Deutschlandweite Tour fördert kritische Haltung gegenüber Alltagsdrogen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat heute in Köln ihre diesjährige Tour der JugendFilmTage „Nikotin und Alkohol – Alltagsdrogen im Visier“ gestartet. In 14 Regionen Deutschlands werden sich in diesem Jahr rund 14.000 Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften bei jugendgerechten Spielfilmen und attraktiven Mitmach-Aktionen über die gesundheitlichen Gefahren der Alltagsdrogen Nikotin und Alkohol informieren.

Anlässlich der Auftaktveranstaltung erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA: „Die Studien der BZgA zeigen, dass eine kontinuierliche Präventionsarbeit erfolgreich sein kann. Mit einer Raucherquote von 12 Prozent bei den 12- bis 17-Jährigen hat sich der Anteil der rauchenden Jugendlichen in den letzten elf Jahren mehr als halbiert. Auch der regelmäßige Alkoholkonsum ist rückläufig, allerdings ist der Anteil der Jugendlichen, die sich einmal pro Monat in einen Rausch trinken, mit 15,2 Prozent immer noch deutlich zu hoch. Angebote in Kooperation mit lokalen Akteuren – wie die JugendFilmTage – sind daher im Sinne einer frühen Suchtprävention unverzichtbar.“

In Köln werden die JugendFilmTage zum zweiten Mal in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und ihren Kooperationspartnern in der Suchtprävention durchgeführt. Rund 1.500 Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren und ihre Lehrkräfte nehmen am 12. und 13. Februar an den JugendFilmTagen teil.

Die JugendFilmTage werden von der BZgA mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) ausgerichtet. Sie sind Teil der bundesweiten Jugend-kampagnen „rauchfrei!“, „Null Alkohol – Voll Power!“ und „Alkohol? Kenn dein Limit.“ der BZgA.

Informationen zu den JugendFilmTagen in Köln

Bei den JugendFilmTagen in Köln sind die Spielfilme „Filmriss“, „Das Lächeln der Tiefseefische“, „LOL – Laughing Out Loud“, „Blöde Mütze!“, „Elefantenherz“ und „Nick & Norah – Soundtrack einer Nacht“ zu sehen. Im Kinofoyer finden vor den Filmen zahlreiche Mitmach-Aktionen statt. Die Filmbox „Dein Set. Deine Meinung.“ lädt die Jugendlichen ein, ihre Meinung zu Alkohol und Rauchen direkt in die Kamera zu sprechen. Beim Fragenduell „Denk mit und zeig, was du drauf hast“ können die Jugendlichen ihr Wissen überprüfen. Im Promille-Run „Voll neben der Spur“ erleben sie über Spezialbrillen, wie ein Alkoholrausch ihre Wahrnehmung und Koordination beeinträchtigt.

Die JugendFilmTage in Köln werden in Zusammenarbeit mit folgenden Institutionen durchgeführt: Stadt Köln; JUGEND SUCHT BERATUNG des SKM Köln/SkF Köln; Drogenhilfe Köln gGmbH; s.t.a.r.k. Suchtvorbeugung der Diakonie Köln; Movie Crew Cologne; CINEDOM Köln.

Weitere Informationen:
www.rauch-frei.info, www.kenn-dein-limit.info und www.null-alkohol-voll-power.de
Ergebnisse der Repräsentativstudien zum Thema Alkohol und Tabak stehen unter www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

Weitere Tourdaten 2014

– 29. + 30. April: Mecklenburgische Seenplatte

– 13. + 14. Mai: Wolfenbüttel

– 15. + 16. Mai: Hildesheim

– 24. + 25. Juni: Berlin Reinickendorf

– 26. + 27. Juni: Berlin Marzahn-Hellersdorf

– 01. + 02. Juli: Ludwigslust-Parchim

– Juli: Erfurt

– September: Lünen

– September: Suhl

– 12. + 13. November: Münster

– 18. + 19. November: Hochtaunuskreis

– 20. + 21. November: Hanau

Weniger Keime auf Lebensmitteln

Unsere Lebensmittel sind qualitativ hochwertig und in hohem Maße sicher. Allerdings können nicht alle Produkte keimfrei hergestellt werden, ohne dass ihr hoher Nährwert verloren geht. Zudem bringt das umfangreiche Lebensmittelsortiment der Supermärkte lange Transportwege und Lagerzeiten mit sich. Dadurch steigt auch das Risiko für Kontaminationen mit Krankheitserregern. Vor allem frisches Obst und Gemüse, Käse, Fleisch, Fisch und Eier sind anfällig für mikrobiellen Verderb.

Mit Hilfe der Plasmatechnologie lassen sich Verunreinigungen von Lebensmitteln mit Keimen verringern. Dennoch besteht weiterer Forschungsbedarf, resümiert das Netzwerk „Plasma4Food“ in der Zeitschrift „Deutsche Lebensmittel-Rundschau“. Das Netzwerk wurde im Jahr 2012 gegründet und besteht aus 15 kleinen und mittelständischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Plasmen sind ionisierte Gase, die auch in der Medizin zur schnellen Entkeimung von Materialien und Packstoffen eingesetzt werden. Plasma zeichnet sich durch eine elektrische Leitfähigkeit aus, die durch freie Elektronen verursacht wird. Es wirkt gegen ein breites Spektrum an Mikroorganismen. Im Gegensatz zu thermischen und chemischen Verfahren werden die Produkte schonend und rückstandsfrei behandelt. Die Mindesthaltbarkeit der Lebensmittel kann so verlängert werden. Das hat Vorteile für Produktion und Handel und kann somit auch Lebensmittelverluste verringern.

Die Anwendung von Plasmen zur Entkeimung der Produktionsumgebung wie Transportbänder und Schneidwerkzeuge oder von Verpackungen befindet sich bereits in einem marktnahen Stadium. Im Gegensatz dazu ist die direkte Behandlung von Lebensmitteln noch weitestgehend unerforscht. Zukünftige Untersuchungen müssen noch zeigen, ob sich die Plasmen auf die Lebensmittelqualität auswirken und Aussehen, Geruch, Geschmack und Inhaltsstoffe verändern.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.plasma4food.de
aid-Heft „Verpackungen für Lebensmittel“, Bestell-Nr. 1496, 3,50 Euro, www.aid-medienshop.de

Sicherheit im Internet erhöhen

Fast 80 Prozent aller Deutschen nutzen zumindest gelegentlich das Internet. Das Internet hat unser Alltagsleben revolutioniert, uns eine schier unübersehbare Vielfalt von neuen Einkaufsmöglichkeiten geliefert, Informationsquellen aufgetan und neue Kommunikationsmöglichkeiten geschaffen. Neben den Vorteilen sind aber mehr und mehr auch die besonderen Gefahren der digitalen Kommunikation offenbar geworden: Unternehmen können Millionen Daten über Kunden sammeln und auswerten, Kriminelle können – wie jüngst bekannt wurde – Online-Zugangsdaten und Passwörter stehlen. Je mehr Daten, desto größer die Möglichkeiten der Auswertung, desto größer aber auch die Gefahr des Missbrauchs und des Kontrollverlustes. Auch angesichts der zahlreichen Enthüllungen über die Aktivitäten verschiedener Geheimdienste seit Sommer letzten Jahres werden Fragen zum Schutz der Privatsphäre nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit intensiv diskutiert.

„Im digitalen Zeitalter sind für Verbraucher viele Möglichkeiten der Kommunikation, des Preisvergleichs, der schnellen Information entstanden, aber auch Datenschutz und Privatheit in nie gekannter Weise gefährdet. Deshalb sind wir alle, Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelne, gefordert“, sagte Verbraucherschutzminister Maas. Es stellen sich zahlreiche Fragen. Wie können Unternehmen ihrer Verantwortung für die Daten ihrer Kunden gerecht werden? Was kann jeder Einzelne tun, um seine Daten besser zu schützen? Wann muss der Staat aktiv werden, um Bürger und Verbraucher wirksam zu schützen?

Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM ist das Vertrauen der Internetnutzer in die Sicherheit ihrer Daten infolge der Abhöraktionen der Geheimdienste massiv eingebrochen. Danach halten 80 Prozent der Internetnutzer in Deutschland ihre persönlichen Daten im Internet für unsicher. Bei einer gleich lautenden Umfrage im Jahr 2011 waren es erst 55 Prozent. „Das Misstrauen der Nutzer trifft vor allem diejenigen, die persönliche Daten von Bürgern oder Kunden verarbeiten: Staat und Wirtschaft“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf.

Laut Umfrage misstrauen 68 Prozent der Internetnutzer staatlichen Stellen beim Umgang mit ihren persönlichen Daten im Web. Im Jahr 2011 waren es erst 40 Prozent. Nur wenig besser sind die Ergebnisse für die Wirtschaft: 64 Prozent der befragten Internetnutzer misstrauen der „Wirtschaft allgemein“, wenn es um den Umgang mit ihren Daten im Netz geht. Im Jahr 2011 waren es 46 Prozent. „Das Vertrauen der Internetnutzer in Datenschutz und Datensicherheit wurde durch die NSA-Affäre schwer erschüttert“, sagte Kempf. „Wirtschaft und Politik sind jetzt gefordert, für mehr technische und rechtliche Sicherheit im Internet zu sorgen.“ Die politische Aufarbeitung der Abhöraffäre müsse mit Nachdruck vorangebracht werden. Gleichzeitig müssten die Internetnutzer dabei unterstützt werden, die Sicherheit ihrer Geräte und Anwendungen über die bestehenden Standards hinaus zu erhöhen.

Über 250 Teilnehmer, unter ihnen Datenschützer, Wirtschaftsvertreter, Verbraucherschützer, Bürgerrechtler und Vertreter aus Politik und Medien, sind der Einladung zum Safer Internet Day 2014 gefolgt. Der Safer Internet Day ist ein von der Europäischen Union initiierter weltweiter Aktionstag für mehr Sicherheit im Internet. Er findet jedes Jahr im Februar statt.

Bundesverbraucherschutzminister Maas nannte zwei konkrete Projekte, die die Bundesregierung in den nächsten Monaten konkret angehen will. „Wir müssen auf EU-Ebene mit der schon viel zu lange diskutierten Datenschutz-Grundverordnung weiter kommen, damit endlich alle Unternehmen, die ihre Angebote an europäische Verbraucher richten, dem europäischen Recht unterliegen. Da darf es keine Schlupflöcher geben.“

Auf nationaler Ebene kündigte Maas die Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes an. In Zukunft sollen Verbraucherschutzorganisationen gegen alle Formen der rechtswidrigen Verwendung von Verbraucherdaten durch Unternehmen mit Abmahnung und Unterlassungsklage vorgehen können. Bisher waren solche Klagen nur dann möglich, wenn durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde. „Bis Ende April wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dazu einen Referentenentwurf vorlegen. Damit werden wir eine Lücke schließen, die die Verbraucherorganisationen schon seit längerem beklagt haben. Der Verbraucherdatenschutz wird erheblich verbessert. Wir schützen damit auch seriöse Unternehmen, die es mit dem Datenschutz erst nehmen, vor unlauterer Konkurrenz“, erklärte Verbraucherschutzminister Maas.

Negative Erfahrungen der Nutzer mit Verletzungen der Privatsphäre, Datenklau oder Betrug sind im Internet weit verbreitet. Laut der BITKOM-Umfrage haben 38 Prozent der Internetnutzer in Deutschland allein im vergangenen Jahr entsprechende Erfahrungen gemacht. Das entspricht rund 21 Millionen Betroffenen. 24 Prozent der befragten Internetnutzer sagen, dass ihre Computer mit Schadproprogrammen infiziert wurden. 14 Prozent geben an, dass ihre Zugangsdaten zu Internetdiensten wie Online-Shops, sozialen Netzwerken oder Online-Banken ausgespäht wurden. 10 Prozent haben durch Schadprogramme oder infolge eines Datendiebstahls einen finanziellen Schaden erlitten. 9 Prozent sind in den vergangenen zwölf Monaten bei Transaktionen wie Einkäufen oder Auktionen im Internet betrogen worden.

„Ein höheres Sicherheitsniveau erreichen wir auf dreierlei Weise: bessere Produkte und Dienste, mehr Rechtssicherheit und ein steigendes Sicherheitsbewusstsein der Internetnutzer“, sagte BITKOM-Präsident Kempf. So unterstütze der BITKOM die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzrechts in der Europäischen Union und fordert u.a. intensive Verhandlungen über internationale No-Spy-Abkommen. Gleichzeitig sollten Initiativen gestärkt werden, die Internetnutzer in Sicherheitsfragen informieren und beraten. Kempf: „Jeder Nutzer kann etwas tun. Damit schützt er sich nicht nur vor schnüffelnden Geheimdiensten, sondern auch vor kriminellen Hackern.“

Informationen für mehr Sicherheit und Datenschutz im Internet:

BGH: Freispruch „Freiburger Nacktläufer“ aufgehoben

Freispruch des „Freiburger Nacktläufers“ wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgehoben:

Das Landgericht Freiburg hat den auch als „Nacktläufer von Freiburg“ bekannten Angeklagten Dr. N. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen und wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt; die Vollstreckung der Strafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. Von weiteren Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil der Kinder F. und J. hat es ihn freigesprochen. Den Angeklagten Sp., dem zur Last lag, seinen Sohn J. dazu bestimmt zu haben, sexuelle Handlungen an dem Angeklagten Dr. N. vorzunehmen und von diesem an sich vornehmen zu lassen, hat es freigesprochen.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen waren dem Angeklagten Dr. N. im Zeitraum von Anfang 1994 bis Ende 1996 die Söhne einer Bekannten, F. und J.-M., anvertraut. Während die Kinder sich in der Wohnung des Angeklagten aufhielten, manipulierte er zur eigenen sexuellen Stimulation bei drei Gelegenheiten am Glied des Kindes J-M. Des Weiteren bewahrte der Angeklagte Dr. N. am 28. Mai 2010 eine Abbildung eines noch nicht 16 Jahre alten Jugendlichen mit pornografischem Gehalt auf.

Soweit dem Angeklagten Dr. N. der gleichzeitige Besitz dreier weiterer Bilder als kinderpornografische Schriften zur Last lag, hat das Landgericht in zwei Fällen bereits einen Besitzwillen abgelehnt. Im dritten Fall hat es einen pornografischen Charakter der Abbildung nicht feststellen können.

Vom Vorwurf, anlässlich der Betreuung der Söhne seiner Bekannten auch am Glied des Kindes F. manipuliert zu haben, hat es den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da die von dem Zeugen F. konkret geschilderten Übergriffe nicht von der Anklage erfasst seien. Hinsichtlich des Vorwurfs, den Sohn J. des Angeklagten Sp. im Zeitraum 1995 bis 1997 sexuell missbraucht zu haben, hat es beide Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Zwar hat das Landgericht insoweit festgestellt, dass J. Opfer eines Missbrauchs durch den Angeklagten Dr. N. geworden und der Angeklagte Sp. bei einem derartigen Missbrauch auch anwesend war. Es hat aber in der zeugenschaftlichen Aussage des J. gravierende Qualitätsmängel gesehen, aufgrund derer es sich nicht davon überzeugen konnte, dass gerade die von J. geschilderten und angeklagten Taten begangen worden sind.

Der 1. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten Dr. N. gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft hat er das Urteil hinsichtlich des Angeklagten Sp. in vollem Umfang, hinsichtlich des Angeklagten Dr. N. weitgehend aufgehoben.

Die Freisprüche der Angeklagten haben keinen Bestand. Das Landgericht hat seine Auffassung, die von den geschädigten Kindern J. und F. geschilderten Taten seien nicht von der Anklage erfasst, nicht tragfähig begründet.

Soweit das Landgericht eine Verurteilung des Angeklagten Dr. N. wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften abgelehnt hat, sind seine Ausführungen zum fehlenden Besitzwillen nicht zu beanstanden. Jedoch hat das Landgericht bei der Bewertung des dritten Bildes als nicht pornografisch einen zu engen rechtlichen Maßstab angelegt, indem es zu Unrecht einen vergröbernd-reißerischen Charakter der Darstellung gefordert hat. Der Senat hat diesbezüglich den Schuldspruch wegen Besitzes jugendpornografischer Schriften um den (tateinheitlichen) Besitz kinderpornografischer Schriften ergänzt.

Im Hinblick auf den Missbrauch der Kinder F. und J. bedarf die Sache neuer tatrichterlicher Prüfung. Die nunmehr zuständige Strafkammer wird auch über die Strafe für den tateinheitlichen Besitz der kinder- bzw. jugendpornografischen Bilder und die neu zu bildende Gesamtstrafe zu befinden haben.

Urteil vom 11. Februar 2014 – 1 StR 485/13

LG Freiburg – Urteil vom 7. März 2013 – 3 KLs 160 Js 4771/10 AK 12/11

Karlsruhe, den 11. Februar 2014

§ 184b – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

1. verbreitet,

2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(3) (…)

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

(5) (…)

(6) (…)

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...