezug von Arzneimitteln bei Anbietern außerhalb der Europäischen Union, die deutsche Konsumenten im Internet umwerben, ist verboten. Es besteht eine hohe Gefahr, dass gefälschte, nicht zugelassene oder falsch dosierte Arzneimittel geliefert werden – also besser: Finger weg von solchen Angeboten!

Ergänzende Infos zu den Vertriebswegen der Arzneimittel gibt’s in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen NRW unter (Adressen im Internet: www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung) oder unter www.vz-nrw.de/arzneimittelkauf.

Stand: Februar 2014

Ostertipp: Eier klassisch färben

Zum Osterfest gibt`s natürlich nicht nur gekaufte sondern auch selbst gefärbte Ostereier, wir zeigen heute den mal den Klassiker.

Diät-Rezept: Kartoffelsalat mit Pesto und Thunfisch

Diät-Rezept: Kartoffelsalat mit Pesto und Thunfisch Foto:  Wirths PR/ J. West
Diät-Rezept: Kartoffelsalat mit Pesto und Thunfisch
Foto: Wirths PR/ J. West

Kartoffelsalat mit Pesto und Thunfisch
(für 1 Person)

250 g kleine Frühkartoffeln
1 kleine Dose Thunfischstücke in Wasser (à 80 g)
1 Handvoll frischer Blattspinat
1 EL Kräuterpesto
Parmesan

Die Kartoffeln mit einer Gemüsebürste abschrubben, gut waschen und in wenig Salzwasser als Pellkartoffeln zubereiten. Anschließend etwas abkühlen lassen und halbieren. Den Thunfisch gut abtropfen lassen und in mundgerechte Stücke zerteilen. Den Blattspinat waschen und fein hacken. Die Kartoffeln in eine Schüssel geben und mit dem Pesto und dem Blattspinat vermischen, anschließend den Thunfisch unterheben. Den Kartoffelsalat mit frisch gehobeltem Parmesan bestreuen.

389 kcal (1628 kJ), 22,4 g Eiweiß, 15,8 g Fett, 37,8 g Kohlenhydrate

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