Kritik an Anwendung des Beitragserlasses der Krankenkassen

Gesetzliche und private Krankenkassen setzen den seit einem halben Jahr geltenden Erlass zur Befreiung von Beitragsschulden nur schleppend um. „Viele Versicherte, die mit einem hohen Beitragsrückstand bei ihrer Kasse in der Kreide stehen und auf einen finanziellen Neuanfang hoffen, hängen in der Luft, weil ihre Anträge nicht bearbeitet werden“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW: „Ohnehin haben bislang auch nur wenige Nichtversicherte, denen der Erlass fünf Monate lang – bis zum 31. Dezember letzten Jahres – eine schuldenfreie Rückkehr in eine Krankenkasse garantierte, innerhalb dieser kurzen Frist den Weg zurück in die Krankenversicherung gefunden. „Damit wurde das Ziel des Gesetzes, säumigen Zahlern und Nichtversicherten die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse zu erleichtern, gehörig verfehlt“, bilanziert die Verbraucherzentrale NRW.

Zum Hintergrund: Seit Einführung der Versicherungspflicht bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen vor sieben beziehungsweise neun Jahren sammelten viele Mitglieder mit niedrigem Einkommen hohe Schulden an, weil sie die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung nicht aufbringen konnten. Mit Hilfe des Beitragserlasses können nun säumige Zahler seit 1. August 2013 ihren Schuldenberg bei den jeweiligen Krankenkassen erheblich abtragen. Auch Nichtversicherte konnten ihre Rückstände bis Ende letzten Jahres sogar auf einen Rutsch loswerden. Denn sie hindert die Pflicht zur Nachzahlung von Beiträgen für die nichtversicherte Zeit oftmals daran, erneut unter den Schirm des Krankenversicherungsschutzes zu schlüpfen. „An dieser Grundmisere hat der Beitragserlass für Betroffene ohne Krankenversicherung leider nichts geändert: Die Fünf-Monats-Frist war viel zu kurz. Viele Menschen ohne Krankenversicherung haben dieses befristete Angebot überhaupt nicht mitbekommen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Aber auch die meisten Krankenversicherten, die einen Berg an Beitragsschulden vor sich herschieben, stehen derzeit noch im Regen, weil die Kassen bislang nicht reagieren. Viele Krankenversicherte wissen immer noch nicht, ob ihnen Beitragsschulden erlassen werden. Diese Hängepartie ist fatal: Solange die Betroffenen in Warteposition verharren und den Beitragsforderungen nicht nachkommen, übernimmt die jeweilige Kasse nur noch dringend notwendige Behandlungskosten. Der Verbraucherzentrale NRW sind auch Fälle bekannt, bei denen die Krankenkassen noch nach Inkrafttreten des Beitragserlasses ungebremst auf ihren Forderungen bestanden, ohne ihren Anspruch mit der neuen Rechtslage abzugleichen. Verwirrung unter den Versicherten stiftet zudem, dass in den Rechnungen der Krankenkassen die genaue Höhe von Säumniszuschlägen und die zeitliche Berechnungsgrundlage nicht klar genug dargestellt werden.

Langfristig wird sich die Situation von säumigen Zahlen oder Nichtversicherten durch den Beitragserlass nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht ändern: Seit 1. Januar 2014 müssen die Beiträge wieder nachgezahlt werden. Allerdings wurden die Regeln hierzu gelockert: Beitrags-Nachzügler in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen monatlich pauschal rund 43 Euro abstottern. Privatversicherte können hingegen ihre Ratenzahlung individuell anhand ihres jeweiligen Tarifs aushandeln. Nur: „Wer Krankenkassenbeiträge und Nachzahlungen in Raten nach wie vor nicht schultern kann, wird auch in Zukunft einen Bogen um die Krankenversicherung machen und neue Schulden anhäufen“, rügt die Verbraucherzentrale NRW den halbherzigen Erlass.

Die Verbraucherzentrale NRW fordert die Krankenkassen auf, die unklare Situation für säumige Zahler schnellstmöglich zu regeln und bis dahin auf weitere Mahnungen und dem Einziehen von ausstehenden Beiträgen zu verzichten. Der Gesetzgeber sollte außerdem dafür sorgen, dass Krankenversicherungen für alle Versichertengruppen bezahlbar sind.

Betroffenen rät die Verbraucherzentrale NRW zu prüfen, ob sich die finanziellen Forderungen ihrer Kasse an der neuen Rechtslage orientieren und somit noch berechtigt sind. Im Zweifelsfall sollten sie von ihrer Krankenkasse eine aktuelle, nachvollziehbare Neuberechnung ihres finanziellen Rückstandes erbeten.

Bei Unsicherheit oder Problemen hilft eine Rechtsberatung fürs Gesundheitswesen bei der Verbraucherzentrale NRW vor Ort.
Kontakthinweise im Internet unter www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung.

Erfahrungsschatz älterer Arbeitnehmer nutzen

Wegen des Demografischen Wandels nimmt die Zahl jüngerer Arbeitnehmer ab, dadurch rücken ältere Mitarbeiter zunehmend in den Mittelpunkt. Im Projekt „Fit im Beruf“ untersuchen Psychologen der Universität Bonn, wie sich Arbeitnehmer ab 55 Jahren durch ein gezieltes Training besser auf berufliche Herausforderungen vorbereiten können. Für die Teilnahme an der Studie können sich noch Arbeitnehmer und Unternehmen aus dem Großraum Bonn und Köln melden.

„Arbeitnehmer, die das Alter von 55 Jahren überschritten haben, verfügen durch ihre langjährige Berufserfahrung über eine hohe Expertise, die für Arbeitgeber besonders wertvoll sein kann“, sagt Tanja Hüber von der Entwicklungs- und Pädagogischen Psychologie der Universität Bonn. Das unter der Leitung von Prof. Dr. Una Röhr-Sendlmeier entwickelte Training zielt deshalb darauf ab, dass sich ältere Arbeitnehmer ihre vorhandenen Kompetenzen vergegenwärtigen und sich gezielt damit auseinandersetzen. „Vielen ist dieser Erfahrungsschatz gar nicht bewusst“, sagt Hüber. Außerdem sind Gedächtnisübungen und Stressbewältigungsstrategien zentrale Bestandteile des Kurses. In kurzen theoretischen Einführungen werden Grundlagen zu diesen Themen vermittelt. Der Fokus liegt jedoch auf umfangreichen praktischen Übungen, die abwechslungsreich gestaltet sind.

Auch Unternehmen sind für die Studie gefragt, deren Mitarbeiter von den Schulungen profitieren. Sie können außerdem mitwirken, dass die berufliche Expertise der älteren Mitarbeiter in Projekten langfristig für den Betrieb gesichert wird. „Dies kann zum Beispiel geschehen, indem Arbeitgeber ihre erfahrenen Angestellten in die betriebliche Fortbildung für jüngere Mitarbeiter einbinden“, erläutert Hüber. Die Starttermine des Trainings können dabei flexibel in Absprache mit interessierten Unternehmen festgelegt werden.

Das Training im Unternehmen dauert etwa ein halbes Jahr mit einem Zeitaufwand von etwa zwei bis drei Stunden pro Woche. Den Unternehmen und Teilnehmern entstehen keine Kosten. Zudem wird ab Februar 2014 eine Kurzversion für Einzelpersonen über die Volkshochschulen in Bonn und Troisdorf/Niederkassel gegen Gebühr angeboten, die 15 Sitzungen mit jeweils 2,5 Stunden umfasst. Die Wissenschaftler wollen die Ergebnisse der Trainingseinheiten anonymisiert evaluieren und dann Empfehlungen für solche Schulungen geben.

Interessierte Unternehmen und Arbeitnehmer über 55 Jahre können sich telefonisch im Institut für Psychologie unter 0228-734269 (vormittags) oder per E-Mail melden unter fitimberuf@uni-bonn.de.

Informationen zum Projekt im Internet: www.lia.uni-bonn.de

Deutsche Wintersportler zur „Faszination Olympia“

Deutsche Wintersportler äußern sich zur „Faszination Olympia“. Unter anderem sprechen Marinus Kraus, Isabella Laböck und Viktoria Rebensburg.

Spritpreis-Apps: Vier von zehn „kritisch“ beim Datenschutz

Vier von zehn untersuchten Spritpreis-Apps versenden für das Funktionieren der App unnötig Daten. Daher sind sie von der Stiftung Warentest im Datenschutz als kritisch eingestuft worden.

Die App „Mehr-Tanken“ versendet den Namen des Mobilfunkanbieters an Drittfirmen. Die „TankenApp“ von T-Online versendet den Mobilfunkanbieter, in der Android-Version zusätzlich die Geräte-Identifikationsnummer. Beide Apps erhalten daher das Urteil „kritisch“.

Als „unkritisch“ bewerten die Tester die kostenpflichtige App „Spritpreismonitor“ sowie die kostenlosen Apps „ADAC Spritpreise“ und „Clever tanken“.

Untersucht wurde der Datenschutz der Apps. Ob die angezeigten Spritpreise auch stimmen, überprüften die Tester lediglich stichprobenartig. Hierbei waren die angegebenen Preise korrekt. Die Preis-Daten beziehen die Apps von der „Markttransparenzstelle für Kraftstoffe“ des Bundeskartellamts.

Der ausführliche Test ist online unter www.test.de/spritpreis-apps abrufbar.

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